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merkwürdige Geschwindigkeitsbeschränkungen - begründet oder Schikane?

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Es geht auch anders.

Mal wieder Brandenburg.

Abgesehen davon daß das Bundeland Brandenburg gefühlt komplett begrenzt ist haben sie seit einiger Zeit was neues.

Früher galt auf der Landstraße Tempo 100.

Die übliche Begrenzung war dann 80Km und anschließend 60 Km/h.

Jetzt stehen überall 70 Km/h Schilder, nix mehr mit 60.

Also war das vorher gar nicht nötig bis auf 60 abzubremsen.

Ich behaupte mal, das ist nur so weil dann direkt hinter dem Schild ,wo dann natürlich der Blitzer lauert die

Geschwindigkeitsdifferenz größer ist. Bedeutet mehr Geld .

Grüße

landschleicher

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Was haben eigentlich Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Verkehrstoten zu tun? Laut statistischen Bundesamt ist die Zahl schwerer Personenschäden innerorts 10 mal so hoch wie auf Autobahnen, auf Landstraßen immer noch 3,5 mal so hoch. Die meisten schweren Personenschäden auf Autobahnen entstehen dazu noch bei LKW Unfällen und nicht durch hohe Geschwindigkeit.

Natürlich ist es einfacher auf Autobahnen Schilder aufzustellen, als die innerstädtischen Probleme zu lösen.

Jeder Tote ist zu viel, doch der Ruf nach Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ist populistisch.

 

Sehe ich genau so.

In einem anderen Forum wurde ich für ähnliche Äußerungen imaginär über den Tisch gezogen und verwackelt.

Wer auf der Autobahn 200 fahren möchte, soll das bitte doch machen.

Ich hab auch kein Problem damit- wenn ich selbst-230 auf dem Tacho habe und jemand schneller ist, ihm Platz zu machen.

Mir geht das sture linksgefahre einiger Zeitgenossen derart auf den Keks. Das ist eine richtige Volkskrankheit geworden.

Jeder Fahrer eines Gurken Polo treibt sich mit 120 auf der linken Spur rum und meint, weil sein Motor am Limit ist sei seine Kiste schnell.

Am Horizont ist ein LKW zu sehen...da muss man schon mal raus auf die linke Spur. Und am besten man bleibt auch gleich mal da. Am Horizont ist ja schon der nächste zu sehen.

 

 

Brandenburg ist ohnehin ein Thema für sich. Dieses Land ist sowas von klamm in den Kassen, die versuchen es auf Teufel komm raus.

Im Sommer standen die nahezu jeden Tag am Dreieck Uckermark und blitzten dort in Richtung Ostsee.

In der Auffahrt von der A 11 auf die A20 steht ein am Ende der Auffahrt ein 100er Schild. Nicht aber,wenn man dann auf der A20 ist. Erst am Ende des Kreuzes wird dann geblitzt.

Mich hatte man zwar mit 120 geblitzt...hatte aber Glück weil neben mir ein Auto war.

Für mich war die Beschränkung in dem Moment aufgehoben, indem ich auf der A 20 war.

100er Schild höhe Punkt 1 , Ende der Beschränkung und auch Blitzerstandort Punkt 2

Was sagt ihr?

umark.JPG.5de3a5084f78e9b5aff83f33be2353bc.JPG

Ganz ehrlich? Ich hätte da die 100km/h für gültig erachtet, das zuletzt gezeigte Schild gilt in dieser Situation mMn. Haben wir hier im Pott auch so einige Kreuze mit dem Aufbau.

Ich würde ab dem Schild bei -1- nicht schneller als 100 fahren.

Bei dem Blitzer, also Punkt -2- sollte aber auch einmal ein 100 er Schild stehen damit die aus

Richtung Osten(Stettin) kommenden das auch mitbekommen.

Grüße

landschleicher

Geht ja noch. Wir haben das teilweise umgekehrt. In deinem Beispiel wäre dann auf der A20 wegen einer Baustelle vor dem Kreuz Tempo 60. Und keine Aufhebung am Ende. Ergebnis: Wer auf der Autobahn kommt, für den gilt auch nach dem AK noch 60 während die die, die neue aufgefahren sind, ohne Begrenzung kommen und fahren dürfen. Ja, sauber ist die Beschilderung nicht überall.
Geht ja noch. Wir haben das teilweise umgekehrt. In deinem Beispiel wäre dann auf der A20 wegen einer Baustelle vor dem Kreuz Tempo 60. Und keine Aufhebung am Ende. Ergebnis: Wer auf der Autobahn kommt, für den gilt auch nach dem AK noch 60 während die die, die neue aufgefahren sind, ohne Begrenzung kommen und fahren dürfen. Ja, sauber ist die Beschilderung nicht überall.

