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icesaab

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Alle Beiträge von icesaab

  1. Das Zugfahrzeug ist inzwischen im Saab-Himmel.....der Weiße fliegt nach der Reha wieder.....
  2. icesaab hat auf jfp's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    ....das was dahinter ist - ist doch wohl sehr ähnlich
  3. icesaab hat auf jfp's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    ....sehr ausführlich hier schon berichtet: https://www.saab-cars.de/threads/rost-im-radhaus.67021/
  4. ...dieser Beitrag und der weitere dort wird dir vermutlich helfen https://www.saab-cars.de/threads/radio-funktioniert-nicht.29895/#post-694897
  5. Grüezi Reparatur von Steuergeräten hatten wir hier... https://www.saab-cars.de/threads/link-zur-reparatur-von-steuergeraeten-glaubitz-gmbh.53372/ und weitere Hinweise https://www.saab-cars.de/threads/abs-steuergeraet-gehimmelt-aus-dusseligkeit.56612/ beachte beim Tausch https://www.saab-cars.de/threads/abs-und-brake-leuchtet.51335/#post-1049150
  6. .......so sind die wertvollen 82 Cent wenigstens nicht verloren gegangen ......und den Karton kann man nochmal nutzen
  7. Hallo Stefan [mention=4656]StRudel[/mention] Ernsthaft - hat genau [mention=266]swedishelk[/mention] die genau richtige Antwort gegeben. Der Kater hat genügend dieser traurigen Fälle in seinem ArbeitsLeben/umfeld erlebt - einige sind nicht gimflich ausgegangen. Davor warnt er nicht nur in diesem Threat - ich kann ihn sehr gut verstehen - da ich leider selbst auch einige dieser Fälle aus einer anderen Perspektive kenne. Wann um welche Uhrzeit hier ein Text geschrieben und gepostet wird, sollte zweitrangig sein - denn es verblasst nach einiger Zeit - die Bedeutung ist das Wesentliche.
  8. .......lass es im Karton - hab ihr gerade nen WIS-Auszug zum Fehler geschickt
  9. ....lies bitte hier mal https://www.saab-cars.de/threads/getriebefehler-p1862-1863-und-1857-wer-kann-helfen.45048/#post-929094 Kabel und Steckverbindungen überprüfen
  10. .....da fällt mir direkt die PLZ 58452 ein. Hier im Forum unterwegs und bekannt.
  11. ......hatten wir hier schon mal beschrieben - https://www.saab-cars.de/threads/alarmsirene-9-3-2002-montageplatz.62492/#post-1217067 - und auch in der Knowledge-Base https://www.saab-cars.de/threads/alternative-heilungsmethode-sirene-alarmanlage.45808/
  12. ....für Beginner [mention=14744]stefmuc[/mention] .....hier schnell zu finden https://www.saab-cars.de/threads/kaufberatung-900-ii-9-3-i.42504/
  13. .......es geht doch um die Einbauanleitung - die wird dort von einigen Usern sehr gut und detailliert beschrieben. Auf der Homepage von Brink ist sie nicht mehr zu finden. ggf hat ja einer von hier in der Gemeinschaft diese Anleitung und kann sie dir per PN zusenden, wenn du sie in Zettelform unbedingt benötigst ?
  14. ....biddesssssööööön - alles schon mal dagewesen https://www.saab-cars.de/threads/anleitung-fuer-originale-anhaengerkupplung.26987/
  15. icesaab hat auf Priich95's Thema geantwortet in 9-5 I
    ......aber allerdings nicht im juristischen Sinne und Bereich - da widerspreche ich dir hiermit deutlich !! .......dieser Absatz kann, wenn's hart auf hart kommt als dein Geständnis zu einem Delikt laut StGB gewertet werden. Denn - - es ist eine Straftat nach § 240 StGb - und § 253 StGB ist ggf noch anschließend zu prüfen - eine Strafttat, die du scheinbar nicht nur einmal beganngen hast?! 1. Im Klartext - § 240 Nötigung und § 253 Erpressung 2. kleine juristische Nachhilfe für dich nun vorab - bevor du weiterhin hier meinst, anderen Menschen so weiterhin zu begegnen! Wäre dann eine Fortsetzung der Nötigung und Wiederholung. 