Veröffentlicht Oktober 27, 201212 j Moin@All, ich habe einen Rechtsstreit mit jemanden wegen nicht bezahlter Saab Ersatzteile (Ebay, hat nichts mit dem Forum zu tun). Der mich vertretende RA kann die Post nicht zustellen, da die Adresse falsch ist. Wie kann man seine Anschrift prüfen? Der Käufer agiert immer noch unter seiner Adresse und kauft und verkauft weiter! Kennt sich jemand aus? Was würde ein Amtsgericht oder z.B. die Schufa machen? VG, Frank
Oktober 27, 201212 j Was sagt/meint denn Ebay dazu? Wenn der Käufer weiter auf Ebay tätig, ist müßte da doch die richtige Adresse hinterlegt sein!?
Oktober 27, 201212 j Autor ...vergiss Ebay, das hat mit denen nichts mehr zu tun, die wollen das "intern" prüfen = Ablage P. Meine Post ist auch unter der Ebay bekannten Adresse nicht zustellbar. Wie bekomme ich die Adresse raus? Seine Käufe sind zustellbar! VG, Frank
Oktober 27, 201212 j Kann dein Anwalt evtl. über das Einwohnermeldeamt die Adresse anhand des Namens erfragen? Das Paket muß ja auch angenommen worden sein. Gruß Rainer
Oktober 27, 201212 j ähm, habe ich richtig verstanden, Du hast Sachen verschickt, aber Dein Geld nicht erhalten?
Oktober 27, 201212 j Dein RA scheint etwas inkompetent zu sein. In solchem Fall Betrugsanzeige bei der Polizei.
Oktober 27, 201212 j ähm, habe ich richtig verstanden, Du hast Sachen verschickt, aber Dein Geld nicht erhalten?Da ebay meist Vorkasse gehe ich vom umgekehrten aus. Bezahlt, aber keine Ware erhalten. Das passt dann auch zu er erhält seine Käufe, denn da kann man eine andere Versandadresse angeben.
Oktober 27, 201212 j Auf http://www.post.de gibt es unter dem Stichwort Produkte die Auswahl "Anschriftenprüfung" eine Möglichkeit, die Adresse abzuprüfen, unter der die Post Sendungen zustellt. Wenn's Nachsendeanträge gibt oder der Post sonst eine andere Anschrift bekannt ist, geben die die bekannt. Kann man auch als Privatmann machen.
Oktober 27, 201212 j Autor Danke für den Input. Ich werde Montag zum Einwohnermeldeamt gehen. An den Fähigkeiten meines RA habe ich auch so langsam meine Zweifel. Wie war das noch: "Auf hoher See und vor Gericht..." Könnte eigentlich die Schufa helfen? Mein Problem ist, ich kenne mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht aus. Fakt: er hat mein verkauftes Teil kaputt gemacht, reklamiert, von Ebay recht bekommen und ich will Klagen. Mein RA kann aber die Post nicht zustellen, warum auch immer. Pakete bekommt er aber... 40215 Düsseldorf ist leider mal eben 500km entfernt... VG, Frank
Oktober 27, 201212 j DEIN Einwohnermeldeamt kann da nichts machen. Da musst Du schon das in D bemühen.
Oktober 27, 201212 j Laß den Gegner doch Klage einreichen. Dann hast Du die Anschrift, und R.A. kann reagieren. Wie hoch ist der Streitwert ? Bei Ebay hast Du doch die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu plazieren. Es grüßt...........
Oktober 27, 201212 j Autor ...ich habe grundsätzlich als defekt an bastler ohne rücknahme verkauft und er hat das teil kaputtgespielt und zurückgeschickt und von paypal geld zurück erhalten. damit bin ich logischerweise nicht einverstanden. that's it. vg, frank
Oktober 27, 201212 j Der mich vertretende RA kann die Post nicht zustellen, da die Adresse falsch ist. Wie kann man seine Anschrift prüfen?Wieso bitte kann Dein RA das denn nicht? So wie ich das kenne, gibt es (zumindest in einem in D marktführenden Kanzleiprogramm) für Rechtsanwälte Möglichkeiten, auf teilweise gemeinsame Datenbanken von (u.a.) Versandhäusern und Mobilfunkanbietern zuzugreifen.
Oktober 27, 201212 j Autor Gewerblich???? Was meinst du? RA = ich denke er könnte, wenn es sich lohnen würde, aber das klär ich später mit der Kammer. Primär will ich den Käufer drankriegen.
