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Federbruch und Fragen zur HU......

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Liebe SAAB-Fans,

 

nun habe ich erstmalig mit einem SAAB bei der HU so richtig Frist erlebt: Der Schwachverständige war echt übel :frown::frown:

 

HU nicht bestanden - erhebliche Mängel - vorhandene HU-Plakette wurde abgekratzt, es wurde untersagt, das Fahrzeug auf eigener Achse dort zu entfernen!

Nicht einmal 200 Meter bis zur WErkstatt meines Vertrauens waren möglich, Abholung nur mit dem Trailer.......

 

Grund: Federbruch an der HA im oberen BEreich. Ist nur im ausgefederten Zustand zu sehen.

Beim Fahren merkt man nichts, hört nichts, das Auto steht auch komplett gerade.

[ATTACH]54410.vB[/ATTACH]

 

Und was sagt ihr zu dem Bild? Materialfehler? Die Federn sind von 2006.

 

Naja, Federn bestelle ich morgen, Einbau mache ich selbst - kein Problem! Der Ärger über den Schwachverständigen bleibt......

 

Nun meine Frage: Es war ein GTÜ-Sachverständiger, ich habe 4 Wochen Zeit für eine Nachprüfung.

Wer muss die Nachprüfung machen? Auch wieder GTÜ? Oder darf das auch DEKRA oder TÜV machen?

Der dieser Knallkopf soll mich nicht wiedersehen!

Federbruch.thumb.jpg.9287ee9fe29a80472c499d17c5333664.jpg

Du *kannst* meines Wissens zu jeder anderen Prüfstelle.

 

Allerdings würden bei mir als Sachverständiger die Alarmlampen angehen, wenn jemand den Verein wechselt...

Sicherheit geht eben vor...:cool:
  • Autor

Mir geht's ja auch nicht um das "NICHT BESTANDEN", auch nicht darum, dass ich den Wagen nicht mehr einsetzen darf!

Aber wo bleibt da die Relation: Ich fahre mit der Feder vielleicht schon viele Wochen. Bin auch zur Prüfstelle hingefahren.

Der Wagen ist sonst in einem Topzustand.

 

200 Meter glatte, gerade Straße sehe ich da nicht als GEfahr für Leben und Material!

Und der erlaubt nicht einmal 200 Meter damit zu fahren? Dann hätte er seine Plakette gerne abkratzen können - ich hätte ihm das Kennzeichen sogar hingebracht!

Nachprüfung kostet ca. 10,-Euro. eine Neuvorstellung 80-110,-Euro.

 

Wenn es nur die Feder wäre, würde ich die dort einbauen und die 10,- Nachgebühr berappen.

 

Was hat er denn noch gefunden???:smile::smile::smile:

 

Und ich dachte, die Federn brechen alle 5 Jahre vorne ab. Bei meinem 2,3i sind beide vorne gebrochen und fahre damit in der nächsten Woche zum TüV.

Mir geht's ja auch nicht um das "NICHT BESTANDEN", auch nicht darum, dass ich den Wagen nicht mehr einsetzen darf!

Aber wo bleibt da die Relation: Ich fahre mit der Feder vielleicht schon viele Wochen. Bin auch zur Prüfstelle hingefahren.

Der Wagen ist sonst in einem Topzustand.

 

200 Meter glatte, gerade Straße sehe ich da nicht als GEfahr für Leben und Material!

Und der erlaubt nicht einmal 200 Meter damit zu fahren? Dann hätte er seine Plakette gerne abkratzen können - ich hätte ihm das Kennzeichen sogar hingebracht!

 

na die 200m kannst du auch schieben, oder :eek:

Oder darf das auch DEKRA oder TÜV machen?

 

Ich habe mal eine HU des TÜV Nord bei der Dekra beendet, war easy, aber satte 28 EUR Gebühr.

Bei meinem 2,3i sind beide vorne gebrochen und fahre damit in der nächsten Woche zum TüV.

 

:eek:

Nicht ernsthaft?!

