Juni 13, 20178 j Da scheint sich das Verhältnis der DEKRA in München zu alten Autos in den letzten 25 Jahren nicht geändert zu haben. Hätte ich damals noch einen Zeugen gehabt, dann hätte der dortige Prüfer sofort eine Anzeige am Hals gehabt. Aber er hatte wohl nicht vertragen, dass ich ihn darauf aufmerksam machte, dass die "Durchrostung" im vorderen Radhaus ein Ablaufloch der Karosserie war. Ich würde auch als erstes die Prüfstelle für die H-Abnahme wechseln und, nach diesem seltsamen gebaren, die DEKRA in München in Zukunft meiden
Juni 14, 20178 j offtopic ...Simons Auspuffanlage, doppelflutig und in V2A - . Du meinst damit sie Anlage mit Doppelendrohr? Die ist leider nicht aus Edelstahl, lediglich die Endrohre... ot ende
Juni 14, 20178 j Autor Hallo Vinario, könntest Du mir das Wertgutachten bitte, bitte einscannen und mir zukommen lassen? Damit hätte ich etwas in der Hand aus dem eigenen Hause Dekra. Das sollte doch reichen. Besten Dank.
Juni 14, 20178 j Kommentar zu Beginn war, wir haben ein Problem, "Saab" gibt es nicht mehr. Spätestens nach dieser Aussage ist klar, dass der Mann keinen Bock hat, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Ich würde an deiner Stelle hier abbrechen und mir einen anderen Prüfer suchen. Die neue Achse mit der geänderten Bremsanlage ist Teil der ABE des Fahrzeugs und hat den Prüfer m.E. gar nicht zu interessieren, da der Umbau locker innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ hätte erfolgen können. Das ist für eine Paragraph 23 Abnahme somit kein Ausschlusskriterium. Hier handelt es sich schlicht um Unwillen resp. Unvermögen.
Juni 14, 20178 j ...könntest Du mir das Wertgutachten ... zukommen lassen? ... Das sollte doch reichen. Kaum. Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand. Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985. Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt. Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme. Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht. Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien. Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!
Juni 14, 20178 j Kaum. Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand. Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985. Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt. Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme. Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht. Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien. Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg! Ich weiß nicht wo du deine Informationen her nimmst... stimmen tun sie jedenfalls nicht. Siehe Link aus #23
Juni 14, 20178 j Kaum. Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand. Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985. Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt. Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme. Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht. Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien. Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg! Bis auf die Empfehlung, den Prüfer zu wechseln muss ich deiner Aussage komplett widersprechen. Die neue Achse IST Teil der ABE, da die 900 er ja genau SO von 1988-1994 gebaut uns ausgeliefert wurden. Das ist wie mit dem Wechsel von 8V auf 16V alles mit der ABE abgedeckt.
Juni 14, 20178 j Es ist halt bei den Prüfinstitutionen wie überall, es gibt "Problemsucher" und es gibt Leute, die lösungsorientiert arbeiten. Und dann gibt es noch solche, die sich einen Spaß daraus machen, Leute zu schikanieren. Von daher sollte man mehr Mühe und Zeit aufwenden, den richtigen Prüfer zu finden, als sich an der Suche nach Dokumenten und Unterlagen abzuarbeiten...
Juni 14, 20178 j Ich weiß nicht wo du deine Informationen her nimmst... stimmen tun sie jedenfalls nicht. Siehe Link aus #23 Das hatten wir alles schon mal. Ich habe versucht, die Bewertung des Prüfers nachzuvollziehen: 1) Es gibt zu jedem Modelljahr des 900 ein Datenblatt, das die ABE dieser Baureihe beschreibt. Das ist im MJ1987 anders als ein Jahr später. 2) Das Auto vom TE hat gar keine ALLGEMEINE-BE des Herstellers mehr, sondern seit legalem Umbau eine Einzelbetriebserlaubnis. Darauf wird sich der Prüfer beziehen in seinem Urteil. Ich vertrete hier übrigens nicht den TÜV, sondern gebe meine eigene Erfahrung der Sichtweise der Prüfstellen bei der Abnahme in zwei vergleichbaren Fällen wieder.
