Veröffentlicht Dezember 31, 201410 j Hallo, kann mir bitte jemand sagen, zu welchem Modell die Felge hier passt? <iframe width="480" height="360" src="http://s356.photobucket.com/user/Sven_For/embed/slideshow/"></iframe> Danke und guten Rutsch!
Dezember 31, 201410 j Das sieht aus wie eine "15 Spoke" in 7x17 ET41, freigegeben für den 9-3II/III....... Gruß, Thomas
Dezember 31, 201410 j Das sieht aus wie eine "15 Spoke" in 7x17 ET41, freigegeben für den 9-3II/III....... Gruß, Thomas http://jpowell.tripod.com/saab-wheels/2003/
Januar 1, 201510 j hiernach http://saabarchive.net/index.php/w/wdb handelt es sich um das Modell ALU66! vielleicht hilft das bei der Suche .... hmm, nach 5Minuten Suche weder bei ebay.com, noch auf blocket.se, noch auf marktplaats.nl welche gefunden. vielleicht hilft die saab-Nummer da weiter: 12787995 viel erfolg PS unter der Nummer finden sich Angebote auf ebay.co.uk !
Januar 2, 201510 j hier ist sogar ein Satz in Berlin angeboten: http://www.ebay.co.uk/itm/ORIGINAL-ALUFELGEN-SATZ-17-ZOLL-SAAB-9-3-TYP-YS3F-/171547251601?pt=Auto_Felgen&hash=item27f1035391 falls dir preislich zu teuer ist, schau mal wirklich bei ebay.co.uk nach. da gibt es die einzeln bereits für unter 100BP und teilweise auch als NEUware. oder dem Berliner einen Preis vorschlagen. viel erfolg
November 24, 20204 j Hallo zusammen, ich suche gegenwärtig für einen Freund, mit dem ich im Sommer einen Saab gekauft habe, einen Radsatz für den Winter. Die Felgen sollen an einen 2005 9-5 I Aero. Ich würde gerne wissen, ob die 17" Felge "15-Split", "Alu66", auf die Bremse des Aero passt. Ich frage deshalb, weil ich jetzt gehört habe, dass auch manche 17" Felgen nicht auf alle (bspw. Hirsch-Bremsen, die aber nicht verbaut ist!) passen. Die Alu66 ist für den Saab 9-3II / III rausgebracht worden. Ich würde die Felgen gerne als Winterfelgen für den o.g. 2005 9-5 Aero nehmen. Passt das? Vielen Dank und Gruß!
November 25, 20204 j Hallo zusammen, ich suche gegenwärtig für einen Freund, mit dem ich im Sommer einen Saab gekauft habe, einen Radsatz für den Winter. Die Felgen sollen an einen 2005 9-5 I Aero. Ich würde gerne wissen, ob die 17" Felge "15-Split", "Alu66", auf die Bremse des Aero passt. Ich frage deshalb, weil ich jetzt gehört habe, dass auch manche 17" Felgen nicht auf alle (bspw. Hirsch-Bremsen, die aber nicht verbaut ist!) passen. Die Alu66 ist für den Saab 9-3II / III rausgebracht worden. Ich würde die Felgen gerne als Winterfelgen für den o.g. 2005 9-5 Aero nehmen. Passt das? Vielen Dank und Gruß! Technisch passt das, ist also freigängig an der Bremse. Aber einfach so draufschrauben und fröhlich sein ist aber nicht.
November 26, 20204 j Technisch passt das, ist also freigängig an der Bremse. Aber einfach so draufschrauben und fröhlich sein ist aber nicht. ja genau, wegen der unterschiedlichen Einpresstiefen. Es fahren aber viele mit 9-3 Felgen auf 9-5 und umgekehrt und die Meisten davon sind nicht eingetragen. Im Forum gibt es dazu unzählige Beiträge. Ich glaube der Großteil hofft auf die Unwissenheit der Prüfstelle...
