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Bin kurz weg, den SAABO holen...

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Eine neue Episode.

 

Da mein SAABO einen etwas älteren TÜV hat als 12 Monate wählte ich Plan B: Ich bin heute morgen zum örtlichen Anhänger-Bauer gegangen. Der kann ja auch TÜV machen. Hatte ja letzte Woche mit ihm telefoniert. Er sagte, dass es kein Problem sei, einen dänischen Anhänger zu tüven, bestimmt nur die Bremsen anschauen und nachstellen, ich sollte zu seinen „Sprechstunden“ kommen, die wären von 8-12 Uhr, aber nicht vor Montag!

 

Ich wunderte mich da ein wenig über die „Sprechstunden“, aber egal, er hat einen guten Ruf, vielleicht deswegen.

 

Hurra, heute ist Dienstag!

Ich darf zu seiner Sprechstunde! Also bin ich dann heute morgen zur Halle gefahren, das Gespann raus geholt und das CV verstaut. Schön im Berufsverkehr einmal quer durch die Stadt. Als ich dann in die „Zielstrasse“ (die scheint es immer dort zu geben, genau dort wo ich hin will) einbiegen wollte: KATASTROPHENBLINKER!!! Shit.

Aber keine Angst nicht bei mir, sondern eine japanische Einkaufstasche hatte sich in einen schwäbischen-gesternten Agrarhaken verliebt und die haben auf offener Strasse kuppoliert (schreibt man das so?). Egal, eine Hausfrau ist eben auf einen Benz geknallt und hat die Strasse somit gesperrt. Dann musste ich eben das Pferd von hinten aufzäumen und bin einen Umweg gefahren und ein paar Minuten später beim Anhänger-Bauer angekommen.

 

Er hat sich den SAABO nur kurz angesehen und gesagt: „Da mach ich keinen Finger krumm!“ Mann, welch eine klare Aussage, war das ein Motivationsschub am Morgen; tiefenentspannt war ich da nicht mehr. Glücklicherweise wurde er dann ein wenig präziser:

 

Ich solle erst mal zum TÜV, der sollte mir schriftlich bestätigen, dass, wenn der SAABO TÜV hat auch zugelassen wird. Denn er glaube nicht, dass solch eine Deichsel in Deutschland zulassungsfähig ist und die Rückleuchten sind ja auch nicht zulässig. Ausserdem habe er schon Pferde kotzen sehen und der TÜV in Karlsruhe…

 

Also: Zurück wieder auf LOS! Dann werde ich mal den TÜV aufsuchen müssen…

Hoffentlich wird das keine Buchbinder Wanninger-Story :rolleyes:

Saabo Deichsel

 

Wenn ich die Deichsel auf den ersten Bildern richtig erkenne, ist sie zulassungsfähig. Wahrscheinlich hat sie sogar ein deutsches Typenschild. Ich habe mal ein altes Wohnwagenchassis mit so einer Deichsel unter einen holländischen Aufbau geschraubt und bin damit durch denTÜV gekommen.[ATTACH]63025.vB[/ATTACH]

 

Viel Erfolg!

Bild004.thumb.jpg.1cf7e1979e0bebe4cb85e66a9a8c4ffe.jpg

Beim letzten Stammtisch in (HH)-Schnelsen kam die Diskussion auf, ob man denn mit einem 07er Kennzeichen überhaupt einen Hänger ziehen darf. Ich bin sicher, dass Carsten das alles bereits vor Beginn seiner Tour geklärt hatte. Für die anderen hier ein Link, in dem die rechtliche Situation recht gut erläutert wird: http://www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

 

Beim Lesen des Artikels habe ich mich dann gefragt, ob sich Carsten evtl. gar keine Sorgen um TÜV und Anmeldung machen muss, wenn er immer nur mit diesem Gespann unterwegs ist?! Schließlich bin ich sicher, dass er ausschließlich Erprobungs-, Überführungs- oder Veranstaltungsfahrten durchführt... :rolleyes:

 

Storm on, Saabo!