Juni 14, 20178 j Das hatten wir alles schon mal. Ich habe versucht, die Bewertung des Prüfers nachzuvollziehen: 1) Es gibt zu jedem Modelljahr des 900 ein Datenblatt, das die ABE dieser Baureihe beschreibt. Das ist im MJ1987 anders als ein Jahr später. 2) Das Auto vom TE hat gar keine ALLGEMEINE-BE des Herstellers mehr, sondern seit legalem Umbau eine Einzelbetriebserlaubnis. Darauf wird sich der Prüfer beziehen in seinem Urteil. Ich vertrete hier übrigens nicht den TÜV, sondern gebe meine eigene Erfahrung der Sichtweise der Prüfstellen bei der Abnahme in zwei vergleichbaren Fällen wieder. Das ist ja soweit richtig, spielt für die Bewertung ob H-Kennzeichen oder nicht aber keinerlei Rolle. Die gemachten Umbauten sind gemäß des Anforderungskatalog (aus verschiedenen Gründen) ausdrücklich H-fähig.
Juni 14, 20178 j Das ist ja soweit richtig, spielt für die Bewertung ob H-Kennzeichen oder nicht aber keinerlei Rolle. Die gemachten Umbauten sind gemäß des Anforderungskatalog (aus verschiedenen Gründen) ausdrücklich H-fähig. Eben dies sieht der Prüfer offensichtlich nicht so, sonst gäbe es diesen und andere Threads ja nicht. Wunschdenken und scheinbares "Rechthaben" führt hier nicht zum Ziel. Es sollte ein Prüfer gefunden werden, der, vielleicht selbst Enthusiast, für eine "Interpretation" des Regelwerks offen ist. Nach meiner Erfahrung geht das am besten mit einem Gespräch vor dem eigentlichen Prüfungsszenario.
Juni 14, 20178 j Eben dies sieht der Prüfer offensichtlich nicht so, sonst gäbe es diesen und andere Threads ja nicht. Wunschdenken und scheinbares "Rechthaben" führt hier nicht zum Ziel. Es sollte ein Prüfer gefunden werden, der, vielleicht selbst Enthusiast, für eine "Interpretation" des Regelwerks offen ist. Nach meiner Erfahrung geht das am besten mit einem Gespräch vor dem eigentlichen Prüfungsszenario. Ja, das ein anderer Prüfer offensichtlich von nöten ist steht anscheinend ausser Frage, aber nicht um einen zufinden der "lockerer" ist, sondern einen der seinen Job versteht...Die Anweisungen sind in dem Fall eindeutig niedergeschrieben. Wenn man deinem Beispiel nämlich folgen würde dürfte es auch kein H-Kennzeichen für Fahrzeuge geben die z.B. mit Weber-Vergasern umgerüstet wurden.
Juni 14, 20178 j ... Wenn man deinem Beispiel nämlich folgen würde...dürfte es auch kein H-Kennzeichen für Fahrzeuge geben die z.B. mit Weber-Vergasern umgerüstet wurden. Ist nicht mein "Beispiel" (leider) und ein Vergaser ist keine Hauptbaugruppe. Das Fahrwerk und die komplette Bremsanlage schon.
Juni 14, 20178 j Lesen mag den Katalog ja offensichtlich niemand, daher zitiere ich mal zu einer der von dir genannten "Hauptgruppen" daraus: 3.2.4. Bremsanlage ● Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig. An welcher Stelle siehst du da zu dem hier genannten Problem Interpretationsspielraum?
Juni 14, 20178 j Autor Kleiner Zwischenstand. Über einen Kontakt beim TÜV liegen mir die Original ABEs E329 (aus dem Fahrzeugschein) zum HSN 9107 TSN 332 vor. Die erste ist vom November 1986. Dazu gibt es einen Nachtrag vom Juli 1987. In der ersten Fassung ist die alte Bremsanlage beschrieben und im Nachtrag die neu mit Feststellbremsanlage auf Achse 2. Da die TSN identisch ist, kann es sich ja wohl nur um die gleiche Baureihe handeln. Daher tendiere ich - entgegen des Sachverständigen - zum letzten Beitrag von ssason. Mein Bekannter vom TÜV versteht auch den ganzen Stress gar nicht. Er hat selbst auch mehrere Oldtimer und kennt sich schon gut aus mit der Materie. Ich werde einen letzten Anruf beim SV starten und je nach Reaktion dann weitersehen.
