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Feinstaubplakette - Vorschriften wegen Platzierung?

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Was die Position der Plakette angeht kann ich das laut Tüv Aussage nur bestätigen das sie unten rechts angeklebt werden muss.

 

 

Widerspruch. Wird zwar wegen Unwissenheit so gehändelt, ist aber KEIN muss. siehe PDF oben

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Die können mich am $§%§$"&/"/"$ !!!! (Götz von Berlichingen)

Wie sieht es mit LPG aus?

 

In Italien darf ich mit LPG überall rein....

 

ansonsten schließe ich mich an...

Die können mich am $§%§$"&/"/"$ !!!! (Götz von Berlichingen)
München ist bis Oktober noch frei.

 

.. und rechtzeitig zum Oktoberfest fangen die damit an - na klasse :mad:

.. und rechtzeitig zum Oktoberfest fangen die damit an - na klasse :mad:

 

Tja, man muß halt da treffen, wo es weh tut.

 

So wie die Knöllchenverteiler, die bei einem Dorf-/Stadtfest ihre höchste Rate schießen....

Wer zum Oktoberfest mit dem Auto fährt, ist selber schuld. Erstens gibt's kaum Parkplätze rund um die Wiesn, zudem kann man nichts trinken. Die Münchner selbst fahren mit ÖPNV. Übrigens auch die, die sonst mit ÖPNV nix am Hut haben. Es ist einfach am bequemsten und schnellsten. Touristen können z.B an Park&Ride Plätzen wie in Fröttmaning (A9) für wenig Geld parken und mit der U Bahn bis zur Wiesn fahren.

 

 

Es gibt z.B. super P+R Plätze vor den Toren der Stadt. Z.B. di

hier! ich ichichich!!!

 

ich habe sie oben in der mitte kleben. und das ist auch absolut legal. in der dingsbumsverordnung zur 1996845. ausführungsbestimmung zur blablablaVO, MCMIIV. Anlage, § 970667 Absatz 8b letzter Schrei (in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz) steht nämlich nur:

 

"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen."

 

so und nun sage mir wer, woher hier TÜV und konsorten ableiten, daß sei obenrechts oder zentriert im Blocksatz angebracht werden soll?!

 

(Will das wer genau wissen? Hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf)

 

ach und meine Erfahrungen mit der grünen "Feinstaubplakette" an eben dieser Stelle sind:

- mein Fahrzeug produziert genauso viel Dreck wie vorher!

- hinterm Innenspiegel nehme ich sie von innen nicht wahr

- von außen wertet sie das Auto sehr auf, weil die Form an einen Umweltengel erinnert (mit LSD)

 

;-)

  • 4 Wochen später...

Wohin mit der Umweltplakette???

 

Hallo,

brauche Hilfe, da ich nicht weiß, wo ich in meinem 900I die Umweltplakette hinkleben soll, ohne das sie meine Sicht behindert.

Wo habt Ihr eure angebracht???

 

Danke schonmal im vorraus.

 

Gruß

 

Brina

Alles schon dagewesen, Brina....

 

einfach mal suchen...

 

Laut irgendwelchen Paragraphen, die Du auch in den Suchergebnissen finden wirst, kannst Du sie hinkleben wo Du willst, hauptsache sichtbar in der WSScheibe.

 

Gruss,

 

Jensey

In der Mülltonne ist das Ding am Besten aufgehoben!

 

 

Und wenn sie unbedingt auf die WSS muss: Gaaanz unten rechts scheint ein geeigneter Platz

ICh wurde als ich meine bekam darauf hingewiesen das sie in die untere rechte (fahrtrichtugn)ecke muss, damit die Kontrolettis sie vom Fahrbanrand aus sehen können.

Unten rechts in der WSS ist richtig und auch vorgeschrieben.

Einen anderen Platz für den Aufkleber kann man wählen, wenn an dem vorgegebenen schon ein anderer klebt (z.B. ein ADAC Sticker). Ich würde aber nicht über die Mitte nach links kleben, denn dann können die Kontoletties wirklich Ärger machen.

 

Gruß an Alle

Das Bekleben der Scheiben von innen und aussen ist übrigens, soweit es die Sicht des Fahrers auf den Verkehr beeinträchtigt, nach rechtlichen Vorschriften VERBOTEN! DAS nur als Hinweis :biggrin: Und bei Fahrzeugen, die sogar vor einer Ampel akrobatische Verrenkungen vom Fahrzeugführer verlangen, um nach DIN angebrachte Leuchtzeichen erkennen zu können, gibt es bestimt gaaanz viele Stellen, an denen die Sicht auf den Verkehrsfluss stark beeinträchtigt ist. :rolleyes: Also: pisst euch nicht ins Hemd mit der Plakette und fragwürdigen Vorschriften. :smile:
deswegen ist die 900er Scheibe ja auch so gekrümmt...
Lesebrillenersatz für alte Herren. Flööt, zum Glück bin ich kurzsichtig...
Und bei Fahrzeugen, die sogar vor einer Ampel akrobatische Verrenkungen vom Fahrzeugführer verlangen, um nach DIN angebrachte Leuchtzeichen erkennen zu können,

 

:D :D :D ymmd.

