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Ausparkschaden - kann man es reparieren?

Empfohlene Antworten

Na da werden ja komische Rechnungen aufgemacht... der Schaden wirkt sich sicherlich negativ auf den Fahrzeugwert aus, allerdings kann man doch aber den aktuellen Fahrzeugwert kaum nach Wiederbeschaffungswert minus Reparaturkosten berechnen. Bzw. kann man das wohl, wie man sieht, aber die Sinnhaftigkeit ist ja wohl stark anzuzweifeln.

Das mit den 80 Euro kann ja da wohl kaum ernst gemeint sein - ist das eine übliche Versicherungsma(s)che?

Also, ganz laienhaft gefragt:

Reparaturkosten unter Wiederbeschaffungswert

(sie dürften ggf. bis +30 oder +50 % Risikozuschlag gegenüber Wiederbeschaffung liegen)

--> Versicherung zahlt Rep.kosten nach Gutachten (ohne Mwst.)

oder mit Rechnung nachgewiesene Rep. ggf. mit o.g. Zuschlag mit Mwst..

Wir haben doch Anwälte im Forum ???

Mal sehen was die Versicherung jetzt bezahlt?
Nun erzähle mir nicht, Du wickelst hier einen Haftpflichtschaden ohne Anwalt ab?

Ich meine, wenn Du Dich unbedingt über denm Tisch ziehen lassen möchtest, is das dafür ja evtl. ein guter Ansatz. Aber ansonsten?

Den Anwalt muss die Haftpflicht zahlen und Du kannst dann sicher sein, dass Du natürlich auch noch einen angemessenen Nutzungsausfall bezahlt bekommst. Mache doch keinen Mist hier, und versuche den Kram alleion zu regeln. Wozu sollte man sich derartiges denn antun?

mal zurück zu den eigentlichen Fragen

 

Hallo, leider hat jemand beim ausparken den 98er 9000 CS Anniversary angefahren.

Läßt sich das wieder herausdrücken (vom Fachmann) oder müssen http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=99439&thumb=1 http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=99438&thumb=1 hier Kotflügel und Stoßstange erneuert werden.

Verursacherin ist bekannt und geständig.

Die Saab-Vertretung veranschlgt ca. 2100.- Euro an Kosten wenn darunter nicht noch mehr kaputt ist.

Was befindet sich den darunter ?

 

weezle

 

1. Aus eigener leidvoller Erfahrung: Anwalt einschalten, auf Gutachterbasis abrechnen, max 130% gegen Beleg (!), reparieren lassen

2. technisch wie: keine Ahnung

Falls nicht schon geschrieben - mit Glück bekommst Du das ohne großen Materialeinsatz hin.

Heisst: Unterflurverkleidung raus, Spoiler auf der Schadensseite los, Kotflügel beibiegen, Spoiler sollte von selbst in seine Originallage kommen.

Neue Leiste - feritg

Alternativ habe ich noch einen guten silberenen rechten Kotflügel in der Garage stehen......

Zum rechtlichen - auf Gutachterbasis abrechnen (bekommst keine MWSt erstattet - erst gegen Teilerechnung), evtl. Pauschale für Ausfallzeit ansetzen

Geld für sinnvolle Reparaturen zurücklegen.

 

Autos sind mMn Gebrauchsgegenstände.

Manchmal hilft es auf Schrottplätzen zu sehen wie ehemals hochglanzpoliertes Blech vom Gabelstapler aufeinander gestellt wird - nachdem er mit der Forke in die Seitenscheiben gefahren ist und die Karre am Dach hochhebt......

Nun erzähle mir nicht, Du wickelst hier einen Haftpflichtschaden ohne Anwalt ab?

Ich meine, wenn Du Dich unbedingt über denm Tisch ziehen lassen möchtest, is das dafür ja evtl. ein guter Ansatz. Aber ansonsten?

Den Anwalt muss die Haftpflicht zahlen und Du kannst dann sicher sein, dass Du natürlich auch noch einen angemessenen Nutzungsausfall bezahlt bekommst. Mache doch keinen Mist hier, und versuche den Kram alleion zu regeln. Wozu sollte man sich derartiges denn antun?