  • Autor

Was hat er denn noch gefunden???:smile::smile::smile:

 

 

"Nebelschlußleuchte ohne Funktion" .... ärgert mich, weil sie am Wochenende noch ging. Eindeutig aus der Rubrik "Dumm gelaufen"

Nun meine Frage: Es war ein GTÜ-Sachverständiger, ich habe 4 Wochen Zeit für eine Nachprüfung. Wer muss die Nachprüfung machen? Auch wieder GTÜ? Oder darf das auch DEKRA oder TÜV machen? Der dieser Knallkopf soll mich nicht wiedersehen!

 

 

Du solltest wieder zur selben stelle, scheinbar hat er dich stillgelegt somit ist es garantiert das nur der jetzige fehler abgearbeitet werden muss.

andere prüfstellen könnten teurer in der nachuntersuchung sein und andere fehler entdecken.

Du fährst ja nicht, somit bleibt auch dein KM stand wenn du schnellstmöglich deinen freund wieder auf suchst.

wenn du normale federn brauchst habe ich diese noch rumliegen!

  • Autor
Die Serienfedern habe ich auch noch liegen. Helfen aber nicht, da das andere Fahrwerk eingetragen ist. Also müssen auch diese Federn wieder rein! Trotzdem DANKE!
H&R sind auch da, aberrr die nummer schlecht zu erkennen

Das man wegen einer gebrochenen Feder die HU nicht besteht ist eine Sache. Das man deswegen sofort die Plakette abgekratzt bekommt, die andere ...

 

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht wie ich da reagieren würde - würde es mir aber auf alle Fälle nicht nehmen lassen nach bestandener Prüfung noch ein "Wörtchen" zu verlieren.

 

By the way ... die Prüfstelle macht in diesen Fällen auch Meldung an die Zulassungsstelle - wundere Dich also nicht wenn Du bald einen Brief von der Zulassungsstelle bekommst in der man Dir eine Frist zur Behebung der Mängel setzt.

 

Aber: Tröste Dich, Zulassungsplakette entfernen (das darf TÜV und Co. allerdings nicht) wäre noch viel schlimmer ....

Whow, das ist echt krass... bloß gut, dass ich nicht einfach auf gut Glück zu einer TÜV-Stelle gefahren bin und irgendeinen Prüfer erwischte...

 

Wenn er nur das noch bemängelt hat, und Du ja sowieso die Feder nun austauschen musst, würde ich auf jeden Fall wieder dorthin fahren - auch wenn Du dann wieder auf ihn triffst.

Aber da weißt Du wenigstens, woran Du hinsichtlich der Mängel bist und dass Du nach Federaustausch und Lampeninstandsetzung die neue Plakette erhältst. Das ist in dem Fall 'ne andere Art von 'Nummer Sicher'.

 

Ich wünsche Dir und dem Wagen viel Erfolg - ein schönes Stück. Und gar nicht zu übersehen an dieser Straße, wo Deine Frau tätig ist. :-)

H&R sind auch da, aberrr die nummer schlecht zu erkennen

 

Hast Du davon mehrere? Denk dran, ein Fahrwerk zu mir........Warte noch auf Input von dir.

Die Serienfedern habe ich auch noch liegen. Helfen aber nicht, da das andere Fahrwerk eingetragen ist. Also müssen auch diese Federn wieder rein! Trotzdem DANKE!

 

verstehe ich nicht ? zurückrüsten auf original sollte doch immer gehen ?

verstehe ich nicht ? zurückrüsten auf original sollte doch immer gehen ?

 

Aber dann alle 4, nicht nur hinten....

  • Autor
verstehe ich nicht ? zurückrüsten auf original sollte doch immer gehen ?

 

Prinzipiell schon, aber....

 

Nach erfolgtem Umbau auf das Originalfahrwerk muss dann das Sportfahrwerk wieder ausgetragen werden, damit die Fahrzeugpapiere wieder zum Zustand des Fahrzeugs passen. Schliesslich ändert sich ja die Fahrzeughöhe!

Wenn ich somit die Kosten betrachte, die für eine technische Änderung entstehen, den Aufwand betrachte, alle 4 Federn zu wechseln, noch hinzurechne, dass anschliessend Achseinstellung vermessen und eingestellt werden muss.... Das wird in jedem Falle teurer, als einen Satz neue H&R zu erwerben.

