Veröffentlicht September 19, 201113 j Da ich wohl ab dem nächsten Jahr meinen Arbeits- und Wohnplatz nach Zürich verlege brennen mir natürlich gleich ein paar Fragen auf der Seele... Das in der Schweiz (fast) alles teurer ist als bei uns ist klar, aber wie sieht es mit KFZ-Steuer und Versicherungsprämien aus. Konkret für einen 901 8V. Versicherung ist sicher individuell aber Steuer doch sicher ein fixer Wert? Kann mir da jemand Auskunft geben? Wie sieht es mit kundigen Werkstätten im Raum Zürich oder Aarau aus? Gibt es Empfehlungen? Grüße, Daniel
September 19, 201113 j www.comparis.ch bzgl. Versicherung. :-) Werkstaetten gibt es sicher. Speziell 900/I sind evtl. die Autonauten e.V. interessant. (www.autonauten.ch), allerdings hab ich dort keine eigenen Erfahrungen. Gruss und dann herzlich Willkommen - habe meinen Umzug aus DDorf noch keinen Tag bereut. Und ja: Es ist teurer. ;-) Vergiss den Parkplatz nicht..... ;-) Steuer: Such auf den Seiten der Strassenverkehrsaemter des jeweiligen Kantons. Gruss, Martin
September 19, 201113 j in Kanton Zürich ist der Senteler ein 901 Spezialist und dann gibt noch den www.saabclub.ch da eir dir sicher auch ein wenig geholfen und wegen den Steuern ist in der Schweiz unterschiedlich im Kanton Baselland zahlt man die Steuer nach dem Gesamtgewicht, das will heissen, egal ob du einen schwachen 901 oder einen Hochfriesierten 901 fährst, zu zahlst genau gleich viel! 8-ung -------- senteler hat kein Internet! man(N) muss ihn anrufen Anschrift:Garage K. Senteler Hegnaustrasse 55 8602 Wangen b. Dübendorf Telefon044 / 8333466
September 19, 201113 j .. Arbeits- und Wohnplatz nach Zürich verlege... Spielen die paar Fränklis fürs Auto dann noch eine Rolle?
September 19, 201113 j Autor Spielen die paar Fränklis fürs Auto dann noch eine Rolle? Das weiß ich eben noch nicht. Ich versuche mir gerade darüber einen Überblick zu verschaffen evtl. bleibt dann noch etwas Luft für einen Zweit-Saab:biggrin: @alle. Danke für die Auskünfte!
September 19, 201113 j ... evtl. bleibt dann noch etwas Luft für einen Zweit-Saab:biggrin: ... Guter Ansatz.
September 19, 201113 j Autor www.comparis.ch bzgl. Versicherung. funktioniert leider nicht für den 901...zu alt:frown:
September 19, 201113 j funktioniert leider nicht für den 901...zu alt:frown: frage: fährst du den 901 Täglich oder ist das ein Schönwetterauto? wenn möglich da gibts eine Oldtimerversicherung, relativ billig, hab da das CV & AERO versichert http://www.mannheimer.ch/de/oldtimer/
September 19, 201113 j Autor frage: fährst du den 901 Täglich oder ist das ein Schönwetterauto? wenn möglich da gibts eine Oldtimerversicherung, relativ billig, hab da das CV & AERO versichert http://www.mannheimer.ch/de/oldtimer/ Auch wenn ich es nicht täglich nutze so ist es doch mein Alltagsfahrzeug. Aber wer weiß, evtl. kann ich es ja zum Schönwetterauto machen da ich auf mich noch einen anderen Wagen angemeldet habe.
September 19, 201113 j Spielen die paar Fränklis fürs Auto dann noch eine Rolle? Boeser Fehler.... Auch wenn hier und da mal ein "li" am Ende steht... Beim Franken ist es nicht so. Da hoert der Spass auf. Das waeren dann eher "Stutz". ;-)
September 19, 201113 j Ist Dein 900er trocken? Da ist MFK recht anspruchsvoll. oh ja, aber das kommt auf den Kanton an, wo du zur Prüfung gehst, im Kanton Jura ist man ein wenig Legère aber bei eine Self Waschtanke mit Lift, den Motor von Unten waschen und dann ist es gut!
September 19, 201113 j Autor Ist Dein 900er trocken? Da ist MFK recht anspruchsvoll. Motor und Getriebe ja, Lenkung schwitzt etwas (aber ohne Funktionseinschränkung). Eine Reinigung würde ich da sicher machen. A propos MFK. Wenn ich ein Auto aus D mitbringe welches noch bis 2013 TÜV wird der sicher nicht auf die CH Nummernschulder übernommen, oder!? Also Vollabnahme, oder wie immer das in CH heißen mag.
September 19, 201113 j A propos MFK. Wenn ich ein Auto aus D mitbringe welches noch bis 2013 TÜV wird der sicher nicht auf die CH Nummernschulder übernommen, oder!? Also Vollabnahme, oder wie immer das in CH heißen mag. Yupp. Meiner hatte erst 3 Monate vor dem Umzung neu Tuev....... (und zur MFK musste dann doch noch etwas investiert werden... ;-) ).
