Februar 18, 201114 j In den, seit Jahren bei mir im PC gespeicherten, Original-Saab/TüV-Unterlagen der Saabfreunde steht sinngemäß: Bei * Eintrag nicht nötig, wenn in Papieren enthalten (Vermerk also Blödsinn, ist doch dann schon ein Eintrag) ansonsten *** Sachverständiger und Eintrag erforderlich, wenn nicht schon in den Papieren vermerkt (trotz Zulässigkeit nach Saabtabelle mit passenden Felgen). Ja, aber das ist doch alles aus Zeiten, in welchen alles was an das Auto geschraubt wurde, auch eingetragen sein mußte. Ich denke mal, dass Udos Problem eigentlich nur mit den alten Papieren auftreten kann. Denn bei den neuen bleibt dem Prüfer nur a) ungeprüft durchwinken oder b) Datenbank abfragen, sofern nicht zufällig die einzig eingetragene Größe verbaut ist.
Februar 18, 201114 j Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis. Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...
Februar 19, 201114 j Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis. Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es... In dem Punkt haben die Deutschen einfach einen Knall. Anders kann man das nicht sagen. Beim TÜV in Belgien ist für jeden Fahrzeugtyp eine Liste vom Hersteller hinterlegt, welche Felgen zugelassen sind. Die Originalfelgen sind alle dabei. Da schauen die nur, ob es die richtigen sind. Da muß nichts eingetragen werden.
Februar 19, 201114 j Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis. Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...Es sind in der Schweiz zwar keine zulässigen Grössen im Fahrzeugausweis eingetragen, aber mir hat letzthin jemand erzählt, dass sehr wohl eine typengeprüfte Bereifung vorgescheiben sei. Wenn die Bereifung davon abweiche (obschon sie auf die entsprechende und auch zugelassene Felge passt), dann sei kein Druchkommen bei der Prüfung möglich. Danach auf dem Stassenverkehrsamt nachgefragt und tatsächlich gibt es diese Listen mit den jeweilig möglichen Felgengrössen und den dazu vorgeschriebenen Reifen. (Habe die Daten für den 9-3I) Die Frage wäre nun, wird das bei unserer MFK (TÜV) in der Regel nicht geprüft, ausser die Felgen sehen gleich schon viel zu breit aus? Oder ist das womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich??
Februar 19, 201114 j Oder ist das womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich?? Kantöndligeischt lässt grüssen.... Fals ein Auto in der Schweiz kaum vorzuführen ist, kann man in den Kanton Wallis... (fast alles möglich) Kenne jemand der hat ein Viertel-meilen Wagen da Prüfen können....
Februar 19, 201114 j Tja was das Eintragen betrifft, sind wir hier in AT wohl der Spitzenreiter - bei meinem Mopped (Honda Transalp) sind im Typenschein und im Zulassungsschein sogar die Fabrikate und Modelle an Reifen taxativ aufgelistet, die montiert werden dürfen - hab mal vor ein paar Jahren die aktuelle Freigabeliste von Honda nachtragen lassen (nachdem ich 3 Monate auf einen Termin bei der Landesprüfstelle warten mußte, in der ich nur einen Käsezettel mit Termin in Händen hielt) Allerdings haben die Reifen noch nie jemanden interessiert - max. die Profiltiefe. jetzt fahre ich halt mit 2 A4 Blättern im Zulassungsschein herum an Zusatzeinträgen...
Februar 19, 201114 j ... bei meinem Mopped (Honda Transalp) ...Was Du nicht sagst! Wäre bei Deinem Nick sicher niemand drauf gekommen. Bis vor ein paar Jahren gab es in D für Moppis meines Wissens auch teilweise Reifenbindungen, welche aber wohl mal komplett aufgehoben wurden.
Februar 20, 201114 j Bis vor ein paar Jahren gab es in D für Moppis meines Wissens auch teilweise Reifenbindungen, welche aber wohl mal komplett aufgehoben wurden.Ne, die gibt es in D immer noch. (für Motorräder)
Februar 21, 201114 j Für Autos gibt es m.W. keine Reifenbindung mehr in D. (Porsche 944 lässt grüßen)
Februar 21, 201114 j vielleicht hilft ja das weiter : http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=67910
Februar 21, 201114 j Für Autos gibt es m.W. keine Reifenbindung mehr in D. (Porsche 944 lässt grüßen) Kennst Du dazu auch eine Quelle? Das würde helfen ...
