Veröffentlicht Januar 21, 200718 j ...hier wollte mich doch tatsächlich wieder eine tieffliegende Saab überholen
Januar 21, 200718 j und hielt immer den gleichen abstand, gell ? dann war er auf nem trailer oder du auf 'm karusell :biggrin:
Januar 21, 200718 j danke - aber die trachtentruppe hätten dich nicht anhalten dürfen ... 901 mit AHK -- grenzwertig, oder
Januar 21, 200718 j danke - aber die trachtentruppe hätten dich nicht anhalten dürfen ... Eine Faustregel besagt, dass das Zugfahrzeug eine Nummer grösser sein sollte wie das auf dem Trailer. Grün-Weiss kennt diese Regel bestimmt.
Januar 21, 200718 j Autor @farbenstern - wessen Reifen meinst du? @kuchen - ich find er sieht in grün schon etwas größer aus ;-D
Januar 22, 200718 j Eine Faustregel besagt, dass das Zugfahrzeug eine Nummer grösser sein sollte wie das auf dem Trailer. Grün-Weiss kennt diese Regel bestimmt. Anscheinend kennt Grün-Weiss die Regel nicht. Ich bin noch nie angehalten worden, außer 1 mal und da ging es nur um eine Kontrolle, ob der 9000er auf dem Hänger nicht gestohlen war (Kripo) Und mit dem 9000er zumindest geht das, da man da bis 1900 kg (je nach Eintragung) ziehen darf...Also ohne Probleme gleiches Auto...
Januar 22, 200718 j Aberbeim 900 gehts legal halt nicht. Der Hänger wiegt immer 5-600 kg und ziehen darf er 1200, evtl.mit Erlaubnis 1500 kg. Passt nicht.
Januar 22, 200718 j Aberbeim 900 gehts legal halt nicht. Der Hänger wiegt immer 5-600 kg und ziehen darf er 1200, evtl.mit Erlaubnis 1500 kg. Passt nicht. Ja, kann ja sein (habe ja auch den 9000er erwähnt, da ich die Daten des 900 nicht kenne). Ging aber um die Generelle Faustregel "Auto darf gleiches nicht auf einem Hänger haben", die angeblich von grün weiss gesehen wird....
Januar 22, 200718 j Ja klar, das geht. Die Faustregel habe ich auch nie gehört. Mir ist gestern Jeep Cherokee von Jeep Cherokee auf Hänger gezogen begegnet. Sah eindrucksvoll aus.
Januar 22, 200718 j Ja klar, das geht. Die Faustregel habe ich auch nie gehört. Mir ist gestern Jeep Cherokee von Jeep Cherokee auf Hänger gezogen begegnet. Sah eindrucksvoll aus. Ein Gespann mit einem großen Impuls.....wenn es soweit kommt...
Januar 22, 200718 j das zul. Gesamtgewicht ist höher als das Leergewicht. Je nach Anhänger könnte das gehen, muss aber nicht... auf jeden Fall ist die Faustregel nicht die schlechteste. m.E. steht auf dem Typenschild eines jeden Fahrzeuges noch ein Wert für das max. Zuggewicht, der nicht überschritten werden darf. /To StVZO §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen (1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, 2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, 3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen. (2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen. (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
Januar 22, 200718 j ...was willst Du uns sagen ? Das war mir auch zu lang.... Anhängergewicht (max. Zuglast oder wie auch immer das heißt) ist im Fahrzeugbrief eingetragen. Da brauchts nichts anderes...
Januar 22, 200718 j Als Fahrlehrer mische ich mich da jetzt nicht ein...... Auch ich habe Fotos, auf denen als Zugfahrzeug mein 901 mit Trailer zu sehen ist. Darauf dann noch ein 901..... Selbst mit dem 9-3 als Zugfahrzeug mit einem 900 Turbo 16s hinten drauf war es schon sehr, sehr grenzwertig. Beim Auffahren des Wagens häte ich an der Hinterachse meines 9-3 gleich die Räder wechseln können - hingen so schöööön frei! Naja und der Transport war im Dunkeln, Fahrschulwerbung beim Zugfahrzeug wurde entfernt, waren auch "nur" 150 Kilometer und auf der Autobahn auch nie schenller als...... na lassen wir das:tongue: ....... Normalerweise ziehe ich nur meinen 96er, 95er /sogar bis nach Essen 2005) oder die Sonett spazieren - und das passt gut!
