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CoC für die Zulassung (Saab 900 ii Cabrio aus Holland)

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Veröffentlicht

Hallo zusammen,

 

ich richte ja gerade mein Cabrio (Jg. 96) für den TÜV und die Zulassung her.

Da ich das Auto aus Holland habe, benötige ich ein CoC - "Certificate of Conformity" (Konformitätsbescheinigung) oder eine Vollabnahme.

 

Kann mir jemand einen Tipp geben, von wo ich eine CoC herkriegen kann? Eine Vollabnahme kostet neben den TÜV Gebühren noch einmal um die 250-300€

 

Danke

Armin

Das (deutsche?) CoC-Archiv verwaltet Tom vom www.saabblog.net - ich würd' zuerst da nachfragen.

Wo wohnst Du? Die DEKRA hat ein eigenes Archiv, da sollte so ein Standardmodell verfügbar sein. Nachdem früher in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA amtlich anerkannte Sachverständige hatte, soll der Gebietsschutz inzwischen aufgehoben sein. Mein Tipp: DEKRA fragen.

 

 

Gruß Michael

  • Autor
Wo wohnst Du? Die DEKRA hat ein eigenes Archiv, da sollte so ein Standardmodell verfügbar sein. Nachdem früher in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA amtlich anerkannte Sachverständige hatte, soll der Gebietsschutz inzwischen aufgehoben sein. Mein Tipp: DEKRA fragen.

 

 

Gruß Michael

Hi,

okay, dann fange ich mal mit euren Tipps an.

Ich wohne in Bayern. Hier haben wir in der Nähe DEKRA und auch TÜV

Armin

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Bayern ist groß und hat zwei neue Bundesländer als Nachbarländer, d. h. je nachdem wo Du wohnst, könnte es sich lohnen ins Nachbarbundesland zu fahren. Dort ist halt die DEKRA fast 30 Jahre alleine für Einzelzulassungen nach §21 StVZO zuständig gewesen, während in den alten Bundesländern der TÜV das Monopol dafür hatte. Aus dem Motorradbereich kenne/kannte ich Leute, die schon vor Jahren für Einzelzulassungen in den Osten gefahren sind. Einfach, weil da mehr einfacher und damit eben auch billiger ging. Etwa die Beschaffung der technischen Daten für importierte Oldtimer u. ä. m., also das, was Du, Armin jetzt brauchst.

 

Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Wahrscheinlich brauchst Du den ganzen Quatsch aber gar nicht! Ich habe mich vor ein paar Jahren mal schlau gemacht, wie ich ein niederländisches Fahrzeug in Deutschland zulassen kann. Das Ergebnis: Wenn das Fahrzeug eine EG Typgenehmigung hat, dann steht die auch in den niederländischen Papieren und irgendwo am Fahrzeug, beim Saab vermutlich auf einer Plakette vorne auf der Traverse. Einfach mit dem Auto zur nächsten Wald- und Wiesen-Prüfstelle von TÜV, DEKRA, GTÜ oder wem auch immer, eine 08/15-Hauptuntersuchung machen lassen und mit den niederländischen Fahrzeugpapieren und der Bescheinigung über die HU zur nächsten Zulassungsstelle und wie jedes andere Gebrauchtfahrzeug ganz normal zulassen.

 

Alle Zulassungsstellen sind online mit dem KBA verbunden und die technischen Daten für sämtliche Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung sind dort hinterlegt. Die Zulassungsstelle braucht deshalb keine weiteren Unterlagen als die HU, die niederländischen Papiere, einen Kaufvertrag und die niederländischen Kennzeichen. Na ja und EVB Nummer, Konto für die Lastschrift der Kfz-Steuer, Ausweis und was man halt für eine Zulassung so braucht.

 

Hat das Fahrzeug dagegen eine Betriebserlaubnis eines anderen Landes, dann ist ein CoC-Papier oder eine Vollabnahme nach §21 StVZO nötig. Die es bei der DEKRA leichter gibt oder geben soll.

 

 

Gruß Michael

Das (deutsche?) CoC-Archiv verwaltet Tom vom www.saabblog.net - ich würd' zuerst da nachfragen.

Ich weis nicht wie das mit Tom läuft und ob der Zugriff auf alle CoC‘s hat. Ich hab‘s auch 1x nur mit dem Auto bei der Zulassungsstelle e-Nummer zeigen geschafft, und 1x hab‘ ich das CoC über einen Händler in München für ca. 70,- geschafft.

  • Autor

Habe heute mit TÜV DEKRA GTÜ und einem Saab Händler gesprochen.

 

Leider hat das Auto keine e-Nummer, womit auch dafür auch kein CoC gibt.

 

Also muss ich eine Vollabnahme machen, was nicht unbedingt so billig ist.

 

Aber das scheint der einzige Weg zu sein.

 

 

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Habe heute mit TÜV DEKRA GTÜ und einem Saab Händler gesprochen.

 

Leider hat das Auto keine e-Nummer, womit auch dafür auch kein CoC gibt.

 

Also muss ich eine Vollabnahme machen, was nicht unbedingt so billig ist.

 

Aber das scheint der einzige Weg zu sein.

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Ich habe 2016 einen 9000er aus den NL nach D importiert.

Beim TÜV habe ich den Kaufvertrag vorgelegt (die APK = NL-TÜV war abgelaufen) und nach der Prüfung habe ich 207,XX Euro bezahlt.

Vielleicht ist die Einfuhr nun teurer, aber 100 Euro mehr scheinen mir doch seltsam viel zu sein.

Es ist sicher sinnvoll. grenznah den Wagen vorzuführen, da diese Stationen das Prozedere kennen.

