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Neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab 01.10.05

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Und hier nun die Chronik eines spannenden Tags auf der Zulassungsstelle: 8.30 Uhr: Tempelkim betritt die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in Berlin Kreuzberg und stellt sich an der Schlange zur Wartenummernvergabe an. Er ist zu allem entschlossen. 9.50 Uhr: Tempelkim erreicht den Informationsschalter, der mit einem aufgeweckten jungen Mann besetzt ist und schildert ihm das Problem. Der junge Mann bittet um einen Moment Bedenkzeit und verschwindet im Hinterzimmer. 10.05 Uhr: Der junge Mann kehrt zurück und hat schlechte Nachrichten. Eine Zulassung sei nicht möglich, da eine routinemässige Abfrage beim KBA ergeben habe, dass das Fahrzeug als gestohlen gemeldet sei. Man möge sich ruhig verhalten und auf einer dort befindlichen Sitzbank das Eintreffen der bereits benachrichtigten Polizei abwarten. Zunächst entstehende Fluchtpläne werden fallengelassen angesichts der Tatsache, dass der freundliche junge Mann noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Personalausweis ist. 10.35 Uhr: Ein drei Mann starkes Mobiles Einsatzkommando der Polizei trifft ein um einen schweren Fahrzeugdiebstahl aufzuklären, der sich 2010 in Seesen im Landkreis Goslar zugetragen hat. SAAB 900, Kennzeichen: GS L 8881. 10.37 Uhr: In einem separaten Raum der Zulassungsstelle beginnt das Verhör. Der Verdächtige gibt zu, das Auto bei ebay erworben zu haben und gibt nach anfänglichem Widerstand auch den Standort des Fahrzeugs preis. Die Polizei ist nicht begeistert von dem Gedanken, am Freitag Nachmittag im 50km entfernten Gosen-Neu Zittau Diebesgut zu beschlagnahmen. Der Verdächtige bereut, bereits am letzten Wochende die gute Lederausstattung und die funktionierende Airbagspule eingebaut zu haben und überlegt, ob es noch eine Möglichkeit gibt, seine Komplizen per SMS zu warnen. Schnelle Autos haben sie ja. Die Polizei beschliesst, weitere Recherchen anzustellen und versucht die Kollegen in Goslar zu erreichen, was anfangs scheitert. Die erfahrenste der Sicherheitskräfte überbrückt die peinliche Gespächspause mit Anekdoten und Statistiken von Leuten, die versucht haben ein gestohlenes Auto anzumelden. 11.08 Uhr: Fahndungserfolg in Goslar. Unstimmigkeiten bei der Fahrgestellnummer lassen erste Zweifel aufkommen. 11.11 Uhr: Änderung der Sachlage. Nicht das Kfz mit dem Kennzeichen GS L 8881 wurde gestohlen sondern die Kennzeichen GS L 8881 ohne das daran befindliche Kfz wurden entwendet. Ursache war ein Übermittlungsfehler bei den Informationen für das KBA. Eine sofortige Leibesvisitation des Verdächtigen am Tatort war erfolglos. 11:15 Uhr: Die Polizei verabschiedet sich mit den Worten 'Der Wagen kann zugelassen werden!'. Tempelkim wittert Licht am Ende des Tunnels und bekommt ein breites Grinsen ins blasse Gesicht. 11:16 Uhr: Tempelkim bekommt am Schalter des freundlichen jungen Mannes eine Wartenummer und die Anweisung 'Vorher gehen sie mal zum Dienststellenleiter im Zimmer 302. Der soll das klären. Dafür wird er bezahlt.' 11:18 Uhr: Tempelkim steht mit weichen Knien im Hof und muss erstmal eine rauchen. 11:25 Uhr: Tempelkim sitzt im Zimmer 302 und sieht dem Dienststellenleiter dabei zu, wie er eine Dienstanweisung schreibt. 11:30 Uhr: Tempelkim sitzt im Wartezimmer und wartet, dass seine Nummer aufgerufen wird. 13:12 Uhr: Die Nummer wird aufgerufen. 13:45 Uhr: Tempelkim verlässt das Gebäude mit dem Kennzeichen B UQ 900 unter dem Am.
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Gratulation ....................
