Zum Inhalt springen

Neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab 01.10.05

Empfohlene Antworten

Meines Wissen sollen die angeblich eine Datenbank haben... Und muessen dir beweisen, dass die Reifen [B]nicht[/B] gefahren werden dürfen. Wer's glaubt.... Ich hab extra immer ne Kopie von meinem alten Schein im Auto, um Diskussionen zu vermeiden. Gruss, Martin
  • Antworten 121
  • Ansichten 43,2k
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Poster in diesem Thema

Gepostete Bilder

  • Autor
Es ist aber so, wie Martin es gesagt hat. Angeblich existiert so eine Datenbank...mir ist es recht egal, denn ich kann ja nichts dafür, dass nur eine Reifengröße in meinem Schein steht. Wenn die Behörden sich damit Arbeit machen wollen und nachher herausfinden, dass es doch legal war...bitte sehr
  • Mitglied
[quote name='gelmac']Und was sagt die Polizei, wenn die Reifen nicht eingetragen sind?[/quote] dann halte ich ihnen das [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/COC_%28Zulassung%29"]CoC[/URL] Papier unter die nase :smile:
@gelmac: Ich hab den Thread mit einem alten zusammengelegt, lies bitte die älteren Beiträge @hb-ex: und wo bekom ich die her ?
Ich habe den alten Fahrzeugbrief als Kopie im Auto liegen.......nützt bei Neuwagen allerdings wenig.....:redface:
[quote name='ssason']Ich habe den alten Fahrzeugbrief als Kopie im Auto liegen.......nützt bei Neuwagen allerdings wenig.....:redface:[/QUOTE] Das nützt insgesamt nix, weil das Teil keine Gültigkeit mehr besitzt. /To
[quote name='targa']Das nützt insgesamt nix, weil das Teil keine Gültigkeit mehr besitzt. /To[/quote] habe ich als "Tip" vom Straßenverkehrsamt bekommen...... Außerdem weiß ich von dem Freund eines Arbeitskollegen (Polizei in Oberhausen) das die so gut wie gar nicht mehr auf die Reifen/Felgen achten......außer es sieht "sehr verdächtig" aus........die Prüfung ob erlaubt oder nicht würde den Rahmen einer einfachen Kontrolle einfach sprengen.......
[quote name='ssason'] Außerdem weiß ich von dem Freund eines Arbeitskollegen (Polizei in Oberhausen) das die so gut wie gar nicht mehr auf die Reifen/Felgen achten......außer es sieht "sehr verdächtig" aus........die Prüfung ob erlaubt oder nicht würde den Rahmen einer einfachen Kontrolle einfach sprengen.......[/QUOTE] Was dann wieder den Kreis zu folgendem Thread schliesst... :smile: [URL="http://www.saab-cars.de/showthread.php?t=12194"]Erfahrungen mit den Grünen Männchen[/URL]
[quote name='targa'] @hb-ex: und wo bekom ich die her ?[/QUOTE] Ich habe das CoC zu meinem vom Vorbesitzer. Es geht sicherlich, dies nachträglich bei Saab anzufordern.
[quote name='Xanthos']Ich habe das CoC zu meinem vom Vorbesitzer. Es geht sicherlich, dies nachträglich bei Saab anzufordern.[/quote] Geht auf jedenfall via Saab. Ich brauchte eins für meinen Umzug in die Schweiz. Gab es dann von GM-Opel Deutschland....:redface:
  • 5 Jahre später...
Ich habe zum Thema Fahrzeugschein noch eine, natürlich rein theoretische, Frage. In den vorigen Beiträgen wurde ja öfters über falsche Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. -brief berichtet. Nun mal angenommen, wieder natürlich rein theoretisch, ich bekomme eine falsche Eintragung im Feld "Hubraum", und diese Eintragung wäre deutlich geringer als der eigentliche Hubraum. Und daraufhin bekomme ich einen, wiederum nur theoretischen, Steuerbescheid, der, auf Grund der falschen Eintragung, deutlich günstiger ist als er eigentlich sein müßte, jedoch so günstig, wie ich mir das schon immer gewünscht hätte. Bin ich nun verpflichtet, die Angaben des Scheins zu prüfen? Muss ich Fehler erkennen und korrigieren lassen? Könnte mich, rein theoretisch, eine Steuernachzahlung treffen, wenn dann doch mal irgendwer (z.B. beim nächsten TÜV) den Fehler feststellt? Und bitte keine Vermutungen oder Einschätzungen, die bin ich alle schon hypothetisch theoretisch durchgegangen, mich interessiert vielmehr die rechtliche Grundlage zu diesem Verwaltungsakt.