Mit ner 07er Nummer nen Wohnwagen gezogen und die Polizei hat nichts gesagt? Glück gehabt! :cool:
Mit ner 07er Nummer nen Wohnwagen gezogen und die Polizei hat nichts gesagt? Glück gehabt! :cool:
Wo soll das Problem liegen, wenn es a) zum Treffen o.ä. geht und es sich b) um ein 'historisches' Anhängsel handelt?

Stellt einen Mißbrauch dar.

 

Überführungsfahrten mit 07er dürfen rechtlich so nicht sein.

 

Möglich wäre unter Umständen eine gemeinsame Fahrt zur "Schaustellung" (Schaut mal rein, so war das früher - aber wehe Ihr berührt was!), eine echte Nutzung als "Wohnwagen" (also zum darin übernachten) ist in Verbindung mit einem 07er Nummer-Zugfahrzeug verboten.

 

Ist krank, hab´s aber auch nicht erfunden.

Überführungsfahrten mit 07er dürfen rechtlich so nicht sein.
Ach, 'ne Überführungsfahrt? Neeeiiiinnn, das war doch ein SAAB-Treffen mit Zurschaustellung des historischen Gespannes. Was Du nur wieder denkst!

Ja, naja.

 

Analog zum scharfen jüngen TÜV-Prüfer gibt es auch den scharfen jungen Verkehrspolizisten und wenn der es darauf anlegt, legt er das komplette Gespann still.

 

Ich habe einen Bekannten, der hat sich so ein Gespann (also besser gesagt den Anhänger) im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs "eintragen" lassen. Das bringt bei der Verkehrskontrolle evtl. etwas mehr Ruhe in das komplexe Thema.

Überlege gerade, irgendwo war doch heute hier dazu was zum Deuvet oder so verlinkt. Da ging es auch um 07er Gespanne.

Wenn hier schon darüber geredet wird: Geht es wirklich um pingelige Polizisten oder die Auslegung, was Zurschaustellung oder Überführung ist? Ist nicht viel eher relevant, dass sich jede Versicherung im Schadensfall darauf berufen wird, dass hier mit einem Gespann, bei dem weder Zugfahrzeug noch Anhänger TÜV haben in einer rechtlichen Grauzone gefahren wird, und die Zahlung verweigert? Ich finde, dass hier am falschen Ende gespart wird.

 

Glückwunsch zu dem schönen Saabo, da bin ich sehr neidisch, und mein Respekt für die Selbstverständlichkeit, die Neuerwerbung mit dem V4 zu holen!

Ich glaube kaum, dass ein 07er Gespann versicherungsrechtlich eine 'Grauzone' darstellt.
Grauzone deshalb, da vom Gesetz nicht eindeutig geregelt ist, ob man den Anhänger nun ziehen darf oder nicht, es gibt hierzu lediglich Interpretationen der Vorschriften. Wer schon einmal mit einer Versicherung um Leistungen streiten musste, weiss, was ich meine.

Also ich bin ja für eine:

"Ausführliche Probefahrt zwecks testen des Kühlsystems unter Anhängerbetrieb, Dauerprobefahrt mit Anhänger wegen Kupplungtest etc." Fallen mir noch tausend andere Gründe ein.

Überlege gerade, irgendwo war doch heute hier dazu was zum Deuvet oder so verlinkt. Da ging es auch um 07er Gespanne.

 

http://www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

 

Sorry - ich dachte, mit diesem Link würde ich die Diskussion ein wenig entschärfen. Aber offenbar ist mir das nicht gelungen. Oder sollte es womöglich so sein, dass der eine oder andere das gar nicht gelesen hat??? :redface:

Oder sollte es womöglich so sein, dass der eine oder andere das gar nicht gelesen hat???
Davon gehe ich mal aus.

Wobei das dort dargelegte natürlich auch nur eine 'Ansicht' ist.

...

Wobei das dort dargelegte natürlich auch nur eine 'Ansicht' ist.

 

Aber eine sehr interessante, die im Zweifelsfall als Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme dienen könnte. Er sagt dort ja auch, dass es besser ist, den (kleinen) Hänger zuzulassen - von dem regelmäßigen HU-Check ganz zu schweigen; den sollte man grundsätzlich bei 07er Kennzeichen durchführen. ABER - wenn man's dann nicht macht dürfte es mit einer Eintragung des Hängers in die 07er Zulassung gemäß der DEUVET-Empfehlung zumindest weniger Probleme geben. Ich möchte jedenfalls Saabo an Pfingsten in Eisenach (wieder-) sehen! Mit welchem Kennzeichen auch immer!

