September 17, 20204 j Man sollte allerdings auch hier - insbesondere falls eine solche Versicherung im Paket einer Kreditkarte Gold oder Platin ist - auf Pferdefüße achten. Z.B. Reiserückhol-Klausel in "medizinisch notwendigen" statt "medizinisch sinnvollen" Fällen -> Pferdefuß, vermeiden!!! Oder benötigt man auch ggf. eine Versicherung für Such- und Bergungskosten wenn man gerne Berge besteigt?... Weitere "klassische" Pferdefüße bei Versicherungen über Kreditkarte: Bindung an Karteneinsatz bei Reisebuchung Keine freie Arztwahl Hohe Selbstbeteiligung Ich denke da besonders an eine luxemburgische Bank, die eine kostenlose Gold-Karte anbietet. Aber auch an einen "prestigeträchtigen", teuren amerikanischen Anbieter...
September 17, 20204 j Autor Da meine ältere Tochter heimatnah studiert hat und aus Kostengründen noch im Elternhaus wohnt, ist sie bei verschiedenen Versicherungen im Gegensatz zur jüngeren Schwester, die ihren Master zur Zeit 500 km entfernt von hier macht noch eingeschlossen. Erst mit dem Auszug wird sie das Grundpaket aus Privathaftpflicht- und Hausratversicehrung brauchen. Die Kfz-Versicherung läuft noch über mich, was einen großen Vorteil hat: Ich habe noch eine alte ADAC-Plus-Mitgliedschaft, durch die sie auch versichert ist. Mein Altvertrag ist zwar 5 oder 10 € teurer als der heute übliche Vertrag, deckt aber alle Fahrzeuge und alle berechtigten Fahrer vom Mitglied und Partner ab. Bei den neuen Bedingungen braucht der Partner eine zwar verbilligte, aber eigene Mitgliedschaft. Na ja, den Auslandsreisekrankenschutz haben wir seit vielen Jahren auch vom ADAC. Ich gebe zu, ich habe seit Jahren keine Preise und Leistungen mehr verglichen. Ich weiß auch gar nicht mehr genau, welche Länder da eingeschlossen sind. Als meine ältere Tochter einen Schüleraustausch mit Buffalo, NY, also den USA gemacht hat, brauchte sie für die Zeit noch eine Extra-Versicherung wenn ich mich recht entsinne, während sie bei den anderen Auslandsaufenthalten in England, Schottland und dem Auslandssemester in Irland mit dem normalen Auslandsreisekrankenschutz auskam, da das alles EU-Länder waren. Meine Tochter hat das Glück, das Referendariat auch in Köln machen zu können, daher muss sie (noch) nicht umziehen. Sie kann sich damit Zeit lassen, wird aber wohl bald ausziehen, so dass die Fragen von eigenen Versicherungen usw. in naher Zukunft wichtig werden werden. Gruß Michael
September 17, 20204 j Meine ältere Tochter hat es geschafft, sie hat ihren Master of Education und wird sich nun als Gymnasiallehrerin für Chemie und Englisch ins "richtige" Berufsleben stürzen (als Studentin hat sie natürlich schon verschiedene Jobs hinter sich, aber das zählt hier wohl nicht). Sie darf (muss?) sich nun erstmals privat krankenversichern. Da wir in der Familie ausschließlich gesetzlich krankenversichert sind, haben wir keine Erfahrungen mit privaten Krankenversicherungen. Die Preise wird man schon vergleichen können, ebenso die Leistungen auf dem Papier, aber welche Versicherung ist (warum auch immer) empfehlenswert und welche nicht? Ich bin gespannt! Gruß Michael Ich kann die DBV empfehlen. Gutes und schnelles Zahlungsverhalten. Das ist vor allem im Ref wichtig, weil man ja als Privatpatient in Vorkasse geht und die Rechnung erstmal selbstzahlen muss. Die Beihilfe in RLP lässt sich da gerne mal 6-8 Wochen Zeit... Zudem bietet die DBV (andere vielleicht auch, aber da habe ich keine Info) die Möglichkeit einen Standardvertrag aber mit günstigeren Konditionen für Beamte auf Widerruf abzuschließen, der dann keine weitere Gesundheitsprüfung erfordert, wenn die Verbeamtung ansteht, sondern einfach nur auf den normalen Tarif aufgestockt wird. Im Übrigen würde ich meine Lebenszeit nicht darauf verwenden die 10.000 möglichen Tarife zu vergleichen, sondern eine Vorauswahl durch einen Versicherungsmakler treffen lassen. Und: keine Panik, Infos zum Thema Beihilfe und Krankenkasse bekommt deine Tochter noch vom Ausbildungsseminar...
