März 28, 201510 j Wie ist das jetzt noch mal mit der neuen Regelung? Kann man sich bis zum 31.03.2015 noch die Kurzzeitkennzeichen nach alter Regelung beschaffen für ein Fahrzeug ohne TÜV z.B. oder um ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen, wenn das Kennzeichen bis zum 04.04.2015 gilt? Ja, man kann sich bis zum 31.3. noch ohne TÜV ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, dass dann noch unter der alten Regelung in den April hineinwirkt. Falls man das Kennzeichen im Ausland verwendet, gilt zu klären, ob ein deutsches Kurzzeitkennzeichen dort toleriert wird (m.W. ist dies in den Niederlanden beispielsweise so).
März 29, 201510 j Vor einigen Jahren, ich glaube Wissmann war noch Verkehrsminister, wurde verkündet, dass man sich in der EU geeinigt hätte, das Kurzzeitkennzeichen anzuerkennen. Wir hatten aber schon vorher damit Autos aus Italien geholt und sind durch die Schweiz gefahren. In Italien wurden wir sogar von den Carabinieri kontrolliert. Keinen hat das Kennzeichen interessiert. Die wollten nur mal wieder einen klassischen Motor betrachten. Ich habe extra das Hauptzollamt in Bern angerufen und gefragt, ob die dieses Kennzeichen tolerieren. Man sagte mir, die Schweiz würde alle Kennzeichen akzeptieren, die einen Versicherungsschutz beinhalten. Durch die neue Regelung ist das natürlich hinfällig. Man kann ja den TÜV erst hier machen. Was wiederum einmal mehr beweist, dass Politiker weltfremd sind und sich den Teufel um die Belange ihrer Wähler scheren. Wenn sie irgendeinen Blödsinn aushecken, wird das gnadenlos durchgesetzt, egal ob nachgewiesen wird, dass es Unsinn ist. Gesichtsverlust muss um jeden Preis vermieden werden. Und den Bürger hält "Supermann Minister" ohnehin für inkompetent.
März 29, 201510 j Was wiederum einmal mehr beweist, dass Politiker weltfremd sind und sich den Teufel um die Belange ihrer Wähler scheren. Wenn sie irgendeinen Blödsinn aushecken, wird das gnadenlos durchgesetzt, egal ob nachgewiesen wird, dass es Unsinn ist. Gesichtsverlust muss um jeden Preis vermieden werden. Und den Bürger hält "Supermann Minister" ohnehin für inkompetent.Im Prinzip stimme ich Dir da völlig zu. Was die Kombi aus HU und Kennzeichen angeht, sehe ich das allerdings etwas anders. Da werden dann nämlich im Zweifel Kisten ohne HU durch halb Europa gekarrt. Klar wäre es gut, wenn hier eine europaweite Anerkennung der jeweiligen HU-Entsprechungen erfolgen würde. Da wäre ich jederzeit dafür. Aber wieso sollte eine wg. fehlender HU nicht zulassungsfähige Kiste über ein Kurzzeitkennzeichen jederzeit völlig losgelöst von allen sonst überall geltenden Bausart- und Sicherheitsvorschriften über die Straßen gejagt werden dürfen? Nö, an der Stelle halte ich die neue Regelung zwar nicht wirklich unbedingt für den Stein des Weisen, aber auf jeden Fall für besser als vorher.
März 29, 201510 j Die schwarzen Schafe könnte man mit drastischen Strafen belegen und außerdem eine Sperrfrist von 5 Jahren verhängen, in denen sie kein Kzk. bekommen. 5 Punkte in Flensburg oben drauf. Aber wenn ich ein Auto mit nationalem TÜV aus einem anderen Land hole, bin ich eben nicht ein solcher Chaot. Es sollten auch nur reine Überführungsfahrten erlaubt sein, nicht eine nach StVZO unerlaubt getunte Kiste so zum Vergnügen herumgefahren werden. TÜV & Co. sollen ja auch dafür dienen, ANDERE vor Schäden für Leben, Leib und Eigentum zu bewahren. Hier wird aber wieder mal der Autofahrer generell bestraft, egal ob korrekt oder Chaot.
