November 24, 20204 j Autor Es gibt mittlerweile ganz klare Rechtssprechung, dass schon alleine die Tatsache, dass ein Auto geleast ist, Ausreichend Begründung für die Einschaltung eines Anwalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung ist. Schon alleine die Wertminderungsanfrage der Leasinggesellschaft unmittelbar nach dem Unfall hat mir bewiesen, dass mir Zeit und Kompetenzen fehlen mich selbst professionell darum zu kümmern. Hoffe, dass diese Woche noch das Gutachten des von meinem Anwalt beauftragten Büros kommt. Man darf gespannt sein.
November 24, 20204 j [mention=7566]Cameo[/mention] Die Wertminderungsfrage kümmert Dich auch nicht, das ist eine Sache der Leasinggesellschaft und der generischen Versicherung. Da würde ich ganz vorsichtig sein und erst einmal nicht dazwischenfunken. Das weiß man ja vorher nicht. Diese Aussage gilt nur dann wenn die Schuld annerkannt und der Schaden bezahlt ist und man danach einen Anwalt beauftragt. Nein, das ist nicht richtig. Mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft die Übernahme für die Kosten des Anwaltes verweigern wenn der Geschädigte bei klarer Sachlage unnötigerweise einen Anwalt eingeschaltet hat bevor die Versicherung überhaupt reagieren konnte. Das haben wir bei uns im Hause schon erlebt und ich gehe davon aus, dass die Versicherer in Zukunft hier auch genauer hinschauen werden, da sie unter recht hohen Kostendruck stehen.
November 24, 20204 j Autor [mention=7566]Cameo[/mention] Die Wertminderungsfrage kümmert Dich auch nicht, das ist eine Sache der Leasinggesellschaft und der generischen Versicherung. Da würde ich ganz vorsichtig sein und erst einmal nicht dazwischenfunken. Nein, das ist nicht richtig. Mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft die Übernahme für die Kosten des Anwaltes verweigern wenn der Geschädigte bei klarer Sachlage unnötigerweise einen Anwalt eingeschaltet hat bevor die Versicherung überhaupt reagieren konnte. Das haben wir bei uns im Hause schon erlebt und ich gehe davon aus, dass die Versicherer in Zukunft hier auch genauer hinschauen werden, da sie unter recht hohen Kostendruck stehen. Doch die Leasinggesellschaft wollte von mir schon den genauen Schaden bzw. die Schadenshöhe wissen. Ohne Gutachter, wie soll das gehen. Lass mich machen, das wird schon passen!
November 24, 20204 j Doch die Leasinggesellschaft wollte von mir schon den genauen Schaden bzw. die Schadenshöhe wissen. Ohne Gutachter, wie soll das gehen. Lass mich machen, das wird schon passen! Das ist ein Standardschreiben, was immer bei Unfällen rausgeht..............
November 25, 20204 j Autor So Gutachten ist da - Reparaturkosten 17.000 Euro. Bewertung Gutachter: reparaturwürdig. Bin gespannt. Anwalt geht mit dem Gutachten auf gegnerische Versicherung und Leasingfirma zu.
November 25, 20204 j So Gutachten ist da - Reparaturkosten 17.000 Euro. Bewertung Gutachter: reparaturwürdig. Bin gespannt. Anwalt geht mit dem Gutachten auf gegnerische Versicherung und Leasingfirma zu. Auweia, arme kleine Zoé. Ich habe bisher nur gespannt mitgelesen, wie das so ist mit einem Elektroauto.Das macht sogar mich neugierig. So einen Unfall braucht wirklich kein Mensch, zum Glück ohne Personenschaden. Aber ich denke, dass du in dem Fall alles richtig gemacht hast, denn 17000€ sind eine richtige Ansage Ich hatte auch schon mehrere nicht selbst verschuldete Unfälle, aber nicht mit dieser Summe. Vermutlich war deswegen die Schadensabwicklung recht einfach, ohne Anwalt, sondern nur mit Gutachter und Werkstätten. Ich drücke meine Daumen, damit du deine Zoé schnell wiederbekommst.