Wenn bei der nächsten Auffahrt kein Schild mehr steht, ist die vorherige Begrenzung aufgehoben - innerorts - BAB - Bundesstrassen....

Na da hätte ich jetzt mal gerne eine belastbare Rechtsgrundlage zu. Denn bisher kenne ich das so, dass es keine implizite Aufhebung gibt. Praktisch geht es kaum anders da im Fall eines Rechtsstreites kaum nachweisbar. An den o.g. Stellen ist das üble, dass die Auffahrenden mit mehr Tempo kommen als die auf der Bahn, auch wenn sie dann dort beschleunigen würden. Gibt ständig Chaos. Und damit Unfallgefahr.
Wenn bei der nächsten Auffahrt kein Schild mehr steht, ist die vorherige Begrenzung aufgehoben - innerorts - BAB - Bundesstrassen....

Genau aus diesem Grund wurde folgendes Schild "entwickelt"Vorfahrtsschild-201020594976.jpg.5ca7ab5815add41db216a7bdbd7cc6ab.jpg

Die Begründung ist "Wenn jemand ein Gebot auf Grund der Verkehrssituation nicht erkennen kann, kann der Verstoß dagegen nicht geahndet werden. Die Rechtsprechung hat jedoch schon des öfteren anders entschieden.

Genau aus diesem Grund wurde folgendes Schild "entwickelt"[ATTACH=full]118359[/ATTACH]

wie meinst Du das? Auch dieses Schild steht an jeder Kreuzung, wenn die Vorfahrtstrasse weiterhin gilt....

Zeichen 306. Es steht am Anfang der Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!), 206 (Halt Vorfahrt gewähren!) oder 307 (Ende der Vorfahrtsstraße). Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn. Und warum sagt mir das jetzt was zur Geschwindigkeit?
Na da hätte ich jetzt mal gerne eine belastbare Rechtsgrundlage zu. Denn bisher kenne ich das so, dass es keine implizite Aufhebung gibt. Praktisch geht es kaum anders da im Fall eines Rechtsstreites kaum nachweisbar. An den o.g. Stellen ist das üble, dass die Auffahrenden mit mehr Tempo kommen als die auf der Bahn, auch wenn sie dann dort beschleunigen würden. Gibt ständig Chaos. Und damit Unfallgefahr.

Ich habe das so in der Fahrschule gelernt - achte mal drauf, dass bei jeder Auffahrt die Geschwindigkeitsbergrenzung von Neuem steht...

wie meinst Du das? Auch dieses Schild steht an jeder Kreuzung, wenn die Vorfahrtstrasse weiterhin gilt....

Als das Schild in den 70ern herausgebracht wurde, sollte damit der Schilderwald ausgedünnt werden. Der Sinn wurde jedoch von der Rechtsprechung kassiert. Darum haben wir seitdem 2 Vorfahrtschilder.

Ja, das ist logisch. Weil es in der Praxis ja sonst nicht funktionieren würde. Und leider steht es eben nicht an jeder neu. Mal gar nicht, mal hinter der nächsten Kurve, die die Strecke nicht kennen beschleunigen dann erst mal schön, ... und zudem habe ich eben im Kopf, dass es keine implizite Aufhebung gibt. Nervt auch bei den abgeschalteten Schilderbrücken. Mal mit Aufhebung mal abgeschaltet. Und deshalb ganz ernst gemeint die Frage nach einer belastbaren Rechtsgrundlage, also Paragraph oder Verordnung. Was ich oder sonst wer in der Fahrschule gelernt habe ist irrelevant.
Zeichen 306. Es steht am Anfang der Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!), 206 (Halt Vorfahrt gewähren!) oder 307 (Ende der Vorfahrtsstraße). Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn. Und warum sagt mir das jetzt was zur Geschwindigkeit?

Siehe Nachsatz in #33. Aus meiner Sicht gilt das Tempo 100 in Brandenburg nicht.

