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Hinten waren die fünf Bremslichter aber nicht so willkommen. Umlöten, zugunsten der den US-Strahlern fehlenden integrierten Nebelschlussleuchte, aber auch nicht.

Also auf komplettes EU-Gehäuse wechseln - hätte ich sogar gehabt - oder externe NSL. Love it, jetzt prangt eben ein schick verchromtes Hella-Extralämpchen hinten unten. Und alles nun street-legal.

Ich habe US-Rückleuchten, fünf Bremsleuchten und doppelt belegte NSL (also die inneren Bremslichter sind auch NSL). Ist schon mehrmals in Folge problemlos durch den TÜV gegangen, da meckert niemand.

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Beide inneren?

DAS würde mir die Verkabelung wesentlich erleichtern, ich bin der Meinung, je deutlicher ich meinem Hintermann meine Aktionen und Absichten mitteile, umso besser für alle.

Und 4x Bremslich passt auch besser zu 4x Rücklicht.

Wenn jetzt noch beide inneren NSL sein dürfen, dann fehlt mir nur eine ausreichend dimensionierte Diode an passender Stelle.

Macht der Bremslichtschalter das dauerhaft mit (ist dann ja mal eben der doppelte Strom, ca 7A),oder sollte man besser ein Relais bemühen?

US-Modelle haben das ab Werk - da halten die Bremslichtschalter genauso lange wie bei uns.

Ich würde zwei Dioden empfehlen - NSL-Schalter->innere Leuchten & Bremslicht ->innere Leuchten. Theoretisch kann der Strom nirgendwo hin, aber sicher ist sicher...

Ich habe US-Rückleuchten, fünf Bremsleuchten und doppelt belegte NSL (also die inneren Bremslichter sind auch NSL). Ist schon mehrmals in Folge problemlos durch den TÜV gegangen, da meckert niemand.

 

Klar, bei einer "normalen" HU ist das sicher keine Sache, bei einer Pragraph 21 Vollabnahme wird ganz anders hingesehen. Bei US Importen eh. Ist nicht das erste Mal.

Kommt drauf an - ich habe das öfter, weil bei uns immer die Autos ohne Papiere landen - so genau hat da noch nie jemand hingeschaut...

Bei uns in der Halle steht auch ein komplett originaler US-900er MY89, der bereits 1990 importiert wurde (Fahrzeug der US-Streitkräfte) - da wurden Kurvenlicht, Rückfahrlicht und Sidemarkers wohl per Einzelabnahme eingetragen - ist alles schön säuberlich in den Papieren & genehmigt. :smile:

US-Modelle haben das ab Werk - da halten die Bremslichtschalter genauso lange wie bei uns.

Ich würde zwei Dioden empfehlen - NSL-Schalter->innere Leuchten & Bremslicht ->innere Leuchten. Theoretisch kann der Strom nirgendwo hin, aber sicher ist sicher...

Ok, man kann es dem Schalter (der eigentlich ein Taster ist) also zumuten - find ich gut.

Wo soll denn die zweite Diode hin?

Ich hab ein Kabel vom NSL-Schalter zu den inneren Leuchten (auf der Klappe) und eins vom Bremslichtschalter zu den äußeren.

Wenn ich jetzt die Spannung "Bremse" via Diode in den NSL-Kreis "injiziere", dann ist doch das Geschirr hinreichend getrennt?

Wo kommt die zweite Diode hin und was genau tut die für mich (is nicht als Provokation gedacht, aber ich verstehs ned, und ich bin Elektriker)?

Du sagst sicher ist sicher, also ist die zweite Diode wohl eine Art "Angstzuschlag" - vor was hast du Angst (wieder nix Provokation, sondern der Wunsch zu lernen)?

Wo ist der befürchtete Stromweg?

Wo soll denn die zweite Diode hin?

 

Hatte ich ja oben schon geschrieben - eine Diode einfügen von den äußeren Leuchten zu den inneren - damit die mit dem Bremslicht angehen, aber nicht das Bremslicht mit den NSL.

Dann das Kabel vom NSL-Schalter zu den inneren Leuchten auftrennen und da auch eine Diode einfügen - damit nicht beim Betätigen der Bremse Spannung am NSL-Schalter sozusagen "von hinten" anliegt.

Du sagst sicher ist sicher, also ist die zweite Diode wohl eine Art "Angstzuschlag" - vor was hast du Angst (wieder nix Provokation, sondern der Wunsch zu lernen)?

Wo ist der befürchtete Stromweg?