November 25, 20204 j Autor Danke euch hoffe auch dass alles klappt. Richtig hohe Einzelposten sind im Gutachten nicht drin, aber jede Menge Teile von Heckklappe bis neuer Reifen. Bodenblech hinten mit Montage und Verstärkungen hinten jeweils 400 + 400 Montage und natürlich Lackarbeiten
November 25, 20204 j Danke euch hoffe auch dass alles klappt. Richtig hohe Einzelposten sind im Gutachten nicht drin, aber jede Menge Teile von Heckklappe bis neuer Reifen. Bodenblech hinten mit Montage und Verstärkungen hinten jeweils 400 + 400 Montage und natürlich Lackarbeiten Der AW machts dann. Ich bin bei einem Wildschaden beinahe zusammengebrochen: 1. Polizei schätzt 500€ (sie müssen irgendwas aufschreiben und sind keine Gutachter) 2. Werkstatt: naja, so ca. 3000€ mit Lackieren. Dafür hat mir die Werkstatt für einen 10-er in die Kaffeekasse den Scheinwerfer gerichtet, damit Vögel nicht mehr tot aus den Bäumen fallen. 3. Gutachter: sehr penibel, richtig penibel: Schadenshöhe 6600€ . Der Bruch im an der Halterung des Neblers war schuld, da das ein komplettes Teil samt Stossstange und Spoiler war, zusätzlich zu einer kaputten Motorhaube und einer Beule im Dach. 4. in dem Fall war es das dann = finanzieller Totalschaden.
November 25, 20204 j Doch, die Frage wurde oben beantwortet. Schade, jetzt sind wir wieder weit weg vom dem, der auszog......
November 25, 20204 j Doch, die Frage wurde oben beantwortet. Schade, jetzt sind wir wieder weit weg vom dem, der auszog...... Rabe Socke, Du schreibst in Rätseln... Bearbeitet November 25, 20204 j von Marbo
November 25, 20204 j Jeder Geschädigte hat auch eine sog. Schadensminderungspflicht. Man darf also die Kosten für einen Unfall nicht unnötig in die Höhe treiben. Für den Geschädigten bedeutet das, dass er keine überteuerten Kfz-Reparaturen erstattet bekommt, lediglich die Reparaturen nach Herstellervorgaben. Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht begleichen möchte. Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen. Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig (wie wollte sie auch widersprechen...), die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie [mention=7079]Hutzelwicht[/mention]: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird...
November 25, 20204 j Autor Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig, die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie [mention=7079]Hutzelwicht[/mention]: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird... Ich bin immer noch davon überzeugt, dass es richtig war einen Anwalt zu nehmem, vor allem wegen dem Dreiecksverhältnis Leasinggesellschaft - Versicherung und mir.
