Rechtliche Frage nach Unfall - Eure Meinung?!?!

Ziehmy

Forums-Fahrlehrer
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SAAB
9-3 III
Baujahr
2011
Turbo
TTiD
Moin moin liebe SAAB-Fans, SAAB-Fahrer und SAAB-Schrauber!

folgender Unfall trug sich vor einigen zu, und ich würde gerne mal völlig unverbindlich Eure Einschätzung hören, wer denn hier nun schuldhaft gehandelt haben könnte und wieso, warum und Hege, Pflege und Aufzucht....

:confused: Frau Z. (Name der Redaktion bekannt ;) ) mit ihrem SAAB 900 Turbo 16S fährt auf einer Straße, neben der sich rechts ein Parkstreifen befindet. Dort entdeckt sie eine freie Parklücke.
Der Blinker wird rechts gesetzt, es wird zunächst langsam an der Lücke vorbeigefahren. Dann wird der rückwärtige Verkehr beobachtet und geschaut, ob Gegenverkehr kommt, da die linke Fahrzeugecke ja ausscheren wird.
Dann beginnt das Rückwärtsfahren - alles ist frei. Als dann der eigentliche Einparkvorgang beginnt, orientiert Frau Z. sich selbstverständlich überwiegend nach rechts, um
a) die anderen, gewöhnlichen "Kraftfahrzeuge" nicht zu berühren,
b) die schönen Aero-Felgen nicht am Bordstein zu schädigen.

In diesem Moment kommt es zu einem Anprall!

Von der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ist Frau H. mit einem Opel Meriva aus einer rechtwinkelig zur Fahrbahn befindlichen Parklücke rückwärts in die Straße eingefahren, dabei weit über die Fahrbahnmitte hinausgefahren und hat sich mit dem SAAB 900 angelegt.
Nach dem Unfall gab Frau H. (die mit dem Oppel) an, den nahenden Anprall geahnt zu haben, und daher mehrmals gehupt zu haben.
Frau Z., die in Ermangelung einer Klimaanlage in ihrem schwarzen SAAB mit Ledersitzen beide Fenster offen hatte, konnte jedoch kein Hupen bemerken?!?!? (und so laut ist so ein Turbo-Auspuff nun auch nicht...)
Eine Skizze des Hergangs ist zur Veranschaulichung beigefügt!

Fazit meinerseits:
- Einmal davon abgesehen, dass Opel-Fahrer eigentlich immer schuld sind, gibt es noch folgende Argumente, die für den SAAB sprechen:
- es ist eindeutig das bessere Auto
- der SAAB von Frau Z. befand sich im fliessenden Verkehr, der Oppel kam aus dem ruhenden Verkehr
- Frau Z. hatte in alle ünblichen Richtungen abgesichert, ein Einschlag von Links war nun wirklich nicht zu erwarten!
- Warum hat Frau H. angeblich Zeit mehrmals zu hupen, reagiert aber augenscheinlich nicht mit bremsen oder fahren in die andere Richtung?!?!
- Frau H. kam 2 Wochen nach dem Unfall zu Frau Z. und schaute sich den SAAB vorne an, um dann zu fragen, ob der Wagen schon repariert wurde?!?!?! - Hat die überhaupt was mitgekriegt?!?!? Und ihr ca. 10 jähriger Sohn, der damals sagte, er wisse von nix, sollte nun Zeuge sein!?!?


Noch eine Info zum Schaden:

SAAB: Rücklicht links aussen (schon erneuert) und Stoßstange hinten (wird auf diesem Wege gesucht!!!!!!!! Bitte Info!!!!)

Oppel: Totalschaden! (Nein, leider nicht), aber deutlich mehr, als beim SAAB :p

==> lieber ein 18 Jahre alter SAAB 900, als ein 3 Wochen alter Opel Meriva!

Wie würdet ihr die rechtliche Lage werten?
 
ne lackierte 16s stoßstange!? na viel spaß beim suchen... neu mit anbau lag es bei mir bei 1500 talern (und ich idot habe sie gestern ganz leicht angeeckt!!!)

für mich sieht es nach der aussage mit ausfahrt in straße aus, woraus sich die schuld für den opel fahrer ergeben würde...

die aussage mit dem hupen lässt sich leider genausowenig belegen wie die aussage das sie es geahnt hat!

was sagt das rechtssystem?! keine polizei???
 
Polizei war da und war ratlos! Schuldfrage klären die Versicherungen, war deren Aussage. Also wurden nur Personalien getauscht.