Oktober 28, 201212 j Ich bin mir gar nicht mal so sicher, ob der Käufer hier der richtige Ansprechpartner ist, schließlich hat Paypal Dir das Geld weggenommen, nicht der Käufer. Die Fehlentscheidung hat ja Paypal getroffen (was WIR natürlich nur annehmen können).
Oktober 28, 201212 j da gibts ja noch ein paar Hindernisse: kannst Du beweisen das der Käufer das Teil beschädigt hat? ein vernünftiger Gewährleistungsausschluss ist vom Laien nicht mal eben dahingekritzelt, ich denke ca 95 % von den Dingern bei ebay Privatanbietern sind unwirksam ich würde das Thema wohl abhaken, auch wenn es schwer fällt. Gruss Thomas
Oktober 28, 201212 j ...ich habe grundsätzlich als defekt an bastler ohne rücknahme verkauft ... Das Teil war also defekt, oder war das nur eine Maßnahme von dir, um alle Reklamationen auszuschließen? Natürlich muß der Preis dann auch entsprechend gewesen sein, sonst ist die Beschreibung ja nicht zutreffend. Als Privatverkäufer kannst Du natürlich Gewährleistung und Rückname ausschließen, mußt aber in diesem Fall erstmal einen Käufer finden. Das klingt mir, als ob Du da irgendwie zu trickreich agiert hast...
Oktober 28, 201212 j Es ist wirklich relevant, um welchen Betrag es geht. Dass der RA keine Lust hat, ist nachvollziehbar. Bei sehr geringem Streitwert ist es für ihn nur Arbeit, kaum Verdienst. Und ein Gericht könnte das Ganze wegen Geringfügigkeit ablehnen. Das passiert sogar, wenn es um echte kriminelle Handlungen geht. Bei uns kaufte mal jemand für knapp DM 300,-- Ersatzteile. Er kam ganz auf seriös getrimmt mit der kleinen Enkeltochter, zahlte mit einem Verrechnungsscheck und legte seinen Dienstausweis als Mitarbeiter einer Gemeindeverwaltung vor, da wir damals normalerweise nur Eurochecks nahmen. Der Scheck platzte, das Konto gab es seit 7 Jahren nicht mehr und die Gemeinde hatte diesen Typen aus irgendwelchen Gründen rausgeworfen, aber den Dienstausweis nicht kassiert. Bei der Polizei war der bekannt. Die sagten, jetzt können wir ihn festnageln. Denkste! Der Staatsanwalt stellte auch dieses Verfahren ein. Ich will damit sagen, bei solchen Fällen kann man seinem verlorenen Geld nur noch weiteres hinterher werfen. Wenn es nicht um eine wirklich große Summe geht, hake es ab unter "Lebenserfahrung".
Oktober 28, 201212 j Autor ...thx für den ganzen input. die summe beträgt ein paar hundert euro. paypal, ebay usw ist abgefrühstückt. meine vertragsbedingungen sind astrein, darum ist das ja ein selbstgänger - wenn man ihn erwischen würde. ich rufe montag beim einwohnermeldeamt in Ddorf an. mal sehen, was die sagen. laut streetview steht irgendwas von "verzogen" oder so an der tür und 1km weiter firmiert der typ laut branchenbuch ganz offen. meinem RA ist das bekannt und ich werde mich auch an die kammer wenden. ich hoffte nur, hier unter off topic, evtl. einen guten tip über so einen formalismus zu bekommen. mit saab kenne ich mich 1000x besser aus... schönen sonntag euch allen noch. vg, frank
Oktober 28, 201212 j Nenne und doch einfach mal die Artikelnummer ... Und was Marbo schreibt solltest Du Dir noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Du haftest grundsätzlich für gemachte Aussagen! Wenn Du also schreibst: "Biete hier ein gut erhaltenes Iphone an, keine Mängel, einige Kratzerchen auf der Rückseite" und unten dann: "Ich verkaufe den Artikel ausdrücklich als defekt ohne Gewährleistung und Umtauschrecht an Bastler", dann kann der Käufer dennoch reklamieren, wenn der Artikel nicht vollumfänglich funktioniert. Ganz lustig sind auch Formulierungen wie: "Der Gesetzgeber zwingt mich den Artikel als defekt zu verkaufen, weil ich als Privatmann nicht in der Lage bin, Gewährleistung zu übernehmen" oder "der Artikel funktioniert einwandfrei, dennoch verkaufe ich ihn als defekt weil ich keine Garantie übernehmen kann". Solche Anbieter finden sehr oft die zu dem Angebot passenden Käufer!
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