März 29, 201510 j Im Prinzip stimme ich Dir da völlig zu. Was die Kombi aus HU und Kennzeichen angeht, sehe ich das allerdings etwas anders. Da werden dann nämlich im Zweifel Kisten ohne HU durch halb Europa gekarrt. Klar wäre es gut, wenn hier eine europaweite Anerkennung der jeweiligen HU-Entsprechungen erfolgen würde. Da wäre ich jederzeit dafür. Aber wieso sollte eine wg. fehlender HU nicht zulassungsfähige Kiste über ein Kurzzeitkennzeichen jederzeit völlig losgelöst von allen sonst überall geltenden Bausart- und Sicherheitsvorschriften über die Straßen gejagt werden dürfen? Nö, an der Stelle halte ich die neue Regelung zwar nicht wirklich unbedingt für den Stein des Weisen, aber auf jeden Fall für besser als vorher. Ich denke, das ist eine viel zu krasse Generalisierung. Sicherlich wirst Du, selbst wenn mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs, nicht ohne jegliche Beleuchtung, mit komplett fehlendem Heck oder ohne Motorhaube und Auspuff durch die Gegend fahren können... zumindest nur solange, bis das einer verantwortlichen Person auffällt, die Dir das Fahrzeug zum Anhalten und Stehenlassen bringen kann. Bisher habe ich auch nie ein einziges Mal den Fall erlebt, dass das Kurzzeitkennzeichen an einem Auto pappte, das "völlig losgelöst von allen sonst überall geltenden Bauart- und Sicherheitsvorschriften über die Straße gejagt" wurde. Das war und ist auch nicht Hintergrund der Veränderung der Kurzzeitkennzeichenregelung.
März 29, 201510 j Aber wenn ich ein Auto mit nationalem TÜV aus einem anderen Land hole, bin ich eben nicht ein solcher Chaot.Da war ich schon in #53 absolut bei Dir:Klar wäre es gut, wenn hier eine europaweite Anerkennung der jeweiligen HU-Entsprechungen erfolgen würde. Da wäre ich jederzeit dafür. Bisher habe ich auch nie ein einziges Mal den Fall erlebt, dass das Kurzzeitkennzeichen an einem Auto pappte, das "völlig losgelöst von allen sonst überall geltenden Bauart- und Sicherheitsvorschriften über die Straße gejagt" wurde.NunJa, dann warst Du wohl bisher eher seltener auf SAAB-fremden Treffen. Egal ob wir jetzt über VW- oder US-car-Treffen reden, oder über irgend welche völlig markenoffenen 'Events'. Dort sieht man, je nach genauem Charakter der Veranstaltung, solche Kisten zumindest vereinzelt, aber teilweise auch richtig in größeren Grupen (wollte schon erst 'im Rudel' sagen).
März 30, 201510 j Das Kurzzeitkennzeichen den Wildbastlern und Wildtunern vorzuenthalten, verhindert ja nicht, daß die ihre Autos verkehrsunsicher tunen und damit fahren. Das geht schließlich auch mit zugelassenen Autos, dazu haben die zwei Jahre Zeit bis es auffällt, was zeitlich ein viel größeres Gefährdungspotential als 5 Tage bedeutet. Problem ist, daß unsere Überwachungsbehörden die Verkehrsüberwachung aus Mittelknappheit nicht mehr leisten können, also wird der potentiell eher auffällige Verkehr dort behindert, wo er einfach zu behindern ist. Ich hatte oben schon gefragt, gibt es eine Statistik, daß Autos mit Kurzkennzeichen häufiger Unfälle aufgrund technischer Defekte verursachen als andere Zulassungsformen?! Eine Registrierungspflicht des Fahrzeuges, eventuell mit einem Sicherheitscheck beim TÜV vor Ort hätte genügt. Ein Gutes hat die Änderung aber auch, es wird nicht mehr soviel Alumüll produziert.
März 30, 201510 j Falls mal wer ein Auto aus Österreich importieren will - es gibt auch bei uns Überstellungskennzeichen - sind grün, und kosten schlanke 148€ - genausoviel wie eine echte Zulassung - hinzu kommt noch die Kurzzeitversicherung - k.A. was die dafür haben wollen. Sagen wir so - ihr wurdet aus dem Paradies rausgeworfen...
