Januar 2, 20178 j Das liegt vermutlich daran, dass bei den verfügbaren abnehmbaren AHKs ein d-Wert von 5,4 eingetragen ist... Das hat nix mit dem Auto zu tun... Meine ist eine abnehmbare und hat dennoch D9,3 bzw. 8,7 (siehe Bild). Ist allerdings nicht mehr verfügbar, die hatte ich seinerzeit sofort nach dem (Neu-)Kauf montiert. Eingetragen sind bei mir folglich 1800kg Anhängelast, nach der Formel mit D9,3 wären es sogar 1863kg. Ob ich mich im Ernstfall wohl darauf berufen könnte? Wohl eher nicht, selbst wenn ich der "Rennleitung" das vorrechnen würde... Aber für so eine Last wäre mir mein 9k sowieso zu schade, für sowas gibt es geeignetere Zugmaschinen. jep, bis 10% Steigung Das ist aber nirgends eingetragen, ist "nur" eine Empfehlung aus dem Handbuch. Musste ich bei der Anfahrt eines Campingplatzes in den Alpen (Wohnkiste 1300kg,16% Steigung!) aber auch schon deutlich überschreiten. Ging eigentlich sehr gut, musste nur vorher in den 1. Gang runter und durfte auf gar keinen Fall anhalten:biggrin:
Januar 2, 20178 j ....nach der Formel mit D9,3 wären es sogar 1863kg. ....Es gilt aber immer der geringste Wert, und der Fahrzeugwert ist nun mal 1800 kg, der d-Wert der AHK muss das zulassen, um die 1800kg zu erhalten. Es gibt ja auch Fahrzeugmodelle die bei kleinerer Motorisierung/kleineren Bremsen wesentlich weniger eingetragen haben, die eigentliche AHK ist trotzdem meist die gleiche (zumindest für einen Hersteller)
Januar 2, 20178 j Ja die TSN ist genullt! Sehr komisch, 3 gleiche autos 3 verschiedene einträge! Beim aero sind es 900kg gebremst und 450kg ohne Bremse!? COC habe ich leider nicht mitbekommen! Das Fahrzeug wurde sofort in Deutschland zugelassen, war also niemals in den Staaten...
Januar 3, 20178 j Meine ist eine abnehmbare und hat dennoch D9,3 bzw. 8,7 .. Ist auf den Köpfen meiner abn. AHK (auch Saab Original) genau so....
Januar 3, 20178 j Jetzt hat's glaube ich der Letzte (bin wohl ich:redface:) gerafft, was ssason mit "aktuell verfügbar" meinte. Bei den original Saab-AHKs scheint ja dann alles stimmig zu sein. Werde ich, wenn das Auto wieder da ist, auch mal nachprüfen.
Januar 3, 20178 j Das ist aber nirgends eingetragen, ist "nur" eine Empfehlung aus dem Handbuch. Musste ich bei der Anfahrt eines Campingplatzes in den Alpen (Wohnkiste 1300kg,16% Steigung!) aber auch schon deutlich überschreiten. Ging eigentlich sehr gut, musste nur vorher in den 1. Gang runter und durfte auf gar keinen Fall anhalten:biggrin: nix Handbuch --> eingetragen
Januar 3, 20178 j Bei der max Steigung geht es auch weniger um das hoch kommen. So eine Auflaufbremse funktioniert bergauf relativ begrenzt...
Januar 3, 20178 j Hallo in die Runde, ist Euch in den letzten Monaten oder allgemein wem hier ein passendes Papier in die Hände gekommen, das die höhere Anhängelast bei Saab 9000 CC ermöglicht? Ich möchte einen 9000 CC Turbo mit abnehmbarer Original-Westfalia-AHK gerne auf höhere Anhängelast bringen. Bei dem sind auch 1600kg maximal eingetragen, ich habe immer wieder von mehr möglicher Anhängelast (1900kg/2000kg) gelesen und gehört, bisher aber nix in die Hände bekommen, das das schriftlich zeigt. Irgendein Dokument oder Nachweis oder ABE wäre super. Danke für alle Hilfe. Auch von mir nochmal die Nachfrage, ob nicht irgend jemand noch so ein Schreiben hat. Bei mir sind nämlich nur 1.200 kg eingetragen. Bitte sucht doch noch mal in Euren Unterlagen. Danke vorab.