Wenn ichs so lese dämmert mir, warum ich immer in der Schrauberwerkstatt meines Vertrauens die Prüfer antanzen lasse.

Gut ich bin kein Schrauber, daher ists bei mir eine andere Situation.

So wars das letzte mal bei mir: nach 22 Jahren waren die Handbremsbeläge runter und altersschwach.

Mein Saab wars erste Prüfobjekt; der Prüfer hatte noch ein paar Fahrzeuge, in der Zwischenzeit war die neue Bremse drin und ich hatte keinen Stress.

Prinzipiell schon, aber....

 

Nach erfolgtem Umbau auf das Originalfahrwerk muss dann das Sportfahrwerk wieder ausgetragen werden, damit die Fahrzeugpapiere wieder zum Zustand des Fahrzeugs passen. Schliesslich ändert sich ja die Fahrzeughöhe!

 

Na, das hätte ich nicht gedacht! Wenn ich ehrlich bin, zweifel ich das jetzt auch noch an! Die Eintragung der Fahrzeughöhe wurde in den Zulassungsunterlagen geändert??? Ich schätze mal das Fahrwerk wurde mit der dementsprechenden Tieferlegung eingetragen und nicht die Fahrzeughöhe geändert?!?

Was ist denn mit den als Alternativ aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen? Hat er die auch alle ausgetragen bei dir weil die nicht am Fahrzeug verbaut sind? Wenn ja, dann muß der Typ dringend zum Arzt!

 

Du kannst ohne Probleme auf Original umrüsten (Wobei es eher Rückrüsten heißt!).

 

Gruß Arnd

Die Eintragung der Fahrzeughöhe wurde in den Zulassungsunterlagen geändert??? Ich schätze mal das Fahrwerk wurde mit der dementsprechenden Tieferlegung eingetragen und nicht die Fahrzeughöhe geändert?!?

 

Die Fz-Höhe wird neu festgestellt und in den "Schein" (alte Bezeichnung) eingetragen. Dann muss das Fahrwerk wieder ausgetragen, sprich die Höhe wieder geändert werden.

Ist die Eintragung noch nicht im "Schein", kann man einfach so wieder zurückrüsten und die Abnahme für's Fahrwerk in'nen Schredder.

  • Autor
Die Fz-Höhe wird neu festgestellt und in den "Schein" (alte Bezeichnung) eingetragen. Dann muss das Fahrwerk wieder ausgetragen, sprich die Höhe wieder geändert werden.

Ist die Eintragung noch nicht im "Schein", kann man einfach so wieder zurückrüsten und die Abnahme für's Fahrwerk in'nen Schredder.

 

Genau so isses - dem habe ich nix hinzuzufügen! Es wird tatsächlich direkt die Höhe des Fahrzeugs in den Papieren geändert!

 

BTW: Ich bin nicht zu irgendeiner Prüfstelle gefahren, sondern zu einem Reifendienst meines Vertrauens zu einem Prüfer, den ich seit Jahren kenne und dr auch mich seit Jahren als SAAB-Fanatiker kennt! Der hat auch in den letzten Jahren alle meine anderen SAABs geprüft und ggf. begutachtet!

Der hatte sogar meine Handynummer, wo er mich jederzeit hätte erreichen können.

Deswegen regt mich das so auf und deswegen war es auch das letzte Auto, das ich bei dem vorstelle!

Woran merkt man eigentlich das eine Feder gebrochen ist so im täglichen gebrauch????
  • Autor
Woran merkt man eigentlich das eine Feder gebrochen ist so im täglichen gebrauch????

 

Eigentlich gar nicht! Zumindest in unserem Fall mekrt man es am Fahrverhalten gar nicht, es klappert auch nichts, das Auto steht auch komplett gerade da.

Selbst jetzt, wo das abgebrochene Stück herausgenommen wurde, ist absolut nix zu merken!

Wenn der Wagen auf der Straße steht, ist es nicht zu sehen, da die Feder zusammengedrückt ist und sehr tief in der KArosserie liegt.

 

Erst wenn der Wagen auf der Bühne hängt, alles entlastet und ausgefedert ist, wird der Schaden sichtbar.

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