November 25, 20204 j Schade, jetzt sind wir wieder weit weg vom dem, der auszog...... ...dann will ich mal wieder zurück dazu kommen und ausziehen ;) Unser 9000er Arbeitstier (Grünling) wird nun, falls nicht noch was dazwischen kommt, von einem uns wohlbekannten BMW i3 abgelöst werden. Der Wagen ist beinahe sieben Jahre alt, nur mit der kleinen 60Ah Batterie ausgestattet aber ansonsten mit sehr netten Merkmalen gespickt. Ausziehen tuen wir dafür tatsächlich nicht, der Wagen fliegt uns eher zu. E-Auto Prämie sei Dank - sind die GW-Preise für FZG in dem Alter gerade im freien Fall und wir können jetzt „unseren“ günstig auffangen. Da das Auto auf Nachhaltigkeit hin entwickelt wurde, hoffe ich auf eine lange Familienmitgliedschaft. Gevatter Rost dürfte bei der i3 Konstruktion ja schon mal keine Rolle spielen. Ein ggf. irgendwann anstehendes Batterieupdate wird sicherlich mit der Zeit preiswerter und damit lohnenswerter. Da weiter oben schon mal nach meinen Eindrücken i3 vs ID.3 gefragt wurde, hier meine subjektiven Erfahrungen nach knapp drei Wochen ID.3 und einigen Jahren i3 in loser Stichpunktfolge: - der ID.3 ist größer (alle räumlichen Parameter) - der i3 beschleunigt besser (bei weniger PS und vor allem deutlich weniger Gewicht) - der ID.3 liegt deutlich besser auf der Straße - der i3 verbraucht weniger (ca. 5kwh/100km) - der der ID.3 ist nicht mit Schiebedach lieferbar (finde ich schade) - der i3 hat hinten Selbstmördertüren, in der Praxis unpraktisch - der ID.3 ist nicht mit Lederausstattung lieferbar (wird von VW verkauft als Gutmenschtum - ich finds schade) - der i3 hat ein ausgefeiltes iDrive Bediensystem (finde ich top, super intuitiv und lenkt beim Bedienen verhältnismäßig wenig vom Verkehrsgeschehen ab) - der ID.3 setzt auf Touchscreenbedienung plus Gesten- und Spachsteuerung (die ersten Tage lang ist der Touchscreen unglaublich vom Verkehr ablenkend, es wird allerdings besser) - beide Autos haben interessante, pfiffige Detaillösungen - beide Autos sind echt gut - i3 immer noch Avantgarde - ID.3 ein fancy Featurebeast Achso, ID.3 ist ein HUD verbaut. Braucht man irgendwie nicht. ...was sagen die 9-5II Fahrer dazu? Bin allerdings auf das AR Update für das HUD gespannt. Viele Grüße!
November 25, 20204 j Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig (wie wollte sie auch widersprechen...), die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie [mention=7079]Hutzelwicht[/mention]: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird... Die sind ja eben auch nicht blöd und können rechnen. Bei Deiner Schadensschilderung mag es günstiger gewesen sein hier anstandslos anzuerkennen und zu zahlen. Denn bei der Kostenrechnung des Versicherers wird auch der Schadensbearbeiter berücksichtigt. Und wenn der sich an einen Schaden "festkaut" oder "festkauen muss" oder auch der hauseigene Jurist ran muss, können die internen Kosten schnell steigen. Diese Kosten bleiben definitiv beim Versicherer hängen wo hingegen der reine Sachschaden oftmals rückversichert ist.
November 26, 20204 j Da weiter oben schon mal nach meinen Eindrücken i3 vs ID.3 gefragt wurde, hier meine subjektiven Erfahrungen nach knapp drei Wochen ID.3 und einigen Jahren i3 in loser Stichpunktfolge: Danke! Was sagst Du zur Bedienbarkeit vom ID.3 im allgemeinen? Man liest, daß selbst der Golf 8 recht lange braucht zum Hochfahren des Systems und die Reaktionsgeschwindigkeit des Systems nicht besonders schnell ist. Wie ist das beim ID.3?
November 26, 20204 j Was sagst Du zur Bedienbarkeit vom ID.3 im allgemeinen? Man liest, daß selbst der Golf 8 recht lange braucht zum Hochfahren des Systems und die Reaktionsgeschwindigkeit des Systems nicht besonders schnell ist. Wie ist das beim ID.3? Ich denke, so richtig was aussagekräftiges kann ich dann erst im Januar abgeben, wenn das von VW versprochene Update durch ist. Momentan ist ja offiziell diesbezüglich noch Beta-Phase. Aktuell dauert es um die 30s, bis das Touchscreen Terminal verfügbar ist. Man kann derweil aber trotzdem alle Basisfunktionen, die man zum "puren" Autofahren benötigt verwenden. Mich hat diese verzögerte, volle Bereitschaft bisher nur einmal gestört, als ich bei Scheiben frei kratzen die Standklima gerne eingeschaltet hätte. Aber in dieser Situation hätte ich dies auch per Handy-App anschalten können. ... (war nur leicht vereist, so dass der Aufwand nicht gelohnt hätte).