Der Versicherung von Frau Z. im SAAB wollte 50:50 regulieren, worauf Frau Z. energisch Widerspruch einlegte.
Die Versicherung von Frau H. wusste noch nichts von einem Schaden(?!?!?!?!), da Frau H. sich offenkundig primär damit beschäftigte, bei der Versicherung von Frau Z. anzurufen, wann sie dann endlich Geld bekäme?!?!? Obwohl noch kein Kostenvoranschlag, kein Gutachten und keine Rechnung vorgelegt wurden - schon alles sehr merkwürden.....

Über den Schaden am SAAB wurde ein Gutachten angefertigt, die Stoßstange ist dort mit 638,-- Euronen aufgeführt, nur das Teil, ohne Blattgold-Beschichtung!!!!!
 
wuerd ich mich nicht mit anlegen, scheint mehrere Opel in der Gegend zu geben.

Neee mal im Ernst, ich fahre auch Meriva, wenn mir der SAAB gerade zu träge ist..

/To
 
Wer bei Rangiergeschwindigkeit mehrfach hupt, hat die Situation so frühzeitig erkannt,daß der Unfall für ihn keinesfalls unvermeidbar sein kann.Es wäre zu prüfen,ob er nicht sogar als vorsätzlich herbeigeführt anzusehen ist.
 
Laß Dich nicht auf 50-50 ein.
Ich bin kein Anwalt und darf auch keine Rechtsberatung tätigen...weiß aber aus eigener Erfahrung das es Unterschiede im Bezug auf den Ruhenden Verkehr (Oppel hat ja geparkt und ist somit der ruhende Verkehr) und fließenden Verkehr.Ich und meine Rechtsauffassung schätzen es so ein daß wenn sich jemand vom ruhenden Verkehr in den fließenden begibt ,darauf zu achten hat, das es nicht zu Verkehrsbehinderungen oder gar einem Unfall kommt.

Geh zu einem (guten!!!) Anwalt und laß Dir Euren Schaden bezahlen...

Viel Glück - lass hören was geworden ist...

Greetz
Stephan
 
Und das mit dem Hupen glaubt dem kein Richter!!!!!!!!
 
aero270 schrieb:
Und das mit dem Hupen glaubt dem kein Richter!!!!!!!!

Na dann sollte man sich vielleicht doch noch daran erinnern ,es deutlich gehört zu haben...
 
die "blattgoldbeschichtung" der neuen stoßstangen ist eh so dünn, das macht kein spaß...
 
StVO-Auszüge

Hallo Ziehmy,

lästig so ein Blödsinn...
Dein Hinweis auf fließenden und ruhenden Verkehr ist aus meiner Sicht entscheidend, das Bild klärt die meisten Fragen. Meiner nichtjuristischen Meinung nach kommen folgende Regelungen der StVO in Betracht:

§ 10 Einfahren und Anfahren
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__10.html
-> Verstoß seitens Frau H. im Opel. Es kam zum Unfall.


§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
"(5) Beim ... Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__9.html
-> Beide sind rückwärts gefahren. Wer fuhr zuerst? Lt. Schilderung Frau Z. mit aller gebotenen Vorsicht. An dieser Stelle wäre nachzuweisen, wer beim Rückwärtsfahren seine Pflichten verletzt hat. Das halte ich für schwierig. Mit Verweis auf Verstoß gegen § 10 durch Frau H. könnte § 9 außer Betracht bleiben.


Gesamtwürdigung:
Keinesfalls würde ich mich auf eine 50:50-Regelung der Versicherung einlassen. Im schlimmsten Fall droht eine 75:25-Aufteilung zwischen H. und Z. wegen unklarer Beweislage bei § 9.
Daher würde ich bei bestehender RV einen Anwalt hinzuziehen bzw. den ADAC (o.ä.) konsultieren oder beides tun.

Viel Glück, dieses lästige Ärgernis ohne viel Aufregung zu überstehen.

Gruß vom Troll

PS: Vor Gericht und auf hoher See...
 
Geschichten wie sie nur das Leben schreibt ;)

Für den Saab spricht ganz eindeutig, dass er - wie schon häufiger geschrieben wurde - im fließenden Verkehr war.