Januar 3, 20178 j Bei der max Steigung geht es auch weniger um das hoch kommen. So eine Auflaufbremse funktioniert bergauf relativ begrenzt... Ich find' schon, dass es bei der maximalen Steigung ums Hochkommen geht. Und auch bei Bergauffahrten hilft die Auflaufbremse, das Gespann zum Stehen zu bringen, und funktioniert nach meiner Erfahrung. Ich möchte sie auch da nicht missen. SAAB schreibt in den späteren Betriebsanleitungen bezüglich Anhängerfahren bei Steigungen:
Januar 3, 20178 j Ich find' schon, dass es bei der maximalen Steigung ums Hochkommen geht.Ach komm.... ob du jetzt 100 oder 120 PS hast.... biste halt ein bisschen langsamer oder einen gang tiefer. Hoch kommt man quasi immer.
Januar 3, 20178 j Ach komm.... ob du jetzt 100 oder 120 PS hast.... biste halt ein bisschen langsamer oder einen gang tiefer. Hoch kommt man quasi immer. nun ja, die Frage ist: Zu welchem Preis? (hab in GR auch so einen Camping - da zieht der Betreiber die WWs mit seinem 4x4 wieder raus - ich wollte das meinem Getriebe nicht zumuten, zumal die Zufahrt auch 1-spurig ist ..)
Januar 3, 20178 j Ach komm.... ob du jetzt 100 oder 120 PS hast.... biste halt ein bisschen langsamer oder einen gang tiefer. Hoch kommt man quasi immer. Um die Leistung geht's mir gar nicht. Mir geht's darum, das Ganze auf den Untergrund zu bringen - und wenn da hinten zusätzliches Gewicht dranhängt, das träge ist und nur über die zwei Vorderräder des 9000 mit in Bewegung gebracht werden kann, dann ist ab gewisser Last und Steigung Schluss. Egal, ob 100, 120 oder 230 PS. So verstehe ich auch Saabfreunds Beitrag: das Gespann in Bewegung zu halten, um die Steigung hochzukommen.
Januar 3, 20178 j Auch von mir nochmal die Nachfrage, ob nicht irgend jemand noch so ein Schreiben hat. Bei mir sind nämlich nur 1.200 kg eingetragen. Bitte sucht doch noch mal in Euren Unterlagen. Danke vorab.damit liegst Du ja dann lt. Anleitung fast richtig .... nee mal im Ernst, ich kenn das von anderen Fahrzeugen so: Der Eintrag im Feld O.1 "Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg" gilt mE fuer bis 12% Steigung. Wenn Du mehr willst, gehst Du zum Hersteller/Importeur, da bekommst Du dann eine Bescheinigung ueber Werte fuer max. 10% und/oder 8% Steigung. Der 10% Wert liegt oft 200kg ueber dem 12% Wert, der 8% Wert liegt, wenn man ihn bekommt, das scheint wieder vom Typ abzuhaengen, nochmal 200kg darueber. Das scheint mir das "typische" zu sein, wird ja je nach Hersteller/Modell wieder variieren. Beispiel mein Familienbomber, ein LPG-C8 mit 103kW: Eintrag 1700kg, Nachtrag (schon ab EZ, aber im Bemerkungsfeld) 1900kg bis 10% Steigung, keine Erhoehung bei 8%, bekommt man wohl auch nicht. (Anmerkung 1: die Diesel-Varianten haben keine hoehere Anhaengelast!, Anmerkung 2: dies betrifft den C8 mit Zulassung fuer 8 Sitze, es gibt ihn auch mit eingetragenen 7 Sitzen, dann sind die Anhaengelast-Werte jeweils um 50kg hoeher.)