Vor Gericht und auf hoher See, ...

 

Ich will jetzt aber einen Paragraphen :motz:

 

:tongue:

Flemming

Vor Gericht und auf hoher See, ...

 

Ich will jetzt aber einen Paragraphen :motz:

 

:tongue:

Flemming

ich halte mich an die Regel und wenn´s zu Streitigkeiten kommt, wird mein Anwalt den Paragraphen finden.... eventuell haben wir ja hier im Forum einen Sachkundigen?!

Wenn bei der nächsten Auffahrt kein Schild mehr steht, ist die vorherige Begrenzung aufgehoben - innerorts - BAB - Bundesstrassen....

 

Ich habe das so in der Fahrschule gelernt - achte mal drauf, dass bei jeder Auffahrt die Geschwindigkeitsbergrenzung von Neuem steht...

 

Habe ich auch so gelernt. Würde anders auch nicht funktionieren, denn sonst gäbe es für die Auffahrenden ein anderes Tempolimit als für die die von der BAB kommen.

Wenn da an Stelle 2 geblitzt wird sollte das jeder Rechtsanwalt als Fingerübung kassieren können.

Letzten Endes liefe es ja darauf hinaus, dass auf ein und derselben Strecke zweierlei Tempolimits gelten, je nachdem, wo derjenige herkommt. Dieses o.g. Beispiel, dass ein Ortskundiger das auch dann wissen muss, wenn er eingebogen ist und das Schild fehlt, dürfte für einen guten Anwalt kein Problem sein. Das kann man niemanden zumuten, zumal ja Beschilderungen auch hin und wieder geändert werden. Wenn es anders herum ist und ich auf Grund meiner Ortskenntnis von meinem Vorfahrtsrecht ausgehe, käme ich damit auch nicht durch. Es kann nicht an einer Stelle zweierlei Recht gelten. Falls ich in einem solchen Fall ein Bußgeld zahlen müsste, würde ich mit Hilfe des Anwalts die zuständige Straßenbehörde wegen des fehlenden Schildes verklagen und von denen das Bußgeld rückfordern. Diese Behörde hat sich einer nicht korrekten Beschilderung schuldig gemacht. Wäre mal interessant, so etwas durchzuziehen.

 

A propos, Vorfahrt. Da gibt es auch einen rechtsfreien Raum und es ist nicht wirklich geregelt. Bei uns gibt es eine Haupteinkaufsstraße mit Vorfahrtsrecht. Alle Einmündungen haben das Schild "Vorfahrt achten". Aber eine Seitenstraße ist in Richtung weg von der Hauptstraße eine Einbahnstraße. Nach 50 m ist ein Parkplatz hinter einem Geschäft. Nun gab es jede Menge Hausfrauen, die diese 50 m falsch herum zurück zur Hauptstraße fuhren und wegen des fehlenden Dreiecks zudem auf Rechts vor Links pochten. Auch die gelbe Raute fehlte an dieser Einmündung, da dort ja keiner herauskommen darf. Nachdem es ein paar mal geknallt hatte und quasi beide Beteiligten bestraft wurden, hat man endlich den Beginn der Einbahnstraße hinter den Parkplatz verlegt und vorn das Dreieckschild aufgestellt. Nun ist es eindeutig und es gibt auch keine Probleme mehr.

 

Schwierig ist es auch bei Baustellen, wo vorübergehend irgendwelche Schilder aufgestellt werden, offenbar von Leuten, die keine Ahnung haben. Das Aufhebungsschild fehlt sehr oft, obwohl klar ersichtlich ist, dass die Baustelle zu Ende ist. Auch hier könnte man mit Radar die Leute abkassieren, aber auch jede Menge Widerspruch provozieren.

 

Ich akzeptiere gern, wenn alles korrekt ausgeschildert wird und dass ich zahlen muss, wenn ich dagegen verstoße. Aber wenn es da Fehler gibt, werde ich dagegen vorgehen.

 

Übrigens, bei mehr als einer Spur in einer Fahrtrichtung müssen Radarmessanlagen anders aufgestellt werden. Dieser Mehraufwand wird oft eingespart (in der Zeit kann man ja schon kassieren). Aber dann sind die Messungen ungültig. Auch gelten bestimmte Abstände zu Ortsgrenzen. Bei kleinen Beträgen ohne Punkte lohnt sich der Aufwand nicht. Wenn es aber um Punkte geht, sollte man zuerst prüfen lassen, ob die Radarfalle überhaupt korrekt aufgestellt wurde. Durch falsche Aufstellung sollten ja sogar Traktoren mit über 120 km/h geblitzt worden sein. Irgendwelche Reflexionen hatten dazu geführt.