September 20, 20204 j Servus, es gibt nach meiner Erinnerung eine Reihe von Privaten Krankenversicherungen (aber nicht alle!), die auch einen speziellen Tarif fürs Referendariat anbieten - nachfragen. Das ist schon ein erster Test, um zu sehen, ob die jeweilige PKV einen zu den im jeweiligen Bundesland geltenden Beihilferegeln passenden Ergänzungstarif anbietet. Debeka, HUK usw wurden schon genannt. Ich empfehle Deiner Tochter sich ggf auch bei den bereits verbeamteten Lehrerkollegen umzuhören (und sich vielleicht auch mal eine privatärztliche Rechnung anzusehen. Abrechnung zum 2,3 fachen GOÄ Satz ist bei vielen Ärzten bei Privatversicherten die Regel, und wenn dies das Stellen der Rechnungen an ein aärztliches Inkassobüro delegiert haben, werden Deiner Tochter (und Du) sich evtl. erst recht wundern.) Nichts für ungut, Gruss CC??
September 20, 20204 j So viel ich weiß rechnen alle Ärzte bei Privatversicherten mit dem 2,3 fachen GOÄ Satz ab. Es geht auch öfters höher. Zahnarztrechnungen mit 3,5 fachen Posten und mehr sind keine Seltenheit. Aber so lange die Ärzte an die Gebührenordnungregeln halten ist Ruhe. In unseren Familien haben wir zwei Fachärzte. Beide sagen das Gleiche, ohne die Privatpatienten müssten sie ihre Läden dichtmachen.
September 20, 20204 j ich kann nur von Privat abraten. Meine Kollegen, die aus dem Ausland nach D kommen, werden sofort von einer Beraterin bequatscht, haben den Vertrag am Hals, kommen nie wieder raus, und merken anschliessend, dass sie Ihre Familie extra versichern muessen. Nepp ist das. (bin selbst freiwillig GKV, man kann sich ja auch für manche Dinge zusatzversichern)
September 20, 20204 j ich kann nur von Privat abraten. Meine Kollegen, die aus dem Ausland nach D kommen, werden sofort von einer Beraterin bequatscht, haben den Vertrag am Hals, kommen nie wieder raus, und merken anschliessend, dass sie Ihre Familie extra versichern muessen. Nepp ist das. (bin selbst freiwillig GKV, man kann sich ja auch für manche Dinge zusatzversichern) Du bist kein Lehrer? Dann bitte mit solchen Tipps zurückhalten. Alles andere als privat versichern macht für Lehrer keinen Sinn, weil das Land eben 50% der Kosten übernimmt. Für Familienangehörige auch bis zu 80%...
September 21, 20204 j Moderator Ja, ging mir auch so. Vielleicht in der Überschrift noch "...für Beamte" ergänzen?
September 21, 20204 j Ja, ging mir auch so. Vielleicht in der Überschrift noch "...für Beamte" ergänzen? Guter Vorschlag!
September 21, 20204 j Moderator Ja, ging mir auch so. Vielleicht in der Überschrift noch "...für Beamte" ergänzen? Hab’s ergänzt …… Gruß, Thomas
September 21, 20204 j Ganz wichtig für GKV-Versicherte, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen - unbedingt eine Anwartschaft bei der Versicherung beibehalten und bezahlen.Sollte der Aufenthalt nämlich länger werden als geplant wird es schwierig mit der Rückkehr in die GKV.
