Mai 4, 201114 j §2 Abs 22 FVZ Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, ...Richtig. Jedoch bedeutet "in Verkahr gekommen" nicht, dass sie zugelassen wurden. Denn "in Verkehr kommt" eine Ware z.B. dann, wenn der Hersteller sie an einen Händler ausliefert, oder evtl. sogar nur dafür bereit hält. So zumindest meine kenntnis der Dinge. An der EZ würde ich mich sowieso nicht festhalten. Am besten, es gibt für die Hütte in D gar keine Unterlagen und man legt einfach nur die Herstellerbescheinigung vor. Sollte die einfac hste Verfahrensweise sein. Da wird dann meiner Kennnis nach der 01.07. des MY als EZ-Tag festgelegt.
Mai 4, 201114 j Das Problem ist doch nicht, wie wir das interpretieren, sondern wie die Zulassungsstelle das interpretiert. Und wenn die sich hinstellen und sagen für uns ist "in den Verkehr kommen" gleich EZ, dann ist das so bis man denen eine Verordnung oder ein Rundschreiben oder einen Artikel aus dem Verkehrsblatt vorlegt, was diese Ansichtsweise widerlegt. Ich würde mal versuchsweise den Spiess umdrehen und fragen ob es eine Anweisung gibt, in der steht das "In Verkehr gekommen" = EZ
Mai 4, 201114 j Wie lange werden die Daten beim Amt gespeichert? Dann würde ich nämlich hingehen und die Papiere verschlampen (Eidesstattliche Erklärung), Datenblatt anfordern inkl. Herstellungsdatum (bekommt man von SAAB) und damit neu zulassen. Bißchen umständlich, zugegeben. Aber so in der Art habe ich es damals bei meinem Rallye-96er gemacht. Der kam aus Dänemark, war dort seit 1978 nicht mehr zugelassen. Die dänische Abmeldebescheinigung gab nicht viel her - daher habe ich sie unter den Tisch fallen lassen. Datenblatt von SAAB angefordert inkl. Herstellungsdatum (02/1969). Der TÜV hat dann 01.04.1969 bei EZ eingetragen. Ich mußte außerdem eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß ich a) rechtmäßiger Besitzer bin (hatte keinen Kaufvertrag) und b) daß keinerlei Papiere vorliegen. Damit gab es dann keine Probleme beim TÜV und Zulassungsstelle. Gruß, Erik
Mai 4, 201114 j Ich würde mal versuchsweise den Spiess umdrehen und fragen ob es eine Anweisung gibt, in der steht das "In Verkehr gekommen" = EZ Es gab vor ein paar Jahren eine Aktion von BMW, in der sie einen BMW 2002 komplett aus Ersatzteilen haben aufbauen lassen. Der hat keine Zulassung bekommen, weil seine Euro-Einstufung nicht mehr genehmigungsfähig war. Also dort war "In Verkehr gekommen" = EZ trotz Originalteilen mit Originalalter.
Mai 4, 201114 j Es gab vor ein paar Jahren eine Aktion von BMW, in der sie einen BMW 2002 komplett aus Ersatzteilen haben aufbauen lassen. Der hat keine Zulassung bekommen, weil seine Euro-Einstufung nicht mehr genehmigungsfähig war. Also dort war "In Verkehr gekommen" = EZ trotz Originalteilen mit Originalalter. Aber wenn von einem 300SL nur noch ein Stück Rahmen mit FGN übrig und der Rest drumherum wieder aus Neuteilen zusammengestellt wird schon.....versteh einer Deutschland.
Mai 4, 201114 j Aber wenn von einem 300SL nur noch ein Stück Rahmen mit FGN übrig und der Rest drumherum wieder aus Neuteilen zusammengestellt wird schon.....versteh einer Deutschland. Ja, aber das von Hans angesprochene Projekt war m.W.n. eine original BMW-2002-Rohkarosse ohne Fahrgestellnummer. Diese wurde erst nach Fertigstellung durch die BMW AG vergeben. Sozusagen der wirklich letzte originale 2002.
Mai 4, 201114 j Ja, aber das von Hans angesprochene Projekt war m.W.n. eine original BMW-2002-Rohkarosse ohne Fahrgestellnummer. Diese wurde erst nach Fertigstellung durch die BMW AG vergeben. Sozusagen der wirklich letzte originale 2002. Eben, es zählt nicht der Ist (sprich Alt-)Zustand des KFZ oder der Teile sondern die dämliche Plakette.
