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TÜV macht Probleme bei HU wegen US-CV Beleuchtung...!

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ja logisch, warum nicht? Anscheinend darf man sogar 2 NSL haben, d.h. sie schließen gleich beide an...
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jepp, ist machbar
Das lässt sich Alles komplett seriennah umbauen, incl. Kontrollleuchte im Kombiinstrument.
Genau so sehe ich das auch.

Im Endeffekt macht man nichts anderes, als exakt nach dem serienmäßigen Schaltplan nachzuverkabeln.

 

Und wer an den 'dicken' Bremsleuchten hängt, kann kann die mittleren ja über Dioden wieder mit ran hängen. Ist zwar bei ganz strenger Auslegung evtl. nicht ganz TÜV-konform, aber seit Jahren bei allen meinen 900ern so und noch nie ein Problem gewesen.

Und im Prinzip sehe ich auch eigentlich keinen echten Grund, warum dies nicht so sein sollte. Denn es spricht ja auch sonst nichts gegen die 'dicken BL und die Fkt der NSL ist ja auch zweifelsfrei, sogar beidseitig, gegeben.

Ah, ok. Ich hatte mal in grauer Vorzeit einen Jetta als US Version. Da musste ich die Doppelbremsleuchte hinten gegen original Deutsche ersetzten weil "Nicht als NSL" vorgesehen. Hat sich offensichtlich zum Glück auch geändert.
Ah, ok. Ich hatte mal in grauer Vorzeit einen Jetta als US Version. Da musste ich die Doppelbremsleuchte hinten gegen original Deutsche ersetzten weil "Nicht als NSL" vorgesehen. Hat sich offensichtlich zum Glück auch geändert.
Ob sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Denke mal eher, dass VW an der Stelle marktabhängige Rückleuchten verbaut hat. Beim 900er hingegen gibt und gab es an der Stelle keine unterschiedlichen Streugläser o.ä., was man irgendwie hätte umbauen können.

Und ob man den vorhandenen Schalter für die Nsl nutzen kann???

Ich meine da gab es doch auch eine Richtlinie für.

Nebelscheinwerfer und Nebelschluss müßen sich getrennt einschalten lassen und das Nebelschlusslicht darf sich nur einschalten lassen,wenn die Nebelscheinwerfer an sind.

(...) Nebelschlusslicht darf sich nur einschalten lassen, wenn die Nebelscheinwerfer an sind.

 

Das halte ich für ein Gerücht. - Es sollte allerdings eine automatische Drosselung auf 50 km/h vorgeschrieben werden, um das unsinnige und blendende Einschalten bei Regen bzw. das Vergessen des Ausschaltens auszurotten...

... Es sollte allerdings eine automatische Drosselung auf 50 km/h vorgeschrieben werden, um das unsinnige und blendende Einschalten bei Regen bzw. das Vergessen des Ausschaltens auszurotten...

 

Ja, passend zur StVO.

... und das Nebelschlusslicht darf sich nur einschalten lassen,wenn die Nebelscheinwerfer an sind.

 

Das stimmt nicht.

 

Das läßt sich nur einschalten, wenn das Abblendlicht an ist. Mit den NSW hat das nichts zu tun....

Das halte ich für ein Gerücht. - Es sollte allerdings eine automatische Drosselung auf 50 km/h vorgeschrieben werden, um das unsinnige und blendende Einschalten bei Regen bzw. das Vergessen des Ausschaltens auszurotten...

 

Die Automatik wäre wirklich wünschenswert !

Die 50km/h sind ja ohnehin PFLICHT beim Nebelschlußlicht.

 

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

 

Gruß->

  • Autor
ist richtig, aber bei mir ist nur noch der Schalter vorhanden...die offenbar mal vorhandenen NSW sind wohl in den letzten 20 Jahren mal abhanden gekommen... :(
Die 50km/h sind ja ohnehin PFLICHT beim Nebelschlußlicht.

 

Weiß ich. - Weil ich aber zu jener Gruppe von Fahrern gehören, die regelmäßig größere Strecken zurücklegt, fallen mir mit ebensolcher Regelmäßigkeit Fahrzeuge auf, die bei Regen, Dämmerung, Bewölkung, Sonnenschein und jeder beliebigen Wetterlage mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf der Autobahn unterwegs sind. Gerne auch in Kombination mit hartnäckiger Mittelspureierei (oberhalb von 50 km/h).

