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Da ich für den 9k noch Winterreifen benötige frage ich mich gerade welcher Geschwindigkeitsindex noch zugelassen ist. Es sollen 195/65 R15 91 werden, muss es H sein oder geht noch T? Ich fahre ja im Winter keine 190...

Aber Vorschrift:

von einem Reifenhändler den 190 oder sowas-Aufkleber sichtbar ans Armaturenbrett kleben !

(den hab ich im 900i CV, der das nie schafft und den 240er im 9K, der das auch noch nie geschafft hat)

Aber Bürokratie und Ordnung müssen sein (mich hat noch nie jemand deswegen kontrolliert).

da in der Schweiz ein generelles Tempolimit besteht mag der Aufkleber dort entbehrlich sein
Danke, aber in Neuwied oder dem Weg dorthin könnte ja mal jemand den Neuschweizer (?) auch danach fragen, falls nicht inzwischen alle seine Autos CH tragen !
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Danke, aber in Neuwied oder dem Weg dorthin könnte ja mal jemand den Neuschweizer (?) auch danach fragen, falls nicht inzwischen alle seine Autos CH tragen !

Mein 901 trägt tatsächlich noch deutsche Nummernschilder, allerdings ist der auf meinen Vater angemeldet. Der 9k ist ein waschechter Schweizer daher kann ich mir den Aufkleber wohl in der Tat schenken:smile:

Aber Vorschrift:

von einem Reifenhändler den 190 oder sowas-Aufkleber sichtbar ans Armaturenbrett kleben !

Wollte mir immer schon mal die Vorschrift im Wortlaut heraus suchen ...

Im Prinzip wäre eine eingestellte Geschwindigkeitswarnung im (Festeinbau)Navi oder beim 9k im BC doch deutlich wirksamer und weniger unwissentlich zu übergehen, als so ein Schildchen. Aber was sagt der Amtsschimmel dazu?

 

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Mein 901 trägt tatsächlich noch deutsche Nummernschilder, ...
Darfst Du den mit Schweizer Wohnsitz überhaupt dort fahren?

Bild mir ein, dazu irgendwo mal von bösen Restriktionen gelesen zu haben.

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Darfst Du den mit Schweizer Wohnsitz überhaupt dort fahren?

Bild mir ein, dazu irgendwo mal von bösen Restriktionen gelesen zu haben.

Du hast recht, eigentlich nicht. Es so ähnlich wie in D wenn du dort den Wohnsitz von einer Stadt in die eine Andere verlegst musst du ja auch innerhalb von drei Monaten das Auto ummelden. Aber wer kontrolliert das schon...:rolleyes:

Aber für mich stellt sich die Frage momentan nicht da der Wagen auch bei meinen Eltern in D steht. Über den Winter wird der eingemottet und dient in Zukunft als Schönwetterauto, bzw. wenn ich mal bei meinen Eltern bin oder die mal einen Zweitwagen brauchen. Das war meine Alternative, so oder verkaufen...aber das wollte ich dann doch nicht, zumindest nicht jetzt.

da in der Schweiz ein generelles Tempolimit besteht mag der Aufkleber dort entbehrlich sein

 

Für die Schweiz sind doch schon "L-Reifen" völlig überdimensioniert, oder? Da kann man doch schon auf 4 Noträdern die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreichen ....

Wie war das nochmal?

 

Die T Winterreifen haben eine etwas weichere Gummimischung, als die H Reifen? Und sollen somit etwas mehr Grip im Schnee haben....

 

Ich meine sowas im Hinterkopf zu haben

 

Ich nehme meist die T Winterreifen...

sind auch günstiger....

also wäre L noch besser ;)

hab ich aber auch so im Kopf... hat Gi.Pi. nicht sowas mal ausgeführt...?!

Hmm...mit C oder D wäre man also noch besser dran?
Hmm...mit C oder D wäre man also noch besser dran?

 

 

Nimm A. Dann ist es noch sicherer. Nur mit 30 km/h :biggin:

Das sind dann wohl die Schiebetruhen Winterreifen...

apropos: Scheibtruchn (NÖ), Radlbrumm(K), Schiebetruhe, Schubkarre,... gibt wahrscheinlich einige Ausdrücke dafür...

