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Hallo,

 

ich habe einen 900i, MJ 88 geschenkt bekommen (Danke Klaus!), bei dem im Brief 1600 kg Anhängelast bis 10% Steigung in diesem Zusatzfeld unten eingetragen sind.

Ist diese Eintragung normal, d. h. könnte ich sie für meinen 900 16V MJ 90 auch bekommen?

Der ist ein US-Modell und hat bei den Schlüsselnummern nur Nullen und bei dem Zusatztext nichts stehen, und eben nur die normale Anhängelast von 1200 kg eingetragen.

War das damals bei allen mit AHK ausgerüsteten 900ern so, oder musste man sich von Saab eine Freigabe besorgen?

 

Gruß

Falk

Jetzt wo du es sagst koenntest du recht haben. Mein alter 900i 8v von '85 durfte auch 1600 kg ziehen bei bis zu 10% Steigung.

 

In der Betriebsanleitung meines 900 Turbos '89 steht aber etwas von 1200 kg.

 

Steht bei dir im Fahrzeugschein auch etwas von 1400 kg bis 12% oder so, oder nur das mit den 10%?

Hatten wir auch bei unserem alten Lasten-Esel. 89er 8v... 1600 kg bis 10% Steigung. Ist zwar merkwürdig, da Wagengewicht geringer als Anhängelast, aber in der Praxis erledigt sich das eh von selbst :rolleyes: Ich habe einmal 1.200 kg Last (Segelboot) mit einem 900 über die Landstraße bewegt... nur 30 km weit... > NIE WIEDER :mad:
Ich habe mal vor langer Zeit 1100 kg mit dem 8v gezogen. In den Huegeln musste man schon kraeftig schalten...:biggrin:
Hatten wir auch bei unserem alten Lasten-Esel. 89er 8v... 1600 kg bis 10% Steigung. Ist zwar merkwürdig, da Wagengewicht geringer als Anhängelast, aber in der Praxis erledigt sich das eh von selbst :rolleyes: Ich habe einmal 1.200 kg Last (Segelboot) mit einem 900 über die Landstraße bewegt... nur 30 km weit... > NIE WIEDER :mad:
a) Wo kommen denn diese Einträge her? Irgend eine ABE oder so? Ist ja sicher beim 900er nicht allgemein gültig, oder? Wenn nur 1200 drin stehen, gelten doch grundsätzlich auch nur diese, oder?

b) Och, sooo schlimm ist's nicht. Hatte in Berlin meinen AERO auf einem Trailer mit 650 kg Eigenmasse. Fuhr sich nicht wirklich schlimm. War allerdings auch nur wirklich langsam.

NaJa, und der schlußendliche Brief des PolPrä dazu steht noch aus ...:mad:

NaJa, und der schlußendliche Brief des PolPrä dazu steht noch aus ...:mad:

 

weil du ein 901 CV automatik nicht so quälen sollst? :biggrin:

weil du ein 901 CV automatik nicht so quälen sollst? :biggrin:

 

 

...nein, weil das CV jetzt länger ist als in den Zulassungspapieren verzeichnet.

:biggrin:

 

901 CD Cabrio

@Alex & Klaus: Ische abe gar keine Kupplung an meine Cabrio ...

Mensch Jungs, das war natürlich die Semmel.

Interessante Angaben.

 

Bei den Gradschnautzern steht immer 1500kg bis 10% in den Papieren und Unterlagen.

 

Bis 8% Steigung sind übrigens Anhängergewichte bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs möglich, das wären dann 1705Kg bei den Turbos.

Bis 8% Steigung sind übrigens Anhängergewichte bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs möglich, das wären dann 1705Kg bei den Turbos.
WO bitte steht das :confused::confused::confused:
In irgendeinem Gesetzesblatt :biggrin: Anhängelast darf beim PKW das zulässige Gesamtgewicht nicht übersteigen... Habe ich zumindest so in Erinnerung.
Das heißt nicht, das es für das Fahrzeug erlaubt ist. Halte ich für Quatsch.
@Alex & Klaus: Ische abe gar keine Kupplung an meine Cabrio ...

Mensch Jungs, das war natürlich die Semmel.

 

dat war ja auch net ernst gemeint :cool:

 

 

wobei ... beim klaus bin ich mir da nicht so sicher :biggrin:

In irgendeinem Gesetzesblatt :biggrin: Anhängelast darf beim PKW das zulässige Gesamtgewicht nicht übersteigen... Habe ich zumindest so in Erinnerung.

 

Stimmt.

 

http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/42/42_StVZO_anh%E4ngelast_hinter_kraftfahrzeugen_und_leergewicht.html

 

Anhängelast = effektive Achslast + Stützlast

JaJa, aber auch (ebenfalls aus §42 STVZO):
Die gezogene Anhängelast darf ... den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
WO bitte steht das :confused::confused::confused:

 

In der "Troll" Ausgabe vom Dezember 1980.

 

Gab ab dem Zeitpunkt von Saab eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ab 115PS das bis 8% Steigung das Gesamtgewicht als Anhänger gezogen werden darf.:cool:

JaJa, aber auch (ebenfalls aus §42 STVZO):

 

@René: "...noch den etwa vom Hersteller..."

In der "Troll" Ausgabe vom Dezember 1980.

Gab ab dem Zeitpunkt von Saab eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ab 115PS das bis 8% Steigung das Gesamtgewicht als Anhänger gezogen werden darf.:cool:

Würde diese generell quasi in Form einer ABE gelten, oder nur nach Eintragung beim jeweiligen Fahrzeug?

@René: "...noch den etwa vom Hersteller..."
Ja, nee. Denn das 'noch' macht ja nur im Kontext mit den davor aufgeführten Punkten Sinn. Liest sich dann auch irgendwie blöd. Und es war ja nur eine Nennung der zweiten einzuhaltenden Bedingung. Aber wie beliebt ... :smile:
Würde diese generell quasi in Form einer ABE gelten, oder nur nach Eintragung beim jeweiligen Fahrzeug?

 

Dem Text nach generell.

Wie auch immer, es gibt auch 900er mit eingetragenen 1800kg .
Dem Text nach generell.
Hättest Du den ggf. mal für mich?

Sicher:smile:

 

Wieviel darf man mit einem Saab ziehen?

 

Während alle derzeit angebotenen Saab-Modelle einheitlich 500 kg ungebremste und 1500 kg schwere Anhänger mit eigener Bremse ziehen dürfen,

gibt es für alle Versionen mit mehr als 115 PS (85 kW) eine Ausnahmeregelung.

Unter der Voraussetzung, daß man sich mit dem Befahren von Steigungen von maximal 8 Prozent begnügt,

sind gebremste Anhänger erlaubt, die das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens erreichen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Anhängelasten.

 

.

..

..

...

....

Saab 900 Turbo CombiCoupe 5türig 500 kg / 1500 kg / 1690 kg

 

Troll Ausgabe 10

Dezember 1980

 

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