Januar 3, 20178 j nun ja, die Frage ist: Zu welchem Preis?schon klar, aber das ist der Zulassungsbehoerde doch egal. Die WW aus dem Match zu ziehen... darum geht's hier nun auch wirklich nicht. Da helfen Dir auch keine PS, sondern Dein Allradantrieb und fette Reifen... das kann sicherlich ein 78PS Lada Niva besser als ein 160PS-9000er.
Januar 3, 20178 j Um die Leistung geht's mir gar nicht. Mir geht's darum, das Ganze auf den Untergrund zu bringen - und wenn da hinten zusätzliches Gewicht dranhängt, das träge ist und nur über die zwei Vorderräder des 9000 mit in Bewegung gebracht werden kann, dann ist ab gewisser Last und Steigung Schluss. Egal, ob 100, 120 oder 230 PS. So verstehe ich auch Saabfreunds Beitrag: das Gespann in Bewegung zu halten, um die Steigung hochzukommen. So wie ich das verstehe darf nur die Stuetzlast Einfluss auf die Last auf die Vorderraeder haben ?! ich muss mich korrigieren, der Niva hat 82PS. 1900kg bei 8% Steigung ;)))) http://www.lada4you.de/niva_4x4_technische_daten0.html
Januar 3, 20178 j nun ja, die Frage ist: Zu welchem Preis? (hab in GR auch so einen Camping - da zieht der Betreiber die WWs mit seinem 4x4 wieder raus - ich wollte das meinem Getriebe nicht zumuten, zumal die Zufahrt auch 1-spurig ist ..) Ich habe damals mit meinem 9000 CC B202 i auch schon 9000er mit einem PKW Anhänger gefahren. Kassler Berge etc... war kein grosses Problem. Natürlich geht das mit dem 2,3er turbo besser....
Januar 3, 20178 j :hmpf:Jetzt habt Ihr mich mit Eurer Diskussion aber neugierig gemacht: Ich habe in den Papieren meines Anni Mj. 97 nachgeschaut: Da sind schon eingetragen (isch abe gar kein Anhänger un kein Kupplung dafür, noch nie nicht !) : gebremst 1800 kg, ungebremst 750 kg, sowohl im alten Original-Brief der Erstzulassung, als auch in den durch die Zusatz-Einträge notwendigen Euro-Besch...einigungen Und weil Behörden auch Spezialisten für unfreiwilligen Humor sind, haben sie in den Papieren gleich auch aus der Farbe amethystmetallic (ungewaschen = schwarz) einfach weiß gemacht! So kann ich jeder Rasterfahndung problemlos entgehen! Bearbeitet Januar 3, 20178 j von troll13
Januar 3, 20178 j damit liegst Du ja dann lt. Anleitung fast richtig .... nee mal im Ernst, ich kenn das von anderen Fahrzeugen so: Der Eintrag im Feld O.1 "Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg" gilt mE fuer bis 12% Steigung. Wenn Du mehr willst, gehst Du zum Hersteller/Importeur, da bekommst Du dann eine Bescheinigung ueber Werte fuer max. 10% und/oder 8% Steigung. Der 10% Wert liegt oft 200kg ueber dem 12% Wert, der 8% Wert liegt, wenn man ihn bekommt, das scheint wieder vom Typ abzuhaengen, nochmal 200kg darueber. Das scheint mir das "typische" zu sein, wird ja je nach Hersteller/Modell wieder variieren. Beispiel mein Familienbomber, ein LPG-C8 mit 103kW: Eintrag 1700kg, Nachtrag (schon ab EZ, aber im Bemerkungsfeld) 1900kg bis 10% Steigung, keine Erhoehung bei 8%, bekommt man wohl auch nicht. (Anmerkung 1: die Diesel-Varianten haben keine hoehere Anhaengelast!, Anmerkung 2: dies betrifft den C8 mit Zulassung fuer 8 Sitze, es gibt ihn auch mit eingetragenen 7 Sitzen, dann sind die Anhaengelast-Werte jeweils um 50kg hoeher.) Nur das der Gang zum Hersteller, wie Du wissen solltest, nicht mehr möglich ist