nachgezahlt werde muss nur bei gleichem halter. wenn du es anzeigst musst du am ende noch die aenderung bezahlen wenn nicht, hast du uU ungueltige Papiere....
[quote name='targa']wenn nicht, hast du uU ungueltige Papiere....[/QUOTE] Das mag ja sein, aber bin ich verpflichtet, die Ungültigkeit zu erkennen? Ich meine, wer kennt denn bitte genau die zulässige Achslast vorne oder das Standgeräusch in dB A? Da kann doch ein Laie gar nicht bemerken, ob im Schein alles richtig ist oder ob sich ein Fehler eingeschlichen hat. Außerdem habe ich das Teil teuer bezahlt, da muss ich doch davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Erkennen kann logischerweise nicht verpflichend sein. Aber Du weisst, wie der Amtsschimmel wiehert.... Und... Du weisst ja, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
  • Autor
Hmm... Das wirft natürlich schon die Frage auf: Was würde ich tun, wenn die bei mir die erste Ziffer vergessen haben und dadurch 1 Liter Hubraum "fehlt". Ich bezweifle mal, dass es irgendwem irgendwann mal auffallen wird. Allerdings begehst du damit die Straftat der Steuerhinterziehung. Hättest du dich hier nicht gemeldet und nachgefragt, wären deine Chancen vor Gericht sicherlich gering, aber vorhanden. Jetzt hast du es allerdings öffentlich gemacht :smile:
Naja, ein Saab 900 TU16 mit einem knappen Liter Hubraum wär doch mal ganz interessant.
[quote name='Janny']Hmm... Das wirft natürlich schon die Frage auf: Was würde ich tun, wenn die bei mir die erste Ziffer vergessen haben und dadurch 1 Liter Hubraum "fehlt". Ich bezweifle mal, dass es irgendwem irgendwann mal auffallen wird. Allerdings begehst du damit die Straftat der Steuerhinterziehung. Hättest du dich hier nicht gemeldet und nachgefragt, wären deine Chancen vor Gericht sicherlich gering, aber vorhanden. Jetzt hast du es allerdings öffentlich gemacht :smile:[/QUOTE] Nun ja, es handelt sich ja hierbei um einen behördlichen Übertragungsfehler und nicht etwa um Dokumentnfälschung. Es wird schwerlich möglich sein einem Bürger eine Pflicht aufzubürgen , sich sachkundig zu machen, daß ihm ein solcher Fehler auffällt. Wenn`s auffällt wird wohl sicher die Steuer nachzuzahlen sein, darüberhinaus sind aber kaum rechtliche Konsequenzen zu erwarten.
Dazu auch gleich noch eine andere Frage: Die Erstzulassung wurde vermasselt... der Wagen durch Falschübertragung um, sage ich mal, 6 Jahre jünger gemacht (1 und 7 vertauscht). Nun geht das Auto auf die dreißig zu... eigentliche Erstzulassung war 1.01.1981, durch Übertragungsfehler nun 1.01.1987. Alles fiktiv... daher spielt's auch keine Rolle, ob das überhaupt Wochentage mit Ämteröffnung waren. Nun will ich das H-Kennzeichen, das Auto ist deutlich 30 Jahre alt - gehe die Stationen zur Erlangung dieses durch und: Was passiert dann? Muss ich mich nun ranmachen, nachzuweisen, dass das Auto garantiert 6 Jahre älter (als in den letzten Papieren verzeichnet) ist? Habe ich die ganze Rennerei und Umtragerei/Neuausstellung eigenhändig zu bezahlen, wo doch die Person auf der damaligen Zulassungsstelle bloß den Fehler gemacht hat? Was wäre das dann alles an Mehraufwand? (ich denke da bspw. an kratzeckes Sedan, der EZ im Jahr 1999 hat... alte Papiere, wo der Fehler noch nicht drin ist und noch 1988 drin steht, sind vorhanden) Bin ich dann der Gelackmeierte, oder ist das durch Fehler der anderen Seite 'einklagbar'?
also wenn ich nen Auto anmelde, muss ich nen Zettel unterschreiben wo draufsteht " Angaben geprüft usw".....
[quote name='klaus']Naja, ein Saab 900 TU16 mit einem knappen Liter Hubraum wär doch mal ganz interessant.[/QUOTE] Richtig interessant ist hier vielmehr, natürlich nur rein theoretisch, ein 900 TU16 mit 475 ccm (:smile:), macht dann nämlich ca. 36 € Steuer im Jahr. Auf jeden Fall mal bis zur 1. Nachzahlung . . . . . . . . Aber ehrlich, ich dachte, dass liegt an deinem tollen Matrix-Kat :tongue:
Also mir wurde mal ein Zulassungschein (für meinen Rover 75) in die Hand gedrückt, in dem Bauartgeschwindigkeit 86 km/h und hintere Achslast 10.000 kg eingetragen war. Trotzdem war und ist der 75 kein Baufahrzeug. Ich bin eben zur Zulassungstelle gegangen, hab denen Zulassungschein und Typenschein hingelegt, und auf den Fehler hingewiesen - Schein wurde neu ausgestellt ohne Murren und Kosten und eine Entschuldigung gab es auch. OK - die Zulassungstellen sind bei uns kein Amt mehr, sondern Versicherungsbüros...
  • 3 Wochen später...
  • Mitglied
Hat jemand eine Idee, wie in folgendem Fall am geschicktesten zu verfahren wäre: Ich habe vor einigen Monaten für einen Apfel und ein Ei per Handschlag/eBay (= etwas Schriftliches liegt nicht vor) ein zuletzt im Kreis Goslar zugelassenes stillgelegtes Kfz erworben. Dieses möchte ich nun nach erfolgreicher Restauration wieder zulassen. Leider finde ich heute in meinen Unterlagen nur den Teil II der Zulassungsbescheinigung. Teil I ist verloren gegangen. Eine erste Kontaktaufnahme mit einem hiesigen Zulassungsdienst hat ergeben, dass ich eine eidesstattliche Versicherung vom letzten Halter aus Goslar brauche, um den Wagen zuzulassen. Das ist laut Papieren ein Arzt, der den Wagen vor mindestens einem Jahr stillgelegt hat und ihn vermutlich irgendeinem Berliner Autohaus in Zahlung gegeben hat. Der wird sich schön bedanken... Kennt sich jemand mit den Sch.... Behörden aus und hat einen Tip, auf welchem Wege ich am schnellsten an neue Nummernschilder komme?
Die eidesstattliche Versicherung ist nicht so riesengroß wie sie sich anhört... da reicht ein halbwegs formelles Schreiben des Vorbesitzers (Arztes; also der Person, die den Wagen zuletzt hatte), dass er garantiert, dass dieser Zettel da verloren gegangen ist und der Wagen nicht gestohlen (übliches Blabla eben; alles ausschließen, was durch Fehlen des Dokumentes vermutet werden könnte; also auch kein weiterer Besitzanspruch mehr...) wurde etc. Freundlich beim Arzt anrufen, bissel über den Wagen plaudern, und gerade mit Deiner guten Absicht im Kopf wird der doch sicherlich mitmachen wollen. Ich habe das durch und konnte den Wagen selbst ohne direktes Vorliegen der eidesstaatlichen Versicherung noch am selben Tag anmelden lassen - Brief vom Vorbesitzer war dann unterwegs, die Frau auf der Zulassungsstelle machte das alles auf Vertrauensbasis und behielt sich vor, falls der Wisch nicht ankäme, das Fahrzeug nach ihrem Urlaub wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Der Kaufvertrag oder eben nicht Kaufvertrag interessiert die herzlich wenig. Frage nach der Möglichkeit eines Faxes - dann geht's noch schneller. Der Arzt kann das wirklich in fünf Minuten abhaken... "Hiermit bestätige ich, dass..." Wichtig ist v.a. noch seine Unterschrift bzw. dass erkennbar ist, dass es sich auch um ihn handelt. Mehr braucht's nicht. Kommunikation ist alles :-) (und so sch**** sind die auch nicht :smile:)
"Die eidesstaatliche Versicherung" Der war gut! entweder eidgenössische oder eidesstattliche!
  • Mitglied
[quote name='StRudel']da reicht ein halbwegs formelles Schreiben des Vorbesitzers (Arztes; also der Person, die den Wagen zuletzt hatte), dass er garantiert, dass dieser Zettel da verloren gegangen ist und der Wagen nicht gestohlen (übliches Blabla eben; alles ausschließen, was durch Fehlen des Dokumentes vermutet werden könnte; also auch kein weiterer Besitzanspruch mehr...) wurde etc. Freundlich beim Arzt anrufen, bissel über den Wagen plaudern, und gerade mit Deiner guten Absicht im Kopf wird der doch sicherlich mitmachen wollen.[/QUOTE] Warum sollte der etwas bestätigen oder garantieren? Er hat doch den Schein nicht verloren (nehme ich jedenfalls an). ...und finden müsste ich den auch erstmal. Der Wagen ist ja über diverse Zwischenhändler zu mir gekommen.

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.