Veröffentlicht 2. September 200816 j Nämlich dann, wenn das Fahrzeug, nicht mehr zu seinem eigentlichen Zweck verwendet wird. Als Teileträger deklariert hat es noch einen gewissen Wirtschaftlichen Nutzen. Der Besitzer sollte dies irgendwie kenntlich machen und das Fahrzeug durch eine Plane abdecken. Das Fahrzeug sollte auf einem Betonboden stehen.(geschlossener Boden) Aber es kann schneller gehen, als Ihr Euch das vorstellen könnt. Das Ordnungsamt, ist bei ungepflegten Fahrzeugen, auch auf Privatgrundstücken, schnell bei der Sache. Häufig steht der Verdacht der Umweltverschmutzung durch versickern von Grundwasserbelastenden Flüssigkeiten im Vordergrund-. Die kommen direkt mit Amtshilfeersuchen und den Freunden in Grün (blau) http://www.duesseldorf.de/umweltamt/abfall/abf20110.shtml
2. September 200816 j Tjo Deutschland und der Amtsschimmel(pilz). Nachbarn haben eine amtliche Aufforderung zum Heckenschneiden bekommen ...
2. September 200816 j und ich habe immer gedacht diese Leute spielen das sogenannte Beamten Mikado? WER SICH ZUERST BEWEGT HAT VERLOREN
2. September 200816 j Für welche Fahrzeuge gilt die Altautoverordnung? Für alle Pkws mit mindestens 4 Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen, die als Abfall entsorgt werden. Des Weiteren gilt sie für Pkws, die wegen eines Unfalls oder wegen Mängeln nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen können. Also einfach ein Rad abschrauben und alles ist wieder gut......
3. September 200816 j Ganz so einfach ist das leider nicht mit dem Rad abschrauben... Die Sorge seitens unserer "lieben umweltliebenden" Freunde vom Ordnungsamt sehen vielmehr die Gefahr von womöglich austretenden, ins Grundwasser versickernden und damit umweltgefährdenden Betriebsmitteln! Also wenn ihr was draussen stehen habt, auf jedenfall vorsorglich Auffangbehälter unterstellen und kontrollieren! Das Thema wird auch recht ausführlich mit "Rechtberatung" in der aktuellen... Hmmm welche war's jetzt?! :confused: Ich glaube Oldtimer Praxis behandelt! Wenn da nicht dann die andere halt... edit: außerdem ist nicht das schlimme die Altautoverordnung, vielmehr geht es um den Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen allgemein...
18. Juli18. Jul Neue EU-Verordnung schockt Oldtimer-Besitzer - OCC Deutschland https://occ.eu/artikel/eu-altautoverordnung
18. Juli18. Jul Jetzt ist es endgültig soweit, das Dank der EU nicht fahrbereite bzw TÜVlose Fahrzeuge zu legal nicht mehr handelbarem Müll erklärt werden. Wird schwierig bzw. sogar unmöglich in Zukunft ein Restaurationsobjekt zu ver-/kaufen.
18. Juli18. Jul Focus-Online nennt dazu auch den wahren Grund: Brüsseler Bürokraten wollen dadurch schnellereren Umstieg auf E-Mobilität erreichen. Wäre mal interessant zu ergründen, ob dies nicht dem Tatbestand der Enteignung gleichkommt und wie das Gesetz generell dazu steht.https://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/die-eu-will-jetzt-bestimmen-ob-sie-ihr-altes-auto-verkaufen-duerfen_c65fc52a-7d39-4efc-b50e-264a8645ce8c.html&ved=2ahUKEwjO29C9r8aOAxXhRvEDHZVZO64QFnoECBcQAQ&usg=AOvVaw1oUG3yFZDeVlne119LrVXL Bearbeitet 18. Juli18. Jul von EastClintwood
18. Juli18. Jul Das Thema wurde auch schon im Stammtisch diskutiert: Brüssel-will-privaten-verkauf-bestimmter-autos-streng-regulieren
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