Veröffentlicht Mai 23, 20178 j Hallo liebes Forum, ich habe mein 87er 900 Turbo Cabrio vor fünf Jahren mit einer Prins VSI-Gasanlage nachrüsten lassen. Das Fahrzeug ist jetzt im April 30 Jahre alt geworden und es stellt sich die Frage nach der H-Zulassung. Nach Auskunft des freundlichen TÜV-Mitarbeiter ist eine H-Zulassung mit einem auf LPG-umgerüstetem Fahrzeug nur möglich sofern diese Nachrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgte oder es sich um eine "zeitgenössisch" Nachrüstung handelt. Beides ist bei mir nicht der Fall! Hat jemand aus der Saab-Fangemeinde ähnliche Erfahrung oder einen Tipp für mich? VG Schmiddel
Mai 23, 20178 j Autor ..das wird schwierig, die LPG-Anlage werden in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Die Ersteintragung erfolgte erst 06/2012
Mai 23, 20178 j ..das wird schwierig, die LPG-Anlage werden in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Die Ersteintragung erfolgte erst 06/2012 Eigentlich nicht. Bei mir steht da nur das Datum der Tankprüfung. Und die meisten Prüfer kucken sowieso nicht hin. Einfach ein paar andere Prüfer fragen, irgendjemand lässt das am Ende schon durchgehen - ich kenne mindestens einen 900er mit einer Gasanlage von 2010, der H hat. Sofern ein Euro 2 Kat verbaut ist, lohnt eine H-Zulassung (zur Zeit) nicht. Steuermäßig ja, aber Versicherungsmäßig macht das durchaus Sinn, auch mit Euro2.
Mai 23, 20178 j H-Kennzeichen vs. Euro2 <-- für die Suchfunktion http://www.saab-cars.de/threads/us-modell-2-0l-14-turbo-convertible.61173/page-10#post-1201658
Mai 23, 20178 j Steuermäßig ja, aber Versicherungsmäßig macht das durchaus Sinn, auch mit Euro2. Schon richtig - niedrigen SFR vorausgesetzt.
Mai 23, 20178 j Autor Mir geht es auch weniger um die Einsparung ... Für mich ist die H-Zulassung auch ein ideeller Wert. Ich habe das Schätzchen jetzt so viele Jahre gehegt und gepflegt und würde gerne das "H" auf dem Kennzeichen sehen
Mai 23, 20178 j ......... Und die meisten Prüfer kucken sowieso nicht hin. Einfach ein paar andere Prüfer fragen, irgendjemand lässt das am Ende schon durchgehen........ .....und.....es gibt auch Saab..............fahrende freundliche Prüüüüüüfer.......
Mai 23, 20178 j Autor .....und.....es gibt auch Saab..............fahrende freundliche Prüüüüüüfer....... ... an so einen Tipp hatte ich gedacht , gerne auch konkreter
Mai 23, 20178 j ... an so einen Tipp hatte ich gedacht , gerne auch konkreter ....schau in deinem Postfach
Mai 23, 20178 j Ich hatte beim 99er auch so meine Bedenken mit H und Gasanlage. Habe mich an eine Werkstatt gewendet, die genau diese Anlage in DE vertritt (OMVL) und die TÜV Prüfung machen kann. Alles überhaupt kein Thema. Die Anlage ist im Auto seit 2011 verbaut. Der Einzige, der gefragt hat, war der Versicherungsmann vom ADAC: Seit wann denn die Anlge eingebaut sei? 5 Jahre, OK, dann ist ja gut. Thema durch! Da das Auto aus NL kam hat die gesamte Abnahme inkl. H EUR 500,- gekostet.
Mai 23, 20178 j So lange die Anlage "zeitgenössisch" ist spricht ja auch nichts dagegen... In Deutschland scheinen auch Leute vom Fach nicht zu wissen, dass LPG "nur" in Deutschland verpönt ist... ;-)
Mai 23, 20178 j Wieviel % an nicht Zeitgenössisch ist eine LPG Anlage ? Soviel ich weiß ( laut Aussage eines GTÜ Prüfers ) dürfen 10 % des Fahrzeugs Abweichen vom Zeitgenössischen Urzustand, das betrifft unter anderen Verkehrssicherheits Erhöhende Maßnahmen und Änderungen die den Schadstoff Ausstoß verringern.
Mai 23, 20178 j Kommt halt auch auf die Anlage an. Ein Freund hatte in seinem P1800 eine Venturianlage. Die ging als Zeitgenössisch durch. Eine sequentielle dagegen nicht. Bei dem Prüfer.
Mai 23, 20178 j So lange durch die BRD fahren bis sich ein Prüfer herablässt die Anlage an zu erkennen ? Was ist mit alten VW Käfer mit Winkern , Warnblinkanlage wird auch an erkannt ebenso Nachgerüstete Sicherheitsgurte. Da bleibt dem Thread Ersteller nur eins über , Paragraphen Studium in Sachen H Kennzeichen und Belehrung des Prüfers.
