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Hallo liebes Forum,

treibe mich sonst nur in 901er Gefilden rum, habe aber umständehalber mal hier ein Anliegen.

 

Ich habe 9-5 Räder angeboten bekommen, die nun auf einen Saab 900/9-3 I sollen.

 

Mir fehlen aber so ziemlich alle Angaben zur Felge.

 

Ich weiß das es 205/55 R16 Winterräder sind, die auf einem Saab 9-5 montiert waren.

 

Benötige nun unter anderem die Einpresstiefe um herauszufinden ob die auf den 900er dürfen oder nicht.

 

Am besten wäre natürlich, es sagt mir gleich jemand ob das klappt oder nicht.

 

Hier die Bilder:

https://www.dropbox.com/sh/qkp9aiitjynmmuu/qmyoBoBYAX

 

vielen DANK !

 

grüße Fritz

Das sind die 10-Spoke ... 6.5 x 16 ET49, Teilenummer: 4909164 - Felgen passen, Reifen sind nicht zugelassen, müssen beim 9-3 205/50/16 sein.
Dieses Thema hatte ich auch, 50 zu 55 niederquerschnitt. Soweit ich weiß, bzw. der TÜV Prüfer mir sagte ist: es geht sich allein um die Tachoangleichung dabei. Aber ich habe im Forum auch gelesen das der ein o. andere Prüfer diese Reifen auch einträgt. MFG ULF

205/55 R16 hat einen größeren Abrollumfang bzw. Außendurchmesser und ist nicht für YS3D (900II / 9-3 I) zugelassen.

 

185/65 R15

195/60 R15

205/50 R16

215/45 R17

 

Das Gutachten findet man mit Glück im Internet, einfach die KBA-Nummer auf der Felge oder die Teilenummer von schweden-troll googlen (KraftfahrtBundesAmt).

Nicht zugelassen heißt aber nicht, dass es keiner zuläßt.

Hallo Flemming,

 

was passiert wenn was passiert wenn die Felgen/Reifen nicht zugelassen sind?

was passiert wenn was passiert wenn die Felgen/Reifen nicht zugelassen sind?
Das Auto fällt um :biggrin:

 

Nun ja, sowohl die Rennleitung als auch die Herren im grauen oder grünen Kittel mögen das bei der HU nicht. Und - um es auf die Spitze zu treiben - im Fall eines Unfalles wäre die ABE erloschen. Könnte also Stress mit der Versicherung geben. Denn du müsstest dann mit Pech nachweisen, dass die falschen Reifen keine Rolle gespielt haben.

Eine nicht zulässige Eintragung bleibt "nicht zulässig". Im Fall der Fälle ist sie nichtig. Das aber nur wieder mal am Rande.
Eine nicht zulässige Eintragung bleibt "nicht zulässig". Im Fall der Fälle ist sie nichtig. Das aber nur wieder mal am Rande.
Dann solltes du aber noch nicht zugelassen und nicht zulässig noch auseinanderkrümeln.
  • 2 Wochen später...

Eine Eintragung (Einzelabnahme) gültet schon ;-)

Spurverbreiterung max 2%, Tragfähigkeit der Felge ausreichen, Montierbar sollte sie auch sein ;-)

Der grössere Reifen muss gem. Etrto auf der Felge montiert werden dürfen, bei grösserem Reifenumfang als (ich sag mal - unverbindlich - ist nicht festgelegt) 1% muss nachgewiesen werden das der Tacho nicht nachgeht - ansonsten muss er angeglichen werden (und ggf. dann die Serienbereifung gestrichen werden) [ab 8% grösser braucht man einen Nachweis über das Abgasverhalten - da wirds dann uninteressant].

Gruss

Kami

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