Februar 22, 201510 j Mir ist es bei unserem Wohnmobil Ähnlich gegangen.Der Verkäufer war absoluter Profi im zulabern.Der war richtig geschickt,so das ich letztendlich vergessen habe,mein Feuchtigkeitsmesser einzusetzen.Selbst mein Schwiegervater dachte nicht mehr daran.Mit der Folge,das der komplette Alkoven und drei Stellen im Fußboden durchgefault waren.Auf die Schäden angesprochen sagte er nur,Sie haben das Fahrzeug doch besichtigt.Ich denke ein zweites mal passiert mir sowas nicht. Du siehst,Du bist also nicht allein mit Fehlschlägen.
Februar 22, 201510 j Autor Ihr könnt mich gerne für naiv halten, aber ich kann es mir bis jetzt nicht vorstellen, dass der Verkäufer mich wirklich betrügen wollte. Dann hätte er die Geschichte nur an seiner Garage abgewickelt und ich hätte niemals seine Privatadresse bekommen und mich da hin kommen lassen. Vielleicht hat er einfach die Wahrheit verdrängt, nachdem er hohe Summen in das Fahrzeug gesteckt hat (ich habe die Rechnungen gesehen, die passten zum Auto) und ist selber mehr oder weniger reingelegt worden. Allerdings hätte man dann auch sagen können: Sorry, das kann ich mir alles überhaupt nicht vorstellen, und in die Richtung kam gar nichts. Ich wüsste gerne mal die ganze Wahrheit, einfach, damit ich weiß, ob (und dann auch warum) ich in Sachen Menschenkenntnis wirklich so unglaublich daneben gelegen haben könnte. Ich bin von Berufs wegen eher mißtrauisch, aber es war ein netter, interessanter Typ, zu dem ich direkt einen Draht hatte So, und jetzt auf zu neuen Saab-Ufern, von mir aus kann hier zu! Beste Grüße Frank
Februar 22, 201510 j Er wäre ja nicht der erste, den eine Werkstatt für Sachen hat bezahlen lassen, die nicht gemacht bzw nur irgendwie hingepfuscht wurden... Nur die Rückgabe scheint merkwürdig.
Februar 22, 201510 j Vielleicht sollte ich einfach bei meinen Leisten bleiben und weiter auf der Mercedes- oder Volvoschiene bleiben, da macht mir so schnell keiner was vor (oder mir ein Fahrzeug über eine vertrauenswürdige Quelle besorgen). Das wäre zum monetären ein weiterer Schaden. Sehr schlimm, das ein tiefschwarzes Schaf derart ein schlechtes Licht auf die gesamte Saabszene wirft. Leider häufen sich diese Fälle -wie auch bei anderen Marken-. We are one family ist schon lange nicht mehr. Quo vadis, Spirit of Saab ?
Februar 22, 201510 j Solche Erfahrungen können nachhaltig ärgern und man muss immer wieder daran denken. Um so mehr gilt jetzt: Auf, auf zu neuen Saabufern! Vielleicht hilft ja auch der wiederbelebte Thread http://www.saab-cars.de/threads/900-schon-besichtigt-empfehlung-ja-nein.36629/ Ich wünsche dir viel Glück bei der weiteren Suche!
Februar 23, 201510 j Ich weiß ja nicht ob du eine Rechtsschutzversicherung hast wie ich, aber meiner einer ist in einem ahnlichen Fall gleich zum Rechtsanwalt gegangen. Wir haben sogar die Historie zuruchverfolgt und konnten auf diese Art sogar eine Tachomanipulation nachweisen. Die Rückwandlung inklusive meiner Fahrtkosten und Anwaltskosten wurden widerspruchslos akzeptiert. Der Verkäufer kam sogar und hat seinen Wagen selbst abgeholt. Allein der Rechtsanwalt und die Androhung vor Gericht zu gehen hatten hier schon Erfolg.
Februar 23, 201510 j [mention=7588]Chrisbie[/mention] Stimmt, ich hab ja auch eine Rechtsschutzversicherung... Ist noch ziemlich neu, noch nicht auf dem Schirm... Die würde ich in so einem Fall auch strapazieren. Bleibt aber der Stress und die verlorene Lebenszeit!
Februar 23, 201510 j Ich hätte mir auf die 900 Euro ein Ei gebacken und diese ebenso als Lehrgeld abgehakt. Hätte der Verkäufer sich quergestellt, die Rücknahme verweigert und man noch einen Rechtsstreit anstrengen müssen, wären Nerven im Wert von mehr als 900 Euro flöten gegangen.
Februar 23, 201510 j Schnelles Geld ist gutes Geld ..... das hat mir mal ein Rechtsanwalt bei der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs gesagt, als der Verkäufer mir in einem ähnlichen Fall wie Deinem auch nicht den kpl. Kaufpreis zurückzahlen wollte. Ich habe die reduzierte Summe genommen und war zufrieden. Allerdings wollte der Verkäufer zunächst das Fahrzeug nicht zurücknehmen. Mit dem Brief des Anwaltes und der Androhung entsprechender Schritte hat er es dann aber doch gemacht.