Rein theoretisch: Der NSL-Schalter ist eingerastet, und das Abblendlicht ist aus (kann sogar der Motor aus sein & Schlüssel abgezogen, Bremslichter gehen ja immer) - wenn Du jetzt auf die Bremse trittst geht Abblendlicht, Standlicht, Armaturenbeleuchtung und noch alles mögliche andere an...vielleicht kommt die Sicherung zuerst, vielleicht verschmort der NSL-Schalter, vielleicht passiert auch gar nix...am besten finde ich aber das Szenario komplett auszuschließen. :smile:

Dann das Kabel vom NSL-Schalter zu den inneren Leuchten auftrennen und da auch eine Diode einfügen - damit nicht beim Betätigen der Bremse Spannung am NSL-Schalter sozusagen "von hinten" anliegt.
Genau: Schalte mal die NSW an, mache die Zündung aus, und tritt auf die Bremse. :eek: :ciao:

 

Was den Fall anbelangt, den Kram mal zu einer Prüfung deaktivieren zu müssen: Die Diode vom BL hängt bei mir hinter einem Steckkontakt. :rolleyes:

Ok - verstanden.

Danke!

  • Autor

Hochinteressantes Thema für alle US-901. Betrifft mich auch.

Das Thema geht aber leider bei den "cornering lights" unter. Könnte man es ab Beitrag #26 unter ein eigenes Thema wie z.B. "Nebelschlußleuchte bei US-901" stellen bzw. dorthin verschieben?

Wo findet ihr denn noch Platz für den NSL Schalter? Bei mir ist alles belegt.
Bilde mir zwar ein, das heute Vormittag schon mal gepostet zu haben, aber dann eben nochmal:

http://www.16s.de/Main/meine/AuCab/img/06072304.jpg

Habe ich bei allen meinen 900ern so gelöst.

  • Autor
Ich sehe da nichts.
Bilde mir zwar ein, das heute Vormittag schon mal gepostet zu haben, aber dann eben nochmal:

http://www.16s.de/Main/meine/AuCab/img/06072304.jpg

Habe ich bei allen meinen 900ern so gelöst.

 

 

Ein bisschen mehr Erklärung dazu noch (weil nicht jede*r den 900 so genau kennt):

Die linken drei untereinandersitzenden Ausschnitte sind original ab Werk - René hat das Feld rechts daneben zusätzlich mit in den Armaturenträger reingebaut.

  • Autor

Ich nutze bei meinem US-CV das linke äußere Bremslicht als NSL, rechts habe ich einfach die Birne rausgenommen. Der TÜV akzeptiert das, Hauptsache hinten leuchtet es rot. Eine hässliche Behelfslösung.

Die Lösung von Kratzecke finde ich fasznierend, ich bin aber leider nicht in der Lage zu verstehen, wie das eingebaut und geschaltet wird.

[mention=691]trollhetz[/mention]: Was für eine Nebelschlußleuchte hast Du wo unter der Stoßstange angebracht? Ist das einigermaßen unauffällig?

Bearbeitet von DanSaab

(weil nicht jede*r den 900 so genau kennt):
NunJa, aber jeder hier dürfte so ein Teil ja zum Vergleich vorliegen haben. :rolleyes:

Ich nutze bei meinem US-CV das linke äußere Bremslicht als NSL,
Serie ist es, wenn ich jetzt nicht völlig schief liege, allerdings das innere Leuchtenfeld, welches als NSL dient.

Ich hab außen Bremse und innen NSL (beidseitig verkabelt, nur links bestückt).

Wenn jetzt beide inneren NSL sein dürften, würde es mich freuen, weil es den Verkabelungsaufwand drastisch senkt (und alles kann vorn passieren und rückstandfrei entfernbar ausgeführt werden).

Wenn ich das hier lese, dann sehe ich kein Argument gegen die NSL-Nutzung beider Leuchten der Klappe, das bau ich dann mal so.

Bearbeitet von Cinebird

  • Autor

Irrtum von mir. Natürlich meine ich das innere Bremslicht.

Mir ist noch etwas eingefallen. Ich habe noch im Ersatzteilleger Platinen für die Rücklichter links und rechts. Laut EPC sind die für alle Modelle (USA, EUR etc.) identisch. Wenn ich zum TÜV muss, kommt links die normale Platine raus und die mit dem Bremslicht als NSL rein. Anschließend wird wieder zurückgewechselt. Die Notwendigkeit der NSL für mich persönlich ist nicht gegeben. Mein 89er hat keine und braucht keine, mein 92er ist jahrelang ohne durch den TÜV gegangen, bis man dort plötzlich munter wurde. Dasselbe gilt für die Höhenverstellung der Scheinwerfer. Jahrelang kein Problem, plötzlich brauchte ich eine Ausnahmegenehmigung. Mein 89er hat auch keine Höhenverstellung und brauchte bisher auch keine Ausnahmegenehmigung. Das muß mir mal jemand erklären.

Also geht's jetzt hier auch um Brems- und Nebelleuchten. OK.

...Höhenverstellung der Scheinwerfer. Jahrelang kein Problem, plötzlich brauchte ich eine Ausnahmegenehmigung. Mein 89er hat auch keine Höhenverstellung und brauchte bisher auch keine Ausnahmegenehmigung. Das muß mir mal jemand erklären.