3. Die Nötigung wird begangen in der Form einer Drohung durch dich [mention=11639]janira[/mention] - auch das ist als Gewalt zu werten - denn du brauchst nicht zwingend jemanden zusammen schlagen - wie du es hier nennst! Begründung: a) Definition: Drohung Unter Drohung ist dabei das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt und welches eintreten soll, wenn sich der Bedrohte nicht dem Willen des Drohenden fügt. b) Von der Gewalt unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei Letzterer ein künftiges Übel in Aussicht gestellt wird, die Gewalt jedoch ein gegenwärtiges Übel darstellt. Von der strafrechtlich bedeutungslosen Warnung unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei der Warnung auf Gefahren eines bestimmten Verhaltens hingewiesen wird, auf dessen Eintritt der Täter allerdings keinen Einfluss hat oder zu haben vorgibt c) Ob der Täter tatsächlich Einfluss auf die Verwirklichung des angedrohten Übels hat, ist irrelevant. Relevant ist ausschließlich, dass für das Opfer der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und das Opfer die Verwirklichung wenigstens für möglich hält. juristisches Examen-Beispiel - sehr ähnlich wie du hier es schilderst - aber für dich ausreichend zu verstehend, das du kurz vor einer Strafanzeige stehst! Beispiel: B schuldet A 50 000 €, deren Rückzahlung er jedoch verweigert. A sucht B auf und droht ihm, dass er eine russische Schlägertruppe engagieren werde, falls B das Geld nicht bis zum Ende der Woche zahlen werde. Tatsächlich hat A keine Ahnung, wie er an eine solche russische Schlägertruppe herankommen soll. Er hat lediglich im Fernsehen gehört, dass es derartige Schlägertrupps geben soll. Hier ist, sofern B sich dem Willen des A beugt, und ihm die Summe am Ende der Woche auszahlt, eine vollendete Nötigung gegeben, da das in Aussichtstellen des Herbeirufens einer Schlägertruppe die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist. Dass A tatsächlich nicht über eine solche Schlägertruppe verfügt, ist irrelevant, wenn B seine Warnung ernst nimmt. - Die Drohung ist nur dann strafbar, wenn ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird. Du hast diese Drohung nicht nur verbal ausgesprochen, wie im o.g. Beispiel - sondern bist mit 3-4 gut trainierten Kumpels - die optisch diese Gewalt dargestellt haben - dort bei den Bürgern aufgetreten. Wärst du mir oder einem meiner Freunde oder Bekannten vorstellig geworden - wüsstest du nun wie deine Nötigung ausgegangen wäre - vorm örtlichen zuständigen Amtgericht, wo du gedroht hast. ....und übrigens - § 240 StGb Nötigung (3) Der Versuch ist strafbar. Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. ......und auch hier erkenne ich deine juristischen Schwächen - denn wenn es um die Erstattung oder Rückzahlungen geht - dann erfolgt es über ein gerichtliches Mahnverfahren und keinesfalls über eine Strafanzeige, die jeder Bürger beim zuständigen Mahngericht einreichen kann.
  16. diese? Knopf / Tasten Funkfernbedienung / Sender Original SAAB 9000 / 900 II - Artikel Nr 5040274 https://schwedenteile.de/p/41191/knopf-tasten-funkfernbedienung-sender-original-saab-9000-900-ii.html?cPath=3782
  17. icesaab hat auf Kanten's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    ...na dann schau doch noch einmal und suche weiter - zum Beispiel bei schwedent.... dort gibt's ihn für 62,95€ plus Versand
  18. icesaab hat auf Kanten's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    Saab 9-3 (-2003), 900 (1994-) Gaszug Artikel Nr 4444121
  19. ....dann auch vielleicht beim erstellen des Titels nicht sparsam umgehen und einen Bindestrich setzen = Saab 9-3
  20. .......wird allein nicht reichen - hatten wir hier auch schon alles - Suche bei Tante google im hier angemeldeten Zustand "Saab 9-3 größere Bremsen" einige Treffer: https://www.saab-cars.de/threads/308-mm-bremse-adapter.64094/ https://www.saab-cars.de/threads/345mm-bremsen-am-9-3-i-und-vorstellung-meinereiner.55147/
  21. ...ich schon - nicht bei Saab - daher kam ich drauf.
  22. ...hast auch gelesen: Getriebe = Automatik - ebenso die Spiraldrähte zum Lenkrad, vermutlich ein "Gaspedal" Somit ist es sehr vermutlich eine Spezialanfertigung für ein Handicap People gewesen
  23. Ahoi - schau hier : https://www.saab-cars.de/threads/tipps-zum-austausch-des-kurbelwellensensors-gesucht.12102/ oder http://www.twinsaabs.com/9-5_repair/cps/intro.asp?nsteps=2 ....drauf achten das der alte Dichtring mit raus kommt! ....und immer genügend Wasser unterm Kiel ;-)
  24. Okay

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