Veröffentlicht Oktober 24, 201212 j Das Problem: Saab gekauft, Fahrzeug umgemeldet, zuhause gemerkt: Hat 195/60/15 Sommerreifen drauf, steht aber 175/70/15 im neuen Schein. (Alter Schein ist naturgemäß jetzt weg, kann auch nicht erinnern, was drinstand). Im Brief steht gar nichts von Reifen. Die Fragen: Ist das so okay oder sollte ich das nachtragen lassen? Haben die beim TÜV 1 Liste für den 900i, oder muss ich mit denen wieder eine Stadtrundfahrt machen wie damals beim 99er, von wegen Tachoabweichung? Danke, das war's auch schon.
Oktober 25, 201212 j 195/60/15 ist auf jeden Fall zulässig und stand wohl ursprünglich auch mal drin. Die 175er sind praktisch ausgestorben und nicht mehr zu bekommen - fährt auch keiner. Ich könnte dir meinen Schein kopieren und als PDF schicken - da steht alles drin (ist ein 89er 900i) - darauf habe ich im Zuge neuer Papiere bestanden, dann tragen die das unten ein.
Oktober 25, 201212 j 195/60/15 ist auf jeden Fall zulässig .... ....und völlig o.k. auf dem Wagen. Alternativ kann/darf man auch 185/65/15 fahren.
Oktober 25, 201212 j Ist das so okay oder sollte ich das nachtragen lassen?Kannst Du so lassen. Alles was in der ABE steht, kannst und darfst Du problemlos fahren - völlig unabhängig davon, was davon in der Zulassung steht. Zum erstgenannten gab es hier mal irgendwo eine List von SAAB. Müßtest Du bitte mal die Suche quälen, falls Du Dir den Kram für den Notfall ausgedruckt in's Auto legen möchtest.
Oktober 25, 201212 j ...und allgemein mal gesagt: Nicht nur für die Historie, sondern gerade für solche Sachen ist es absolut sinnig, sich von Dokumenten, die nicht mehr wieder ausgegeben werden, vorher Kopien anzufertigen!
Oktober 25, 201212 j Alles was in der ABE steht Falls man denn eine hat, Fahrzeuge mit TSN zu 3 "000" haben keine ABE sondern nur eine Einzelbetriebserlaubnis und da ist nur genau das zulässig, was in den Papieren steht.
Oktober 25, 201212 j Falls man denn eine hat, Fahrzeuge mit TSN zu 3 "000" haben keine ABE sondern nur eine Einzelbetriebserlaubnis und da ist nur genau das zulässig, was in den Papieren steht.Ja, stimmt selbstverständlich. Exakt DAS Problem habe ich ja immer noch bei unserem Swiss und wollte endlich mal zur Eintragung fahren. Dank EG-BE dürfte das bei der Kiste auch problemlos möglich sein.
Oktober 25, 201212 j Sicherlich hilft deses Papier auch anderen Mitgliedern zum Thema Reifen/Räder/Fahrwerk für 900 und 900 Umrüstkatalog fur Saab Personenkraftwagen aber leider ist die Datei zu groß...es ist ein PDF mit fast 16 MB. 36 Seiten WO kann ich die hier ablegen??
Oktober 25, 201212 j Dank EG-BE dürfte das bei der Kiste auch problemlos möglich sein. Nö, überflussig, die EG- BE-NR sollte im Schein stehen, damit haben Prüforganisationen Zugriff auf die entsprechenden Daten.
Oktober 25, 201212 j Nö, überflussig, die EG- BE-NR sollte im Schein stehen, damit haben Prüforganisationen Zugriff auf die entsprechenden Daten.Wenn es denn so wäre, dass die EG-BE im Schein stehen würde, ganz sicher. Ist aber eben leider nicht so. Aber Dein Hinweis stimmt natürlich im Umkehrschluss: Es ist sicher deutlich sinnigger, die EG-BE nachtragen zu lassen, als irgend eine RR-Kombination. (Und eigentlich müßte es dann auch eine TSN dazu geben.)
Oktober 25, 201212 j Autor Sicherlich hilft deses Papier auch anderen Mitgliedern zum Thema Reifen/Räder/Fahrwerk für 900 und 900 Umrüstkatalog fur Saab Personenkraftwagen aber leider ist die Datei zu groß...es ist ein PDF mit fast 16 MB. 36 Seiten WO kann ich die hier ablegen?? Sehr gute Idee! Möglich wäre auch ein Upload hier http://www.file-upload.net/ oder hier http://www.load.to/ und dann hier einfach den Link posten.