Februar 21, 201114 j Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung: Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Begründung der Europäischen Kommission: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt. Geltungsbereich: alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR Konsequenzen für den Fahrzeughalter: Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder in sonstiger Weise (z. B. Betriebsanleitung) empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgut-achten eines Sachverständigen einzuholen. Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt. Bedeutung für den Reifenhandel: Der Händler ist vor Montage eines nicht empfohlenen Fabrikates nicht mehr verpflichtet, beim Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern. Es wird jedoch in der Regel vom Händler zu erwarten sein, dass er seinen Kunden über die Eignung eines bestimmten Reifenfabrikates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges berät. Verfügt der Händler nicht über die dazu erforderlichen Kenntnisse, wird er in der Regel fahrlässig handeln, wenn er nicht empfohlene Reifen montiert, ohne Erkundigungen über ihre Geeignetheit bei Hersteller eingeholt zu haben. Umrüstung auf nicht eingetragene Reifengrößen: Hier gilt weiterhin die bisherige Vorgehensweise: Dimensionsauswahl; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen-Herstellers (Nicht immer nötig); Abnahme durch einen Sachverständigen; Eintragung durch die Zulassungsstelle (falls erforderlich). Quelle: BMVBW vom 01.03.2000,S 33/37.15.02-11; VFZ
Februar 21, 201114 j Autor vielleicht hilft ja das weiter : http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=67910 Vielen herzlichen. Aber so einen Brief/Schein habe ich von meinem 2,3l auch mitgenommen. Hat aber keinen interessiert. Gruß Udo
Februar 21, 201114 j Ne, die gibt es in D immer noch. (für Motorräder)Nö. Hat sich ebenfalls längst erledigt.
Februar 21, 201114 j Nö. Hat sich ebenfalls längst erledigt.Wohl nicht wirklich... Bin seit dem Kauf meiner Kawasaki Versys öfter im deutschen Versysforum unterwegs und beklagen sich alle wegen den Reifenbindungen.
Februar 21, 201114 j Wohl nicht wirklich... Bin seit dem Kauf meiner Kawasaki Versys öfter im deutschen Versysforum unterwegs und beklagen sich alle wegen den Reifenbindungen.Dann lass Dir mal sagen, wo das stehen soll. Zumindest steht hier inzwischen auch genau, weshalb es keine Bindung mehr gibt: #62 & #63
Februar 21, 201114 j Aber schau als Beispiel mal hier: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm Auch der Versys-Forums-Händler (der nun wirklich Bescheid weiss) sagt; die Reifenbindung für Motoräder ist nicht vollständig aufgehoben. Siehe sein Posting hier: http://www.versysforum.de/viewtopic.php?p=26596#p26596 Gut, mir ist das eh egal... Hier in CH gibt es dies nicht (oder wenn, dann auch nur wieder so auf einem "Geheimpapier" - wie für die Saab Reifengrössen - was nur dem TÜV zur Verfügung steht und sie nicht rausgeben dürfen)
Februar 21, 201114 j Hier in CH gibt es dies nicht Vielleicht nicht mehr.... In meinem Fahrzeugausweis steht zu den Hirschfelgen: 990: Pneu: 235/40R17 Dunlop SP 9000 Felgen-, Reifenpaarung gemäss Herstellergarantien
Februar 21, 201114 j Gut, mir ist das eh egal... Hier in CH gibt es dies nicht (oder wenn, dann auch nur wieder so auf einem "Geheimpapier" - wie für die Saab Reifengrössen - was nur dem TÜV zur Verfügung steht und sie nicht rausgeben dürfen)Am Ende mir auch. In der Zulassung meiner Trude steht sowieso nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", was ich auf 'nem Moppi eh nicht anders machen würde.
Februar 21, 201114 j Vielleicht nicht mehr.... In meinem Fahrzeugausweis steht zu den Hirschfelgen: 990: Pneu: 235/40R17 Dunlop SP 9000 Felgen-, Reifenpaarung gemäss HerstellergarantienAber ist das hier nicht, da die Hirsch-Felgen Zubehörfelgen waren? Und 17 Zöller von Saab aus nicht vorgesehen waren?
Februar 22, 201114 j Und 17 Zöller von Saab aus nicht vorgesehen waren?Richtig: 17er können immer nur per Einzelabnahme an die 9000er und müssen daher dann auch eingetragen werden. Eintragungsfreie ABEs sind mir hierzu nicht bekannt.
Februar 22, 201114 j Am Ende mir auch. In der Zulassung meiner Trude steht sowieso nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", was ich auf 'nem Moppi eh nicht anders machen würde. Den Punkt "Allgemeines" in dem PDF aus #62 hast du gelesen?
Februar 22, 201114 j Den Punkt "Allgemeines" in dem PDF aus #62 hast du gelesen?Klar. Das heißt, 'anders' wäre im Falle meiner Zulassung, wenn ich einen 'Herstellermix' würde fahren wollen. Will ich aber nicht. So ein Gewese, wie bei Hayabusa & Co. ist doch bei meiner Hütte mit ihren untermotorisierten 61 PS aus 1,4 Litern ohnehin nicht erforderlich. Die Karre ist doch nur was, wenn man Zeit hat. Für 'heute eilig' gibt es doch 'nen AERO.
Februar 22, 201114 j Für 'heute eilig' gibt es doch 'nen AERO. Ein großes Wort gelassen ausgesprochen.................... Gruß,Thomas
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.