Veröffentlicht 14. März 20196 j Tach zusammen, fährt von euch jemand 16 Zöller und Geschwindigkeitsindex H im Sommer? Laut Handbuch wäre im Sommer V und im Winter Q freigegeben. Mein 8V TiD fährt ja selbst mit Hirsch kaum über 200km/h und ich persönlich bin mit dem Wagen ohnehin nie schneller als 180km/h unterwegs. Gibt es da eine Möglichkeit den Wagen legal mit H zu fahren? Z.B. mit entsprechendem Aufkleber im Cockpit?
14. März 20196 j Soweit wie ich die Regelung verstanden, habe darfst du mit entsprechendem Aufkleber auch Reifen mit geringerem Geschwindigkeitindex fahren. Ansonsten könntest du mal beim TÜV nachfragen. Denke da wird man dir gerne behilflich sein. Edit: Gilt doch nur für Winterreifen. Wieder was gelernt Bearbeitet 14. März 20196 j von DL_SYS
14. März 20196 j (...) Gibt es da eine Möglichkeit den Wagen legal mit H zu fahren? Z.B. mit entsprechendem Aufkleber im Cockpit? Wohl nur mit Reifen mit dem „Schneeflockensymbol“ und Aufkleber. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html (Absatz 4+5)
14. März 20196 j In der Broschüre steht alles drin, viel Spaß beim Rechnen.gtue-informativ-reifen.pdf
15. März 20196 j Autor Ok, Aufkleber geht wohl nur bei Winterreifen wenn ich einen Index unterhalb der Vmax fahren will. Da in meinen Papieren eine Vmax von 190km/h eingetragen habe sind auch H Reifen erlaubt. Da Vmax+9km/h ist gleich <210km/h
25. März 20196 j Der Vollständigkeit halber: der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Geschwindigkeitsindex die Ganzjahresreifen den Winterreifen gleichgestellt. Heißt: wer nicht explizit Winterreifen braucht/fahren und trotzdem einen niedrigeren Index fahren möchte, kann zu Ganzjahresreifen als Kompromiß greifen. Auch dann muß ein entsprechender Aufkleber im Cockpit kleben.
25. März 20196 j Der Vollständigkeit halber: der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Geschwindigkeitsindex die Ganzjahresreifen den Winterreifen gleichgestellt. Heißt: wer nicht explizit Winterreifen braucht/fahren und trotzdem einen niedrigeren Index fahren möchte, kann zu Ganzjahresreifen als Kompromiß greifen. Auch dann muß ein entsprechender Aufkleber im Cockpit kleben. gibts dazu ne rechtssicher Quelle?
25. März 20196 j https://www.bussgeldkatalog.org/allwetterreifen-im-winter/ Es kommt auf die M+S Markierung bzw. die Schneeflocke an. Ist diese gegeben handelt es sich um einen Winterreifen unabhängig davon, ob Ganzjahresreifen oder nicht.
25. März 20196 j richtig, denn: der Gesetzgeber kennt den Begriff Winterreifen nicht, sondern Reifen ohne (Sommer) bzw. eben mit der Kennung M+S und das sind sowohl Winter- als auch Ganzjahres-Reifen
25. März 20196 j Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen. Entscheidend ist die M&S Kennzeichnung bzw. neu das Alpine Symbol.
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