Aber Vorschrift:

von einem Reifenhändler den 190 oder sowas-Aufkleber sichtbar ans Armaturenbrett kleben !

(den hab ich im 900i CV, der das nie schafft und den 240er im 9K, der das auch noch nie geschafft hat)

Aber Bürokratie und Ordnung müssen sein (mich hat noch nie jemand deswegen kontrolliert).

 

Ich komme aus der Reifenbranche. Dieser Kommentar ist vollkommen richtig. Im Fahrzeugschein ist im oberen Bereich immer die Sommerbereifung eingetragen, sprich Speedindex für Sommerreifen. Winterreifen werden vereinzelt zusätzlich noch mit dem Zusatz M+S aufgeführt. Prinzipiell gilt aber: Winterreifen dürfen "langsamer" sein - allerdings ist dann der Sticker im Cockpit vorgeschrieben.

 

Wollte mir immer schon mal die Vorschrift im Wortlaut heraus suchen ...

Im Prinzip wäre eine eingestellte Geschwindigkeitswarnung im (Festeinbau)Navi oder beim 9k im BC doch deutlich wirksamer und weniger unwissentlich zu übergehen, als so ein Schildchen. Aber was sagt der Amtsschimmel dazu?

 

Gute Idee, aber seitens der StVO nicht gültig. Ausschlaggebend ist der Sticker,

 

Wie war das nochmal?

 

Die T Winterreifen haben eine etwas weichere Gummimischung, als die H Reifen? Und sollen somit etwas mehr Grip im Schnee haben....

 

Ich meine sowas im Hinterkopf zu haben

 

Ich nehme meist die T Winterreifen...

 

Definitiv nein. Hintergrund: Reifen werden fortlaufend hergestellt und stichprobenhaft gepfrüft (je nach Hersteller). Je nachdem welche Toleranzen sie innerhalb der Rahmenbedingungen aufweisen, werden sie als T bzw. H gelabelt. Das erkennt ihr auch daran, dass die Dimension auf einem Reifen fest eingepresst (sprich in der Negativform bereits vorhanden) ist, der Last- und Speedindex aber nachträglich in ein Feld "eingebrannt" werden.

 

#EDIT: Nur der technischen Vollständigkeit halber: Der Lastindex steht z.B. auch in direkter Relation zum Speedindex. So wie bei den sog. ZR-Reifen. Je schwerer das Fahrzeug ist, umso langsamer darf es fahren. Ein 94T Reifen (670kg Traglast, 190km/h Höchstgeschw.) hat auch ähnliche Eigenschaften wie ein 91H (615kg, dafür 210km/h). Sprich wenn ein Porsche 300km/h Reifen bekommt, dürfte ein Smart mit denselben Reifen 400km/h zugelassen bekommen :cool:

....Definitiv nein. Hintergrund: Reifen werden fortlaufend hergestellt und stichprobenhaft gepfrüft (je nach Hersteller). Je nachdem welche Toleranzen sie innerhalb der Rahmenbedingungen aufweisen, werden sie als T bzw. H gelabelt. Das erkennt ihr auch daran, dass die Dimension auf einem Reifen fest eingepresst (sprich in der Negativform bereits vorhanden) ist, der Last- und Speedindex aber nachträglich in ein Feld "eingebrannt" werden.

Aha,

 

intetessant. Danke für diese Info....

  • Autor
Ich werde jetzt wohl die Semperit Speed Grip2 nehmen, in T. Die haben beim ADAC, ÖAMTC und TCS mit am Besten abgeschnitten und die Stickersache hat mich hier in der Schweiz nicht zu interessieren.
..., aber seitens der StVO nicht gültig. Ausschlaggebend ist der Sticker, ...
Hast Du 'zufällig' den Gesetzestext zur Hand?

"sinnfällig"

Schönes Wort. Auf dem BC angezeigt ist wohl nicht sinnfällig.

