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Blinken - Forderung oder Bitte?

  1. 1. Blinken - Forderung oder Bitte?

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Empfohlene Antworten

Also: Blinken bittet nicht und fordert nicht sondern zeigt eine Absicht an.

 

... genauestens: eine Absicht, also einen Vorgang, der in der Zukunft liegt. Es begegnen einem oft genug Leute, die der Meinung sind, Blinken sei das Present Continuous des Abbiegens. :smile:

 

Frank

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Wie war das mit § 1 und 80%? :smile:
Nö, das Vorlassen eines rücksichtslosen Dränglers fällt bei mir keinesfalls darunter.

Mitmenschen aus Seitenstraßen, Ausfahrten usw. heraus zu lassen, oder nett per Blinker anfragende 'Falschspurer' wechseln zu lassen, gehört ohne Frage dazu. Aber KEINESFALLS solche 'über die Busspur ann allen vorbei fahr'-Typen. Never!

Durch Augenaufmachen und Lesen?
Tja, "§§ 7 Abs. 5, 10, 20 StVO" war dann wohl eher fehlinterpretierbar und Du meintest §7 Abs 5, §§ 10, 20, wobei Metall da wohl §7 Abs. 10 & Abs. 20 gesucht haben wird.
... Blinken sei das Present Continuous des Abbiegens. :smile:
beim Spurwechsel oft leider sogar Perfekt, wenn nicht gar schon Plusquamperfekt ...
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php

 

Auch hier finden sich keine Absätze 10 und 20 ?!

Das "§§" sollte bei Jörg darauf hinweisen, daß es NICHT nur um §7 geht (s.o.).
Das Problem mit dem §1 ist halt, das alle denken, nur die anderen müssten sich dran halten.
"§§ 7 Abs. 5, 10, 20 StVO" war dann wohl eher fehlinterpretierbar

 

Nö, gängige Zitierweise. §§ signalisiert, dass da mehr als ein § vorkommt.

Nö, gängige Zitierweise.
Das weißt Du ob Deines Jobs und ich ob meines 'Umganges'. Aber sonst?
Nö, gängige Zitierweise. §§ signalisiert, dass da mehr als ein § vorkommt.

Nur mal so zum Verständnis: wie gibst Du dann mehrere Absätze an ?

/To

Nur mal so zum Verständnis: wie gibst Du dann mehrere Absätze an ?

/To

 

Habe ich nicht. Ich nannte drei Paragraphen (daher auch §§), den ersten mit Angabe des Absatzes.

Das war eine 'was wäre wenn'-Frage ...

Also §7 Abs. 4, 5 wäre für mich schon mal klar. Schwierig wird's, wenn mehrere §§ und zu einem oder mehreren auch mehrere Absätze. Also ganz ehrlich kann ich jetzt die 'Kurzform' von §7 Abs. 4, 5, §10, § 20 Abs. 2 auch nicht mit §§ beginnend aus dem Ärmel schütteln. Aber gut: Ist ja auch nicht mein Job ...

Ja, sorry, hatte "wieso" statt "wie" gelesen. Bei einem § sieht es so aus, wie René geschrieben hat, üblicherweise wird bei der Kurzzitierweise der Absatz mit römischen Zahlen dargestellt, für mehrere Absätze in Verbindung mit weiteren Paragraphen also z.B. §§ 7 IV, V, 18, 19 III, 21...

Der BGH schreibt z.B. "§ 4 Abs. 1 und 2".

danke. Ich beschäftige mich weiterhin lieber mit mathematischen Ausdrücken.. ;)
das mit den $$ ähm §§ kenn ich schon. . . nur danach sollten dann halt auch röm. Zahlen für die Absätze kommen, wennscho dennscho! ;)
Jaja. Unsere Studenten, keine Zeit, den Absatz auszuschreiben...

Keine Zeit?? kein Bock! :biggrin:

 

Ich hebe mal hier aus persönlicher Wichtigfindung folgendes hervor:

 

"(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. ***Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.*** Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten."

