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Veröffentlicht

Folgendes Szenario:

Auto ohne TÜV erworben nicht mehr angemeldet.

HU und AU im Juli abgelaufen.

Das Fahrzeug ist jetzt hergerichtet, so daß es die HU bekommen würde, wie dahin ohne Zulassung, wie eine Zulassung ohne HU?

Was muß ich tun?

Oder schiebe ich den Wagen einfach in die Werkstatt um die Ecke, die alle zwei Tage HU macht? Gibt es eine HU ohne Kennzeichen?

PS: kein Saab, Polo für Sohnemann.

Danke für Infos.

Kurzzeitkennzeichen?

Um die Ecke bringen haste ja schon erwähnt...

  • Autor
Kurzzeitkennzeichen?

Um die Ecke bringen haste ja schon erwähnt...

 

Kurzzeitkennzeichen ist klar, würd ich denn auch an der Freien ohne Kennzeichen eine HU (logisch wenn alles in Ordnung)auf das Auto bekommen?

Mama Google macht ein da recht strubbelig, "ohne Kennzeichen wird ein Fahrzeug nicht geprüft"....

Im Bericht steht dann etwa: Plakette nicht zugeteilt, wird bei Zulassung von Zulassungsstelle erteilt
  • Autor
Also einfach die 30Meter schieben?! Wäre KÜS
DAS hab ich nicht gesagt!
so, oder ohne Tüv zulassen, dann bekommst Du keine Papiere und Siegel auf die Nummernschilder aber eine "Vorführbescheinigung" mit der und ungesiegelten Schildern darfst Du dann zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren
  • Autor
DAS hab ich nicht gesagt!

 

 

Um die "Ecke bringen" meinst Du weil Polo?

Das Schieben?

Daher das Szenario das Auto stünde schon da. Meinethalben hingebeamt.

 

- - - Aktualisiert - - -

 

so,...

So? :

Also einfach die 30Meter schieben?! Wäre KÜS

 

PS: Umschlüssellungsunterlagen ist im Vergleich zu Saab ne Odyssee gewesen.

Also, ich habe die Sache schon verschiedentlich durch... bspw. auch mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen, sodass also ein Auto ohne gültige Versicherung geprüft wurde (bei 'Werkstatt um die Ecke')... und nie gab es Probleme. Wieso auch? Der TÜVer ist doch dafür da, den techn. Zustand zu begutachten und zu beurteilen - wie das Auto dahingekommen ist und wie's wegkommt, sollte dem doch egal sein (sofern bei 'Werkstatt um die Ecke', die auch einen Stellplatz haben - einfach mit unangemeldetem Auto ins Gewerbegebiet zur Dekra-Halle zu fahren wäre nicht in Ordnung).

 

Bei mir auf dem TÜV-Bericht stand dann "Halterdaten nicht bekannt" - zugeordnet aber wird ja der Bericht per Fahrgestellnummer, u.U. zusätzlich noch über den letzten eingetragenen Besitzer.

Wenn (!) das Fahgrzeug noch zugeteilte (aber abgemeldete) Kennzeichen besitzt und eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) vorliegt, sind meines Wissens direkte (!) Fahrten zu HU und Zulasse gestattet. Gab irgendwo dazu auch schon mal näheres, soweit ich mich entsinne.

Und genau so kenne ich das auch.

Aufpassen, das die Versicherung nicht auf den Tag der Zulassung sonder zur Vorführung beim Tüv gültig ist.

Grüße

landschleicher

  • Autor

Nunja das Auto kommt halt aus einem anderen Zulassungsbezirk. Ohne TÜV gekauft.

Ich denke ich eintscheide für Kurzzeitzulassung, dann kann ich die Bremsscheiben auch noch blank fahren.

Auch das mit dem anderen Zulassungsbezirk ist doch für eine TÜV-Prüfung total egal, oder nicht? Die Wagen, die ich habe tüven lassen, waren seit jeweils mehreren Jahren abgemeldet gewesen, und vorher in ganz anderen dt. Zulassungsbezirken unterwegs.

 

Bei der Kurzzeitzulassung schauen, dass Du die Versicherungssumme für die fünf Tage bei der Versicherung mit verrechnen lassen kannst - dann ist die ganze Angelegenheit auch günstig (10,20 Zulassungsstellengebühr, ca. 10-15 Euro der Satz Kurzzeitkennzeichenbleche).

Auch wir haben bereits einen nicht regulär zugelassenen Pkw mit Kurzzeitkennzechen beim TÜV vorgeführt. Ohne Probleme.

Alternativ wäre auch eine Vorführung mit Autoanhänger oder Transporter möglich

Nunja das Auto kommt halt aus einem anderen Zulassungsbezirk. Ohne TÜV gekauft.
Das spielt für mein in #10 genanntes Szenario keine Rolle.

 

Nachtrag: Jou! :smile:

 

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

(...)

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(...)

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

(...)

(aus http://www.multi-board.com/board/index.php?page=Thread&threadID=50635)

 

Der Zulassungsbezirk bezieht sich hierbei, sowohl meines Wissens als auch nach obigem LInk) auf den Halter. Dies wäre dann, da ja noch kein Briefeintrag erfolgt ist, wohl jener, welcher der Versicherung gegenüber als solcher benannt wurde.

  • Autor

Jau, Gesetzeswischiwaschi, lese halt "zugeteilt" und denke sofort an die Situaton eines von mir abgemeldeten Autos dessen Kennzeichen ich noch habe.

Mehr ärgert mich jetzt aber das nicht dokumentierte Vorher-Nachher. Wie immer:-) Für mich jetzt selbst.

Jau, Gesetzeswischiwaschi, lese halt "zugeteilt" und denke sofort an die Situaton eines von mir abgemeldeten Autos dessen Kennzeichen ich noch habe.
Paßt ja auch, wenn max. 1 Jahr abgemeldet.

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