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Spinner mit niederen Komplexen unterwegs?

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Ich kann nirgendwo nachlesen, daß das Überholen einer / in einer Kolonne rechtswidrig ist.
Bleibt der Hinweis im entsprechenden § der STVO, dass das Überholen "bei unklarer Verkehrslage" unzulässig ist. Und wenn es dann schief gegangen sein sollte, findet sich sicher schnell jemand, der mindestens feststellt, dass die Verkehrslage genau das gewesen sei, weil es sonst ja nicht schiefgegangen wäre...
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...alle achtung - zwei stunden, ein thema, was schonmal seitenlang erörtert wurde und 26 beiträge inkl. geschichtlichem "exkurs" und antrag auf "begriffsstreichung" aus dem deutschen wortschatz...

 

warm heute...

ach komm wizard, ohne solche threads wirds doch langweilig am Arbeitsplatz...:rolleyes:

 

Aber du hast recht, man könnte ihn an Kev.s Thread anklöppeln.

Moin,

 

um einige hier etwas auszubremsen:

folgender Grundsatz gilt:

 

Überholen aus einer Kolonne: wer darf zuerst? Grundsätzlich ist Überholen nur erlaubt, wenn die Verkehrslage klar ist und andere nicht gefährdet werden. Als erster darf der überholen, der das langsam fahrende Auto zuerst erreicht. Kolonnen müssen sich also von vorn nach hinten auflösen. Ausnahme: Das Auto hinter dem Langsamfahrer will oder kann deutlich erkennbar nicht überholen. Stoßen zwei aus der Kolonne ausscherende Autos zusammen, haften beide für Unfallschäden. Eine geringere Schuld trifft den, der wesentlich früher mit dem Überholen begonnen hat.

 

 

Das rechtfertigt natürlich in keinster Weise das Verhalten des Golffahrers. Aber dieser Hinweis macht vielleicht den ein oder anderen hier darauf aufmerksam, daß es nicht sein oder ihr gottgegebenes Recht ist, eine Kolonne von hinten aufzurollen, auch wenn man schneller unterwegs ist ... bzw. sein könnte.

 

Gruß,

 

Mirco

 

 

 

Mir stellt sich nun die Frage: Was ist denn mit so einer Tat beabsichtigt?

 

Welchen Schuh muss ich mir denn anziehen?

 

Absicht...? Ganz einfach. Das komische Männlein mit dem Ego-Problem im Golf möchte mal gerne für eine Weile zu Fuß gehen.

Wenn Du einen Beifahrer als Zeugen in Deinem Wagen hattest und *sein* Kennzeichen, dann mach ihn platt ==> Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, zudem Nötigung. Der wird so schnell nicht mehr den "Oberlehrer" simulieren...

 

Und zu den anderen Meinungen hier...

Er traute sich wohl nicht, selbst zu überholen. Aber den Mum, Dich dabei zu behindern, den hatte er *gerade-eben* doch noch...

  • Autor
Der gute Mann hat nach Prügel gebettelt. Manchmal wäre das Faustrecht wirklich die richtige Maßnahme. :wink:

 

Mir ist auch schon mal danach - gestern sicher auch.

 

Aber dadurch bewege ich mich auf das gleiche niedrige Niveau - und muss dann später dem "Opfer" auch noch die Zähne bezahlen.

 

Das ist mir zu asozial, obwohl es sicher auch passieren könnte, dass mir bei so einem Verhalten mal die Sicherung durchbrennen könnte, wenn es zu einem Schaden käme.

 

das ist der Schuh, den Du Dir wohl anziehen musst. Grundsätzlich ist das erste Fahrzeug hinter dem Langsamen "dran" mit überholen. Hintergrund ist, dass man als Überholender nur möglichst kurze Zeit auf der Gegenfahrbahn sein soll.

 

Der Golffahrer fühlte sich da in seinen Rechten beschnitten und hat Dir da mal so richtig gezeigt, wie richtig geht. Das er damit sich, Dich, den Gegenverkehr gefährdet ist natürlich nachrangig :eek: Was für ein Spinner, der Typ. Sei froh, dass es so glimpflich ausgegangen ist.

 

Dazu sollte ich erwähnen, dass der Golffahrer nicht die Absicht gehabt hat zu überholen, ansonsten hätte ich auch nicht überholt. Es waren locker 7-8 Wagenlängen Platz - sprich, der Golffahrer hatte den Anschluss an den Vordermann verloren. Ich habe also niemanden behindert. Allerdings hätte ich das erste Fahrzeug behindert, das relativ dicht auf den Golf auffuhr, wenn ich direkt wieder eingeschert wäre.

 

Bei einer engen Kolonnenfahrt wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen.