November 26, 20204 j Ich glaube der Großteil hofft auf die Unwissenheit der Prüfstelle... Das funktioniert in der Praxis auch ganz gut, solange keine sicherheitsrelevanten Dinge wie z.B. die Traglast betroffen sind. Ich fahre auf unserem Volvo V70III auch Felgen vom V70II. Da passt nicht nur die ET nicht sondern auch der Mittellochdurchmesser ist ein anderer (gut, mit Zentrierringen passt es wieder). Zwei mal HU bisher ohne Probleme. Auf der Hinterachse haben wir jeweils 15mm Distanzscheiben die ich habe eintragen lassen. Zur Eintragung hatte ich sogar die "falschen" Felgen drauf und die Kombi aus Felge und Distanzscheibe hat immer noch eine ET die 1mm außer Toleranz liegt. Wurde trotzdem schön eingetragen... Will das nicht verallgemeinern, dass das immer so funktioniert aber wenn ich da jetzt keine total auffälligen 20" Felgen aus dem Zubehör verwende juckt das beim TÜV niemanden.
November 26, 20204 j ja genau, wegen der unterschiedlichen Einpresstiefen. Es fahren aber viele mit 9-3 Felgen auf 9-5 und umgekehrt und die Meisten davon sind nicht eingetragen. Im Forum gibt es dazu unzählige Beiträge. Ich glaube der Großteil hofft auf die Unwissenheit der Prüfstelle... Das funktioniert in der Praxis auch ganz gut, solange keine sicherheitsrelevanten Dinge wie z.B. die Traglast betroffen sind. Ich fahre auf unserem Volvo V70III auch Felgen vom V70II. Da passt nicht nur die ET nicht sondern auch der Mittellochdurchmesser ist ein anderer (gut, mit Zentrierringen passt es wieder). Zwei mal HU bisher ohne Probleme. Auf der Hinterachse haben wir jeweils 15mm Distanzscheiben die ich habe eintragen lassen. Zur Eintragung hatte ich sogar die "falschen" Felgen drauf und die Kombi aus Felge und Distanzscheibe hat immer noch eine ET die 1mm außer Toleranz liegt. Wurde trotzdem schön eingetragen... Will das nicht verallgemeinern, dass das immer so funktioniert aber wenn ich da jetzt keine total auffälligen 20" Felgen aus dem Zubehör verwende juckt das beim TÜV niemanden. Eben, bei der HU ist das ja auch nicht so wild. Wenn das da auffällt gibt es halt einen Mangel und es kommt zur Wiedervorführung mit den korrekten Rädern. Aber wehe es passiert mal was, und ein Gutachter stolpert da drüber. Dann hat man ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt bei dem die ABE erloschen ist. Dann ist es auch egal das es nicht bei der letzten HU aufgefallen ist oder in irgendeinem Forum gestanden hat das man das fahren kann. Aber das Geschrei und Geheule ist dann wieder groß. Bearbeitet November 26, 20204 j von swedishelk
November 26, 20204 j Aber das Geschrei und Geheule ist dann wieder groß. Nicht nur Geschrei und Geheule - Versicherungsschutz ist im schlimmsten Fall verloren und je nach Unfallgeschehen kann es dann m.W. Sogar strafrelevant sein. Ich wundere mich über die „lässige“ Haltung mancher Forumsnutzer - von denen einige den Eindruck erwecken, sie wüssten sowieso alles besser und „man muss nur den richtigen TÜV-Prüfer finden“. Sicherheit ist nicht verhandelbar oder Ansichtssache! Sorry für OT, das war mir wichtig (und wird vielleicht gleich unnötige Kommentare nach sich ziehen)
November 28, 20204 j Nicht nur Geschrei und Geheule - Versicherungsschutz ist im schlimmsten Fall verloren und je nach Unfallgeschehen kann es dann m.W. Sogar strafrelevant sein. Ich wundere mich über die „lässige“ Haltung mancher Forumsnutzer - von denen einige den Eindruck erwecken, sie wüssten sowieso alles besser und „man muss nur den richtigen TÜV-Prüfer finden“. Sicherheit ist nicht verhandelbar oder Ansichtssache! Sorry für OT, das war mir wichtig (und wird vielleicht gleich unnötige Kommentare nach sich ziehen) Dann erläutere mir doch mal bitte inwieweit eine ET die um 1mm aus der Toleranz ist ein Sicherheitsrisiko darstellt? Wir reden hier nicht von zu geringer Traglast oder irgendein Motortuning mit viel zu kleinen Bremsen. Nur weil etwas vom Hersteller nicht freigegeben ist, heißt das noch lange nicht, dass es in irgendeiner Weise auch ein Sicherheitsrisiko ist. Warum sollte Saab die Felgen vom 9-3 für den 9-5 freigeben? Kostet nur Geld und macht wenig Sinn. Würde ich als Hersteller genau so machen. Bedeutet aber nicht, dass ich dadurch unsicher durch die Gegend fahre.
