Veröffentlicht Dezember 20, 201014 j Hallo Saab-Freunde, ich habe eine etwas kuriose Frage zu meinem 900I er Turbo, was die EZ bzw. das Baujahr betrifft: Im Fahrzeugschein steht Erstzulassung '89. Jedoch ergibt die Seriennummer ein Baujahr '85. Nun ist es allerdings an mir, zu beweisen, dass er vor '89 schon angemeldet war. Das Ding ist, er kommt aus Italien, und die italienischen Papiere hat man hier bei der Zulassungs-Stelle einbehalten, als ich ihn umgemeldet habe.... Irgendwelche Tipps? danke+viele grüße kai kai.schmelzle@jvm.de
Dezember 20, 201014 j Die Frage ist doch: War er überhaupt schon mal vor 89 angemeldet? Ich hatte mal eine 2CV EZ 92. Da wurde der Wagen schon gar nicht mehr gebaut. Evtl. stand dein 901 vom Baujahr bis zur EZ einfach auf Halde? Was meinst du genau mit 'Oldtimer-Status'? Das H-Kennzeichen gibt es erst nach 30 Jahren, oder bietet deine Versicherung dir 'Youngtimer-Tarife' an? Grüße
Dezember 20, 201014 j Bei deinem Problem kann ich dir nicht weiterhelfen, aber: Mach dich mal lieber ein bissl anonym! Anschrift und mail öffentlich!? .....würde ich an deiner Stelle schnell entfernen. Kontaktdaten können hier auch schnell und bequem per persönlicher Nachricht (PN) verschickt werden. Grüße Axel edit: wenns Werbung für die Agentur sein soll....mach was du willst. ;-)
Dezember 20, 201014 j Hej Kai, bezieht sich Deine Frage auf Erlangung des "H"-Kennzeichens in evtl 4-5 Jahren? Ich kann Dein Avatar nur ungenau erkennen, aber es sieht nach einem Steili-Aero aus, somit träfe also schon mal das Produktionsdatum zu, allerdings wird der "H-Status" anhand der Ez bemessen. Die italienischen Papiere sollten eigentlich beim deutschen Straßenverkehrsamt vorhanden sein, welches die deutsche Erstzulassung vornahm. Zumindest in Form von Kopien sollten die ital.Papiere vorliegen. Hast Du dort schon mal nachgehöhrt? Wie es mit Anfragen bei italienischen Behörden ausschaut, vermag ich nicht zu sagen, viel Erfolg Gruß Olly
Dezember 20, 201014 j Hallo, also seit ca 2 Jahren,behalten die zB den US Title (wie früher) NICHT mehr ein!Den bekommste jetzt wieder,die archivieren das digital im Rechner.Auf alte schon eingezogene Papiere hast du ein Anrecht auf Herausgabe. Allerdings werden die irgendwann vernichtet!Dann sind se weg! Habe mir früher immer VOR Abgabe der Papiere ne Kopie geben lassen.Der DeLorean war der erste bei dem ich den Krempel wieder mitnehmen durfte.Auf die Frage hin ob ich denn die vom Audi 5000 jetzt auch wieder haben könne,entgegnete man mir,daß das zuweit zurück läge und die Papiere bereits nicht mehr vorhanden wären... :( Mußte mal bei der Zulassungsstelle nachhorchen... Im Zweifelsfall:Gutachter,"Geburtsurkunde" von SAAB...
Dezember 20, 201014 j Im Zweifelsfall:Gutachter,"Geburtsurkunde" von SAAB... Rein rechtilich bringt das aber gar nichts. Für die H-Zulassung ist die Erstzulassung maßgeblich, nicht das Baujahr! Auch wenn es öfter vorkommt, dass dort nicht genau geschaut wird und u.U. das Baujahr der EZ gleichgesetzt wird. Auf eine 'Geburtsurkunde' würde ich daher nicht setzten.
Dezember 20, 201014 j Was soll ich denn sagen?!? Mir gings ähnlich... viel Spaß mit nem US Fzg OHNE Title... Im Endeffekt läufts darauf hinaus DEN zu finden der es anerkennt... manchmal gehts schnell,manchmal dauert es eben ein wenig,aber nix is unmöglich!
Dezember 20, 201014 j im US-title lässt sich aber nichts über die erstzulassung entnehmen, insofern wurde bei mir einfach beginn des MY anhand der VIN genommen ...
Dezember 20, 201014 j Wenns der erste ist schon... aber klar wenn die Karre schon durch zig Hände gegangen ist,nützt es so erstmal nix.Trotzdem stellen die sich hierzulande extrem quer wenn du keinen Title hast. Natürlich kannste dann aber bei Carfax n History Report anfragen und mit dem dann los rennen...