 

Wäre mir auch neu, dass ich keine zwei oder mehr Fahrzeuge überholen darf. Wenn allerdings ein sehr langsam vorausfahrendes Hindernis überholt wird, gilt meines Wissens das Recht desjenigen, der sich direkt hinter dem Hindernis befindet.

 

Der Typ war scheinbar einfach angepisst und bereit, einen Unfall mit Personenschaden zu provozieren. :mad:

 

Befremdliches Verhalten.

Befremdliches Verhalten.
...ist dafür viel zu milde ausgedrückt - der Titel trifft es besser (auch wenn es am Ende "nur" Totschlag, "fahrlässige" Tötung/Körperverletzung - oder wie der Jurist es auch immer nennen mag - gewesen sein sollte...)! Leider wird solches Verhalten aber viel zu wenig sanktioniert.
Vor Gebrauch solcher Bezeichnungen bitte wenigstens bei Wiki reinschauen. :mad:
Ja Boris, aber dann bitte nicht nur die ersten beiden Zeilen lesen, sondern evtl. auch ein paar Zeilen weiter. Denn der Wiki-Artikel behandelt vorrangig den Blockleiter. Die eigentliche Herkunft des Begriffes Blockwart wird nur am Rande erwähnt ("Die sprachliche Verwirrung gipfelte später darin, dass die Helfer des Reichsluftschutzbundes die Bezeichnung „Blockwart“ erhielten.").
Warum denn, wenn es denn den Sachverhalt bzw. die dahinter stehende charakterliche Neigung am ehesten trifft...?!?
Genau. Denn es ist ja hier nicht die 'offizielle Aufgabe', sondern die 'innere Motivation' des Handelnen gemeint. Und wenn man bei Wiki noch etwas weiter liest, kommt man auch der hier im Fred wohl recht gut zutreffenden Bedeutung sehr, sehr nahe.
Und dass Begriffe aus ihrem historischen Umfeld herausgelöst eine verallgemeinerte, in die Umgangssprache eingegangene Bedeutung besitzen, ist doch nichts neues. Schließlich vermeldet auch das angemahnte Wikipedia: "Blockwart gilt heute als Synonym für einen Spitzel und Denunzianten in der Nachbarschaft."
  • Autor

Also, ich kenne schon Leute, die auch heute noch genau die Eigenschaften besitzen, die sie zu ausgezeichneten Bl......ten machen würden, und das auch unabhängig von jeglicher politischer Richtung.

Und dass Begriffe aus ihrem historischen Umfeld herausgelöst eine verallgemeinerte, in die Umgangssprache eingegangene Bedeutung besitzen, ist doch nichts neues.

 

Schließlich vermeldet auch das angemahnte Wikipedia: "Blockwart gilt heute als Synonym für einen Spitzel und Denunzianten in der Nachbarschaft." Und ich sehe dazu immer noch die Funktion als selbsternannter Hüter einer Ordnung, denn nur so funktioniert das. Und davon gibt es leider überall und zu jeder Zeit mehr alnugs ge!

 

Jetzt verstehe ich erst, was ein Bekannter mit dem Begriff meinte.

 

In meiner engeren Nachbarschaft an meinem früheren Wohnort ist damals so ein Typ hingezogen. Ergebnis: Man tue einen faulen Apfel zu vielen frischen und alle werden faul. War mit ein Grund, warum ich da weggezogen bin. War unerträglich. Er wurde scheinbar mit seiner Rolle als Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft nicht fertig und hat durch seine Bespitzelungen und Denunziationen in seinem Umfeld viel Unfrieden gestiftet. Der "selbsternannte Hüter", wie Du es nennst, hatte allerdings in seinem Büro einen Kühlschrank mit Alkoholika deponiert (Zu Hause auch) und fuhr häufig mit entsprechender Fahne Auto. Da war er sich dann aber keiner Schuld bewußt. :frown: Gott, wenn ich daran noch denke ....

Das "Mörder" im Titel ist ja auch nicht ganz ohne...
  • Autor
Das "Mörder" im Titel ist ja auch nicht ganz ohne...

 

Erzeugt bei mir auch mächtiges Unbehagen.

 

Außerdem reden wir ja bei dem Beschleunigen während des Überholen von Vorsatz.

Hallo!

Einigen wir uns doch auf die Begriffe "Idiot" und "Charakterlich ungeeignet",ist doch auch schon schlimm genug,solche Leute gibts leider zu Hauf und sie sind schwer therapierbar..........