 

Wird gerne übersehen und man fährt husch-husch vorbei - die Gefahren, die sich auch insbesondere beim grob fahrlässigen Überholen von Fahrradfahrern und gemütlichen Bikern (solls auch geben) in Schnellstraßenkurven ergeben, werden ignoriert, man hat eher den Eindruck, die Dosenfahrer meinen, der Zweiradfahrer "greift" gefährdend "in den Straßenverkehr ein". . . Dagegen hilft eigentlich nur selber Auto fahren ;)

"(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. ***Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.*** Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten."
Gut, dass Du das mal zitierst, wollte mir das immer schonmal raussuchen, weil ich unsicher war.. aber genauso hatte ich es auch im Kopf.

 

Nur... hinterherfahrende haben da meist wenig Verständnis für, wenn ich mich nicht irre ist diese Regel so um 2004 eingeführt worden... und wer kommt schon seiner Informationspflicht nach?!

/To

pah, solln die Pappnasen halt durchdrehen in ihren Faradayischen Käfigen, vorne fährst immer noch du. . .
...und hab'ne SAAB Stoßstange... was einen Unterschied macht...

Kein Fake - genauso geschehen: Ein Bekannter ist in WI abends einige Zeit hinter einem Blinkmuffel hergefahren. Der hat ihn beim Spurwechsel unablässig geschnitten, dabei in brenzlige Situationen gebracht und nicht einmal den Blinker benutzt - ein typischer Spur-Hopper. An einer Ampel ist besagter Bekannter stocksauer ausgestiegen, hat seinem Vordermann die Tür geöffnet und den Blinkstockhebel abgebrochen mit dem Spruch "Den brauchst DU eh`nicht!" und fuhr weiter. Natürlich ist er ermittelt worden (Kennzeichen), aber er meinte, die gezahlte Strafe habe in gutem Verhältnis zum Geschehenen gestanden (war also wohl nicht so teuer)

 

moose (der Blinkmuffel auch nicht leiden kann)

Ich würd sagen weder noch. Eigentlich blinkt man, wenn man vor hat dahin zu fahren wo man nunmal hinblinkt. Und das kann man nur machen, wenn da schon Platz ist.

Das um Platz bitten ist natürlich trotzdem hilfreich, aber soweit ich weis nicht geregelt.

Das als Forderung zu verstehen ist natürlich absoluter Schmarrn, auch im Fall vom Bus - der blinkt, weil er sowieso fahren darf, weil er Vorfahrt hat.

 

Nach der Aktion oben drüber ist mir hin und wieder auch zumute...

I..., auch im Fall vom Bus - der blinkt, weil er sowieso fahren darf, weil er Vorfahrt hat.
'Vorfahrt' hat er erst, WENN er blinkt - NICHT ohne Blinken!
  • 4 Jahre später...

Leute, schaut euch doch mal den verkehr in Paris an!

Da wird nicht viel geblinkt, aber dort achten die Leute viel mehr aufeinander, wodurch natürlich ein solcher Verkehr überhuapt möglich wird, den die Deutschen für vollkommen bescheurt halten!

 

Wenn ich in berlin nur auf die Markierungen meiner Spur komme, erdich schon angehupt...

In Paris passen in die gleiche Spur 2 autos, n LKW und noch paar Roller zwischen!

und trotzdem keinen einzigen Unfall gesehen.

"(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. ***Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.*** Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten."

 

Wird gerne übersehen und man fährt husch-husch vorbei - die Gefahren, die sich auch insbesondere beim grob fahrlässigen Überholen von Fahrradfahrern und gemütlichen Bikern (solls auch geben) in Schnellstraßenkurven ergeben, werden ignoriert, man hat eher den Eindruck, die Dosenfahrer meinen, der Zweiradfahrer "greift" gefährdend "in den Straßenverkehr ein". . . Dagegen hilft eigentlich nur selber Auto fahren ;)

 

Viele Busse aber stehen in den Buchten bzw. an den Haltestellen nur mit 'Blinker rechts'.

Gilt da diese Regelung nicht?

Dennoch fahre ich da auch vorsichtig, aber - rein rechtlich - kann man doch dann sagen, dass er ja nicht den Warnblinker eingeschaltet hatte!?

 

 

Zum Pariser Verkehr fallen mir meine Beobachtungen in Italien aus:

So läuft's auch. War sehr froh zu sehen, dass nicht alle so mistig verbohrt fahren wie in Deutschland.

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