November 28, 20204 j Hallo zusammen, ich suche gegenwärtig für einen Freund, mit dem ich im Sommer einen Saab gekauft habe, einen Radsatz für den Winter. Die Felgen sollen an einen 2005 9-5 I Aero. Ich würde gerne wissen, ob die 17" Felge "15-Split", "Alu66", auf die Bremse des Aero passt. Ich frage deshalb, weil ich jetzt gehört habe, dass auch manche 17" Felgen nicht auf alle (bspw. Hirsch-Bremsen, die aber nicht verbaut ist!) passen. Die Alu66 ist für den Saab 9-3II / III rausgebracht worden. Ich würde die Felgen gerne als Winterfelgen für den o.g. 2005 9-5 Aero nehmen. Passt das? Vielen Dank und Gruß! um auf deine Frage einzugehen... das passt, aber du fährst ohne ABE. einfach draufmachen, ab zum Prüfer, bestätigen lassen und danach eintragen lassen und zack ist alles legal. und ja, das kostet Geld.
Dezember 2, 20204 j ....dass auch manche 17" Felgen nicht auf alle (bspw. Hirsch-Bremsen!) passen. Die Alu66 ist für den Saab 9-3II / III rausgebracht worden. Ich würde die Felgen gerne als Winterfelgen für den o.g. 2005 9-5 Aero nehmen. Passt das? Vielen Dank und Gruß! Sollte in Deinem Falle technisch auf OE-Aero Bremssattel passen. Bei 17"-Bremssattel sollte auf die Positionierung der Klebegewichte geachtet werden, denn der Abstand zwischen Sattel und Felge ist z.T. extrem minim. um auf deine Frage einzugehen... das passt, aber du fährst ohne ABE. einfach draufmachen, ab zum Prüfer, bestätigen lassen und danach eintragen lassen und zack ist alles legal. und ja, das kostet Geld. Die einzig legal korrekte Lösung die meist kommentarlos abgenommen wird.
Dezember 2, 20204 j [mention=11094]knut93[/mention] # 15: Bevor Du mit der "erloschenen ABE" - Keule (die wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger) um Dich schlägst, solltest Du Deine Gesetzeskenntnis mal auf den aktuellen Stand (seit 1994) bringen ! Vielleicht hilft Dir das aus einem alten, aber immer noch akuellen, Fred weiter: www.saab-cars.de/threads/der-saab-der-tuev-und-die-federn.27706/page-2#post-651705
Dezember 2, 20204 j [mention=11094]knut93[/mention] # 15: Bevor Du mit der "erloschenen ABE" - Keule (die wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger) um Dich schlägst, solltest Du Deine Gesetzeskenntnis mal auf den aktuellen Stand (seit 1994) bringen ! Vielleicht hilft Dir das aus einem alten, aber immer noch akuellen, Fred weiter: www.saab-cars.de/threads/der-saab-der-tuev-und-die-federn.27706/page-2#post-651705 Und was ist dann nun richtig?