Januar 22, 200718 j Als Fahrlehrer mische ich mich da jetzt nicht ein...... Auch ich habe Fotos, auf denen als Zugfahrzeug mein 901 mit Trailer zu sehen ist. Darauf dann noch ein 901..... Selbst mit dem 9-3 als Zugfahrzeug mit einem 900 Turbo 16s hinten drauf war es schon sehr, sehr grenzwertig. ... Und diese Angelegenheit ist schon verjährt ?
Januar 22, 200718 j Ich hatte neulich auch einen Fahrlehrer vor mir, der nacheinander 3rote Ampeln überfuhr, bis ich ihn dann aus den Augen verloren, an der Tankstelle aber wiedergetroffen und aus Neugier angesprochen habe...
Januar 22, 200718 j Meine Schandtat ist bereits verjährt: Mit Golf II 1300 (satte 55PS) hinten Hänger dran mit ca. 550 kg Leergewicht und darauf ein 901 turbo 8v (ca. 1250 kg), also in Summe 1800 kg. Der Golf stand auf grenzwertigen 155er Winterreifen und hatte bestimmt nicht mehr als 'ne Tonne zulässiges Anhängergewicht, also um's 1,8-fache überladen. Zumindest weiß ich jetzt, warum das aus gutem Grund verboten ist. Selbst an der leichtesten Steigung (sonst kaum merklich) ging anfahren nur mit 5000 Umin und schleifender Kupplung und abwechselnd quietschenden Vorderreifen, je nach Grip des Asphaltflicken, der sich gerade unter dem jeweiligen Rad befand. Um die Fuhre möglichst in Fahrt zu halten bin ich dann sogar durch eine schon ziemlich dunkelgelbe Ampel gefahren, denn von der Stelle wär ich vermutlich nicht mehr weggekommen. Bremsen ging auf der Ebene einigermaßen, aber beim leichtesten Gefälle war das trotz allergroßzügigst bemessenem Bremsweg und möglichst geringer Fahrgeschwindigkeit eine derart haarsträubende Angelegenheit, daß ich heute noch beim Drandenken schaudere. Als mildernde Umstände kann ich nur anführen, daß meine Strecke nur ca. 15 km weit war, Bundesliga-Samstagnachmittag, die Straßen also leer und Grün-Weiss anderweitig beschäftigt. Den Golf habe ich dann ebenfalls mit Hänger (Baumarkt-750 kg-ungebremst, beladen mit Saab-Motor/Getriebe) hinten dran sofortverschrottet. Der vor mir fahrende BMW mußte wegen eines irrsinnigen Überholmanövers im Gegenverkehr vollbremsen, ich knallte trotz Bremsung mit blockierten Rädern ins BMW-Heck. Jungs, ich sach euch: Es ist überhaupt kein Spaß, wenn die Ladung in die vordere Hänger-Bordwand knallt (alle Spanngurte halfen nix, die Verankerungen rissen aus). Grüße Hardy
Januar 22, 200718 j nun, ich hab so was mal mit einem randvoll mit mutterboden beladenem tandemachser ausprobiert -- Zugfahrzeug VW-Bus -- zul. zuglast 1800kg es fing damit an, daß ich nur mit hilfe eines 2m langen vierkantholzes ankuppeln konnte -- etwas wenig luft auf den anhänger-reifen ?? ab zur tanke und 4bar drauf, hat aber nicht viel geändert, da die erde wohl um die 2500kg gehabt haben mußte .. also zusammen wohl 3t. auf 'nem Sonntagmorgen dann ganz vorsichtig mit ca 60km/h ins umland zur abladestelle
Januar 22, 200718 j Das war mir auch zu lang....hab's extra fett gemacht... Anhängergewicht (max. Zuglast oder wie auch immer das heißt) ist im Fahrzeugbrief eingetragen. Da brauchts nichts anderes... na, dann brauchen wir auch nichts von Faustregeln erzählen.. das o.g. koennte die trachtengruppe im kopf haben meinte ich... /To PS: meine Sünde: 2t-Yachtanhänger (ca.) am A-Omega 2.4i (1700kg)
Januar 24, 200718 j Ich dachte 40 Zoll weil der hintere Saab so hoch kam im Rückspiegel ;) Ich bin einmal mit einem Opel Yep als Zug und habe das selbe auf dem trailer gehabt es war ein solcher Mist ... Nicht nur weil es Opel war ;) Es war wie Schaukelpferd reiten nur gefährlicher....
Januar 25, 200718 j Ich hatte neulich auch einen Fahrlehrer vor mir, der nacheinander 3rote Ampeln überfuhr, wenn frei war? ...
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