September 22, 20204 j Ganz wichtig für GKV-Versicherte, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen - unbedingt eine Anwartschaft bei der Versicherung beibehalten und bezahlen.Sollte der Aufenthalt nämlich länger werden als geplant wird es schwierig mit der Rückkehr in die GKV. Was ist für dich ein "längerer Auslandsaufenthalt"? Ich hatte nach drei Jahren im Ausland zumindest keinerlei Probleme
September 22, 20204 j Was ist für dich ein "längerer Auslandsaufenthalt"? Ich hatte nach drei Jahren im Ausland zumindest keinerlei Probleme Länger als zehn Jahre in meinem Fall.
September 24, 20204 j Den Beitrag von patapaya kann ich auch nur bestätigen. Auch ich bin privatversichert und meine Frau gesetzlich. Obwohl meine Frau gesetzlich krankenversichert ist, dürfen unsere Kinder nicht bei ihr mitversichert sein, sondern müssen auch die private KV haben. Diese Pauschalaussage ist leider falsch. Sofern ein Elternteil privat versichert und ein Elternteil gesetzlich versichert ist können die Kinder weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, wenn der Privatversicherte mit seinem jährlichen Einkommen nicht über die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( 2020 beträgt diese 62.550 €, 2021 vorrausichtlich 64.350 € ) ) kommt. Bei Angestellten kann man im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder auch anderer Zuschüsse in Form von Geld- und Sachprämien, die keinen regelmäßigen Chrarakter haben oder die nicht tariflich festgeschrieben sind das Einkommen "gestalten". Also man kann durchaus 70.000 € brutto im Jahr verdienen, wenn davon ca. 7.500 € aus Zuschüssen ( z. B. für Studiengebühren der Kinder ) und einer betrieblichen Altersversorgung bestehen. Da gibt es schon recht viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenso kann man als Selbständiger auch unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben und sich z. B. als GmbH-Gesellschafter keine Tantiemen über die Lohnabrechnung ausschütten lassen, sondern diese Zahlungen als Gewinnausschüttung aus Unternehmensbeteiligungen deklarieren. Diese gehören nicht zum Jahresarbeitentgelt, Tantiemen hingegen schon................... Anbei mal ein kleiner Excurs............ Hat zwar nichts mit Beamten zu tun, aber vielleicht ist es für den einen oder anderen interessant............Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.pdf
September 25, 20204 j Es hängt auch maßgeblich davon ab, wer das höhere Einkommen hat. Dort werden die Kinder versichert. Es muß von der GKV jährlich geprüft werden ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
September 25, 20204 j Es hängt auch maßgeblich davon ab, wer das höhere Einkommen hat. Dort werden die Kinder versichert. Es muß von der GKV jährlich geprüft werden ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Auch leider wieder nicht so ganz richtig. Ich hole da mal weiter aus: Wenn ein Elternteil in einer Privaten Krankenversicherung versichert ist, muss dieser auch noch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und mehr verdienen als der GKV versicherte. Ist dieses der Fall muss das Kind aber keineswegs zwangsläufig in die Private Krankenversicherung. Das ist leider immer noch weit verbreiteter Unsinn. Das Kind kann bei der gesetzlichen Krankenkasse gegen eigenen Beitrag (Kinderbeitrag) versichert werden und wird nicht gezwungen diese zu verlassen. Aus wirtschaftlichen Gründen und vor allem aus Gründen der Leistungen kann es jedoch Sinn machen, das Kind (wenn es gesund ist) in der PKV zu versichern. Im Rahmen der "Neugeborenenversicherung spielt der Gesundheitszustand zudem generell keine Rolle, solange kein besserer Versicherungsschutz als bei dem Elternteil gewünscht wird. Private Krankenversicherung für das Kind: Wenn das Kind in der Privaten Krankenversicherung versichert werden soll gibt es unterschiedliche Tarife und Modelle. Ob ein Kind von Geburt an ein Versicherungsschutz auch für Zähne und Zahnerkrankungen haben muss, ist nicht immer leicht zu beantworten. Oft gibt es sog. Kompakttarife, die das beinhalten. Aufgrund der geringen Beitragshöhe ist in der Regel der sofortige Einschluss aber sinnvoll. Und, das wird oft auch außer acht gelassen: Kindertarife haben oft keine Selbstbeteiligung. Zudem erhalten privatversicherte Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss für die private Krankenversicherung ihrer Kinder. Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss wird (bis zur Höchstgrenze von 367,97 € zzgl. Pflegeversicherung) auch für den Beitrag des Kindes gezahlt. Dazu wird der Gesamtbeitrag ermittelt, dieser durch zwei geteilt und dann bis zu 50% oder bis zu eben genanntem Maximalbetrag bezahlt. Ebenso wird ein 50% Zuschuss zu dem Beitrag der Pflegepflichtversicherung gezahlt. Bei Kindern, die kein eigenes Einkommen haben, ist die Pflegepflichtversicherung jedoch kostenfrei. Also: Das Kind von unterschiedlich versicherten Eltern (also einer in der gesetzlichen Krankenkasse und einer in einer privaten Krankenversicherung) hat unter Umständen einen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung. Dieses ist besonders oft bei Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen (die in der PKV sind) der Fall. Oftmals liegt das Einkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze weshalb hier eine Familienversicherung nach §10 SGB V möglich ist. Ist diese beitragsfreie Versicherung in der GKV nicht möglich, so kann das Kind gegen Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert werden.