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Also, ein Kennzeichen habe ich da schon im Auge: KA-CH 260

 

Natürlich habe ich bei der Karlsruher Zulassungsstelle, Abteilung 07er, angerufen. Sie ist der Auffassung: entweder / oder, aber beides zusammen geht gar nicht.

 

Das ist mir momentan aber auch egal, da der SAABO ein solch geringes Gewicht hat, dass er bei Steuer und Versicherung nicht gross zu Buche schlägt. Ausserdem kann ich ihn dann auch ohne Probleme an mein CC schnallen und "normal" Urlaub machen. Ach, wer eine abnehmbare AHK für das 900erCC zu verschenken hat, kann sich gerne melden.

 

ABER: Um zum 07er zu kommen, brauche ich zwangsweise eine deutsche Zulassung und damit auch einen deutschen TÜV!

 

Nun werde ich morgen beim TÜV vorstellig, um mit ihm das zu besprechen.

  • Autor

News!!!

 

Nun bin ich mal wieder tiefenentspannt!

 

Über das SAAB-Netzwerk bekommt man immer wieder neue Adressen und Kontakte:

 

Hatte eben ein sehr nettes Telefonat mit Matthias. Nun, er hat auch einen SAABO, neben Jessica ist er nun der Dritte im Bunde in Deutschland. Matthias hat bei seinen SAABO eine deutsche Zulassung, er wird sie mir scannen und dann steht dem Projekt nichts mehr im Wege...

 

@Matthias: Wir treffen uns in Eisenach? (http://www.saab-cars.de/95-96-sonett/54449-fruehjahrestreffen-2012-a.html) Würden uns sehr freuen!!!

  • Autor

Nun war ich beim TÜV!

 

Eigentlich war es recht nett, aber nur eigentlich. Alle Befürchtungen, die ich hatte wurden weggewischt. Die Deichsel, ein deutsches Fabrikat, ist kein Problem. Die Kupplung an sich auch nicht. Der TÜV-ler sagte mir, dass die alten viel besser seien als die neuen… Rücklichter alles ok, sie sind nicht ausgeblichen oder gerissen.

 

Er amüsierte sich noch über die dänische Zulassung, da dort als Antriebsart „Benzin“ steht. Deutsche Zulassung: KEIN PROBLEM! Ob gebremst oder ungebremst, egal. Der Hänger wiegt ja nur 350kg. Wenn komischerweise Bremsen dran sind, dann müssen sie nur funktionieren.

 

Eigentlich kein Problem, ausser die Scheiben. Richtig gelesen. Wegen der NEUEN! Scheiben habe ich keinen TÜV bekommen. Die Scheibenhaben keinen Stempel. Wie auch, da sie ja zugeschnitten sind. Ich muss nur nachweisen, dass es geprüftes Sicherheitsglas ist.

 

Klasse, alle Rechnungen, die ich habe sind auf dänisch geschrieben… Nun habe ich schon den Verkäufer angeschrieben mal sehen. Wenn es kein Sicherheitsglas ist würde das bedeuten, dass alle (perfekten!) Scheiben ersetzt werden müssen, um TÜV zu bekommen.

 

Aber es gäbe noch einen Funken Hoffnung: Wenn 1964 in Deutschland KEIN Sicherheits(plexi)glas bei Anhängern vorgeschrieben war, und ich es dem TÜV-ler belegen kann, dann sind ihm die Scheiben egal.

 

Ich werde hier als erstes mal forschen. Falls jemand das weiss, oder zufällig den Gesetzestext hat, dann bitte posten.

 

[ATTACH]63114.vB[/ATTACH]

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:biggrin: aber nur mit ~xyz ungelöst Zeichen

Das ganze Gedöns erinnert mich an den WoMo-Umbau im T3

  • 3 Monate später...
http://farm9.staticflickr.com/8292/7718515002_0b5f45658d_b.jpg
  • Autor

Danke hb-ex für den dezenten Hinweis...

 

Dann werde ich mir mal Zeit nehmen und die Story weiter schreiben...

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