Februar 24, 201510 j Hut ab, Respekt für die Offenlegung und Danke fürs Teilen der Erfahrung. Gebrauchtkäufe sind immer eine Katze im Sack. Und manchmal ist die Katze eben tot. Ich hatte beim Lotus auch den ein oder anderen Moment des Schreckens und Erwachens - Gott sei Dank nicht in dem Ausmaß wie hier beschrieben... Die Angst vor so einer Nummer war übrigens einer von mehreren Gründen meinen "Alten" zu restaurieren als einen vermeintlich "besseren" sonstwoher zu kaufen. So kann ich mir selbst eine 2. Öffnung in den Po ärgern, sollte was daneben gehen und bin nicht der Willkür anderer bzw. deren Mutwilligkeit oder Schlimmerem ausgesetzt...
März 21, 201510 j Um meinen Onkel zu zitieren: "Seit es Autohändler gibt, kann man Pferdehändlern wieder trauen!" Wer von uns hat noch nie Lehrgeld bezahlt!? Ich denke jeder! Habe mir eine Frage angewöhnt, und zwar danach, ob ein Problem darin besteht, sofort eine TüV-, oder GTÜ-Niederlassung aufzusuchen. Kommen die allgemeinen Ausflüchte, dann "...schönen Tag und guten Weg!" wünschen und neu suchen.
März 22, 201510 j Vor vielen Jahren ist mir das auch mal passiert. Von einem Händler kaufte ich für wenig Geld ein Alltagsauto, welches bereits nach sechs Wochen mit Motorschaden liegen blieb. Ich hatte von Anfang an ein diffus mieses Gefühl, Probefahrt war nur auf Firmengelände möglich, Kilometerzähler defekt, und dass es sich um einen ehemaligen Mietwagen handelte, erfuhr ich erst bei Abschluss des Kaufvetrages. Leider hat der Händler das Fahrzeug nicht zurückgenommen, weshalb ich ihn verklagte. Ein Fußballkumpel, der kurz nach dem Studium seine Anwaltskanzlei eröffnete, war noch zu unerfahren, weshalb wir in erster Instanz verloren. Bereits da waren die Prozesskosten höher als der Kaufpreis, also gab ich auf..
März 22, 201510 j Bei der Abholung wird man mit dem Satz "Ich habe die ganze Liebe zu meiner Frau in den Wagen gelegt" verabschiedet. Die arme Frau.
März 22, 201510 j Für das schöne Turbo-Coupe in Moleks Garage fehlt mir gerade trotzdem das Geld, Was war das für eins? Ich bin mir sicher, das wollte zu Dir.
März 22, 201510 j Lieber Frank Bereits bei der Rückfahrt sind Dir viele Sachen bei dem Neuerwerb negativ aufgefallen. Diese hätten bei einer ausgiebigen Probefahrt auch auffallen müssen!? Autos sollte man immer mit einem fachkompetenten Begleiter anschauen. Du kaufst mit Emotionen, der Begleiter schaut das Auto einfach völlig entspannt an... So würde ich das immer machen... 9000er würde ich nicht kaufen... bleibe lieber bei dem alten 900er Beste Grüße Doc Monte
März 22, 201510 j Von einem Händler kaufte ich für wenig Geld ein Alltagsauto, welches bereits nach sechs Wochen mit Motorschaden liegen blieb. ... Ein Fußballkumpel, der kurz nach dem Studium seine Anwaltskanzlei eröffnete, war noch zu unerfahren, weshalb wir in erster Instanz verloren.Das würde ich dem Fussballkumpel aber nicht anlasten. Im Gegensatz zur wohl recht verbreiteten Auffassung bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen genau eben nicht auf den üblichen Verschleiß. Was 'üblich ist. richtet sich nach Alter, Laufleistung, Fahrzeugklasse (NICHT Herszteller oder Typ!), und natürlich dem aufgerufenen Preis. Mit anderen Worten muss man bei einem Auto im zweistelligen Alter mit sechsststelliger Laufleistung zu einem dreistelligen Preis damit rechnen, dass so sich ziemlich alle Komponenten rasant ihrer Grenznutzungsdauer nähern. Und je nach Art des Motorschadens dürften oft genug auch 6 Wochen ausreichen, um sehr wahrscheinlich erscheinen zu lassen, dass der Schaden selbst bei Gefahrenübergang (Kauf) noch nicht bestand. Die längerfristige Schadensursache hingegen dürfte widerum unter 'Verschleiß' fallen. Siehe dazu beim ADAC u.a. www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste%202014_215861.pdf und http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.adac.de%2F_mmm%2Fpdf%2FADAC-Sachmangelleitlinie_27730.pdf&ei=aywPVfyLI5PjaL6-gegI&usg=AFQjCNHOZV8zyCr07C8luNMSUmo_BsAMXA&bvm=bv.88528373,d.d2s&cad=rja
März 22, 201510 j In diesem ( und anderem ) Zusammenhang hochinteressant ist eine der Urteilsbegründungen: "Wenn der Verkäufer bestimmte Zusatzausstattungen angibt, kann der Käufer verlangen, dass diese nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig sind." Was das für Angebote in der Bucht, Mobile etc. bedeutet, kann sich jeder ausmalen...
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