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Ich wollte mir evtl. morgen für meine Frau ein Auto anschauen. Jetzt ist es so, dass der Wagen ursprünglich in Deutschland ausgeleifert wurde und hier auch gefahren wurde, der deutsche Brief liegt vor. Der letzte Besitzer ist den Wagen aber in Dänemark gefahren wo der Wagen demnach auch angemeldet war. Nun steht der Wagen hier in Deutschland zum Verkauf (in Dänemark abgemeldet). Weiß jemand wie da die Lage ist? Vollabnahme ja oder nein? Wenn eine CoC vorliegt eigentlich nein, oder?
Wenn der Wagen in D "endgültig" abgemeldet wurde, kann es sein, dass die Zulassungsstelle mauert. Ein Anruf sollte Klärung bringen, da das wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird...
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Wenn der Wagen in D "endgültig" abgemeldet wurde, .

Gibt es das noch? Ich dachte, dass geht nur noch mit Verwertungsnachweis...

Naja. Export ist doch vergleichbar mit verschrottet. In Deutschland nicht mehr existent.
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Naja. Export ist doch vergleichbar mit verschrottet. In Deutschland nicht mehr existent.

Das würde dann also bedeuten, dass das "normale" Importprocedere greift. CoC oder Vollabnahme, TÜV und die, in diesem Fall, dänischen Papier inkl. Abmeldung.

Wenn der Zossen weniger als sieben Jahre aus Deutschland raus ist müßte es noch Daten zum Auto geben; dann reicht die normale HU. War zumindest bei Veronica und Sara so.

Wenn der originale deutsche Brief vorliegt, dann sollte das ganze zumindest einfacher gehen als bei einem Auto, dass nie in Deutschland zugelassen war, oder gar in dieser Version nicht in D angeboten wurde.

Zumindest hätte der Prüfer alle Daten in einer vertrauten Form vorliegen.

Wenn der ehemalige deutsche Brief vorhanden ist, hast du ja sowas wie ein "Datenblatt" bzw "CoC", da müßte bei Import aus Dänemark eine normale TÜV-Abnahme reichen. Würde ich beim TÜV mal so versuchen.

 

Bei mir ging Import aus AU bzw S jeweils mit Datenblatt und normalem TÜV.

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Danke euch. Hat sich mittlerweile geklärt, im konkreten Fall reicht der deutsche Brief.
im konkreten Fall

Wenn der Zossen weniger als sieben Jahre aus Deutschland raus ist...

Was heißt "im konkreten Fall": weil keine 7 Jahre dazwischen liegen, oder reicht der Brief, so er denn vorliegt, grundsätzlich?

  • Autor

Konkret heißt, der Wagen ist ja ursprünglich aus D. Beim Import geht es ja darum nachzuweisen, dass der Wagen den hiesigen Bestimmungen entspricht. Außerdem müssen die Daten vorliegen. Durch den deutschen Brief, der ja ein offizielles Dokument ist, sind diese Voraussetzungen gegeben. Daher, nur zum TÜV für die HU (damit wird auch bestätigt, dass das Abgasverhalten stimmt) und dann zur Zulassung.

Hat sich aber jetzt erledigt weil wir das Fahrzeug nicht kaufen werden.

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