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TÜV macht Probleme bei HU wegen US-CV Beleuchtung...!

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Hallo zusammen,

 

mein ´94er US-CV steht heute in meiner Werkstatt zum TÜV und der Prüfer verweigert mir die Plakette, wegen den US-Beleuchtungsspecials!

 

...in der EU DÜRFEN KEINE gelben Standlichter verwendet werden und es MUSS eine Nebelschlussleuchte vorhanden sein. Ebenso dürfen beim Rückwärtsgang die vorderen Einparklichter nicht leuchten...

 

Meine fehlende Leuchtweitenregulierung ist allerdings schon im Schein eingetragen, da sagt er nichts. Was mich jetzt nur wundert ist, dass der Wagen vom Vorbesitzer vor 2,5 Jahren nach D gebracht wurde, die Scheinwerfer/Rückleuchten/Blinker umgerüstet wurden und der Wagen so in D abgenommen und zugelassen wurde vom TÜV! Der TÜV Bericht von vor 2 Jahren ist auch ohne jegliche Beanstandung!

 

Warum regt sich jetzt der Prüfer so auf und verweigert mir nun die Plakette? Ich war der Meinung, ich hätte mal irgendwo was gelesen, dass eine NSL gar nicht nötig ist?

 

Kann mir da bitte irgend jemand helfen, bzw. gibt es irgendwelche Schriftstücke bzw. Ausnahmegenehmigungen für solche Fahrzeuge?

 

Danke und Gruß, Jens

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Da kannst Du Dir nur selber helfen, indem Du zu einem anderen TÜV fährst... Wenn die was finden wollen, finden sie immer was :mad:
...in der EU DÜRFEN KEINE gelben Standlichter verwendet werden und es MUSS eine Nebelschlussleuchte vorhanden sein. Ebenso dürfen beim Rückwärtsgang die vorderen Einparklichter nicht leuchten...
Ja, sehe ich auch so.

Bei mir hat zwar wg. der Seitenrückfahrleuchten noch nie jemand gemeckert, aber im Zweifel würde ich da einfach die Leuchtmittel entfernen. NaJa, und der Rest ist doch wohl auch klar, oder?

NSL ist ab '91 Pflicht, wie es mit Importen aussieht weiß ich allerdings nicht. Und dem Prüfer ist es ziemlich egal was in alten Berichten drin steht oder nicht... er stellt den Mangel ja jetzt fest....

Nebelschlussleuchte ist bei Importfahrzeugen notwendig für die Homologation, hat der letzte Prüfer vielleicht übersehen. Fahrzeuge mit einem BJ. vor 91 sind wohl davon befreit.

 

Was sind denn Einparklichter?

Ich war der Meinung, ich hätte mal irgendwo was gelesen, dass eine NSL gar nicht nötig ist?
Ab dem EZ 01.01.1991 ist sie zwingend nötig.
bei meinem ehemaligen 90er US-CV wurde die US-Blinker-Begrenzungslicht-Einheit von den Graukitteln eingetragen
  • Autor

Ok, das wusste ich nicht!

 

Dann werde ich eben die Leuchtmittel vorne entfernen bzw. umklemmen. Aber was mache ich mit der fehlenden NSL ??? Wie habt ihr das gelöst ???

 

@Rene: "...na ja, und der Rest ist doch wohl auch klar, oder?" Nein, was meinst du damit?

- Rückfahrscheinwerfer an den vorderen Seiten sind zwar genial, in D aber nicht zulässig - also Birnen raus!

- Standlicht MUSS in D weiss sein.Punkt. Da hilf nur ein Umrüsten!

- Nebelschlußleuchte ist, wie schon gesagt, ab 1991 Pflicht! Also auch umrüsten!

 

- seitliche Markierungsleuchten, vorne orange, hinten rot, wie in USA üblich, bekommt man bei manchen Prüfern eingetragen - aber nicht überall!

Das Standlicht ist ja vorne weiß. Das andere ist Begrenzungslicht.

