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...

 

Fall 2:

Heute wollte ein Bekannter mit seinem Wagen zur HU (,hier 16 Monate zu spät). Ein Anruf bei der Rennleitung um sich nach dem legalsten Weg zu erkundigen ergab die Bestätigung der 80€ und des Punktes im Fall des Erwischtwerdens. Selbst der Beamte fand dies daneben.

Aber eigentlich wäre nur Trailern oder Abmelden, HU mit entstempelten Kennzeichen (das ist ja wieder zulässig) und anschließendes Wiederanmelden rechtens. :stupid:

 

(Warum nur kommt mir gerade das Bild eines weißen Pferdes im Kopf das den Bürger auslacht? :hmmmm2:)

 

... das sollte durch vorweisen eines TÜV Termin geheilt sein, oder?

Bearbeitet von hb-ex

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Top-Poster in diesem Thema

... das sollte du vorweisen eine TÜV Termin geheilt sein, oder?

 

Tust Du noch ein paar Buchstaben dazutun, bitte. :rolleyes:

 

Aber wenn es das meint was ich interpretiere, dann Entwarnung.

Der Oldtimer stand die ganze Zeit ungenutzt in der Garage. Alles gut.

 

Edith:

Ok, dann interpretierte ich es doch falsch.

Ob eine TÜV-Einladung ausgereicht hätte weiß ich leider nicht, aber ich frag mal.

Bearbeitet von jo.gi

  • 1 Monat später...
  • Autor

Heute konnte ich bei meiner Zulassungsstelle (Stadt Kaiserslautern) nachfragen:

1.Abmeldung erfolgt nicht automatisch, trotz Versicherungskündigung, eher erfolgt dann eine Zwangsabmeldung

2.Eine Abmeldung kostet 5,90 Euro

3.Kennzeichen bleibt für 1 Jahr nach Abmeldung nur für das KFZ erhalten und kann innerhalb dieser Zeit, mit diesem wieder angemeldet werden

4.Eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks (hier Stadt Kaiserslautern) nach Abmeldung ist gestattet

5.Um in eine Werkstatt zu fahren und eine HU machen zu lassen, muss man sich eine Ausnahmegenehmigung mit Versicherungsbestätigung nur für diesen einen Tag holen. Also nix mit HU-Termin und fahren zu diesem mit entstempelten (alten) Kennzeichen....

 

Bei letzterem, würde ich überlegen, ob es nicht kostengünstiger wäre, per Trailer der Werkstatt, in die Werkstatt zum HU-Termin (oder früher wenn Reparaturen anstehen) zu bringen....

1.Abmeldung erfolgt nicht automatisch, trotz Versicherungskündigung, eher erfolgt dann eine Zwangsabmeldung
Genau. Als 'Automatik' funktioniert es anders herum: Bei Abmeldung wird die Versicherung darüber informiert.
  • Autor
Genau. Als 'Automatik' funktioniert es anders herum: Bei Abmeldung wird die Versicherung darüber informiert.

Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.

Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.

Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)

Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.

Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Das kann ja wohl nur ein Witz sein.

Das angemeldete KFZ ist ja zwingende Vertragsgrundlage. Wenn diese durch Abmeldung oder Ummeldung weg fällt, erlischt naturgemäß auch der Vertrag.

Bin zwar kein Jurist, aber sowohl die einfache Logik als auch meine praktische Erfahrung der letzten 25 Jahre mit ja nun doch ein paar Autos sprechen ganz klar dafür.

 

Gehe zur Zulassungsstelle, oder wohin auch immer (in B z.B. auch zum Bürgeramt), und melde die Kiste ab. Du wirst dann rel. kurze Zeit später von der Versicherung eine entsprechende Abrechnung bekommen. War bei mir bisher immer so.

Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.

Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.

Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)

Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.

Hast du schon mal ein Auto abgemeldet? Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. ...

Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.

Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.

Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)

Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.

 

 

...das wäre ein absolut rechtswiedriges Verhalten der Versicherung !

 

Fahrzeug auf Amt abmelden....

...dadurch erlischt der Versicherungsvertrag automatisch

....Ausnahmen gibt es bei Oldtimerversicherungen....hier kann der Versicherungsschutz auch in der stillgelegten Zeit gegen Bezahlung erhalten bleiben ! Dies gilt aber nur wenn für das Fahrzeug bestimmte Bedingungen zutreffen:

Wertgutachten

gesicherter Stellplatz (in geschlossenen Räumen !)

auf Fahrzeug-Ident.Nr. bezogener Versicherungsvertrag.....nicht auf KFZ-Kennzeichen !