Mai 23, 20178 j Da bleibt dem Thread Ersteller nur eins über , Paragraphen Studium in Sachen H Kennzeichen und Belehrung des Prüfers. Da sollte man aber beim Klugscheißen schon aufpassen, daß man auch die Schüssel trifft. Denn Deine obige Aussage: Wieviel % an nicht Zeitgenössisch ist eine LPG Anlage ? Soviel ich weiß ( laut Aussage eines GTÜ Prüfers ) dürfen 10 % des Fahrzeugs Abweichen vom Zeitgenössischen Urzustand, das betrifft unter anderen Verkehrssicherheits Erhöhende Maßnahmen und Änderungen die den Schadstoff Ausstoß verringern. ... ist leider nicht richtig. Die derzeit verbaute Gasanlage im Fahrzeug des TE widerspricht dem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen nach § 3.2.3.1. http://i.imgur.com/oicUGzf.png Aber im Grunde war ja schon alles gesagt. Man muß halt jemanden finden, der ein Auge zudrückt.
Mai 23, 20178 j Hinsichtlich des zeitgenössisch wäre dann die Frage seit wann es es sequentielle Gasanlagen. Denn es kommt ja nicht darauf an, dass es genau diese Type schon gab. Sondern dass innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre schon ein solche Technik verfügbar war. Also 2017-30a+10a = 1997. Gab es die da nicht schon?
Mai 23, 20178 j Habe mir mal die Mühe gemacht die Anforderungen selbst zu lesen..... Demnach darf ich eine Seilzugbremse auf 2 Kreis Hydraulik umbauen, darf Abgasreinigungssysteme einbauen .... von 6 Volt auf 12 Volt umrüsten , und bei neuerer Gasanlage zeigen die mir den Finger ...... typische Deutsche Bürokratie Insbesonders wo LPG ja auch steuerlich begünstigt wird, der Umbau der Seilzugbremse zur Hydraulik ist auch nicht gerade Wert steigernd
Mai 24, 20178 j ... der Umbau der Seilzugbremse zur Hydraulik ist auch nicht gerade Wert steigernd Steigert aber die Sicherheit!
Mai 24, 20178 j Nach Auskunft des KÜS darf ich meinen 74er Käfer ohne Gurte fahren, mache ich aber nicht. Scheibenbremsen vorn waren bereits anno 74 optional erhältlich, sind somit "original". H4 Lampen statt Bilux ebenfalls. Verbundglas statt Krümelglas-Frontscheiben sind empfehlenswert und OK, wenn Prüfzeichen"E" sichtbar. Elektronische Zündung (von aussen unsichtbar) ist zwar nicht original, aber zulässig. Sogar der Einbau eines USA-Einspritzers mit G-Kat gilt als zeitgenössisch. MP3 - Radios, CD-Player und Navis müssen allerdings bei der H-Abnahme "unsichbar" sein. Bei Baujahren vor 61 müssen Blinker + Warnblinkanlage nachgerüstet werden, originale Winker dürfen als "Deko" verbleiben.
Mai 24, 20178 j Eine Prins VSI ist in einem 87er Saab genauso zeitgenössisch wie eine Venturi im besagtem Volvo oder Impco im 52er Buick. Hätte binnen der ersten 10 Jahre nachgerüstet werden können. VGL 1 Punkt 3 der Richtlinie.1993 gabs die ersten "sequentiellen" LPG Anlagen von BRC - steht auf deren HP.
Mai 29, 20178 j Autor Danke Kuchen für die Anregung. Habe mal eine Anfrage bei Prins gestellt! Vielleicht habe ich Glück und die VSI -Anlage wurde bereits im April 1997 vertreiben...
Mai 29, 20178 j Kannst du sicher machen und hast damit eine noch bessere Argumentationsbasis. Aber wie ich oben schon schrieb geht es bei zeitgenössisch nicht um die genaue Type sondern um das grundsätzliche Prinzip. Also hier vollsequenzielle Anlage. Und wenn es die von BRC wie Kuchen schrieb schon 1993 gab, dann sollte das reichen. Denn bei vielen Dingen bekommt man die Typen von damals ja heute gar nicht mehr, sehr wohl aber vergleichbares oder Nachbauten.
Mai 30, 20178 j Sorry, falsch im Kopf gehabt: In 1996, BRC Gas Equipment introduced on the market the first Italian LPG and CNG gaseous injection System. [http://brc.it/en/storia.asp] reicht aber trotzdem aus. Prins VSI kann es in der jetzigen form erst nach 1997 gegeben haben, da der Keihin Injektor erst ab dann in Serie ging. Die Betonung liegt auf "first Italian". Das australische Patent WO 92/08888 , welche diese Master/Slave Anlagen beschreibt ist am 29.5.92 veröffentlicht, ich konnte aber nicht rausfinden wer das vor BRC schon hergestellt hat - Firma wahrscheinlich nicht mehr existent. Ich argumentiere beim H-Kennzeichen immer mit Patentveröffentlichungsdaten, da diese den Stand der Technik amtlich dokumentieren. Die weitere Argumentationskette ist hierbei "Stand der Technik" = zeitgenössisch.
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