Oktober 25, 201212 j Nochmal geschaut! Liegt seit ewigen Zeiten bei mir auf 16S.de: Umrüstatalog 901-9000
Oktober 25, 201212 j Falls man denn eine hat, Fahrzeuge mit TSN zu 3 "000" haben keine ABE sondern nur eine Einzelbetriebserlaubnis und da ist nur genau das zulässig, was in den Papieren steht. Das schöne ist nur, daß da meist soviele (tlw bis zur Unkenntlichkeit abgekürzte) Sondereintragungen vorhanden sind, daß man sich genüßlich zurücklehnen kann falls einen die Ordnunghüter mal zufällig wegen irgendwas anhalten. Hab mir einmal den Spaß gegönnt zu sagen, daß beim US Modell die NSW ans Abblendlicht gekoppelt sind und die habens wirklich so angenommen. Damit hatte ich echt nicht gerechnet...
Oktober 26, 201212 j Ich habe doch noch eine eigene Lösung gefunden um das große PDF abzulegen. als ->> PDF-Dokument (16 MB) Saab Abnahmen und Umrüstungen Modelle 901 und 9000 Viel Spaß damit..;) http://www.saabclub-rheinmain.de/PDF/SAAB_Abnahmen_Umruestungen_901-9000.pdf
Oktober 26, 201212 j Ich habe doch noch eine eigene Lösung gefunden um das große PDF abzulegen.Lieber doppelt, als gar nicht ... War aber schon in #12 verlinkt:Nochmal geschaut! Liegt seit ewigen Zeiten bei mir auf 16S.de: Umrüstkatalog 901-9000
Oktober 26, 201212 j Aller guten Dinge sind drei ! Nur der Vollständigkeit halber, den link für diese Saab /TÜV-Unterlagen zum Dritten, den ich mit Dank an die "Saab-Freunde" hier im Forum auch gefühlte hundert Mal verlinkt habe: http://www.saabfreunde.de/AbnahmenUmruestungen901-9000.pdf
Oktober 27, 201212 j Falls man denn eine hat, Fahrzeuge mit TSN zu 3 "000" haben keine ABE sondern nur eine Einzelbetriebserlaubnis und da ist nur genau das zulässig, was in den Papieren steht. Da ich mich mit dem Thema "Eintragungen" mangels Bedarf bisher nur sehr oberflächlich befasst habe, hätte ich nochmal ein paar dumme Fragen: - Die Typschlüsselnummer zu 3 findet man in der neueren Ausgabe der Zulassungsbescheinigung im Feld 2.2, richtig? Obige Aussage hat mich grübelnd in meine Papiere schauen lassen, denn auch bei mir stehen dort nur nullen. Wahrscheinlich eine Folge der Einzelabnahme des Fahrzeuges nach der einstigen Überführung des Autos aus Finnland nach Deutschland (hat alles ein Vorbesitzer gemacht). Jedenfalls ist bei mir als Reifengröße nur "185/65R15 88H" eingetragen. (Hat mich bis zu hft's obiger Aussage nicht besonders gestört, da in den neuen Papieren ja eh' nur eine der möglichen Reifengrößen steht). Als Zusatzeintragung ist (was die Reifengröße angeht) nur noch das Notrad eingetragen. - Entsprechend wäre in diesem speziellen Fall auch nur 185/65R15 zugelassen und ich müsste andere sonst zulässige Größen (z.B. 195/60R15) ohne wenn und aber eintragen lassen? Falls ja, gilt das auch für Reifen mit anderen Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes? - Falls ich andere Reifengrößen nachträglich eintragen lassen muss, wo (TÜV? Straßenverkehrsamt? ...jaaa ich weiß! ...aber hab mich damit echt noch nie beschäftigt.) und was brauch ich dazu (reicht beispielsweise ein Ausdruck der Umrüstungsliste, die hier verlinkt ist?) Besten Dank, schonmal! P.S.: zur Sicherheit: 900i, Bj. 1991
Oktober 27, 201212 j Die Erweiterung der Betriebserlaubnis ist von einem AAS (alte Bundesländer nur TÜV, neue nur DEKRA) vorzunehmen, die Freigabeliste des Herstellers ist sicher hilfreich. Nach der Abnahme sind die Papiere beim Straßenverkehrsamt zu ändern. Bei dieser Prüfung geht es dann weniger um die Feststellung der Verkehrstauglichkeit einer Rad/Reifenkombination, sondern um die Identifizierung des Fahrzeugs, sprich, ob die Freigaben des Herstellers dieses Fahrzeug einschließen. Ist das festgestellt kann man bitten unten im Anhang einzutragen Entspricht TSN:xxx. Könnte sich für künftige Projekte als hilfreich erweisen und kostet nix extra.
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