... auf Fahrzeug-Ident.Nr. bezogener Versicherungsvertrag.....nicht auf KFZ-Kennzeichen !
Alle mir bekannten KFZ.Versicherungen enthalten (und enthielten immer), neben dem Kennzeichen auch die VIN.

[mention=7991]Saabfreund50[/mention] :

Gehe mit Deinen Fahrzeugpapieren und den Nummernschildern zur Meldestelle, zahle die paar Euro (bei uns in HD sind es 10)

Dann erhältst Du die Papiere, eine Quittung und die entstempelten Schilder zurück.

 

Und die Post von der Versicherung kommt ganz automatisch.

 

Das ist in KL sicher nicht anders.

Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.

Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.

Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)

Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.

 

Das stimmt so im Wesentlichen, die Versicherung ist nicht gekündigt sondern ruht. Wenn das Auto wieder angemeldet wird ist es wieder bei der Ursprungsversicherung, ein Wechsel ist zunächst nicht möglich.

Alle mir bekannten KFZ.Versicherungen enthalten (und enthielten immer), neben dem Kennzeichen auch die VIN.

....logisch......und wenn das Fahrzeug nur in ner Sammlung steht oder dauerhaft in nem Museum rumgammelt, dann gibt es kein Kennzeichen....das Fahrzeug kann aber trotzdem versichert sein.

 

für den Straßenverkehr ist trotzdem das amtliche Kennzeichen bindend in der Versicherung zu vermerken.

...ich hab z.B. ein Motorrad umgemeldet nur weil mein Wunschkennzeichen frei wurde (war vorher an einem meiner Autos !)

Selbst bei dieser "Ummeldung" kam von der Versicherung die obligatorische Stilllegung des Vertrages .....und ich musste danach trotzdem nen komplett neuen Versicherungsvertrag abschließen.......den ich dann übrigens ohne Probleme bei ner anderen Versicherung gemacht habe !!

Das stimmt so im Wesentlichen, die Versicherung ist nicht gekündigt sondern ruht. Wenn das Auto wieder angemeldet wird ist es wieder bei der Ursprungsversicherung, ein Wechsel ist zunächst nicht möglich.
Das mag de jure so sein, dass die Ursprungsversicherung ein Recht darauf hat. Allerdings habe ich es de facto bisher nie so erlebt.

Denn wo die Versicherung 'landet', hängt ja zwingend von der (früher) Doppelkarte oder (inzwischen) eVB-Nummer ab. Selbst wenn die Altversicherung es wg. SFR-Mitnahme zwingend 'mitbekommen' mußte, gab es da nie ein Problem.

Das stimmt so im Wesentlichen, die Versicherung ist nicht gekündigt sondern ruht. Wenn das Auto wieder angemeldet wird ist es wieder bei der Ursprungsversicherung, ein Wechsel ist zunächst nicht möglich.

 

Kleine Ergänzung zu Marbos Aussage.

„Wenn das Auto wieder AUF DEN ALTEN HALTER angemeldet wird….“

 

Aus der Versicherungsnummer kommt man hier nur durch vertragsgerechte Kündigung raus, so wie von Saabfreund50 beschrieben,

oder man muß das Fzg. kurz oder dauerhaft auf eine andere Person zulassen.

Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.

Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.

Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)

 

 

Das ist vollkommen korrekt. Ebenso die Ergänzung durch jo.gi.

Das ist vollkommen korrekt. Ebenso die Ergänzung durch jo.gi.

Dann hab ich das die letzten Jahre also immer falsch gemacht... Ich hab meiner Versicherung noch nie mitgeteilt, dass ich ein Auto abgemeldet habe. Die sind immer zu mir gekommen und haben mir die Beendigung des Vertrages mitgeteilt.

Nein, du hast nichts falsch gemacht, behauptet auch keiner. Der entsprechende Sachbearbeiter hat dir nur nicht explizit den Übergang in den ruhenden Versicherungsstand mitgeteilt. Das muß er auch nicht.