Dezember 20, 201014 j http://www.carfax.com/vin_decoding.cfx ... erklärt sich dann alles von selbst,abba Umsonst ist der Tod muhaha... kannst,aber vorher schon sehen ob und wieviel Einträge es fürs gewünschte Fzg gibt!
Dezember 24, 201014 j Rein rechtilich bringt das aber gar nichts. Für die H-Zulassung ist die Erstzulassung maßgeblich, nicht das Baujahr! Auch wenn es öfter vorkommt, dass dort nicht genau geschaut wird und u.U. das Baujahr der EZ gleichgesetzt wird. Auf eine 'Geburtsurkunde' würde ich daher nicht setzten.Nee, war hier im Zusammenhang mit dem FrictionTester anders heraus gearbeitet worden und habe ich in irgendwelchen TÜV Süd-Regeln selbst auich anders gelesen. Klar, ist eine passende EZ immer ausreichend und ja meist auch am einfachsten nachweisbar. Aber der Nachweis eines älteren Produktionsdatums bzw. -jahres ist meines Erachtens für 'H' immer aisreichend.
Dezember 30, 201014 j Hatte mit meinem damaligen 99 tu auch das Problem, dass der Wagen aus der Schweiz über Dänemark nach Deutschland. In Dänemark wurde einfach ein Phantasie Datum als EZ eingetragen. Es hat Jahre gedauert, bis das richtige Erstzulassungsdatum in meinen Papieren stand! Hauptverantwortung trägt wohl der Tüv Onkel, der das Datum in die Papiere einträgt. Dieser wollte aber das Datum nicht nachträgtlich ändern ( Er hätte ja sonst einen Fehler gemacht ) - ein Glück konnte ich aus der Schweiz einen Datenbankauszug mit der richtigen Erstzulassung vorlegen und die Fahrzeugpapiere wurden sowieso gerade auf die neuen EU Papiere umgestellt. Mit viel Schriftkram und Mühe konnte ich das EZ Datum in ein H-Freundlicheres ändern lassen! FAZIT, wenns schon beim Tüv so eingetragen ist, wird es schwierig. ES SEI DENN, das genaue EZ datum ist unbekannt, dort wird manchmal dann einfach der 01.07. des jeweiligen Baujahres nach VIN eingetragen. UND für H-Kennzeichen gilt fast überall in Deutschland die Erstzulassung!
Mai 3, 201114 j Autor Folgendes: Die Nummer im Fahrzeug sagt ganz klar: BJ' 85. Ich glaube nun nicht, dass er 4 Jahre lang rum stand. Das Problem ist, dass er in Italien zugelassen wurde und ich nur die deutschen Papiere habe - wo '89 drin steht. ich müsste eben irgendwie rausfinden können, ob er schon zuvor in Italien zugelassen war. Und jetzt wird's spannend, die Italiener brauchen nämlich das Nummernschild, mit dem er in Italien zugelassen war, und das hab ich natürlich nicht. Alles, was ich habe, ist das hier: http://saabvin.com/YS3AT35L1F1018700 und da gehen sie nur bis maximal 1986 zurück... Any Ideas? viele Grüße kai
Mai 3, 201114 j Autor Nee, war hier im Zusammenhang mit dem FrictionTester anders heraus gearbeitet worden und habe ich in irgendwelchen TÜV Süd-Regeln selbst auich anders gelesen. Klar, ist eine passende EZ immer ausreichend und ja meist auch am einfachsten nachweisbar. Aber der Nachweis eines älteren Produktionsdatums bzw. -jahres ist meines Erachtens für 'H' immer aisreichend. Hey Rene, das klingt spannend! Ich habe nämlich in etwa das gleiche Problem! Folgendes: Die Fahrzeugnummer sagt ganz klar: BJ' 85. Ich glaube nun nicht, dass er 4 Jahre lang rum stand. Das Problem ist, dass er in Italien zugelassen wurde und ich nur die deutschen Papiere habe - wo EZ 1989 drin steht. ich müsste eben irgendwie rausfinden können, ob er schon zuvor in Italien zugelassen war. Und jetzt wird's spannend, die Italiener brauchen nämlich das Nummernschild, mit dem er in Italien zugelassen war, und das hab ich natürlich nicht. Alles, was ich habe, ist das hier: http://saabvin.com/YS3AT35L1F1018700 und da gehen sie nur bis maximal 1986 zurück... Und Du meinst der Beleg des Produktionsdatums reicht? viele Grüße kai
Mai 3, 201114 j Autor Hej Kai, bezieht sich Deine Frage auf Erlangung des "H"-Kennzeichens in evtl 4-5 Jahren? Ich kann Dein Avatar nur ungenau erkennen, aber es sieht nach einem Steili-Aero aus, somit träfe also schon mal das Produktionsdatum zu, allerdings wird der "H-Status" anhand der Ez bemessen. Die italienischen Papiere sollten eigentlich beim deutschen Straßenverkehrsamt vorhanden sein, welches die deutsche Erstzulassung vornahm. Zumindest in Form von Kopien sollten die ital.Papiere vorliegen. Hast Du dort schon mal nachgehöhrt? Wie es mit Anfragen bei italienischen Behörden ausschaut, vermag ich nicht zu sagen, viel Erfolg Gruß Olly Hey olly, thanks, ich probiers mal dort!