Dezember 2, 20204 j [mention=11094]knut93[/mention] # 15: Bevor Du mit der "erloschenen ABE" - Keule (die wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger) um Dich schlägst, solltest Du Deine Gesetzeskenntnis mal auf den aktuellen Stand (seit 1994) bringen ! Vielleicht hilft Dir das aus einem alten, aber immer noch akuellen, Fred weiter: www.saab-cars.de/threads/der-saab-der-tuev-und-die-federn.27706/page-2#post-651705 [mention=225]troll13[/mention] vielen Dank für den Hinweis ich habe mir nun schnell deinen link angeschaut, der wiederum auf einen link verweist.... und in dieser sehr schönen, detaillierten Ausarbeitung steht unter anderen "...... Sinne des Wortes die Geister. Daher noch mal der Hinweis, diese Ausarbeitung spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und ist daher nicht rechtsverbindlich." Der Gesetzestext sagt: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Felgen mit der ET41 sind meines Wissens nicht für den 9-5 freigegeben (Falls ich hier falsch liege, nehme ich alle meine Aussagen zurück) und somit eine Änderung. Aber wir sind uns sicherlich einig, lässt man sich die Felgen eintragen, ist man immer auf der sicheren Seite einen Herzlichen Gruss knut93
Dezember 2, 20204 j Also, die Fahrzeugart änderst du mit anderen Felgen ganz sicher nicht - selbst wenn du dicke SUV-Felgen an den 9-5 schraubst, bleibt der ein PKW... Aber auch hier:
Dezember 2, 20204 j Ergänzend dazu noch § 19 Absatz 3: Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen 1.für diese Teile a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder 2.für diese Teile a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder b)eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder 3.die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder 4.für diese Teile a)die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt, b)der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und c)die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Also bleibt es dabei, das es mit einfach dranschrauben und fröhlich sein nicht getan ist. Um eine Einzelabnahme wird man nicht rumkommen.
Dezember 2, 20204 j Die einzig legal korrekte Lösung die meist kommentarlos abgenommen wird. Dass auch die Abnahmen durch einen Prüfer kein „Qualitätsmerkmal“ sind, durfte ich lesen: unsere Zeitung (wer liest sowas noch?) berichtete über ein Fahrzeug, das trotz gerade absolvierter Prüfung bei einer Verkehrskontrolle aufgrund gravierender Mängel SOFORT stillgelegt wurde. Der Prüfer wird laut Zeitungsbericht strafrechtlich verfolgt. Und ich finde: das ist auch gut so! Und noch eine persönliche Anmerkung: ich finde es erschreckend, wie einige Foristen mit dem Thema Sicherheit umgehen und sich hier noch „aufplustern“ (warum können sich solche Leute nicht einfach an Regeln halten und müssen noch diskutieren - führt jetzt zu weit und ich appelliere WIRKLICH, diesen Thread zu schließen)
Dezember 2, 20204 j Und noch eine persönliche Anmerkung: ich finde es erschreckend, wie einige Foristen mit dem Thema Sicherheit umgehen und sich hier noch „aufplustern“ (warum können sich solche Leute nicht einfach an Regeln halten und müssen noch diskutieren - führt jetzt zu weit und ich appelliere WIRKLICH, diesen Thread zu schließen) Zur Beruhigung, denn soo schlimm ist es ja gar nicht: Man muss hier zwei Dinge (klar) trennen: Felgen, die eintragungsfähig (also sicher) sind zu montieren, ist keine Frage eines perönlichen Umgangs mit dem Thema Sicherheit, denn das Fahrzeug ist nach wie vor im