Juni 14, 20178 j Lesen mag den Katalog ja offensichtlich niemand, daher zitiere ich mal zu einer der von dir genannten "Hauptgruppen" daraus: 3.2.4. Bremsanlage ● Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig. An welcher Stelle siehst du da zu dem hier genannten Problem Interpretationsspielraum? Zig mal gelesen, schon lange zuvor sogar. Eine mögliche "Interpretation" wäre der Begriff der sog. Fahrzeugbaureihe. Der Prüfer sieht diese hier wohl laut seines Datenblattes bis MJ 1987 einschließlich. MJ 1988 hat bezüglich des Fahrwerks und der Bremsanlage komplett andere Daten. Sähe er die "Baureihe" als für den 900er generell übergreifend, hätte er ev. Spielraum. Eine Annahme, bestehen kann man darauf wohl nicht. Und nochmal, ich bin ganz und gar nicht der advocatus diaboli des TÜV und hätte ebenso gern wie alle anderen hier ein gutes Ende für #coretto! Deshalb jetzt Ende hier. Und denke gerade dran, das Schwedische Wort für Besserwisser? Genau...
Juni 14, 20178 j ich habe mit den Technikern der Dekra bessere Erfahrungen. Man kann aber nicht nach Lust und Laune Gutachten beim TÜV oder anderen ausführen lassen. In den alten Bundesländern darf nur der TÜV Vollgutachten für die 1. Zulassung eines Auslandsfahrzeugs ausführen. Anders in den neuen Bundesländern, denn da darf dies nur die DEKRA! So ist das Geschäft gut aufgeteilt Bearbeitet Juni 14, 20178 j von banwe
Juni 14, 20178 j Ob die "Neue" Handbremse nun viel besser als die alte ist .... Auf jeden Fall habe ich mehrfach gelesen, dass: Verbesserungen zum Schutz der Umwelt, der Sicherheitstechnik (Sicherheitsgurt) gern gesehen sind. Sie sollten kein Hinderungsgrund für ne H-Abnahme sein.
Juni 14, 20178 j Autor Im Vergleich Original ABE und Nachtrag 1 wird der Bremsweg um 1,7 Meter verkürzt. ;-)
Juni 14, 20178 j Man kann aber nicht nach Lust und Laune Gutachten beim TÜV oder anderen ausführen lassen. In den alten Bundesländern darf nur der TÜV Vollgutachten für die 1. Zulassung eines Auslandsfahrzeugs ausführen. Anders in den neuen Bundesländern, denn da darf dies nur die DEKRA! Das ist richtig, aber hier irrelevant. Ein H-Gutachten kann man auch bei der KÜS oder GTÜ machen lassen. Auf jeden Fall habe ich mehrfach gelesen, dass: Verbesserungen zum Schutz der Umwelt, der Sicherheitstechnik (Sicherheitsgurt) gern gesehen sind. Sie sollten kein Hinderungsgrund für ne H-Abnahme sein. Ansonsten gäbe es mit dem Matrix-Kat auch kein "H".
Juni 14, 20178 j ...Ansonsten gäbe es mit dem Matrix-Kat auch kein "H". ...und ohne "H" zahlt man mit Matrix-Kat 146 EUR, mit "H" und Matrix Kat 180 EUR...richtig?
Juni 14, 20178 j ...und ohne "H" zahlt man mit Matrix-Kat 146 EUR, mit "H" und Matrix Kat 180 EUR...richtig? 191 sogar. Sicher, für Fahrzeuge mit relativ aktueller Schadstoffklasse und wenig Hubraum ist das H-Kennzeichen finanziell kein Vorteil. Aber deswegen alleine wollen es wohl auch die wenigsten.
Juni 14, 20178 j Vielleicht wegen der Beschränkung der Jahresfahrleistung (wenn noch eine Oldiversicherung gewünscht wird). Ne, im Ernst, der einzige Grund für mich im Herbst das "H" zu beantragen ist der, von den 300€ Steuern runter zu kommen.
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