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Allgemeine Frage zur Gewährleistung bei Bastlerautos.

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Veröffentlicht

Hallo Alle.

 

Mal allgemein gefragt, also ohne konkreten Fall im Hinterkopf. Manche Händler schreiben bei Verkauf von Billigautos an Privatleute in den Kaufvertrag hinein "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung".

 

Klar, das ist unzulässig.

 

Aber:

Ist nur dieser einzelne Passus unzulässig und somit nichtig oder ist der gesamte Vertrag nichtig?

 

Danke für die Tips.

 

Ralf

Das kann der Händler schon schreiben. Und mit einer Liste, was alles defekt ist, fällt all das aus der Gewährleistung. Nur sollte der Preis dann auch entsprechend sein. Sonst wird das im Streitfall keinen Bestand haben.
  • Autor
Das kann der Händler schon schreiben. Und mit einer Liste, was alles defekt ist, fällt all das aus der Gewährleistung. Nur sollte der Preis dann auch entsprechend sein. Sonst wird das im Streitfall keinen Bestand haben.

 

Das heißt, Bastlerauto ist fragwürdig, wenn das Ding preislich an der Obergrenze liegt.

 

Aber ein solcher Vertrag wäre jedenfalls gültig.

 

Sehr interessant.

Das heißt, Bastlerauto ist fragwürdig, wenn das Ding preislich an der Obergrenze liegt.

 

In dem Fall würde ich da ganz vorsichtig sein.

 

Bastlerfahrzeuge müssen sich in einem entspr. Preisrahmen bewegen, aber defintiv nicht an der Obergrenze....

 

Da will eine Geld schinden und sich komplett aus der Verantwortung drücken....

  • Autor
In dem Fall würde ich da ganz vorsichtig sein.

 

Bastlerfahrzeuge müssen sich in einem entspr. Preisrahmen bewegen, aber defintiv nicht an der Obergrenze....

 

Da will eine Geld schinden und sich komplett aus der Verantwortung drücken....

 

 

 

Danke, klare Aussage.

 

Vor allem, wo das hypothetische Fahrzeug auch noch zwei Jahre TÜV hätte. Und im denkbaren Kaufvertrag stünde nichts von Mängeln.

 

Das würde heißen, der Verkäufer hätte die volle Gewährleistungspflicht und somit sich selbst ein Bein gestellt.

 

Würde ich natürlich nie ausnutzen, aber ganz okay wäre ein solches Verkäuferverhalten nicht, egal ob bewußt oder fahrlässig.

 

Ralf

Danke, klare Aussage.

 

Vor allem, wo das hypothetische Fahrzeug auch noch zwei Jahre TÜV hätte. Und im denkbaren Kaufvertrag stünde nichts von Mängeln.

 

Das würde heißen, der Verkäufer hätte die volle Gewährleistungspflicht und somit sich selbst ein Bein gestellt.

 

Würde ich natürlich nie ausnutzen, aber ganz okay wäre ein solches Verkäuferverhalten nicht, egal ob bewußt oder fahrlässig.

 

Ralf

 

Eben, was hilft es Dir. Ärger hättest Du allemal. Egal, ob Du im Recht bist, oder nicht.

 

Ist wie ein Unfall, wo der andere Schuld ist. Auch wenn Du den Schaden bezahlt bekommst, der ganze Ärger ist es nicht Wert....

  • Autor

 

Danke, sehr interessanter Artikel.

 

 

Eben, was hilft es Dir. Ärger hättest Du allemal. Egal, ob Du im Recht bist, oder nicht.....

 

Und das muß ja nicht sein.

 

Jedenfalls aber sollte ein Autohaus, das einen solchen Vertrag macht, ein wenig kulant dem Käufer gegenüber sein.

 

Schaun wir mal.

Ralf

Danke, sehr interessanter Artikel.

 

 

 

 

Und das muß ja nicht sein.

 

Jedenfalls aber sollte ein Autohaus, das einen solchen Vertrag macht, ein wenig kulant dem Käufer gegenüber sein.

 

Schaun wir mal.

Ralf

 

Die Kulanz der Autohäuser ist ach nicht mehr das Wahre zumindest beim Zentrum in KR.

 

Gruß

Wolly:smile:

Wenigsten mit den Preis runter gehen :smile:

 

Gruß

Carmen:smile:

  • Autor
Von einem Autohaus so einen Vertrag zu bekommen, würde ich das Auto stehen lassen. Was soll es denn kosten und welche Ausstattung hat es? Es interessiert mich :smile:

Gruß

Carmen:biggrin:

 

Wie schon im Titel erwähnt, "allgemeine Frage......".

 

Es soll ja nicht dazu kommen, daß das Forum eine unzulässige Rechtsberatung betreibt.

 

 

Auto stehen lassen wäre in solch einem Fall natürlich im Interesse des Verkäufers. Schließlich wäre es für den Käufer von Nutzen, wenn er die Gewährleistung entgegen dem Vertragstext erhielte. Aber das gäbe natürlich im GWL-Fall Ärger. Und wer will den schon.

 

Außerdem würde sich sicher die Frage stellen, ob es moralisch verantwortbar ist, im Vertrag GWL-Ausschluß zu vereinbaren und die GWL dann doch einzufordern. Schließlich ist das Thema GWL bei Altautos schon schwierig genug. Da muß man nicht noch mehr Händler vergraulen.

 

 

Immerhin habe ich jetzt wieder was gelernt. Wie die Sache bei Bastlerautos genau aussieht, wußte ich bislang nicht.

 

Ralf

 

Na prima, jetzt ist das Zitat keines mehr.

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