Mai 5, 201114 j Wie lange werden die Daten beim Amt gespeichert? Dann würde ich nämlich hingehen und die Papiere verschlampen (Eidesstattliche Erklärung), Datenblatt anfordern inkl. Herstellungsdatum (bekommt man von SAAB) und damit neu zulassen. Ganz meine Rede:An der EZ würde ich mich sowieso nicht festhalten. Am besten, es gibt für die Hütte in D gar keine Unterlagen und man legt einfach nur die Herstellerbescheinigung vor. Sollte die einfachste Verfahrensweise sein. Da wird dann meiner Kennnis nach der 01.07. des MY als EZ-Tag festgelegt. Es gab vor ein paar Jahren eine Aktion von BMW, in der sie einen BMW 2002 komplett aus Ersatzteilen haben aufbauen lassen. Der hat keine Zulassung bekommen, weil seine Euro-Einstufung nicht mehr genehmigungsfähig war. Also dort war "In Verkehr gekommen" = EZ trotz Originalteilen mit Originalalter.Nö. Auch hier war 'in Verkehr gekommen' der Moment, wo er als fertiges Auto aus der Halle rollte. Und das war eben nicht vor 30 Jahren. Es geht ja nicht um das 'Produktionsdatum' der Einzelteile, sonder um das (wirtschaftliche!) 'in Verkehr bringen' das kompletten Fahrzeuges.
Mai 6, 201114 j Und bei Mattis 300SL gibt's zur Fahrgestellnummer auch einen Brief mit EZ ... Was lernen wir daraus ? Manche Sachen sollte man nie wegwerfen
Mai 6, 201114 j Genau aus dem Grund liegt bei mir auch noch ne T8 FGNR samt gültigen Brief herum.....irgendwann einmal....:P
Mai 8, 201114 j Falls das Thema noch aktuell sein sollte: Mein '92er CC hat eine spanische Geburtsurkunde (seinerzeit zugelassen auf "Porsche Espania S.A.). Beim Umschreiben auf deutsche Papiere habe ich bei meiner Zulassungsstelle nachgefragt ob ich denn die Originalpapiere behalten könne. Antwort: Wir bewahren die ein halbes Jahr auf, dann gehen sie in die Vernichtung. Ich habe mir die Originalpapiere vor ein paar Tagen zurückgeholt. ;-) Vielleicht hilfts ja dem einen oder anderen. Viele Grüße Mathias http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=72464
Mai 8, 201114 j Wenn ein Wagen in Deutschland noch nie zugelassen war und keine Unterlagen zur Zulassung in einem anderen Land existieren (Brief, Title etc. verloren) aber ein Eigentumsnachweis existiert, eine KBA-Anfrage ohne Befund und die ABE-Nr. bekannt ist, kann das Datum der Erstzulassung aus der Fahrgestellnummer rekonstruiert werden und eine Zulassung erfolgen. Das ist dann in der Regel der 1.7. des entsprechenden Jahres. Vielleicht ist das ein (etwas aufwändiger aber machbarer) Weg... Ansonsten zählt das Datum der Erstzulassung, sagt meine Zulassungsstelle.
Mai 9, 201114 j Autor "Eigentumsnachweis existiert, eine KBA-Anfrage ohne Befund und die ABE-Nr. bekannt ist... " Das sagt mir alles nichts, wie komme ich an diese Daten? grüße kai
Mai 9, 201114 j Du hast das Auto, Du hast einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Quittung wo die Fahrgestellnummer aber nicht das Datum der Erstzulassung vermerkt ist), Du hast keine Papiere zum Auto und das Auto war in Deutschland noch nicht zugelassen, nur dann gehts. Dann rufst Du beim Saab Kundendienst (02151-65464-25) an und gibst die Fahrgestellnummer durch. Du bekommst kostenlos ein Datenblatt. Die ABE-Nr. findest Du auf einem kleinem Aufkleber im Motorraum links neben dem Typenschild. Anhand der Fahrgestellnummer lässt sich das Baujahr ermitteln (die Tabelle zur Aufschlüsselung habe ich hier irgendwo im Forum gefunden, musst Du mal suchen). Damit gehst Du zum TÜV. Dort wird der Wagen geprüft und es wird ein Gutachten erstellt (kostet ca. 180,- €), lasse gleich die H-Abnahme mit machen, kostet wieder ein paar Euro extra. Anhand dem aus der Fahrgestellnummer ermittelten Baujahres wird als Datum der Erstzulassung der 1.7. des Baujahres festgelegt. Mit Eigentumsnachweis, dem TÜV-Gutachen, Versicherungs-Deckungskarte und Personalausweis gehst Du zur Zulassungsstelle. Dort wird anhand der Fahrgestellnummer beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) angefragt, ob der Wagen in Deutschland schon zugelassen war oder gestohlen ist. Trifft beides nicht zu, gibst Du eine eidesstattliche Erklärung ab, dass Du keine Papiere (Brief, Title etc.) zum Auto hast. Du bekommst einen neuen KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung). Das wars, braucht ein paar Tage, ich habs bisher zwei Mal problemlos so machen können.
Juni 4, 201114 j Ab 1.10.2011 gibt es einen neuen Anforderungskatalog für die Begutachtung als Oldtimer. Eine definierte Mindest-Zustandsnote (bisher Note Drei oder besser) wird nicht mehr gefordert. Die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß § 2 Nr, 22 FZV sind: Guter Pflege- und Erhaltungszustand Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann. Auf http://www.oldtimer-markt.de/#28429710 kann man die gesamte Richtlinie als PDF downloaden.
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.