Zum Inhalt springen

Wenn man nichts findet, sucht man eben solange bis man was findet......

Empfohlene Antworten

In den, seit Jahren bei mir im PC gespeicherten, Original-Saab/TüV-Unterlagen der Saabfreunde steht sinngemäß:

Bei * Eintrag nicht nötig, wenn in Papieren enthalten (Vermerk also Blödsinn, ist doch dann schon ein Eintrag)

ansonsten *** Sachverständiger und Eintrag erforderlich, wenn nicht schon in den Papieren vermerkt (trotz Zulässigkeit nach Saabtabelle mit passenden Felgen).

Ja, aber das ist doch alles aus Zeiten, in welchen alles was an das Auto geschraubt wurde, auch eingetragen sein mußte.

Ich denke mal, dass Udos Problem eigentlich nur mit den alten Papieren auftreten kann. Denn bei den neuen bleibt dem Prüfer nur a) ungeprüft durchwinken oder b) Datenbank abfragen, sofern nicht zufällig die einzig eingetragene Größe verbaut ist.

  • Antworten 81
  • Ansichten 7,2k
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Poster in diesem Thema

Gepostete Bilder

Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis.

Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...

Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis.

Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...

In dem Punkt haben die Deutschen einfach einen Knall. Anders kann man das nicht sagen.

 

Beim TÜV in Belgien ist für jeden Fahrzeugtyp eine Liste vom Hersteller hinterlegt, welche Felgen zugelassen sind. Die Originalfelgen sind alle dabei. Da schauen die nur, ob es die richtigen sind. Da muß nichts eingetragen werden.

Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis.

Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...

Es sind in der Schweiz zwar keine zulässigen Grössen im Fahrzeugausweis eingetragen, aber mir hat letzthin jemand erzählt, dass sehr wohl eine typengeprüfte Bereifung vorgescheiben sei. Wenn die Bereifung davon abweiche (obschon sie auf die entsprechende und auch zugelassene Felge passt), dann sei kein Druchkommen bei der Prüfung möglich. Danach auf dem Stassenverkehrsamt nachgefragt und tatsächlich gibt es diese Listen mit den jeweilig möglichen Felgengrössen und den dazu vorgeschriebenen Reifen. (Habe die Daten für den 9-3I)

 

Die Frage wäre nun, wird das bei unserer MFK (TÜV) in der Regel nicht geprüft, ausser die Felgen sehen gleich schon viel zu breit aus?

Oder ist das womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich??

Oder ist das womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich??

 

 

Kantöndligeischt lässt grüssen....

 

Fals ein Auto in der Schweiz kaum vorzuführen ist, kann man in den Kanton Wallis... (fast alles möglich)

Kenne jemand der hat ein Viertel-meilen Wagen da Prüfen können.... :redface:

Tja was das Eintragen betrifft, sind wir hier in AT wohl der Spitzenreiter - bei meinem Mopped (Honda Transalp) sind im Typenschein und im Zulassungsschein sogar die Fabrikate und Modelle an Reifen taxativ aufgelistet, die montiert werden dürfen - hab mal vor ein paar Jahren die aktuelle Freigabeliste von Honda nachtragen lassen (nachdem ich 3 Monate auf einen Termin bei der Landesprüfstelle warten mußte, in der ich nur einen Käsezettel mit Termin in Händen hielt) Allerdings haben die Reifen noch nie jemanden interessiert - max. die Profiltiefe. jetzt fahre ich halt mit 2 A4 Blättern im Zulassungsschein herum an Zusatzeinträgen...
... bei meinem Mopped (Honda Transalp) ...
Was Du nicht sagst! Wäre bei Deinem Nick sicher niemand drauf gekommen. :smile:

 

Bis vor ein paar Jahren gab es in D für Moppis meines Wissens auch teilweise Reifenbindungen, welche aber wohl mal komplett aufgehoben wurden.

Bis vor ein paar Jahren gab es in D für Moppis meines Wissens auch teilweise Reifenbindungen, welche aber wohl mal komplett aufgehoben wurden.
Ne, die gibt es in D immer noch. (für Motorräder)

Für Autos gibt es m.W. keine Reifenbindung mehr in D.

(Porsche 944 lässt grüßen)

vielleicht hilft ja das weiter :

 

 

http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=67910

185-65-15auf51-2.thumb.jpg.0e7327aa2380e6f0a26ab1e9f1498678.jpg

Für Autos gibt es m.W. keine Reifenbindung mehr in D.

(Porsche 944 lässt grüßen)

 

Kennst Du dazu auch eine Quelle? Das würde helfen ...

Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung:

Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Begründung der Europäischen Kommission:

Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.

Geltungsbereich:

alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR

Konsequenzen für den Fahrzeughalter:

Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder in sonstiger Weise (z. B. Betriebsanleitung) empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgut-achten eines Sachverständigen einzuholen.

Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt. Bedeutung für den Reifenhandel: Der Händler ist vor Montage eines nicht empfohlenen Fabrikates nicht mehr verpflichtet, beim Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern. Es wird jedoch in der Regel vom Händler zu erwarten sein, dass er seinen Kunden über die Eignung eines bestimmten Reifenfabrikates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges berät. Verfügt der Händler nicht über die dazu erforderlichen Kenntnisse, wird er in der Regel fahrlässig handeln, wenn er nicht empfohlene Reifen montiert, ohne Erkundigungen über ihre Geeignetheit bei Hersteller eingeholt zu haben.

Umrüstung auf nicht eingetragene Reifengrößen:

Hier gilt weiterhin die bisherige Vorgehensweise:

Dimensionsauswahl; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen-Herstellers (Nicht immer nötig); Abnahme durch einen Sachverständigen; Eintragung durch die Zulassungsstelle (falls erforderlich).

 

Quelle: BMVBW vom 01.03.2000,S 33/37.15.02-11; VFZ

  • Autor
vielleicht hilft ja das weiter :

 

 

http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=67910

 

Vielen herzlichen. Aber so einen Brief/Schein habe ich von meinem 2,3l auch mitgenommen. Hat aber keinen interessiert.

 

Gruß Udo

Ne, die gibt es in D immer noch. (für Motorräder)
Nö. Hat sich ebenfalls längst erledigt.
Nö. Hat sich ebenfalls längst erledigt.
Wohl nicht wirklich... Bin seit dem Kauf meiner Kawasaki Versys öfter im deutschen Versysforum unterwegs und beklagen sich alle wegen den Reifenbindungen.
Wohl nicht wirklich... Bin seit dem Kauf meiner Kawasaki Versys öfter im deutschen Versysforum unterwegs und beklagen sich alle wegen den Reifenbindungen.
Dann lass Dir mal sagen, wo das stehen soll.

 

Zumindest steht hier inzwischen auch genau, weshalb es keine Bindung mehr gibt: #62 & #63

Aber schau als Beispiel mal hier: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm

 

Auch der Versys-Forums-Händler (der nun wirklich Bescheid weiss) sagt; die Reifenbindung für Motoräder ist nicht vollständig aufgehoben.

Siehe sein Posting hier: http://www.versysforum.de/viewtopic.php?p=26596#p26596

 

Gut, mir ist das eh egal... Hier in CH gibt es dies nicht (oder wenn, dann auch nur wieder so auf einem "Geheimpapier" - wie für die Saab Reifengrössen - was nur dem TÜV zur Verfügung steht und sie nicht rausgeben dürfen)

Hier in CH gibt es dies nicht

 

:biggrin:

 

Vielleicht nicht mehr.... In meinem Fahrzeugausweis steht zu den Hirschfelgen:

 

990: Pneu: 235/40R17 Dunlop SP 9000

Felgen-, Reifenpaarung gemäss Herstellergarantien

Gut, mir ist das eh egal... Hier in CH gibt es dies nicht (oder wenn, dann auch nur wieder so auf einem "Geheimpapier" - wie für die Saab Reifengrössen - was nur dem TÜV zur Verfügung steht und sie nicht rausgeben dürfen)
Am Ende mir auch. In der Zulassung meiner Trude steht sowieso nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", was ich auf 'nem Moppi eh nicht anders machen würde.
:biggrin:

 

Vielleicht nicht mehr.... In meinem Fahrzeugausweis steht zu den Hirschfelgen:

 

990: Pneu: 235/40R17 Dunlop SP 9000

Felgen-, Reifenpaarung gemäss Herstellergarantien

Aber ist das hier nicht, da die Hirsch-Felgen Zubehörfelgen waren?

Und 17 Zöller von Saab aus nicht vorgesehen waren?

Und 17 Zöller von Saab aus nicht vorgesehen waren?
Richtig: 17er können immer nur per Einzelabnahme an die 9000er und müssen daher dann auch eingetragen werden. Eintragungsfreie ABEs sind mir hierzu nicht bekannt.
Am Ende mir auch. In der Zulassung meiner Trude steht sowieso nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", was ich auf 'nem Moppi eh nicht anders machen würde.

 

Den Punkt "Allgemeines" in dem PDF aus #62 hast du gelesen?

Den Punkt "Allgemeines" in dem PDF aus #62 hast du gelesen?
Klar.

Das heißt, 'anders' wäre im Falle meiner Zulassung, wenn ich einen 'Herstellermix' würde fahren wollen. Will ich aber nicht. :smile:

 

So ein Gewese, wie bei Hayabusa & Co. ist doch bei meiner Hütte mit ihren untermotorisierten 61 PS aus 1,4 Litern ohnehin nicht erforderlich. Die Karre ist doch nur was, wenn man Zeit hat. Für 'heute eilig' gibt es doch 'nen AERO.

  • Moderator

Für 'heute eilig' gibt es doch 'nen AERO.

Ein großes Wort gelassen ausgesprochen....................:cool:

Gruß,Thomas

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.