September 25, 20204 j Na ja, bei uns liegt es so dass beide Ehepartner weit über der Jahresarbeitsgrenze liegen, meine Frau aber deutlich über mir und die Kinder sind mit meiner Frau beitragsfrei familienversichert. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert.
September 25, 20204 j Ja, da seid ihr ein klassisches Beispiel dafür, dass man hier keine Pauschalaussagen tätigen kann, wenn man die Gegenbenheiten / Voraussetzungen nicht kennt.
Oktober 2, 20204 j Hallo Ich habe hier die ersten 2 Seiten gelesen; leider auch viel Falsches. Wenn deine Tochter in Refrendariat kommt, wird sie zunächst Beamtin auf Widerruf. Das bedeutet, dass sie von Ihrem Arbeitgeber (z.B. LBV) keinen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Kranken(versicherungs-/kassen-)beitrag bekommt, sondern den gesamten monatlichen Beitrag (bei der gesetzlichen Krankenkasse also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) beuahlen muss. Der Diensther bei Beamten beteiligt sich aber bei jeder zu bezahlenden Arztrechnung i.d.R. mit 50 % der Kosten. Deshalb muss sich ein Beamter auch nur zu (i.d.R.) 50 % privat versichern, was den monatlichen Beitrag entsprechend reduziert. Ein paar Worte noch zu den unterschiedlichen privaten Krankenversicherern: Einige Versicherungen bietet bei Leistungsfreiheit (also, keine zu bezahlende Rechnung innerhalb eines Kalendarjahres) eine Beitragsrückerstattung ab dem 1. Jahr an. Andere staffeln ihre Beitragsrückerstattungen innerhalb der ersten 4 Jahre. Also, neben den Leistungen und dem Beitrag ist das ein nicht unerheblicher Faktor. Ich hoffe, ich konnte hier einiges richtigstellen. Viele Grüße der Michael Mark
Oktober 2, 20204 j In Sachsen sind Lehramts-Referendare im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses angestellt. Da gibt es dann keine Beihilfe vom Dienstherrn. In Sachsen-Anhalt und Baden Württemberg kann der Vorbereitungsdienst sowohl im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis als auch als Beamter auf Widerruf erfolgen. Der Dienstherr beteiligt sich allerings auch bei Beamten nicht mehr immer an 50 % der Kosten. Gerade wenn es z. B. um Zahnersatz geht wird nur noch der medizinisch notwendige Zahnersatz mit 50 % bezuschusst, höherwertigere Versorgung gehört zum Eigenanteil. Hat der der Lehramts-Referendar oder die Referendarin mindestens zwei Kinder, steigt der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %. Ebenfalls 70 % beträgt die Beihilfe für berechtigte Ehepartner oder auch für eingetragene Lebensgefährten. Für das berücksichtigungsfähige Kind wird sogar Beihilfe in Höhe von 80 % gezahlt. man muss also nur eine sog. "Restkostenversicherung" privat abschließen.
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