März 30, 201510 j ........... Sagen wir so - ihr wurdet aus dem Paradies rausgeworfen... In die irdische Realität wäre ja okay gewesen, aber gleich in die Vorhölle...........!? Und wie ist das dann bei euch geregelt, geht das ohne TÜV bzw ARBÖ? Dann könnte man ja, sofern die österreichischen Ü-Kennzeichen hier anerkannt sind, die Dinger bei euch holen. Wenn das nämlich geht, findet sich sicher einer der die Nische nutzt und die Dinger hierher versendet.
März 30, 201510 j ...Das war und ist auch nicht Hintergrund der Veränderung der Kurzzeitkennzeichenregelung... Hast du hierzu tiefergreifende Kenntnisse?
März 30, 201510 j Also den aktuellen Stand der Dinge weiss ich jetzt nicht - hatte vor jahren ein Moped damit ausrüsten müssen, da dem Vorbesitzer die Kennzeichen abgenommen wurden wegen Tuning. Hatte dann alles zurückgebaut, und den Roller per LKW zur Prüfungsstelle verbracht - Prüfung wurde abgelehnt, da keine Kennzeichen vorhanden waren, und der Prüfer eine "umfassende" Prüfungsfahrt machen wollte.... - also nochmal zurück - zur Zulassungsstelle getrabt, grüne Kennzeichen geholt - ordentlich geblecht und noch mal zur Prüfungsstelle. aktuelle Infos siehe hier Ach ja -die Kosten - hatte mich geirrt - 182€ ist der aktuelle Satz plus Versicherung - und man braucht einen Kaufvertrag oder Typenschein - man kriegt aber 36€ wieder zurück, wenn man die grünen Tafeln zurückbringt .- na dann war ich mit den rd. 150€ gar nicht so schlecht unterwegs...
März 30, 201510 j Das klingt doch nach einer sinnvollen Lösung: Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht ohne TÜV und TÜV gibt es nicht ohne Kurzzeitkennzeichen. So sollten sich die lästigen alten Stinker doch in absehbarer Zeit deutlich dezimieren lassen.
März 31, 201510 j Nö auch ohne TÜV (wobei zum TÜV müssen hierzulande nur Dampfkessel) - man muß nur das aktuelle Gutachten mitbringen - kann auch schon ein paar Jahre alt sein - falls nicht mehr vorhanden, kann man ja die Werkstatt seines Misstrauens (wobei da in letzter Zeit auch ordentlich gesiebt wurde - kenne mind. 2 gute Werkstätten, denen man den 57a entzogen hat) mit der Durchfürung der §57a beauftragen, und die holen den Boliden mit den blauen Kennzeichen (Probekennzeichen). Also für jemanden der hierzulande häufiger nicht angemeldete Fahrzeuge bewegt, sind die "Blauen Taferl" die Lösung - allerdings kriegt man die nur als Gewerblicher - aber ich denke Fahrzeugaufbereiter ist ein freies Gewerbe, das man schnell mal anmelden kann... Man muß nur aufpassen, dass man nicht in die Liebhabereiklausel fällt...
März 31, 201510 j Hast du hierzu tiefergreifende Kenntnisse? Nach den offiziell genannten Gründen geht es nicht um die Sorge vor mit Kurzzeitkennzeichen total unsicher verkehrenden Autos, sondern um den Missbrauch der Übertragung und des Handels mit Kurzzeitkennzeichen einzudämmen. Ich schließe mich da auch [mention=220]ra-sc91[/mention] s Nachfrage nach Statistiken und Untersuchungen an, inwiefern Autos mit bisherigen Kurzzeitkennzeichen gehäufter aufgrund technischer Mängel für Unfälle gesorgt haben/hätten. Meine persönliche Empfindung meint da noch ganz andere Gründe neben der Änderung der Kurzzeitkennzeichenregelung zu erkennen... auch da weniger was mit nicht untersuchter größerer Gefährdung durch Kurzzeitkennzeichenfahrzeuge, sondern vielmehr mit einer stark drückenden Autoherstellerlobby im Hintergrund, die mit aller Macht versucht, dem Bürger mehr und mehr den - womöglich auch noch selbst überholten und wiederaufgebauten - privaten Gebrauchtwagen ausreden will.
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