 

NSL: Da gibt es schon einiges zu im Forum. Ist halt n bisschen Umbauarbeit.

@Rene: "...na ja, und der Rest ist doch wohl auch klar, oder?" Nein, was meinst du damit?
Dass es ohne Zweifel so ist, dass das Standlicht weiß sein muss und dass Du ebenso eine NSL brauchst.
Bei uns gab es keine Probleme beim TÜV. NSL ist vorhanden, das fand der Prüfer gut. Zum Positionslicht vorne und Rückfahrlicht vorne sagte er nur, das ist bei Importfahrzeugen so und wenn es ordnungsgemäß funktioniert ist das für ihn kein Problem. Bei der LWR meckerte er bissel weil sie nachgerüstet ist aber nicht richtig funktionierte. Das sollten wir beheben meinte er und gab uns die Plakette... :D
  • Autor

Na prima, da hast du aber Glück gehabt!

 

Bei mir ist die fehlende LWR bereits eingetragen, die fehlende NSL aber nicht. Da kommt es wohl ganz auf den Prüfer an, wie er die Sache mit den Begrenzungslichtern sieht und mit welchem Bein er aufgestanden ist. Aber um die NSL werde ich wohl nicht herum kommen... :(

 

Ich habe im Armaturenbrett bereits den Schalter für die Nebelscheinwerfer (welche aber leider nicht mehr vorhanden sind). Ergo, muss ich nun die beiden inneren Rücklichtbirnen hinten entfernen und in die linke Fassung eine Nebelbirne einsetzen und die ganze Sache verbinden, oder habe ich eine andere Möglichkeit?

Ergo, muss ich nun die beiden inneren Rücklichtbirnen hinten entfernen und in die linke Fassung eine Nebelbirne einsetzen und die ganze Sache verbinden, oder habe ich eine andere Möglichkeit?
Also erstmal bleibt das innere Rücklicht natürlich so, wie es ist. Aber bei Dir dürften auch noch innere Bremslsuchten geschaltet sein, von welchen Du die linke, rechts einfach Brine raus, dann als NSL verwendest. Das zugehörige Kabel nach hinten wirst Du aber wohl legen müssen, befürchte ich mal.

Die NSL ist doch eine normale 21W-Birne.

 

Wenn du hinten zwei Schlusslichter pro Seite hast, kannst du doch für eins davon eine 2-Fadenbirne verwenden. Den 5W-Faden weiterhin als Schlusslicht, den 21W-Faden als NSL. Das sollte vom TÜV so durchgehen, da ja zusätzlich 2 Schlussleuchten vorhanden sind. Das ist aber natürlich ein bisschen Gefummel mit der Lampenfassung.

Die Schlusslichter sind nicht das Problem. Die US-CVs haben 4 (oder 5 mit mittlerer) Bremsleuchten. Und die inneren liegen nun mal in den Fassungen, wo normalerweise die NSL ist. Wenn du nun eine als 2-Faden Laterne nimmst, dann brennt die trotzdem beim Bremsen.
Da bin ich ja gespannt. Mein is Import kommt Mitte August in D an. Mal gucken was ich für Abenteuer erlebe....
Mal gucken was ich für Abenteuer erlebe....
Also zumindest der Umrüstungskram dürfte ja kaum Überraschingen bereit halten. Was da beim 900er zu tun ist, ändert sich ja nicht wirklich.

Das Problem mit dem TÜV hinsichtlich der fehlenden NSL und LWR hatte ich bei meinem 901CV US/CA von 1992 auch. Bisher war ich jedesmal mit "geringen Mängeln" durchgekommen und hatte mich weiter nicht drum gekümmert.

Seit 01.07.2012 nist das anders. Wie mir ein gut bekannter und wohlwollender TÜV-Prüfer versicherte, sind die Spielräume deutlich geringer und das Fehlen an sich vorgeschriebener technischer Merkmale als geringe Mängel durchgehen zu lassen ist angeblich nicht mehr möglich.