Definitiv nein. Hintergrund: Reifen werden fortlaufend hergestellt und stichprobenhaft gepfrüft (je nach Hersteller). Je nachdem welche Toleranzen sie innerhalb der Rahmenbedingungen aufweisen, werden sie als T bzw. H gelabelt. Das erkennt ihr auch daran, dass die Dimension auf einem Reifen fest eingepresst (sprich in der Negativform bereits vorhanden) ist, der Last- und Speedindex aber nachträglich in ein Feld "eingebrannt" werden.

 

#EDIT: Nur der technischen Vollständigkeit halber: Der Lastindex steht z.B. auch in direkter Relation zum Speedindex. So wie bei den sog. ZR-Reifen. Je schwerer das Fahrzeug ist, umso langsamer darf es fahren. Ein 94T Reifen (670kg Traglast, 190km/h Höchstgeschw.) hat auch ähnliche Eigenschaften wie ein 91H (615kg, dafür 210km/h). Sprich wenn ein Porsche 300km/h Reifen bekommt, dürfte ein Smart mit denselben Reifen 400km/h zugelassen bekommen :cool:

 

Ich erlaube mir, nochmals kurz nachzuschnäbeln...

 

Natürlich entscheiden letztlich bei identischer "Rezeptur" die Randparameter der Fertigung - wie Einhaltung der "Mischung", Güte der Stahlcharge und des Gewebes, Vulkanisiertemperatur, Formhaltigkeit, ...) über die Zuordnung in die jeweilige Klassifizierung. Man hat mit niedrigerem Speed-Index also weder einen Reifen mit spürbar besserem oder schlechterem Grip. Entscheidend sind lediglich die dem Reifen zumutbaren Werte bei Dauerlauf im Hochgeschwindigkeitsbereich sowie das Verhalten des Reifenlatsches unter Vollast. Der kleine Aufkleber im Cockpit hindert rein theoritisch niemanden daran, dennoch die aufgedruckte Geschwindigkeit zu überschreiten - Dennoch rate ich dringend jedem davon ab, dieses zu tun, obwohl der "Gesetzgeber" einen nicht daran hindern kann. Anders sieht es bei dem Lastindex-Wert aus. Dieser ist nicht durch irgendein dusseliges Aufkleberchen zu umgehen, ist also zwingende Eigenschaft der für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Bereifung und genau so wie das Aufkleberchen "prüfrelevant" - sowohl bei der §29-Vorführung, als auch bei Stichprobenkontrollen durch die Rennleitung.

 

Für mich sind aus meiner Sicht übrigens Lastwert und Geschwindigkeitsindex ein "Pärchen" - Gerade dann, wenn der Wagen extrem beladen ist, sollte die Grenzgeschwindigkeit möglichst niemals überschritten werden. Wer es wintertags häufig eilig hat und zudem voll beladen unterwegs ist, sollte die paar Zehner in einen Reifensatz höherer Geschwindigkeitsklasse investieren - und sich logischerweise erst recht nicht aus Unwissenheit Reifen mit zu geringem Lastwert aufschwätzen lassen, denn nicht zum Fahrzeug passende Bereifung könnte im Extremfalle zu einer bösen Überaschung führen...

Danke Dir!

"sinnfällig"

Schönes Wort. Auf dem BC angezeigt ist wohl nicht sinnfällig.

Nee, wird ja gar nicht 'angezeigt'. Also jedenfalls nicht, wenn man dies optisch versteht, was sich aus 'Blickfeld' ergibt.

Denn angezeigt (im inhaltlichen Sinne) würde es dem Fahrer hierbei ja vorrangig akustisch, was ich allerdings für weitaus wirkungsvoller halte. So ein rotes 'Bapperl' am Tacho ist nicht hübsch, nervt beim Fahren im Gegensatz zu so einem penetranten Pieper aber nicht wirklich.