Diese Ruhendstellung sorgt übrigens auch dafür, daß du deinen bisher erfahrenen SFR bis zu 7 Jahre behältst, ohne daß ein Fahrzeug auf den jeweiligen Vertrag angemeldet ist.

 

Ergänzung: Bei Verkauf des abgemeldeten Fahrzeuges verhält es sich etwas anders, obiges gilt für die Abmeldung und Wegstellen des KFZ auf eigenem Grund.

Ich hab aber noch nie das selbe Fahrzeug später wieder zugelassen...

Und mir geht es auch nur darum, dass es schlicht falsch ist, dass ich bei meiner Versicherung betteln muss mein Auto abmelden zu dürfen.

Und meine SF Stufe kann ich ja auch behalten, wenn ich anschließend ein anderes Auto bei einer anderen Versicherung versichern will.

Daß man bei seiner Versicherung betteln muß, sein Auto abmelden zu dürfen, hat so doch hier hoffentlich keiner behauptet, auch Saabfreund nicht. Dein "neues" KFZ wurde von deiner Versicherung ganz automatisch auf den durch vorherige Abmeldung und/oder Veräußerung des "alten" KFZ freigewordenen ruhenden Vertrag eingetragen (sofern dies innerhalb von bis zu 24 Monaten erfolgte).

Der Vertrag ruhte in der Zwischenzeit, er ist solange beitragsfrei gestellt.

Das An/Abmelden eines Fahrzeuges hat ja immer irgendwelche Gründe, von diesen Gründen hängt das jeweilige Handling deines Versicherungsvertrages durch den Sachbearbeiter deiner Versicherung ab.

Und natürlich kannst du deinen SFR "behalten", die Freigabe deines SFR durch deine "alte" Versicherung an den neuen Versicherer erfolgt automatisch im Hintergrund ohne dein zutun oder dich zu informieren.

Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.

Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.

Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)

Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.

Dann ließ diesen Beitrag noch mal in Ruhe durch. "Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag...."

Das klingt für mich nach betteln und ist schlicht falsch.

Jetzt hab ich, auf welchen Satz du anspielst:

"Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden."

 

Falsch ist dieser Satz auf jeden Fall dann, wenn man den Abmeldevorgang beim StVA vom Versicherungsvertrag losgelöst betrachtet, da hast du natürlich recht.

Wenn es um die korrekte und vollständige Beendigung des Versicherungsvertrages (NICHT Ruhendstellung) in Tateinheit mit der Abmeldung des KFZ beim StVA geht, dann sollte man in der Tat vorher mit der Versicherung klären, zu welchem genauen Zeitpunkt sie eine Kündigung des Vertrages akzeptiert. Abmelden kann man das Auto aber natürlich auch so.

In der Regel läuft das auch völlig problemlos und üblicherweise auch unter Beitragsfreistellung ab Datum der Abmeldung beim StVA bis zum tatsächlichen Ende des Vertrages, wie bei der Ruhendstellung auch.

  • Autor
Der entsprechende Sachbearbeiter hat dir nur nicht explizit den Übergang in den ruhenden Versicherungsstand mitgeteilt. Das muß er auch nicht.

Diese Ruhendstellung sorgt übrigens auch dafür, daß du deinen bisher erfahrenen SFR bis zu 7 Jahre behältst, ohne daß ein Fahrzeug auf den jeweiligen Vertrag angemeldet ist.

 

Ergänzung: ....obiges gilt für die Abmeldung und Wegstellen des KFZ auf eigenem Grund.

Genau das habe ich ja vorgehabt bzw. werde ich demnächst so machen, um meinen SFR bis zu 7 Jahre zu behalten und ohne diese Ruheversicherung, meinen 900er abmelden zu können. (die Versicherung ist zum Ende des Jahres gekündigt, da wird er auch abgemeldet und in der Garage eingemottet)

  • Autor
Ich hab aber noch nie das selbe Fahrzeug später wieder zugelassen...

.

Aha, aber bei mir verhält es sich genau anders.

Ich möchte später das gleiche Fahrzeug wieder zulassen und das möglichst mit einer günstigeren Versicherung....

Ironie an: Sonst hat sich der ganze "Aufwand" nicht gelohnt. Ironie aus

Man hätte die Versicherung ja auch einfach mit Frist 30.11. zum Jahresende kündigen können ... ... ...
Hatta doch...deswegen versteh ich das noch viel weniger...

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