tatsächlichen Gebrauch (verkehrs-)sicher. Im Amtsgebrauch braucht es dazu jedoch nicht das Wissen darum, sondern den Beleg durch Sachverständigen und Eintragung. Letzlich kann auch eine riskante Eintragung gefährlicher sein als eine falsche, aber trotzdem passende Einpresstiefe ohne Abhahme. So würde ein Gutachter z.B für eine 17*7,5" Felge mit ET 39-41 die Reifendimension für den 9 5 auf 225/45 einschränken und das würde eingetragen. Damit läge auch nachfolgenden Besitzern diese wichtige Info vor. Vor diesem Hintergrund erkärt sich auch beispielhaft der Sinn dieser 'Gängelei' (neben anderem natürlich). Mit der momentan rein technisch auch ohne Abnahme bestehenden Sicherheit des Fahrzeugs steht das jedoch in keinem direkten Zusammenhang. Ergo: Eine a) geeignete aber b) Abnahme- und Eintragungs-pflichtige Felge ohne Schritt b) zu fahren ist kein Spiel mit der eigenen Sicherheit oder der Anderer. Derjenige, der das so macht, riskiert im Falle des Falles Probleme wg, erloschener Betriebserlaubnis zu bekommen. Das aber ist sein rein persönliches Ding und betrifft sonst nix und niemanden. Thats it. Nicht mehr, nicht weniger. Bearbeitet Dezember 2, 20204 j von klawitter
Dezember 2, 20204 j Ich bedanke mich bei allen, die hier ausgewogen Hilfe leisten: Herzlichen Dank! Die Unterstellungen und der Tonfall, die hier von einigen anderen (!) ans Tageslicht gebracht werden, empfinde ich als nicht nur nicht angebracht, sondern als wirklich dreist, weil sie eine Wirklichkeit unterstellen, die nicht eingetreten ist. Finde ich echt krass unverschämt! Die Unterstellungen wollen auf eine vermeintliche Wahrheit hinweisen, indem sie sich einer Lüge ("der fährt ohne Eintragung") bedienen. Man kann schon fragen, ob diejenigen, die diese Form moralischer Degeneration an den Tag legen, nicht eigentlich einen inneren Konflikt durchmachen: Der Fingerzeig auf einen, der formal nichts gemacht hat - aber machen könnte, mit einer Androhung zu begegnen, ja, das empfinde ich fast als ethisch degenerierter gegenüber denen, die mit nicht eingetragenen Felgen fahren. Überlegt mal, wie Ihr hier sprachlich auftretet und fragt Euch mal nach der Verhältnismäßigkeit. Noch eine allgemeine, vielleicht weiterführende Information: Selbst originale 17" 9-5-Felgen können nicht auf allen 9-5 gefahren werden, weil im Lauf der MY / FL die Gewichtsangaben/Gewichtszulassung leicht geändert wurden. Da gibt es 9-5-VFL-Felgen, die formal bspw. nicht auf 9-5-FL passen. Bearbeitet Dezember 2, 20204 j von AERO-Mann
Dezember 2, 20204 j Noch ein Nachtrag: In einem Schadensfall muss nachgewiesen werden, dass ein nicht eingetrager Umbau schadensursächlich ist. Sowas könnte z.B. ein gebrochener, selbst zurecht gefelxter Halter für die Bremskolben sein, um große Scheiben unterzubringen. Das ist bei eintragungsfähigen Felgen nahezu ausgeschlossen. Damit bleibt es zum einen beim Unfall / Schaden und zum anderen bei der erloschenen Betreibserlaubnis. Beide 'Tatbestände' stehen dann jeweils für sich und werden getrennt betrachtet. Zum Versicherungsschutz gilt, dass die Versicherung leisten muss und Regress vom Halter nur mit dem Nachweis einer groben und eben auch ursächlichen Fahrlässigkeit fordern kann. Und auch das dürfte im gegenständlichen Zusammenhang nicht bis garnicht möglich sein. In diesem Land darf niemand für eine Sache 'härter bestraft' werden, weil er an anderer, nicht ursächlicher oder mitwirkender Stelle etwas falsch gemacht hat... Nochmal Winkewinke
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