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Von einem der auszog ein Elektroauto zu kaufen

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So ein Mist.

 

Auch wenn man nicht schuld ist, den Aufwand hat man ja trotzdem. Ich rate dringend dazu, nichts mehr ohne Anwalt zu machen, auch bei vermeintlich eindeutiger Sachlage.

 

Alles Gute! :top:

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Hauptsache unverletzt!

Und der Zoe scheint recht stabil zu sein.

Da hast du recht, vielleicht kann man die Kiste wieder richten, ich bin begeistert davon. Kein Vergleich zu dem 1er BMW, den ich als Leihwagen bekommen habe.

  • Autor
Was war denn das gegnerische Auto für ein Fahrzeug????

Golf Kombi

  • Autor
So ein Mist.

 

Auch wenn man nicht schuld ist, den Aufwand hat man ja trotzdem. Ich rate dringend dazu, nichts mehr ohne Anwalt zu machen, auch bei vermeintlich eindeutiger Sachlage.

 

Alles Gute! :top:

Danke bin auch schon am Überlegen mit dem Anwalt. Aber einen vernünftigen Anwalt zu finden ist immer das Problem!

Mit 2000 km und 6 Wochen wird es nicht so einfach, außerdem hast Du einen gewerblichen Leasingvertrag. Die Faustregel ist ein Monat und 1000 km für Privatleute.

Muss auf jeden Fall ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernehmen.

Muss nicht auf jeden Fall ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernehmen. Wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten des Sachverständigen akzeptiert ( egal ob reparaturwürdig oder Totalschaden ) wüsste ich jetzt nicht was hier ein Anwalt noch machen sollte......... So viel Interpretationsspielraum gibt es hier wohl nicht, zumal auch Polizei vor Ort war und den Sachverhalte aktenkundig gemacht hat. Wenn die gegnerische Versicherung Zicken macht kann man ja immer noch einen Anwalt einschalten.

Neupreisentschädigung für die ersten 12, 18 oder je nach Tarif 24 Monate gibt es nur in der Kaskoversicherung. Wir haben hier aber einen anderen Schadensverursacher. Und dessen Versicherung interessiert es nicht was in Uwe seinem Versicherungsvertrag steht. Daher ist die GAP-Deckung hier schon recht wichtig, und beim Gewerbeleasing sowieso. In manchen Leasingverträgen ist diese Deckung sogar schon mit vereinbart, da muss man das nicht noch über die Versicherung machen.

 

Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing-/Kreditgeber zahlen. Diese liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der eigenen Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ersetzt wird. Für die Differenz muss der Leasing-/Kreditnehmer selbst aufkommen. Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend Euro betragen. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt dem Leasing-/Kreditnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten. Die GAP-Deckung kann als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskodeckung für Verträge von geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen abgeschlossen werden.

Hauptsache unverletzte Beteiligte.

Der Rest ist immer ärgerlich - gute Nerven und Durchhaltevermögen!

Wo ich ja dran scheitere ist das Procedere wie die Förderung aus dem Wiederbeschaffungswert herausgerechnet wird, sonst wird ja nach einem Totalschaden - wenn es denn einer ist - die Prämie verdoppelt.

Mist! Das braucht niemand.

Und gut das niemand ernsthaft verletzt wurde.

 

Was mich aber echt wundert ist die Airbagauslösung beim Hintermann. So hoch wird die Aufprallgeschwindigkeit doch nicht gewesen sein.

Falls sich ein Gutachter dazu äußert würde die mich mal interessieren.

Golf Kombi

Wow, da ist der so hoch beim Aufprall gekommen, dass es die Stoßstange nach unten wegdrückt und die Hälfte der Heckklappe verformt - hätte an einen Transporter gedacht....

  • Autor
Ich halte euch auf dem Laufenden - gebe das einem Anwalt weil ich keine Zeit und Lust auf die Arbeit und den Ärger habe - muss nur noch einen geeigneten Anwalt finden. Hier noch weitere Fotos:

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Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Da kann man vorab eine

Beratung bekommen und die empfehlen in eigenem Interesse einen

kompetenten Anwalt.