  • Mitglied
[quote name='tempelkim'] 11:18 Uhr: Tempelkim steht mit weichen Knien im Hof [I][B]und muss erstmal eine rauchen.[/B].[/I][/QUOTE] :rolleyes:
[ATTACH]61814.vB[/ATTACH]
:eek: Uff, das ist mal ne Story. Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Zulassung.
na bitte, geht doch :biggrin: Herzlichen Glückwunsch zur zulässigen Zulassung.
Ja, wirklich 'nette' Geschichte. Aber Ente gut, ... Und am Ende hat Dir die Datenübermittlungspanne wohl den Freifahrtschein für die Zulassung geschenkt.
Grrr... sowas wollte ich auch noch durchmachen... okay, ich sollte dubiosere Wagen bei ebay ersteigern. Nett geschrieben, Boris. :-) (was ist mit B-NK 900 nun?)
[quote name='tempelkim']Und hier nun die Chronik eines spannenden Tags auf der Zulassungsstelle: ... 13:45 Uhr: Tempelkim verlässt das Gebäude mit dem Kennzeichen B UQ 900 unter dem Am.[/QUOTE] Ente gut, alles quakquakgut - Herzlichen Glückwunsch und gute Fahrt!! :driver: (Stelle mir gerade vor was bei mir mit meinen dunklen Haaren in dem Fall da losgewesen wäre ...)
[quote name='ogi'](Stelle mir gerade vor was bei mir mit meinen dunklen Haaren in dem Fall da losgewesen wäre ...)[/QUOTE]Hast Du tempelkim schon mal gesehen? Auf Grund Deines Satzes tippe ich da mal klar auf 'nein'. :smile: Ich sage es mal so: Er ist ein toller und wie ich ihm kenne sehr verlässlicher Kerl. Aber er paßt 'rein optisch' sicher nicht so ganz zu den bekanntermaßen oft reichlich spießigen Vorstellungen deutscher Amtsschimmel. Also quasi so der 'Antibanker': keine Kravatte, dafür ehrlich.
Abenteuer SAAB ...:biggrin: Herzlichen Glückwunsch, Boris ... :cool: Bis gleich ... :smile:
[quote="René, post: 100430"]Hast Du tempelkim schon mal gesehen? Auf Grund Deines Satzes tippe ich da mal klar auf 'nein'. :smile: Ich sage es mal so: Er ist ein toller und wie ich ihm kenne sehr verlässlicher Kerl. Aber er paßt 'rein optisch' sicher nicht so ganz zu den bekanntermaßen oft reichlich spießigen Vorstellungen deutscher Amtsschimmel. Also quasi so der 'Antibanker': keine Kravatte, dafür ehrlich.[/QUOTE] Hehe, nein, aber wenn das hier so weitergeht, schaue ich echt mal beim Berliner Stammtisch vorbei, war schon lange nicht mehr in B ^^
[quote name='ogi']Hehe, nein, aber wenn das hier so weitergeht, schaue ich echt mal beim Berliner Stammtisch vorbei, war schon lange nicht mehr in B ^^[/QUOTE]Sehr guter Gedanke! :smile:
  • 1 Monat später...
Noch was: Dieser gelbe Autofahrer-Abzockverein, in dem ich leider Mitglied bin (Prinzip: Wenn Du einen Regenschirm dabei hast, regnets nicht) schreibt in seiner Mitgliedszeitung, April-ausgabe, daß: eine Kopie der Papiere nicht gesetzeskonform sei , von der Polizei nicht akzepiert würden und eine Farbkopie sogar als Urkundenfälschung strafbar sein könnte ! Statt die praktischen Interessen ihre Mitglieder zu verteten, kriechen die "Gelben" den "Verbrechern", die so unsinnige Vorschriften ohne ausreichenden Informationsgehalt für Fahrer und Kontrolleure erlassen auch noch sonstwohin. Ich hatte in den letzten Jahren im Gegensatz zur Interpretation der gelben Paragrafenreiter bei Kontrollen immer das Glück, daß die "Blauen" dankbar ne Kopie akzeptierten (natürlich mit Original Führeschein oder notfalls namensgleichen Personalausweis), denn im Mehrautohaushalt ist bei uns immer ne Kopie des Scheins für alle Fälle im Auto (Original im Auto wäre ja auch strafbar), und das Original führt bei uns der Hauptnutzer bei sich. Also: Wie mans macht, ists falsch !