Ganz um eine Teilschuld wird die Saabistin aber nur umhinkommen, wenn man fast schon Vorsatz beim "Gegner" nachweisen kann. Auch beim Parken muss man sich nach allen Seiten absichern (auch wenn ich es sicherlich auch nicht mache; so viele Augen habe ich gar nicht ;) ). Dieses könnte der Verkehrsrichter ggf. vorwerfen. Aber 50:50 ist einfach lachhaft. Und wer mehrfach hupt und trotzdem nicht aus dem Weg fährt, der ist entweder nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, oder hat vorsätzlich gehandelt. Vielleicht wollte sie ja nur ihren Opel schrotten um sich auch einen so schönen Saab zu kaufen :D

Ich würde empfehlen das Ganze erstmal entspannt zu sehen und mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen (kein 08/15 Anwalt, aus meiner Berufspraxis weiß ich, dass viele von denen glauben sie hätten von allem Ahnung - stimmt aber nicht immer (freundlich formuliert)).
 
in dem vorliegenden Fall kann ich Trolls rechtlichen Ausführungen voll und ganz zusprechen. Die Treffen in diesem Fall wie die Faust ins Auge und sollte das ganze vor Gericht gehen würde ein guter Richter ebenfalls nach diesen Ausführungen sein Urteilspruch fällen, in diesem Fall würde ich ebenfalls einen guten Verkehrsrechtsanwalt (Rechtsversicherung Kfz?!) aufsuchen und dem das ganze übergeben. Falls das ganze zuviel Akt sein sollte, Trolls Text schön herauskopieren und mit dem Text mal bei der Gegnerischen Versicherung vorstellig werden, vielleicht lenken die dann schon ein um die Kosten eines Gerichtverfahrens zu umgehen.

Glaub mir auch Angestellte von Kfz-Versicherungen sind nur Menschen ;-)!

Was ich an der ganzen Sache Schade finde, ist das die Polizei es sich ein bisserl leicht gemacht hat und sich mit dem Verweis auf die Versicherungregulierung nicht weiter mit der Sache beschäftigt hat. Wie gesagt, für mich wäre die Sachlage klar gewesen.

Jetzt ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen...
 
Ich sehe die Sache auch etwa 75:25 oder um es mit den womöglich örtlich zuständigen Richtern des AG Pinneberg zu sagen: 70:30.

Der dicke Batzen Verschulden bzw. Verursachungsbeitrag liegt eindeutig bei Frau Opel. Frau Saab hat das vglsw. kleinere Problem, nicht nach vorne bzw zur Seite geschaut zu haben. Allerdings würde ich versuchen, Frau Opel an ihrem Hupen aufzuhängen und - wenn ein Rechtsschutzversicherer im Hintergrund steht - ihr sagen, dass ihr Hupen völlig unberechtigt war, da sie dem fließenden Verkehr nun einmal Verkehr Vorfahrt zu gewähren hat, die sich - was Dir als Fahrlehrer sicherlich bekannt ist, anders als den meisten Deppen, denen man so auf der Straße begegnet - über die gesamte Straßenbreite erstreckt!!!

Von den unjuristischen Entgleisungen zurück zum Fall:

Das Hupen belegt ein grob vekehrswidriges und damit für den Unfall alleinursächliches Fehlverhalten, welches sie allein zum Schadenerstz verpflichtet. Sie hat die Vorfahrt der Geschädigten missachtet. Da sie Zeit genug hatte, zu hupen, stellt sich das Fortsetzen ihres Ausparkmanöves als grobfahrlässig dar. Ihr Versicherer möge nunmehr bitte binnen einer Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens seine Regulierungsbereitschaft zu 100 % erklären. Im Falle fruchtlosen Fristablaufes wird davon ausgegangen, daß er einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Vorzug gibt und ohne weitere Ankündigung Klage erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

...
 
Eines vorweg: Danke für die vielen, ausführlichen Rückmeldungen in so kurzer Zeit!!!!!

Ich fühle mich nun schon sehr viel wohler, dass ich offenbar mit meiner Rechtsauffassung nicht alleine dastehe! Besonders in Anbetracht des Preises für eine neue Stoßstange und der Unmöglichkeit, eine gebrauchte zu finden, beruhigt das schon ungemein!

Nun kann ich ja auch noch ein paar Hintergrundinfos liefern:o :

- Frau Z. mit dem SAAB ist meine Frau mit ihrem schwarzen 900 Turbo 16S mit den (umstrittenen) gelben Punkten - Wagen ist auf dem Bild auch zu sehen, etwas weiter dahinter steht mein silberner 9-3.
- Hauptberuflich arbeite ich bei einem großen Linienbusunternehmen und beschäftige mich mit der Unfallaufnahme und Bearbeitung. Deswegen war ich auch gleich am Unfallort, habe Bilder und Skizze gemacht, und auch gleich einen Gutachter meines Vertrauens beauftragt (der macht ca. 20-30 Gutachten pro Jahr für uns, wenn von Euch also mal jemand einen Gutachter in und um HH braucht, vermittel ich gerne!!!!)
- Und einen Top-Anwalt, der unsere Firma immer aus allen Verkehrsangelegenheiten rausboxt, habe ich somit auch!!!!