Also: Fehlende LWR eingetragen, problemlos aber nicht ganz billig (TÜV-Gutachten, dass eine Nachrüctung nicht geht und Eintragung in die Papiere).

Die US/CA-Fahrzeuge haben insgesamt fünf Bremslichter, davon in den beiden Leuchteneinheiten jeweils zwei. Davon habe ich die inneren beiden abgklemmt und die linke davon über einen eigenen Schalter mit Kontrolleuchte mit der Beleuchtung verbunden. Wurde vom TÜV problemlos akzeptiert und läßt sich jederzeit wieder rückrüsten, auch zwischen den TÜV-Terminen.

Eine gesonderte NSL auf Baumarktniveau kam nicht in Frage, zumal ich dann irgendwo etwas hätte anbohren müssen und das Heckdesign gestört hätte.

Gruß, DanSaab

Das lässt sich Alles komplett seriennah umbauen, incl. Kontrollleuchte im Kombiinstrument.
Das Problem mit dem TÜV hinsichtlich der fehlenden NSL und LWR hatte ich bei meinem 901CV US/CA von 1992 auch. Bisher war ich jedesmal mit "geringen Mängeln" durchgekommen und hatte mich weiter nicht drum gekümmert.

Seit 01.07.2012 nist das anders. Wie mir ein gut bekannter und wohlwollender TÜV-Prüfer versicherte, sind die Spielräume deutlich geringer und das Fehlen an sich vorgeschriebener technischer Merkmale als geringe Mängel durchgehen zu lassen ist angeblich nicht mehr möglich.

Also: Fehlende LWR eingetragen, problemlos aber nicht ganz billig (TÜV-Gutachten, dass eine Nachrüctung nicht geht und Eintragung in die Papiere).

Die US/CA-Fahrzeuge haben insgesamt fünf Bremslichter, davon in den beiden Leuchteneinheiten jeweils zwei. Davon habe ich die inneren beiden abgklemmt und die linke davon über einen eigenen Schalter mit Kontrolleuchte mit der Beleuchtung verbunden. Wurde vom TÜV problemlos akzeptiert und läßt sich jederzeit wieder rückrüsten, auch zwischen den TÜV-Terminen.

Eine gesonderte NSL auf Baumarktniveau kam nicht in Frage, zumal ich dann irgendwo etwas hätte anbohren müssen und das Heckdesign gestört hätte.

Gruß, DanSaab

 

Bei manchen Fahrzeugen wird eine "Baumarktleuchte" von Bosch mit Affenschei..., pardon, Scheibenkleber, unter die Stoßstange geklebt. Lasst sich in zwei Min. entfernen ohne Rückstände zu hinterlassen. So kann man sich das ganze Gebastel sparen.

  • Autor

Es ist exact so, wie DanSaab sagt: Bis letztes Jahr hatte der Prüfer mehr Spielraum und auch der mir und vor allem alten Saab bisher sehr wohl gesonne Prüfer konnte gestern nichts mehr machen...

 

Die vorderen Positionsleuchten wurden abgeklemmt bzw. die Leuchtmittel entfernt, sowie die zusätzlichen weißen vorne beim Rückwärtsgang einlegen auch. Am wichtigsten ist aber die NSL, hier gibt es keinerlei Diskussion mehr!

 

Also werden wie empfohlen die inneren beiden Bremslichter als NSL angeklemmt, ein Kabel nach vorne gezogen und mit meinem bereits vorhandenen NSW Schalter verbunden und der TÜV ist glücklich! Ob ich bei einem nur im Sommer zugelassenen und nur bei schönem Wetter bewegten Youngtimer Cabrio JEMALS meine neu erworbene und erzwungene NSL einschalten werde, wage ich zu bezweifeln...!!! Armes Deutschland...

Erkennt denn der Prüfer ein "ehemaliges" Bremslicht als NSL an?

 

Ist doch serienmäßig auch so gewesen.

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