Unten rechts in der WSS ist richtig und auch vorgeschrieben.

 

Könntest Du bitte eine Quelle angeben? Danke!

Die Feinstaubverordnung schreibt nur sichtbar, WWS vor.

Danke für eure Antworten, habe mich jetzt dazu entschlossen, sie garnicht erst festzu kleben. Die versaut ja eh die schöne Optik des 900I.
ICh wurde als ich meine bekam darauf hingewiesen das sie in die untere rechte (fahrtrichtugn)ecke muss, damit die Kontrolettis sie vom Fahrbanrand aus sehen können.

 

Ausgerechnet rechts unten, da wo die Kinder die einem vom Gehweg vors Auto laufen zuerst sichtbar wären !!

Na, das nenne ich doch mal Entscheidung!
OK, ich trage die Universalschuld
hab als ausländer überhaupt eine andere frage zu eurer tollen plakete:

darf ich mit meinem katlosen 901 noch in eure städte?

soweit ich weiß wäre es kein problem den saab in .de auf old od youngtimer anzumelden, da ich wenn ich den wagen aber in .at als oldtimer anmelden würde den wagen nicht im alltag verwenden dürfte ist er bei mir ganz normal zugelassen.

Nö, nö, so einfach kann man das nicht sehen!

 

Erstens bekommt hier in D kein 901 ein H-Kennzeichen (und nur für die gibt es Ausnahmegenehmigungen) weil das Auto dafür mindestens 30 Jahre alt sein muss!

Zweitens bekommt hier auch längst nicht jeder über 30 Jahre alte ein H-Kennzeichen, denn dazu muss das Auto beim TÜV erst geprüft werden und zwar nicht als normale HU, sondern hinsichtlich orginalem und erhaltenswerten Zustand!

D.h. mit einem Oldie von z.B. 1972 bekomme ich auch kein H-Kennzeichen und damit keine Ausnahmegenehmigung, wenn der in "verratztem" Zustand ist, in modernem Perlweiß lackiert oder einen anderen Motor und neuere Recaro-Sitze samt Navi eingebaut hat!

 

Wenn ich nun so einen hätte (der mitunter ja auch sehr edel sein könnte a'la Hot-Rod oder Mannis-Monster-Manta mit Flügeltüren und 72kw-Hifi) und damit nichtmal mehr in die Stadt darf in der ich wohne, sprich gezwungen werde mir einen anderen zu kaufen, würde mir ganz schön die Galle hochkommen wenn dann "Ausländer" mit ihren verrosteten 20 Jahre alten ohne-Kat-Dreckschleudern fröhlich durch die Innenstadt cruisen dürften! (und ein Polizist wäre wohl kaum in der Lage, zu beurteilen, ob das Fahrzeug eine H-Zulassung bekommen würde)

 

Dass das Gesetz Schwachsinn ist steht wohl außer Frage, aber wenn, dann muß es auch für alle gelten und man bekommt eben auch als Umweltzonen-Einwohner noch lange keine Ausnahmegenehmigung, nur weil das Auto 40 Jahre alt ist!

Und die Erbschuld auch.

Das die beim TÜV nicht lesen können oder wollen - wenn wundert es?

 

Was die Position der Plakette angeht kann ich das laut Tüv Aussage nur bestätigen das sie unten rechts angeklebt werden muss.

 

Behaupten kann jeder alles. Maßgebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Siehe die weiter oben eingefügte PDF-Datei. Wer nicht suchen will: § 3, Abs. 2, Satz 2.

 

Und weder ein TÜV-Mensch, noch irgendwelche Landesregelungen können daran drehen.

 

Daß Umweltschutz hier nur ein willkommenes Verschleierungsgelaber, um bequem Geld zu ziehen, darstellt, ist ja wohl jedem inzwischen klar. Oder?

 

Ist halt doch immer wieder schön, wieviel gute Gründe zum berechtigen Schimpfen Politiker immer wieder liefern.

Diese Herren müssen mir nicht beweisen, daß sie bescheuert sind! Ich glaube es ihnen auch so!

 

Immerhin habe ich die wunderbare :rolleyes: Plakette geschenkt bekommen, als ich wegen meines davongeflogenen Frontgrills beim Freundlichen war.

 

Oldie

  • 1 Jahr später...
Maßgebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Siehe die weiter oben eingefügte PDF-Datei. Wer nicht suchen will: § 3, Abs. 2, Satz 2.

 

Und weder ein TÜV-Mensch, noch irgendwelche Landesregelungen können daran drehen. Oldie

 

jenau. sach' ich auch mal aus anwaltlicher Sicht.

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