September 19, 201113 j Motor und Getriebe ja, Lenkung schwitzt etwas (aber ohne Funktionseinschränkung). Eine Reinigung würde ich da sicher machen. A propos MFK. Wenn ich ein Auto aus D mitbringe welches noch bis 2013 TÜV wird der sicher nicht auf die CH Nummernschulder übernommen, oder!? Also Vollabnahme, oder wie immer das in CH heißen mag. puuh ich denke das könnte übernommen werden, da wir ja fast die gleichen Vorschriften haben, aber 100% kann ich dir das nicht sagen schau hier, vielleicht hilft dir das weiter http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html
September 19, 201113 j Motor und Getriebe ja, Lenkung schwitzt etwas (aber ohne Funktionseinschränkung). Eine Reinigung würde ich da sicher machen. A propos MFK. Wenn ich ein Auto aus D mitbringe welches noch bis 2013 TÜV wird der sicher nicht auf die CH Nummernschulder übernommen, oder!? Also Vollabnahme, oder wie immer das in CH heißen mag. laß dir zeit - ich meine bis zu 6 monate darfst du noch mit deutscher nummer fahren
September 19, 201113 j 6 Monate zu viel, wenn alle paar Wochen der deutschlandfeindliche Mob durchs Dorf getrieben wird.
September 19, 201113 j Autor http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html Wenn ich das so lese habe ich das Gefühl, es wäre deutlich einfacher sich in der Schweiz einen neuen 901 zu kaufen:cool: EU-Uebereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller...und wenn es Saab bis Februar nicht mehr gibt? Verzollen muss ich den Wagen aber nicht? Meine das mal gelesen zu haben wenn ich den Wagen quasi als einen Teil meines 'Hausstandes' mit in die Schweiz mitnehme. Ach, Mensch, könnt ihr nicht endlich der EU beitreten:biggrin:
September 19, 201113 j Ach, Mensch, könnt ihr nicht endlich der EU beitreten Spätestens dann ist's aber vorbei mit Fränkli / Stutz oder Zweitsaab ;-)
September 19, 201113 j Wenn ich das so lese habe ich das Gefühl, es wäre deutlich einfacher sich in der Schweiz einen neuen 901 zu kaufen EU-Uebereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller...und wenn es Saab bis Februar nicht mehr gibt? Verzollen muss ich den Wagen aber nicht? Meine das mal gelesen zu haben wenn ich den Wagen quasi als einen Teil meines 'Hausstandes' mit in die Schweiz mitnehme. Ach, Mensch, könnt ihr nicht endlich der EU beitreten:biggrin: grenznah garage anmieten und D-zulassung behalten in CH dann mit dem zweit-saab fahren
September 19, 201113 j EU-Uebereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller. Verzollen muss ich den Wagen aber nicht? Meine das mal gelesen zu haben wenn ich den Wagen quasi als einen Teil meines 'Hausstandes' mit in die Schweiz mitnehme. EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibts für einen 8V 901er ohnehin nicht (erst ab 1993), du musst nachweisen, dass das Fahrzeug die bei der Erstzulassung in der Schweiz gültigen Normen erfüllt hat. Dazu hilft ein Zertifikat von Saab - welches man zB über "Carservice Erkens Tel.: +492151/ 6546425, saab@carservice-erkens.de" beziehen kann - das ist die Saab Homologationsstelle in Deutschland, das geht recht zügig und ist, soweit ich weiss, kostenlos. Was man detailliert braucht, teilt einem die jeweils zuständige MFK-Stelle, mehr oder minder, bereitwillig mit. Verzollen musst du ihn nicht, wenn du ihn bereits 12 Monate auf dich zugelassen hast, dann gehört er zum Hausstand, welcher zollfrei beim Umzug mit herübergenommen werden kann. Anmelden musst du ihn aber trotzdem beim Zoll, sonst gibts nicht das für die Anmeldung nötige Einfuhrformular. Klingt komplex, ist es auch, aber beherrschbar. Dafür gibts hier keine Umweltzonen und auch kein wirkliches Problem mit katlosen 8Vlern... Ansonsten - herzlich willkommen hier...
September 19, 201113 j Autor Ansonsten - herzlich willkommen hier... Danke, auch wenn es noch nicht ganz in trockenen Tüchern ist (meine Entscheidung steht noch aus)
September 19, 201113 j grenznah garage anmieten und D-zulassung behalten in CH dann mit dem zweit-saab fahren Das ist sehr gefährlich: In den allermeisten Ländern dürfen die dort angemeldeten Bewohner kein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug fahren (ausser Mietwagen), dabei ist die jeweilige eigene Nationalität unerheblich. Tut man es doch und wird dabei erwischt handelt es sich um ein Zollvergehen, in Deutschland sind dafür sogar Gefängnisstrafen möglich, in Italien wird das Auto beschlagnahmt und nicht zurückgegeben.
September 19, 201113 j Das ist sehr gefährlich: In den allermeisten Ländern dürfen die dort angemeldeten Bewohner kein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug fahren (ausser Mietwagen), dabei ist die jeweilige eigene Nationalität unerheblich. Tut man es doch und wird dabei erwischt handelt es sich um ein Zollvergehen, in Deutschland sind dafür sogar Gefängnisstrafen möglich, in Italien wird das Auto beschlagnahmt und nicht zurückgegeben. Da war doch mal was, einer wurde glaube ich wegen Steuerhinterziehung zu einer 6Stelligen Busse verdonnert, Ok ein Bugatti Veyron ist halt teuer
September 19, 201113 j Autor Das ist sehr gefährlich: In den allermeisten Ländern dürfen die dort angemeldeten Bewohner kein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug fahren Aber doch nur wenn das Auto auf den selben Halter zugelassen ist, oder!? Wenn ich den 901 also auf meine Eltern zulasse... Oder man hat auf der anderen Seite der Grenze einen Zweitwohnsitz, dann müsste es auch gehen. Leute die im Ausland ein ferienhaus besitzen samt Auto haben ja auch Autos in zwei Ländern angemeldet.
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.