  • Autor
Eine von deinem Bürgerbüro/Amt beglaubigte Kopie wäre in jedem Fall erlaubt. Meines Wissens nach ist diese Regelung nicht neu.
Wieso ist Original im Auto strafbar ? Das ist doch Unsinn...
Ich glaube Du verdrehst da was, targa: Kopie vom Original wäre strafbar, so lese ich das heraus. Wenn das tatsächlich so wäre, dann handelten alle größeren Autovermietungen wohl gesetzeskonform... Käse...!?!
[quote name='Janny']Eine von deinem Bürgerbüro/Amt beglaubigte Kopie wäre in jedem Fall erlaubt. [/QUOTE] Habe ich (vor einigen Jahren allerdings) hier in Köln nachgefragt. Antwort: Nein, in keinem Fall -auch nicht beglaubigt- erlaubt.
#116: "Beihilfe" zum Diebstahl und gute Ausrede für Diebstahlversicherung, nicht zu zahlen.
Also wie jetzt? Original im Auto ist nicht korrekt, und Kopie aber auch nicht... am besten gleich unangemeldet fahren?!
[quote name='troll13']Noch was: Dieser gelbe Autofahrer-Abzockverein, in dem ich leider Mitglied bin (Prinzip: Wenn Du einen Regenschirm dabei hast, regnets nicht) schreibt in seiner Mitgliedszeitung, Maiausgabe, daß: eine Kopie der Papiere nicht gesetzeskonform sei , von der Polizei nicht akzepiert würden und eine Farbkopie sogar als Urkundenfälschung strafbar sein könnte ! Statt die praktischen Interessen ihre Mitglieder zu verteten, kriechen die "Gelben" den "Verbrechern", die so unsinnige Vorschriften ohne ausreichenden Informationsgehalt für Fahrer und Kontrolleure erlassen auch noch sonstwohin. Ich hatte in den letzten Jahren im Gegensatz zur Interpretation der gelben Paragrafenreiter bei Kontrollen immer das Glück, daß die "Blauen" dankbar ne Kopie akzeptierten (natürlich mit Original Führeschein oder notfalls namensgleichen Personalausweis), denn im Mehrautohaushalt ist bei uns immer ne Kopie des Scheins für alle Fälle im Auto (Original im Auto wäre ja auch strafbar), und das Original führt bei uns der Hauptnutzer bei sich. [/QUOTE] Strafrecht ist schon länger her, aber solange eine Kopie als solche vorgelegt wird ist das natürlich keine Urkundenfälschung! Kopien können, müssen aber nicht akzeptiert werden, ich denke die meisten sind damit zufrieden wie Originale im Auto zur Strafbarkeit führen sollen ist mir aber absolut schleierhaft Gruss Thomas
[quote name='StRudel']Ich glaube Du verdrehst da was, targa: Kopie vom Original wäre strafbar, so lese ich das heraus. [/QUOTE][quote name='troll13']... (Original im Auto wäre ja auch strafbar)...[/QUOTE]Kann man das auch anders verstehen?? [quote name='StRudel']Wenn das tatsächlich so wäre, dann handelten alle größeren Autovermietungen wohl gesetzeskonform... Käse...!?![/QUOTE]eben. [quote name='troll13']#116: "Beihilfe" zum Diebstahl und gute Ausrede für Diebstahlversicherung, nicht zu zahlen.[/QUOTE] Das interessiert die Vollkasko, strafbar ist das deswegen nicht. Keine Vollkasko -> kein Problem.
  • 4 Wochen später...
Hä ? Bei Volkasko und Selbst-Verschrottung kannst Du (hoffentlich noch) den Schein, Verzeihung "Zulassungsbescheinigung XY" aus dem Wrack holen, wenn ihn einer sehen will. (Vollkasko hab ich für alle Oldies, auch wenn ich den Neuwert nicht mehr ersetzt kriege, ist kaum mehr teurer als Teilkasko allein). Aber bei Diebstahl (Teilkasko) kannst Du das eben nicht mehr ! Den/die benützt dann der Dieb, um mit dem "Schein" seine "scheinbare" Legitimation nachzuweisen. Was Du vermutlich meinst: Teilkasko (Diebstahl, Feuer) ist in der Vollkasko mit drin !

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