Gruß,Thomas

Außerdem reden wir ja bei dem Beschleunigen während des Überholen von Vorsatz.
Sollt mir jemand jemals auf die Weise den Platz zum Wiedereinscheren nehmen und ich habe keine andere Alternative mehr, weiß ich, dass ich kräftig nach rechts rüberziehen werde, bevor ich frontal in den Gegenverkehr krache... Hoffentlich tu ich das dann auch...

 

Einigen wir uns doch auf die Begriffe "Idiot" und "Charakterlich ungeeignet"
Kann es sein, dass du ein wenig zur Harmoniesucht neigst?! :rolleyes:
Kann es sein, dass du ein wenig zur Harmoniesucht neigst?! :rolleyes:

 

Hallo!

Keinesfalls,aber was lohnt die Aufregung über Sachen,die man nicht ändern kann?

Gruß,Thomas

Hoffentlich tu ich das dann auch...
Und hoffentlich ist das neben Dir dann nur ein 'Hartschalenkoffer' und keine 2t-Schüssel. Denn in zweiteren Fall wird das mit dem Wegschieben schwierig.

Schließe mich Dir aber sonst voll an. Besser den Verursacher an den nächsten Straßenbaum zu schieben, als sich selbst und vor allem auch den völlig unbeteiligten Gegenverkehr zu gefährden.

 

Die einfachste Lösung ist aber immer noch 'der Löffel Butter mehr' unter der Haube. Wenn der Überholte bestenfalls halb so schnell beschleunigen kann, wie man selbst, sollte es eigentlich immer noch gut reichen. Das ist dann eben das, was man ohnehin als Sicherheit mit eingeplant hat. Meist fahren diese Typen zum Glück ja eher eine Buchhalter-Motorisierung.

Deshalb mein Unbehagen zu dem anstößigen Titel.
Das Unbehaben zu dem Titel kann ich ggf. teilen.

Aber den Tatbestand einer Beleidigung sehe ich nicht. Denn eine solche kann sich meines Erachtens schwerlich gegen eine nur recht unscharf beschriebene und nicht eindeutig abgrenzbare Gruppe (die Gruppe der Soldaten ist hingegen abgrenzbar) richten.

 

Im übrigen gratuliere ich den beteiligten Gerichten und hoffe, dass die Strafe für die Verleumderin auch 'deutlich schmerzlich' war.

Die einfachste Lösung ist aber immer noch...
...möglichst vorausschauend solche Situationen von vornherein gar nicht erst entstehen zu lassen. Und doch bist du nie vor der Rücksichts- oder Gedankenlosigkeit anderer sicher. Unsere tägliche Fahrpraxis (mit Sonderrechten) lehrt so gut, das Verhalten anderer vorherzusehen, noch bevor sie, ohne zu blinken oder in den Spiegel zu schauen :eek:, die Spur wechseln oder vor ihnen anhaltende Fahzeuge überholen. Und glaubt mir, davon gibt es viel zu viele - wenn jeder dafür zu Fuß gehen müsste, müssten die Gehwege verbreitert werden! Du musst einfach noch doofer denken lernen als der vor dir... :rolleyes:
Jou, wenn ich sehe, wie manche Leute wirklich vollblind den RTWs u.a. dierkt vor die Kiste fahren, oer an der roten Ampel stehen bleiben statt die Spur duch 'Flucht nach vorn' zu räumen, kommt mir das kalte Grausen. Mein direkter Zaunnachbar ist Notarzt (Heli & Auto) und vor seiner Berliner/Brandenburger Zeit teilweise auch selbst mit Sondersignal gefahren (in Berlin und Brandenburg fahren die Ärzte dabei nicht selbst), ich kenne also auch von dort her wirklich einige Geschichten.

Der übliche Kleinkrieg auf Deutschlands Straßen.

 

Wahnsinn bis zum Schluss:redface:

http://world.guns.ru/shotgun/usas-12.jpg
Wie passen eigentlich #40 und #47 zusammen? Soll #47 als Aufforderung verstanden werden?
Das ist eine Aufforderung. Aber nicht nur in Hinsicht auf #40...
  • Autor
Da es wohl etwas schwierig war:

 

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160200/ss_08/konversatorium_grundrechte/Konversatorium_Grundrechte_SV_Fall2.pdf

 

Deshalb mein Unbehagen zu dem anstößigen Titel.

 

Es gibt zwei gravierende Unterschiede:

 

1) Ich stelle eine Frage und klage niemanden an.

 

2) Es geht hierbei nicht um die Wahrnehmung "berechtigter Interessen" des Staates (Wobei das Thema "Berechtigte Interessen" bei Deiner als Beispiel herangezogenen Juraklausur von den Studenten noch zu bearbeiten ist).

 

Dementsprechend sehe ich da keinerlei Zusammenhang und habe daher auch kein Unbehagen wie Du.

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