Ich weiß, ich bin penetrant, aber mir lässt das keine Ruhe: Ich habe mal nachgesehen und festgestellt, dass die EG Typgenehmigung vom 9-3 bereits 1995 erfolgt ist. Der 9-3 ist also nur eine Variante des 900 II und das Cabrio von Armin sollte deshalb eine dieser ähnlichen Plakette im Auto haben (die VIN habe ich gefälscht, weil die hier uninteressant ist):

 

40632038uh.jpg

 

Die Typgenehmigung e4*95/54*0012*06 (*) umfasst auch das 900 II Cabrio. Saab wird ganz sicher nicht für die Niederländer ein paar Autos ohne EG Typgenehmigung gebaut haben. Mein Tipp: Nachschauen, ob in den niederländischen Papieren irgendwo e4*95/54*0012*.. zu finden ist. Falls ja - was ich vermute! - einfach an die Zulassungsstelle wenden, denn wahrscheinlich kann das Cabrio mit einer ganz normalen HU nach § 29 StVZO zugelassen werden.

 

 

Gruß Michael

 

 

(*) Wahrscheinlich kann das auch e4*95/54*0012*.. mit anderer Endung sein. Die Endung steht soweit ich weiß für die Revision des Dokumentes. Immer wenn Saab etwas am Modell geändert hat, wurde die Typgenehmigung erweitert. Armins Auto wird also evtl. e4*95/54*0012*02 oder oder e4*95/54*0012*03 oder was auch immer da stehen haben.

  • Autor

Hallo Michael,

 

leider fehlt die Nummer bei mir wirklich. So ganz verstehe ich es auch nicht, da es sich ja wirklich um eine 96er Modell handelt!

 

Wirklich schade, mit der Nummer wäre alles sehr einfach.

Gruss

Armin

 

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Arrrggghhh! Dabei bedeutet e4 in der Typgenehmigung, dass die in den Niederlanden (!) erteilt wurde! Natürlich für ganz Europa. Und in den niederländischen Papieren kannst Du auch keine Typgenehmigung finden?

 

 

Gruß Michael

  • Autor

Auch da steht leider nur ein Strich.

79c898a32996b3e4a0b27be1a22582af.jpg

 

 

Saab 900 II Cabrio mit hellem Verdeck Jg.96

In den Niederlanden gibt es zwei "Kentekenbewijs". Der eine ist sozusagen der Fahrzeugschein, der in den Niederlanden alleine ausreicht. Einen zweiten, den man für die Anmeldung in Deutschland braucht bekommt man erst, wenn das Auto in den Niederlanden abgemeldet und/oder offiziell exportiert wurde. Und dann gibt es noch so eine Art TÜV-Bescheinigung mit der Bezeichnung APK. Kann das sein, dass Du die hier hast? Für einen "Kentekenbewijs" sieht mir das Papier etwas arg schlicht aus.

 

 

Gruß Michael

Ziemlich blöde ist, dass die Papiere, die ich für meine niederländische Honda hatte anders aussahen als die, die ich finde, wenn ich jetzt nach "Kentekenbewijs" google... Je nach Baujahr sehen die Papiere anders aus. Inzwischen scheint eine Chipkarte wie unser Führerschein oder Ausweis aktuell zu sein. Die wird es für Dein Auto sicher nicht geben, da werden eben Papiere aus 1996 dabei sein.

 

 

Gruß Michael

  • Autor

nene,

ich habe ein Papierdokument und 2 Chipkarten.

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Tja, damit bin ich mit meinem Latein am Ende. Du hast sozusagen moderne Papiere, die es bei Erstzulassung noch nicht gab und die normal auch nicht neu ausgestellt werden. Es könnte evtl. ein in den Niederlanden 1996 zugelassenes Cabrio sein, dass dann später in einem anderen Land zugelassen war (Deutschland?) und später in die Niederlande zurück kam. Das würde die neueren Papiere erklären.

 

Das bedeutet, Du kommst wahrscheinlich um eine § 21 StVZO Abnahme wohl nicht herum. Das ist ärgerlich, weil es das Modell mit EG Typgenehmigung gibt. Eine letzte Idee habe ich aber noch: Wenn das Auto schon mal in Deutschland zugelassen war, kann es hier noch beim KBA registriert sein. Ruf die Zulassungsstelle an, gib die VIN an und lass Dich überraschen. Die Chance ist nicht groß, aber wer weiß, man kann ja auch mal Glück haben!

 

 

Gruß Michael

  • Autor

Hi, Michael,

 

das ist keine schlechte Idee. Werde ich mal so machen und schauen, ob ich da weiterkomme.

 

Gruss

Armin

Aha. Es spukt. Ich hatte meinen Beitrag nur 1x erstellt ....
  • Autor

Hi ST 2,

danke für den Link.

weisst du wie das ausgegangen ist?

 

Armin

Nein

Hi ST 2,

danke für den Link.

weisst du wie das ausgegangen ist?

 

Armin

  • 4 Wochen später...
  • Autor

.... habe jetzt beim Datenblattservice vom TÜV angerufen und die haben mir ein Datenblatt erstellt.

96 gab es den Typen mit EU-Typennummer und solche ohne. (Meiner ist ohne).

 

War aber keine Problem für den Netten TÜV Kollegen.

 

Jetzt geht's nächste Woche zur § 21 StVZO Abnahme.

 

Schauen wir mal, was noch beanstandet wird.

Bearbeitet von quixo

  • Autor

Das hat gerade mal 139€ gekostet.

War aber auch am nächsten Tag schon im Breifkasten

  • 1 Monat später...

Tach,

 

gebe doch mal unter www.RDW.nl das niederländische Kennzeichen ein und staune über die Informationen, die da zu sehen sind.

 

nette Grüße

Heinz

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