 

Letztes Beipiel war eine Dame aus Ahrweiler (Rhld.-Pf.), die in einem Stau auf der A9 (südwärts) bei schönstem Sonnenschein das Ding eingeschaltet hatte. Keine Ahung, wie viele Wochen das Ding schon brannte. - Die Spaltlampe beim Augenarzt ist nichts dagegen.

 

Edith: Um beim Thema zu bleiben :rolleyes: ... Ich halte die Nebelschlussleuchte für eine der unnötigsten TÜV-relevanten Installationen.

Ich stimme Dir nochmals zu !
Ich halte die Nebelschlussleuchte für eine der unnötigsten TÜV-relevanten Installationen.
Sinnvoll, bei wirklich dicker Suppe, eingesetzt, macht das Teil schon Sinn.

Allerdings ist das Lämpchen wohl zu mind. 95% zur falschen Zeit am falschen Ort eingeschaltet.

... Ich halte die Nebelschlussleuchte für eine der unnötigsten TÜV-relevanten Installationen.

 

von mir keine Zustimmung

 

nach StVO benutzt, halte ich sie für existenziell

von mir keine Zustimmung

 

nach StVO benutzt, halte ich sie für existenziell

 

Grundsätzlich stimme ich dir zu, nur habe ich seit dem ich 1999 den Führerschein gemacht habe, geschätzte 2 mal die Situation gehabt diese auch gemäß STVO einzusetzen...

Grundsätzlich stimme ich dir zu, nur habe ich seit dem ich 1999 den Führerschein gemacht habe, geschätzte 2 mal die Situation gehabt diese auch gemäß STVO einzusetzen...

 

das spricht aber nicht GEGEN die existenz :tongue:

das spricht aber nicht GEGEN die existenz :tongue:

 

Nein, natürlich nicht... Hat mich aber trotzdem dazu bewogen am 99 die NSL gegen die vorher sehr funzeligen Bremslichter zu tauschen...

Grundsätzlich stimme ich dir zu, nur habe ich seit dem ich 1999 den Führerschein gemacht habe, geschätzte 2 mal die Situation gehabt diese auch gemäß STVO einzusetzen...

 

das bestätigt lediglich die Klimaerwärmung :biggrin:

Nein, natürlich nicht... Hat mich aber trotzdem dazu bewogen am 99 die NSL gegen die vorher sehr funzeligen Bremslichter zu tauschen...
Was spricht denn dagegen, den Platz doppelt zu nutzen?

Im NOrmalfalle leuchtet dort das Bremslicht, und bei Nebel halt die NLS. Habe ich, wie schon gesagt, bei mir bei allen drei 900ern so belegt.

Was spricht denn dagegen, den Platz doppelt zu nutzen?

Im NOrmalfalle leuchtet dort das Bremslicht, und bei Nebel halt die NLS. Habe ich, wie schon gesagt, bei mir bei allen drei 900ern so belegt.

 

...das ich den Schalter für die NSW gebraucht habe :redface:...

DAS ist natürlich ein glasklares Argument! :rolleyes:

Ich habe den NSL bei mir in den 900ern ja extra einen Spezialplatz gegönnt, da der org. auch für die NSW drauf gegangen ist.

http://www.16s.de/Main/meine/AuCab/img/tn_06072304.jpg

Oben sitzt jeweils die LWR, und unten (links nach rechts) NSW und NSL.

DAS ist natürlich ein glasklares Argument! :rolleyes:

Ich habe den NSL bei mir in den 900ern ja extra einen Spezialplatz gegönnt, da der org. auch für die NSW drauf gegangen ist.

http://www.16s.de/Main/meine/AuCab/img/tn_06072304.jpg

Oben sitzt jeweils die LWR, und unten (links nach rechts) NSW und NSL.

 

Das Cockpit des 99 bietet leider nicht diese üppige Aufrüstbarkeit...

Allgemein zu diesem Thread: Es bedarf, wie immer im menschlichen Dasein, ein gewisses Fingerspitzengefühl und Lebenserfahrung.

Wenn z.B. der TÜV-Vogel nicht das anerkennt, was ich gerne hätte, dann gehe ich stante pede einfach zu einem anderen, der eben nicht so genau auf die teilweisen sinnlosen Vorschriften schaut. Man muß lernen, diese Kreaturen im Laufe des mobilen Daseins "anzufüttern". Ich habe vor Jahren eine TÜV-Prüfstelle gefunden, deren Vertrauen an mich über lange Zeit stetig gesteigert wurde. Inzwischen bekomme ich, weil alle meine Fahrzeuge technisch perfekt sind, immer den erforderlichen Segen, obschon gerade bei meinen "Amis" absolut nichts mehr der gültigen deutschen StVo entspricht.

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