 

Nicht nur Nutzungsausfall. Du hast auch noch einen Anspruch auf Pauschalen für etwaige Fahrten zum Arzt (ist hier ja zum Glück nicht nötig), Werkstatt etc.

@weezle:

Mach das alles geltend! Und lass dich nicht besch***en. Darin sind die Versicherungen definitiv erfahrener, als du.

Ich schließe mich René an: Anwalt einschalten und selber um wichtigere Dinge kümmern!

Exakt so einen Schaden hatte ich an meinem CSE. Von einem Mietwagen verursacht.

 

Kostenvoranschlag an die Versicherung geschickt. 2 Tage Nutzungsausfall, 1 Woche später war das Geld auf meinem Konto.

 

Alles ohne Anwalt.

Nutzungsausfall bekommt man jedoch erst, wenn der Wagen wieder repariert ist (ob das jetzt die Werkstatt oder man selbst macht, ist wurscht)

Der Gutachter sollte im Gutachten auch schon vermerkt haben, wie lange die Rep dauern wird. (die Anzahl an genannten Tagen bekommst Du als Nutzungsausfall)

Nach behobenem Schaden nochmal kurz zum Gutachter, der nimmt das ab, schreibt nen Zweizeiler an die Versicherung und dann bekommste den Nutzungsausfall.

  • Autor

Ich warte jetzt erst mal auf die Versicherung.

Wenns OK ist ists Ok , wenn nicht Anwalt.

Das dauert aber dann mindestens wieder 3 Monate.......

Es steht alles im Gutachten.....Nutzungsausfall/Reparaturtage 2-3 ..... Fahrzeugkategorie F 35.- pro Tag.....

Keine Wertminderung mehr, aber auch keine Wertsteigerung....u.s.w.

Der HUK Coburg hat der Kostenvoranschlag nicht gereicht (ca. 2500.- ) sie wollten wegen des Alters des Autos ein Gutachten.

Jetzt haben sie ein Gutachten (Schaden ca. 2100.- incl. MWst und das Gutachten kostet 496.- .........kopfkratz...)

 

weezle

Klar doch, kennen wir von Versicherungen und Politikern gleichermaßen: Peanut-Cents sparen

(ist ja das Geld der verarsc.....Versicherten oder Wähler), koste es, was es an Euros (oder Milliarden davon) wolle.

Daher ist ein Anwalt im Endeffekt sparsamer für alle, und länger dauern tut es auch nicht, bei einem engagierten eher kürzer, weil der nicht alle Sachbearbeiter -Späßchen, wie von Dir erlebt, mitmacht !

Der HUK Coburg hat der Kostenvoranschlag nicht gereicht (ca. 2500.- ) sie wollten wegen des Alters des Autos ein Gutachten.

Jetzt haben sie ein Gutachten (Schaden ca. 2100.- incl. MWst und das Gutachten kostet 496.- .........kopfkratz...)

So sehr mir grundsätzlich Prozeßhanseltum widerstrebt, so würde ich Dir in diesem Fall zu anwaltlichem Beistand raten. Hat der Gutachter der HUK das Fahrzeug gesehen oder anhand von Bildern den Kostenvoranschlag erstellt? Falls ersteres, so muß das Gutachten, sofern es zu Deinen Ungunsten ausfällt, zunächst einmal widerlegt werden, was ungleich komplizierter und weniger erfolgversprechend ist, als ein Erstgutachten zu erstellen (und es wäre im Vorfeld möglich gewesen, einen eigenen Gutachter zu bestellen). Die regulierungspflichtige Haftpflichtversicherung ist natürlich ausschließlich an der Minderung der Schadenshöhe interessiert. Nochmal: Ab zum Anwalt!

  • Autor

Es war nicht der Versicherungsgutachter.

Im Vergleich zum Kostenvoranschlag von Saab hat er anstatt neuem Kotflügel die Instandsetzng des Kotflügels ermittelt.

Dürfte wohl auch möglich sein.

 

weezle

Hm, na, Hauptsache, Dein Schaden wird für Dich zufriedenstellend reguliert. Mit der HUK hatte ich schon manche Schwulitäten. Ich wünsche Dir, daß alles gut klappt!

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