Januar 3, 20178 j Ich habe damals mit meinem 9000 CC B202 i auch schon 9000er mit einem PKW Anhänger gefahren. Kassler Berge etc... war kein grosses Problem. Natürlich geht das mit dem 2,3er turbo besser.... Es geht doch gar nicht darum, dass mein CC mit dem 2,3 FPT das locker schafft. Mein Bootsanhänger hat mit Boot rund 1.400 kg. In den Papieren stehen nur die 1.200 kg, auch in den weiteren Anmerkungen steht eben leider nichts von 1.600 oder gar 1.800 kg bis 8 oder 10% Steigung. Daher werden die freundlichen Helfer in grün bzw. blau bei einer Kontrolle eine ganz einfache Rechnung aufmachen: 1.200 kg zzgl. max. 10 % Überschreitung sind 1.320 kg, es hängen aber 1.400 kg dran, also darf ich Strafe zahlen. Das würde ich gerne vermeiden
Januar 3, 20178 j Es geht doch gar nicht darum, dass mein CC mit dem 2,3 FPT das locker schafft. Mein Bootsanhänger hat mit Boot rund 1.400 kg. In den Papieren stehen nur die 1.200 kg, auch in den weiteren Anmerkungen steht eben leider nichts von 1.600 oder gar 1.800 kg bis 8 oder 10% Steigung. Daher werden die freundlichen Helfer in grün bzw. blau bei einer Kontrolle eine ganz einfache Rechnung aufmachen: 1.200 kg zzgl. max. 10 % Überschreitung sind 1.320 kg, es hängen aber 1.400 kg dran, also darf ich Strafe zahlen. Das würde ich gerne vermeiden Ich hatte nicht dich zitiert. Ich wollte damit nur die Bedenken zerstreuen, dass man mit dem B202 i nicht vernünftig ziehen kann. Ich habe Papiere von einem CC 2,3 turbo. Ich schaue mal ob und was da eingetragen ist.
Januar 3, 20178 j nix Handbuch --> eingetragen Wo soll denn das stehen? Habe meinen Kfz-Schein 5x durchgesucht, ich finde da absolut nichts . Ist allerdings noch der erste von 1997, vielleicht wurde das damals noch nicht eingetragen? Um die Leistung geht's mir gar nicht. Mir geht's darum, das Ganze auf den Untergrund zu bringen - und wenn da hinten zusätzliches Gewicht dranhängt, das träge ist und nur über die zwei Vorderräder des 9000 mit in Bewegung gebracht werden kann, dann ist ab gewisser Last und Steigung Schluss. Egal, ob 100, 120 oder 230 PS. So verstehe ich auch Saabfreunds Beitrag: das Gespann in Bewegung zu halten, um die Steigung hochzukommen. Genau das meinte ich. Da gibts schon bei weniger als 10%, nasser Fahrbahn und/oder engen Serpentinen Probleme mit durchdrehenden Rädern, wo man das Gaspedal wie ein rohes Ei behandeln muß... Und wenn man da mal steht, ist ein Wiederanfahren praktisch nicht möglich . Diese Erfahrung mussten bei besagtem Campingplatz speziell etliche Caravaner machen, die mitten in der Steigung noch auf den ersten Gang runterschalten wollten bzw mussten. Beim Wollen blieb es dann aber, dafür mussten sie dann Schlepphilfe des Campingbetreibers in Anspruch nehmen .
Januar 3, 20178 j Ich hatte nicht dich zitiert. Ich wollte damit nur die Bedenken zerstreuen, dass man mit dem B202 i nicht vernünftig ziehen kann. Ich habe Papiere von einem CC 2,3 turbo. Ich schaue mal ob und was da eingetragen ist. Das wäre toll, mal sehen ob TÜV oder Konsorten da mitspielen
Januar 3, 20178 j Mein 97er Anniversary besitzt eine abnehmbare Anhägerkupplung und hat in den Papieren 1800 / 750 kg eingetragen.
Januar 3, 20178 j Leider ist in dem Brief des 2,3er CC nix über Anhängerlast eingetragen. von einem 90er 2,0 turbo habe ich einen Eintrag. 1200 kg/500kg mit Zusatz auf 1600 kg bis 10%...
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