November 26, 20204 j Autor Ich denke, so richtig was aussagekräftiges kann ich dann erst im Januar abgeben, wenn das von VW versprochene Update durch ist. Momentan ist ja offiziell diesbezüglich noch Beta-Phase. Aktuell dauert es um die 30s, bis das Touchscreen Terminal verfügbar ist. Man kann derweil aber trotzdem alle Basisfunktionen, die man zum "puren" Autofahren benötigt verwenden. Mich hat diese verzögerte, volle Bereitschaft bisher nur einmal gestört, als ich bei Scheiben frei kratzen die Standklima gerne eingeschaltet hätte. Aber in dieser Situation hätte ich dies auch per Handy-App anschalten können. ... (war nur leicht vereist, so dass der Aufwand nicht gelohnt hätte). Die ZOE lässt sich leider nur vorklimatisieren, wenn sie am Strom hängt
November 26, 20204 j Die ZOE lässt sich leider nur vorklimatisieren, wenn sie am Strom hängt Oh, interessant - das hätte ich garnicht nicht erwartet. i3 und ID.3 können das sowohl angesteckt als auch nur aus dem Akku heraus. BMW hat damals regelrecht empfohlen, jeden Fahrtantritt vorab per App zu planen und dem Auto Bescheid darüber zu geben, damit es sich selbst die Batterie vorkonditionieren kann. Dies hat halt auch Vorteile, auch wenn gerade kein Strom angesteckt ist.
November 26, 20204 j Die sind ja eben auch nicht blöd und können rechnen. Bei Deiner Schadensschilderung mag es günstiger gewesen sein hier anstandslos anzuerkennen und zu zahlen. Denn bei der Kostenrechnung des Versicherers wird auch der Schadensbearbeiter berücksichtigt. Und wenn der sich an einen Schaden "festkaut" oder "festkauen muss" oder auch der hauseigene Jurist ran muss, können die internen Kosten schnell steigen. Diese Kosten bleiben definitiv beim Versicherer hängen wo hingegen der reine Sachschaden oftmals rückversichert ist. Trotzdem bleibe ich dabei, und das ist auch der Erfahrung geschuldet: nur ein eigener Anwalt vermag die eigene Rechtsposition präzise darzulegen. Ich selber kann das nicht entsprechend, und meine Zeit ist dafür zu teuer und wird nicht entschädigt. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten kürzer, wir hatten bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten in 2 Fällen Versicherungen die erst nach Klageeinreichung reguliert haben. Das hat man natürlich im Kopf. Das Du hier de fakto die Seite der Vefsicherung vertrittst ist zwar ehrenwert, ändert aber nichts an der Asymmetrie der Kräfte die den Anspruchssteller alleine dastehen lässt.
