Veröffentlicht November 12, 201311 j Hallo liebes Forum, treibe mich sonst nur in 901er Gefilden rum, habe aber umständehalber mal hier ein Anliegen. Ich habe 9-5 Räder angeboten bekommen, die nun auf einen Saab 900/9-3 I sollen. Mir fehlen aber so ziemlich alle Angaben zur Felge. Ich weiß das es 205/55 R16 Winterräder sind, die auf einem Saab 9-5 montiert waren. Benötige nun unter anderem die Einpresstiefe um herauszufinden ob die auf den 900er dürfen oder nicht. Am besten wäre natürlich, es sagt mir gleich jemand ob das klappt oder nicht. Hier die Bilder: https://www.dropbox.com/sh/qkp9aiitjynmmuu/qmyoBoBYAX vielen DANK ! grüße Fritz
November 12, 201311 j Das sind die 10-Spoke ... 6.5 x 16 ET49, Teilenummer: 4909164 - Felgen passen, Reifen sind nicht zugelassen, müssen beim 9-3 205/50/16 sein.
November 12, 201311 j Dieses Thema hatte ich auch, 50 zu 55 niederquerschnitt. Soweit ich weiß, bzw. der TÜV Prüfer mir sagte ist: es geht sich allein um die Tachoangleichung dabei. Aber ich habe im Forum auch gelesen das der ein o. andere Prüfer diese Reifen auch einträgt. MFG ULF
November 12, 201311 j 205/55 R16 hat einen größeren Abrollumfang bzw. Außendurchmesser und ist nicht für YS3D (900II / 9-3 I) zugelassen. 185/65 R15 195/60 R15 205/50 R16 215/45 R17 Das Gutachten findet man mit Glück im Internet, einfach die KBA-Nummer auf der Felge oder die Teilenummer von schweden-troll googlen (KraftfahrtBundesAmt).
November 13, 201311 j Hallo Flemming, was passiert wenn was passiert wenn die Felgen/Reifen nicht zugelassen sind?
November 13, 201311 j was passiert wenn was passiert wenn die Felgen/Reifen nicht zugelassen sind?Das Auto fällt um Nun ja, sowohl die Rennleitung als auch die Herren im grauen oder grünen Kittel mögen das bei der HU nicht. Und - um es auf die Spitze zu treiben - im Fall eines Unfalles wäre die ABE erloschen. Könnte also Stress mit der Versicherung geben. Denn du müsstest dann mit Pech nachweisen, dass die falschen Reifen keine Rolle gespielt haben.
November 13, 201311 j Eine nicht zulässige Eintragung bleibt "nicht zulässig". Im Fall der Fälle ist sie nichtig. Das aber nur wieder mal am Rande.
November 13, 201311 j Wegen des immer wieder angeblichen Erlöschens der Betriebserlaubnis erlaube ich mir, schon wieder mal, René zu zitieren, der sich diese Mühe gemacht hat, das rauszusuchen: http://www.saab-cars.de/99-90-900-i/40801-der-saab-der-tuv-und-die-federn-3.html #30.
November 14, 201311 j Eine nicht zulässige Eintragung bleibt "nicht zulässig". Im Fall der Fälle ist sie nichtig. Das aber nur wieder mal am Rande.Dann solltes du aber noch nicht zugelassen und nicht zulässig noch auseinanderkrümeln.
November 26, 201311 j Eine Eintragung (Einzelabnahme) gültet schon ;-) Spurverbreiterung max 2%, Tragfähigkeit der Felge ausreichen, Montierbar sollte sie auch sein ;-) Der grössere Reifen muss gem. Etrto auf der Felge montiert werden dürfen, bei grösserem Reifenumfang als (ich sag mal - unverbindlich - ist nicht festgelegt) 1% muss nachgewiesen werden das der Tacho nicht nachgeht - ansonsten muss er angeglichen werden (und ggf. dann die Serienbereifung gestrichen werden) [ab 8% grösser braucht man einen Nachweis über das Abgasverhalten - da wirds dann uninteressant]. Gruss Kami
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.