Wir werden mal abwarten, wie es sich entwickelt, ich werde dann hier wieder informieren!!!!!
 
Moinsen Ziehmy!

Üble Geschichte!

Aber ich kann HFT nur zustimmen! Ich hoffe das Frau H. auch brav zu Protokoll gegeben hat, das sie gehupt hat! Das würde nämlich den Tatbestand des Vorsatzes bestätigen. Zumindest würde ich mal auf dieser Schiene fahren. Denn für Fr. H. wäre in diesem Falle der Unfall definitiv zu vermeiden gewesen. Dazu die Lage ruhender Verkehr in den fließenden Verkehr.

Allerdings: Da beide rückwärts gefahren sind, haben beide eine gewisse Sorgfaltspflicht. Egal wie man's macht. In Deutschland biste immer irgendwie schuld.

(Wenn Du auf einer grünen Wiese stehen würdest, und aus einem Frachtflugzeug ein Piano aus 10.000m Höhe auf dich fällt, weil eine Frachttür offen war, dann wird's mindestens 70:30. 70% für die Fluggesellschaft wegen mangelnder Ladungssicherung und 30% weil Du jederzeit damit hättest rechnen müssen, das ein Piano auf dich fallen kann.
Ausserdem ist es allgemein bekannt, das sich über dieser Wiese eine vielfrequentierte Luftverkehrsstrasse befindet, welche häufig von osteuropäischen und afrikanischen Luftfrachtgesellschaften genutzt wird. Dazu die nichtvorhandene Schutzbekleidung bestehend aus Helm, Handschuhen und arbeitssutzschuhen mit Stahlkappe. Desweiteren hattest Du keine Genehmigung des Pächters, dich auf dieser Wiese aufzuhalten! Zum weiteren Zuge kommt, das man Dir Vorsatz unterstellen wird, da Du den Schatten hättest wahrnehmen müssen, der um dich herum immer größer wird. Dies hätte Dich darauf aufmerksam machen müssen, das sich etwas im Luftraum über Dir verändert hat. Ein Blick nach oben hätte Dir das herabfallende Piano ins Bewusstsein geholt und Du hättest ein paar Schritte beiseite machen können. Dies hast Du unterlassen, und somit war es Vorsatz.)

Meine Auffassung: Schuld bei Fr. H.
Vermuteter Richterspruch/Versicherungsentscheid: 70:30
 
@hb-ex
yip. Darauf lässt schon das beschriebene Verhalten bei der Aufnahme schließen

@huetj1
Dein letzter Absatz ist das Tüpfelchen auf dem i :)

@Ziehmy
Viel Glück!

Gruß vom Troll
 
Befand sich der Saab nicht auf der öffentlichen Straße und der Opelfahrer/in kaum aus der Parklücke raus?

Demnächst komme ich auch aus einer nicht Vorfahrtstraße hupend raus und bestehe auf Schadenersatz...
Beim Ausparken sollte man so langsam fahren, das mehrmaliges Hupen genug Zeit belegt stehen bleiben zu können und den Unfall zu vermeiden...

Meiner Ansicht nach eine "Vorwärts-Taktik"

Bei meinem 9000turbo ist auch mal einer aus einer Seitenstraße (nicht VOrfahrt) raus und voll hinten auf die Achse drauf gefahren (im Begriff einzuparken nach allen Regeln mit Blinker etc.) Der Typ hat einfach nicht in Fahrtrichtung geschaut und Gas gegeben. Wollte auch erst die Schuld komplett auf meine damalige Frau schieben.
Wir haben alles ersetzt bekommen.....
Versuchen tun die es oft immer....aber auch ich bin kein Rechtsverdreher, daher nur eine Meinung/Einschätzung...
Wie groß ist der Schaden am Opel?
 
Über die Schadenshöhe am Oppel ist nichts bekannt. Die Dame hat bisher offenbar keine Forderung gestellt, hat sich aber mehrfach mit unserer Versicherung in Verbindungs gesetzt?!!?
Die hat irgendwie absolut keine Ahnung.... :o
 
Wundert mich, dass Deine Versicherung direkt sich auf 50 : 50 einlassen will.
Das würde sich erklären, wenn es am Ople ein kleiner Schaden wäre,
so dass die an der Anhebung der Prämie mehr Geld verdienen, als am Schaden zu bezahlen ist....oder aber man zahlt dann selber.
Damit hat die Versicherung keine Arbeit und zahlt garantiert nichts.....
 
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