 

Gern, Höhenverstellung ist ab Bj. 1990 in D Pflicht. Haben US-Fahrzeuge oft nicht, so auch mein 1994er US-CV.

Ausnahmegenehmigung bei Importen über eine Einzelbetriebserlaubnis bei unverhältnismäßigem Nachrüstungsaufwand ist möglich, erstellt wird sie über das jeweilige Landratsamt nach TÜV Antrag (! - in dieser Form erst seit 2016).

Bevor ich jetzt wieder als Zulassungs-Import-Looser eingestuft werde :smile:: vor ein paar Jahren ging das alles noch viel einfacher.

Ich weiß das, 1990, wie vom Kollegen Kratzecke an einem US-CC bebeispielt, bekam ich z.B. noch einen US-912 mit einer 102dB no-name Auspuffanlage und Blinzelkatzenaugen am Heck und orig. Frontlampen ohne Probleme per Einzelabnahme locker durchgewunken. Das aktuelle US-CV war in 2017 dagegen ein ganz anderer Akt.

Der TÜV-Ing. hätte nie eine bauliche Veränderung der Heckleuchten akzeptiert, deshalb die Extra-NSL. Ich wollte das CV schließlich zeitnah zulassen, möglichst mit den originalen Leuchten (außer Frontscheinwerfern natürlich).

Im Kabelbaum der Rückleuchten fand ich übrigens auch keinen zuständigen Kabelstrang dafür, eine extra Leitung wurde direkt vorn Armaturenbrett-Schalter der serienmäßigen Nebelfrontscheinwerfer, der gegen einen mit der "richtigen" NSL-Symbolik ausgetauscht werden musste, nach hinten verlegt. Die Nebler wurden zur Abnahme erst einmal abgebaut.

Mir war dieses Detail relativ egal, die kleine Hella-NSL bleibt, Nebler sind auch wieder dran, wahlweise auch in Gelb.

Die Eintragung des B202R Motors dagegen, mit 132kW und 220 Km/h Topspeed, war mir als damit in den Papieren auch so erkennbare 1994er CV-Version wichtiger, leider gab es bis zu meiner Zulassung beim TÜV-Nord u. Süd dafür kein Datenblatt als Grundlage.

Das vorhandene 1993er für`s CV kennt diesen Motor aber nicht. DAS eingetragen zu bekommen war tatsächlich nicht einfach.

Hier noch ein Nachtrag zum Blingbling der US-Front, wie ich sie gestern mal "freigeschaltet" habe. Blinker ist rechts gesetzt, cornering ist dort eingeschaltet, Positionsleuchten im Blinker beidseitig:

 

http://www.schumann.be/_fotos_var/___CV_901_my/1024_corneringlights.jpg

  • Autor

Danke.

Die fehlende Scheinwerferhöhenverstellung habe ich ohne Probleme aber mit ordentlichen Gebühren als Ausnahme eingetragen bekommen.

Die Vorschrift für eine NSL ab 1991 ist mir bekannt. Mein Ärgernis bezieht sich aber darauf, dass Fahrzeuge aus dem Ausland nachgerüstet werden müssen, egal wie das Auto dadurch verschandelt wird. Und erst 20 Jahre nach Erlassen der Vorschrift kommt der TÜV drauf, dass das so sein muss.

Hast Du auch ein Foto der Rückseite Deines CV, damit ich sehe, welche Lösung Du für die NSL gefunden hast?

Ich würde dafür am 900er (klar, Mustang & Co sind eine andere Geschichte) keine weiteren externen Leuchten verbauen, sondern dies einfach so anschliessen, wie es in D Serie war.

Dass man dann am Ende, unabhängig vom Prüfer, die Leuchtfelder mit US- und D-Funktion, also BL & NSL, quasi doppelt nutzt, ist danach der 2. Schritt.

Ich würde dafür am 900er (klar, Mustang & Co sind eine andere Geschichte) keine weiteren externen Leuchten verbauen, sondern dies einfach so anschliessen, wie es in D Serie war...

 

Genau das geht ja nicht. Bitte jetzt nicht wieder von vorn.

Genau das geht ja nicht.

 

...woran scheitert es denn?

Genau das geht ja nicht.
Meinst Du dies hier?:
Der TÜV-Ing. hätte nie eine bauliche Veränderung der Heckleuchten akzeptiert, deshalb die Extra-NSL.

Eine 'bauliche Veränderung' hätte es ja nie gegeben. Dass die Anschlüsse bei D-Fahrzeugen nach Variante A und bei US-Fahrzeugen nach Variante B, ist ja jederzeit sehr schnell anhand der org. Schaltpläne nachweisbar.

 

Und da ich mal davon ausgehe, dass die externe NSL nicht gesondert eingetragen ist, würde ich dies auch jetzt noch auf Werksstandard zurück bauen.

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