Golf Kombi

Nur ein Golf...Wenn der Airbag offen ist war die Aufprallgeschwindigkeit nicht unerheblich, ich würde mal schätzen 40 km/h. Bei zu dichtem Auffahren passiert es dass die Reaktionszeit nicht bis zum Bremsen reicht. Das ist mal wieder in guter Anlass an ausreichenden Abstand (2 sec.) zu achten, das kann sehr entscheidend werden. Oder am Handy rumgespielt...

Zur Abrechnung der Förderung: wenn das ein Totalschaden wird müsste der Leasingvertrag abgerechnet und die Förderung anteilig berechnet bzw. zurückgefordert werden

Das wäre ja sonst ein Modell zum Gelddrucken.

 

Wo ist eigentlich der eigentliche Unfallverursacher im BMW hin, geflüchtet? Und da steht noch ein Auto, was ist mit dem?

Bearbeitet von Marbo

  • Autor
Das andere Auto hat nur angehalten und Hilfe angeboten
  • Autor
Cameo nimm die Nummer vom Golf raus

Die kann man doch nicht lesen

  • Autor
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Da kann man vorab eine

Beratung bekommen und die empfehlen in eigenem Interesse einen

kompetenten Anwalt.

Ne keinen Verkehrsrechtsschutz

Die kann man doch nicht lesen

 

Falls die letzte Ziffer fehlt, im Zusammenhang mit dem Unfall ist es dennoch kritisch.

Da könnte der Unfallgegner etwas dagegen unternehmen. Also besser löschen.

 

Du kannst ja Deine Versicherung nach einem kompetenten Verkehrsrechtler fragen.

Das ist wichtig.

 

Vor vielen Jahren schrottete ein Fahranfänger meinen R4. Ich war gerade erst in

diese Stadt gezogen und kannte keinen, schon garnicht Anwälte. Man empfahl mir

einen, der leider Null Ahnung hatte. Der war auf Scheidungen spezialisiert, nahm aber

die Sache trotzdem an. Letzten Endes habe ich mich selbst mit der Versicherung

herumgeschlagen. Deshalb immer einen Fachanwalt nehmen.

  • Autor
ADAC hat auch eine Fachanwaltsliste bin gerade dort am Suchen
Ach du Scheibenkleister - Na zumindest ist niemand verletzt worden. Drück dir die Daumen, dass das mit der Versicherung rund abgewickelt wird.

Zur Abrechnung der Förderung: wenn das ein Totalschaden wird müsste der Leasingvertrag abgerechnet und die Förderung anteilig berechnet bzw. zurückgefordert werden

Das wäre ja sonst ein Modell zum Gelddrucken.

Wie soll denn dieses geniale Modell aussehen? Ich lease geschäftlich hundert Elektroautos und fahre die dann alle mit Hilfe albanischer Autobumser zu Schrott?

 

Die Förderungsprämie ist doch nicht an die Dauer des Fahrzeugbesitzes gebunden. Die wird bei Neukauf ausgeschüttet und fertig. Wenn das Auto nicht geleast, sondern gekauft wäre, könnte der Erstbesitzer den Wagen nach einem Tag weiterverkaufen und erhielte trotzdem die volle Förderung.

Screenshot_20201122-184213_Chrome.thumb.jpg.5e262842969cdc896111916b24ac5976.jpg Ich würde ja sagen die Förderung geht zurück, da es eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten gibt, bei Leasing darf bis 24 Monate die Leasingdauer nicht unterschritten werden. Nachzulesen bei BAFA unter Antragsvoraussetzungen.
  • Autor
So isses, ich beauftrage morgen einen fachanwalt sich darum zu kümmern
Wie soll denn dieses geniale Modell aussehen? Ich lease geschäftlich hundert Elektroautos und fahre die dann alle mit Hilfe albanischer Autobumser zu Schrott?

 

Die Förderungsprämie ist doch nicht an die Dauer des Fahrzeugbesitzes gebunden. Die wird bei Neukauf ausgeschüttet und fertig. Wenn das Auto nicht geleast, sondern gekauft wäre, könnte der Erstbesitzer den Wagen nach einem Tag weiterverkaufen und erhielte trotzdem die volle Förderung.

 

Hauptsache mal irgendwas hingerotzt, ohne Rücksicht auf die Realität.

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