November 26, 20204 j Autor Trotzdem bleibe ich dabei, und das ist auch der Erfahrung geschuldet: nur ein eigener Anwalt vermag die eigene Rechtsposition präzise darzulegen. Ich selber kann das nicht entsprechend, und meine Zeit ist dafür zu teuer und wird nicht entschädigt. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten kürzer, wir hatten bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten in 2 Fällen Versicherungen die erst nach Klageeinreichung reguliert haben. Das hat man natürlich im Kopf. Das Du hier de fakto die Seite der Vefsicherung vertrittst ist zwar ehrenwert, ändert aber nichts an der Asymmetrie der Kräfte die den Anspruchssteller alleine dastehen lässt. Zustimmung - ich habe absolut keine Zeit und keinen Nerv dafür. Mein Anwalt wird sich morgen erst mal mit der Leasingfirma abstimmen müssen
November 26, 20204 j Autor Oh, interessant - das hätte ich garnicht nicht erwartet. i3 und ID.3 können das sowohl angesteckt als auch nur aus dem Akku heraus. BMW hat damals regelrecht empfohlen, jeden Fahrtantritt vorab per App zu planen und dem Auto Bescheid darüber zu geben, damit es sich selbst die Batterie vorkonditionieren kann. Dies hat halt auch Vorteile, auch wenn gerade kein Strom angesteckt ist. Das sollte Renault bei der ZOE dringend nachentwickeln
November 26, 20204 j Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig (wie wollte sie auch widersprechen...), die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie [mention=7079]Hutzelwicht[/mention]: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird... ging mir auch mal so ähnlich, Auffahrunfall an Ampel, ungebremst ca. 80km/h (lt .Gutachten) wg.Handy am Ohr, Einschlag in meinen 9000. Zur Fz. schadenabwicklung hat mir die Versicherung das Auto fast aus der Hand gerissen. Alles kein Problem, ging richtig flott. Als es um den Personenschaden ging wurde es zum . Angebot war 500 € für beide Personen bei sf. Unterschrift. Das fanden wir unangemessen, ab zum Anwalt damit , aus den KH wurde mir es dann doch zu nervend , und dann dauerte es, immer neue Steine.... unglaublich auf was die alles kommen um zu verzögern und einen weich zu kochen. Irgendwann war die Entschädigung 5 stellig. Kosten für Gericht, Anwälte, Gutachten waren bestimmt höher.
November 26, 20204 j Trotzdem bleibe ich dabei, und das ist auch der Erfahrung geschuldet: nur ein eigener Anwalt vermag die eigene Rechtsposition präzise darzulegen. Ich selber kann das nicht entsprechend, und meine Zeit ist dafür zu teuer und wird nicht entschädigt. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten kürzer, wir hatten bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten in 2 Fällen Versicherungen die erst nach Klageeinreichung reguliert haben. Das hat man natürlich im Kopf. Das Du hier de fakto die Seite der Vefsicherung vertrittst ist zwar ehrenwert, ändert aber nichts an der Asymmetrie der Kräfte die den Anspruchssteller alleine dastehen lässt. Ich stehe keinesfalls auf der Seite der Versicherungen. Ich bin Versicherungsmakler, da habe ich mit einem "bunten Strauß" an Versicherungen zu tun. Wenn der Kunde uns einen Schaden meldet kümmern wir uns darum und stellen der Versicherung ( egal ob es die generische oder die von uns vermittelte Gesellschaft ist ) die Daten und Unterlagen, die für eine präzise Abarbeitung des Schadens notwendig sind, zur Verfügung. Und da kommt es in den seltensten Fällen zu Problemen. Wenn man aber selber Versicherungsexperte ist, alles übers Internet gemacht hat und im Schadenfall ( entschuldige den Ausdruck ) wie Hein Blöd dasteht ist der einzige Ausweg oftmals der Anwalt, der dann helfen muss, weil ich wohl doch nicht so schlau bin wie ich mir das immer gedacht habe. Ich habe hier in der Wortwahl vielleicht nicht den richtigen Ton getroffen, aber das ändert nichts am Sachverhalt. wie ich ihn schon seit über 30 Jahren, immer wieder erlebe. Man mag ja gar nicht glauben wie oft Anwälte versuchen mit uns als Makler die Schadenskorrespondenz zu betreiben. Die sollten eigentlich wissen, dass wir der total falsche Ansprechpartner sind. Und genau wie [mention=3480]Saabfreund[/mention] schon geschrieben hat, oftmals wird die Abwicklung des Schadens durch die Einschaltung eines Anwaltes nicht besser. Natürlich muss jeder seine Erfahrungen sammeln und daraus seine Schlüsse ziehen. Ich halte es so, dass ich von Dingen, von denen ich keine Ahnung oder bestenfalls "gefährliches Halbwissen" habe, die Finger lasse und mir nicht erst einen Experten ins Haus hole wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern von Anfang an seine Dienste nutze.
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