Mai 3, 201114 j Autor Ist den dieser Carfax History Report beim deutschen Zulassungsamt was Wert wenns um das H-Kennzeichen geht?
Mai 3, 201114 j Lass ein Gutachten von einem anerkannten (vereidigten usw.) Sachverständigen machen, der das Produktionsjahr bestätigt - und Basta! Vor solchen Gutachten haben Zulassungsbehörden usw. einen Höllen-Respekt. Vor allem, wenn viele Stempel drauf sind
Mai 3, 201114 j Lass ein Gutachten von einem anerkannten (vereidigten usw.) Sachverständigen machen, der das Produktionsjahr bestätigt - und Basta! Vor solchen Gutachten haben Zulassungsbehörden usw. einen Höllen-Respekt. Vor allem, wenn viele Stempel drauf sind Ich denke, dass es hier auch eine Herstellerbescheinigung tun sollte. Also einfach an Erkens wenden. Ich verlinke mich da mal selbst: http://www.saab-cars.de/99-90-900-i/48848-datenblatt-900-turbo-s-16v-cabriolet-euro-2-a.html#post673406
Mai 3, 201114 j Lass ein Gutachten von einem anerkannten (vereidigten usw.) Sachverständigen machen, der das Produktionsjahr bestätigt - und Basta! §2 Abs 22 FVZ Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen Nachweis des Produktionsdatums, auch mit original Produktionskarte o.ä. bringt nichts da irrelevant. Gerade selbst erlebt bei Behördenfahrzeugen LKW, die in Wörth 1978 vom Band gefallen sind - wenn die Bundeswehr die Dinger 5 Jahre im Depot stehen lässt und dann 1983 anmeldet dann gilt 83. Zumindest bei uns im Kreis und ich hab keine Verordnung gefunden die dies wiederlegt, leider.
Mai 3, 201114 j §2 Abs 22 FVZ Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind Wie verfährt man denn in dieser Sache bei "Prototypen" aus Vorkriegszeiten o.ä. Oder Modelle welche nie Marktreife erlangten und wieder eingestampft wurden, es aber dennoch Vorserienfahrzeuge gibt.
Mai 3, 201114 j §2 Abs 22 FVZ Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen Nachweis des Produktionsdatums, auch mit original Produktionskarte o.ä. bringt nichts da irrelevant. Gerade selbst erlebt bei Behördenfahrzeugen LKW, die in Wörth 1978 vom Band gefallen sind - wenn die Bundeswehr die Dinger 5 Jahre im Depot stehen lässt und dann 1983 anmeldet dann gilt 83. Zumindest bei uns im Kreis und ich hab keine Verordnung gefunden die dies wiederlegt, leider. Hätte den Verfahrensweg von KGB vorgeschlagen, bei uns im Kreis ging das. Zur Not vorab abklären: Würde die Zulassungsstelle dem TÜVer glauben, wenn er das MY/BJ fixiert? Wenn ja, gescheiten TÜVer suchen...
Mai 4, 201114 j @Matti: Also heute werden fahrfähige und verkehrsichere Prototypen ganz normal angemeldet, auch mal mit roter Nummer, aber die kommen für die Behorden nachvollziehbar in den Verkehr. Bei Vorkriegskisten sind ja bisweilen sämtliche Unterlagen feuersturmbedingt verschütt, egal ob Serie oder Prototyp. Es kann ja sein, dass im Verkehrsblatt irgendwann mal eine Verfahrensanweisung verteilt worden ist, eigentlich gibts da zu jedem neuen/geänderten Paragraph Anmerkungen und Kommentare die die Ämter dann sinngemäß befolgen. Aber ich hab da nur begrenzten Zugriff drauf.
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