Zu dem Thema "Sinn oder Unsinn von bestimmten Geschwindigkeitsbeschränkungen" empfehle ich jedem mal einen Urlaub in Schweden .... ist total entspannend:smile:.
Hallo,

 

nachdem ich heute mal wieder diese eine Stelle, welche meinen Puls beschleunigte passiert habe, möchte ich ein neues Thema starten. Ich denke, vielen von Euch ist es auch schon so gegangen, dass man Geschwindigkeitsbegrenzungen sieht, die man einfach nicht nachvollziehen hat. Ob man dann die Alternative Akzeptanz oder Ignoranz wählt ist sicher individuell. Was mich interessieren würde: Sind offensichtliche Geschwindigkeitsschikanen wirklich gerechtfertigt oder nicht? Welche Beispiele gibt es?

 

Mein Beispiel: Vor noch nicht allzu langer Zeit gab es ein Tunnel auf den A7 bei Aalen, welches in beiden Richtungen mit 100 befahrbar war. Seit etwa zwei Jahren wurde saniert und alles mit neuester Sicherheitstechnik ausgestattet. Das Ergebnis: Alles schön hell, alles neu und auf 60 limitiert! Während der Zeit der Baustelle sicherlich noch nachvollziehbar. Aber jetzt? Alles entfernt, alles freigegeben. Gefühlt eine Ewigkeit vor der Tunneleinfahrt die Grenze auf 80, dann 60. Für mich ohne jeglichen Grund. Fehlt nur noch die Blitze.

Wenn man Richtung Norden fährt, kommt ein paar Minuten später das nächste Tunnel. Nicht lang, aber noch im unsanierten Zustand. Relativ dunkel, keine neue Sicherheitstechnik. Aber: wie seit Ewigkeiten befahrbar mit 100. Wo steckt hier die Logik? Hier habe ich ein Problem in der Nachvollziehbarkeit. Vielleicht gibt es ja einen Grund. Ich sehe ihn nicht.

Vielleicht gibt es eine Begründung. Vielleicht auch nicht und dafür weitere ähnliche Beispiele.

 

Ich erlaube mir, an dieser Stelle ein Zitat des lenkrad- und welterfahrenen Hohepriesters Markus Besold einzusetzen: (www.brauner-benz.de)

"Deutschland, Polizei- und Überwachungsstaat. - Da, wo man Gas geben KANN - da DARF man nicht. Da wo mann gas geben DARF - da KANN man nicht."

  • Autor
Ich erlaube mir, an dieser Stelle ein Zitat des lenkrad- und welterfahrenen Hohepriesters Markus Besold einzusetzen: (www.brauner-benz.de)

"Deutschland, Polizei- und Überwachungsstaat. - Da, wo man Gas geben KANN - da DARF man nicht. Da wo mann gas geben DARF - da KANN man nicht."

 

da ist was dran, leider ...

Ich gebe zu Bedenken, dass ich den meisten Verkehrsteilnehmern die geistige Reife oder charakterliche Eignung, die Sinnhaftigkeit von Tempolimits zu beurteilen nicht uneingeschränkt zusprechen würde.
Ja, und genau deshalb ist es so fatal, wenn es dann auch noch hinreichend falsch oder unnötig aufgestellte Verbote gibt, bei denen sich dann so ziemlich alle einig sind, dass es Unfug ist. Denn damit bestärkt man solche Leute noch ihn ihrem Einschätzungsvermögen.
Ja, und genau deshalb ist es so fatal, wenn es dann auch noch hinreichend falsch oder unnötig aufgestellte Verbote gibt, bei denen sich dann so ziemlich alle einig sind, dass es Unfug ist. Denn damit bestärkt man solche Leute noch ihn ihrem Einschätzungsvermögen.

 

Tja, denke ich bei uns auch an so manchen Kurven immer wieder... Aber das Alter der Kurvenäußeren Leitplanken an den Stellen beweißt, dass es offensichtlich einen Grund dafür gibt...:rolleyes:

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