 

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Anders sieht es bei dem Lastindex-Wert aus. Dieser ist nicht durch irgendein dusseliges Aufkleberchen zu umgehen, ist also zwingende Eigenschaft der für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Bereifung ...
Hat sich da nicht vor einiger Zeit etwas geändert und es zählt im Zweifel nur noch die eingetragene Achslast?
Ich habe mir, als ich auf dem 9K noch T-Winterreifen fuhr, zur optischen Verdeutlichung (und Selbstkontrolle) ohne Piepser einen Kreisbogen aus roter Kunststoff-folie geschnitten und mit Tesa auf die Tachoscheibe so geklebt, daß der Bereich ab 190 bis Skalenende überdeckt war. Ich hab mich auch immer dran gehalten, höchstens kurzfristig....... falls es mal nötig war!

 

Dankeschön! Übrigens habe ich meinen Post wohl etwas falsch formuliert: ich meinte nicht dass das Speedlimit im SID verboten ist, sondern vielmehr dass es anstelle des Stickers nicht anerkannt wird.

 

Ich erlaube mir, nochmals kurz nachzuschnäbeln...

 

Natürlich entscheiden letztlich bei identischer "Rezeptur" die Randparameter der Fertigung - wie Einhaltung der "Mischung", Güte der Stahlcharge und des Gewebes, Vulkanisiertemperatur, Formhaltigkeit, ...) über die Zuordnung in die jeweilige Klassifizierung. Man hat mit niedrigerem Speed-Index also weder einen Reifen mit spürbar besserem oder schlechterem Grip. Entscheidend sind lediglich die dem Reifen zumutbaren Werte bei Dauerlauf im Hochgeschwindigkeitsbereich sowie das Verhalten des Reifenlatsches unter Vollast. Der kleine Aufkleber im Cockpit hindert rein theoritisch niemanden daran, dennoch die aufgedruckte Geschwindigkeit zu überschreiten - Dennoch rate ich dringend jedem davon ab, dieses zu tun, obwohl der "Gesetzgeber" einen nicht daran hindern kann. Anders sieht es bei dem Lastindex-Wert aus. Dieser ist nicht durch irgendein dusseliges Aufkleberchen zu umgehen, ist also zwingende Eigenschaft der für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Bereifung und genau so wie das Aufkleberchen "prüfrelevant" - sowohl bei der §29-Vorführung, als auch bei Stichprobenkontrollen durch die Rennleitung.

 

Für mich sind aus meiner Sicht übrigens Lastwert und Geschwindigkeitsindex ein "Pärchen" - Gerade dann, wenn der Wagen extrem beladen ist, sollte die Grenzgeschwindigkeit möglichst niemals überschritten werden. Wer es wintertags häufig eilig hat und zudem voll beladen unterwegs ist, sollte die paar Zehner in einen Reifensatz höherer Geschwindigkeitsklasse investieren - und sich logischerweise erst recht nicht aus Unwissenheit Reifen mit zu geringem Lastwert aufschwätzen lassen, denn nicht zum Fahrzeug passende Bereifung könnte im Extremfalle zu einer bösen Überaschung führen...

 

 

- - - Aktualisiert - - -

 

Hat sich da nicht vor einiger Zeit etwas geändert und es zählt im Zweifel nur noch die eingetragene Achslast?

 

Josef & Rene: Korrekt. Speedindex darf abweichen, Lastindex auf keinen Fall! Auch wenn die Achslasten rein rechnerisch passen könnten, sollte man solche Experimente unterlassen. Mal abgesehen davon dass der Versicherer im Falle eines Schadens nicht zahlt... In den Lastindex fließen zulassungstechnisch noch andere Faktoren, nicht nur das reine Fahrzeuggewicht.

 

Außerdem, als Tip für alle: ich mache seit einigen Jahren die Reifen-Reklamationen im Unternehmen, und die meisten Schäden sind auf "Fahren mit zu wenig Fülldruck" bzw. defekte Ventile zurückzuführen!!!!!!! Also regelmäßig Luftdruck prüfen (auch wenn viele das für nicht sooo wichtig empfinden) und beim Reifenwechsel zwingend neue Ventile verbauen. Die 2,- € spart man am falschen Ende. Ein seriöser Montagepartner sollte dies automatisch machen.

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