Veröffentlicht Oktober 16, 20177 j Moin Moin, hier schonmal ein kleiner Vorgeschmack von meiner neuesten Kreation Grüße
Oktober 18, 20177 j Autor Jap, wobei ich die aber über einen separaten Schalter laufen lass und nicht direkt zusammen mit dem normalen Fernlicht. Grüße
Oktober 18, 20177 j Autor Jap, ich benutz die Scheinwerfer als "Arbeitsscheinwerfer" und somit dürfen die nicht gemeinsam geschaltet werden. Nachher wenns dunkel ist kommen weitere Bilder Grüße
Oktober 18, 20177 j Autor Moin Moin, hier die versprochenden Bilder: Ohne Alles ("etwas" überbelichtet): Abblendlicht: Fernlicht: Zusatzscheinwerfer (ohne Abblend- und Fernlicht): Grüße
Oktober 19, 20177 j Wenn es zugelassene Scheinwerfer sind, spricht ja auch nichts gegen die Nutzung im Fahrbetrieb. Aber eben nur 'mit ohne' Gegenverkehr, wie bem Serien-FL auch. Daher sehe ich immer noch keinen Grund für eine getrennte Schaltung. Davon ab dürfte diese so in der jetzigen Form (einzheln ohne Hauptscheinwerfer schaltbar) auch absolut unzulässig sein, wenn die SW im öffentlichen Straßenverkehr nicht wirksam abgedeckt sind.
Oktober 19, 20177 j Autor Naja, schon StVZO §52 (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Dürfen eben nurnicht offiziell während der Fahrt eingeschaltet werden Grüße
Oktober 19, 20177 j OK, danke. Das heißt, es sind keine als FSW (mit E-Zeichen, also z.B. als "HC") zugelassenen SW?
Oktober 19, 20177 j Autor Sie besitzen schon eine E Nummer und Zertifizierung für FSW, aber ich benutz sie eben nicht direkt als solche. Grüße
Oktober 19, 20177 j Sie besitzen schon eine E Nummer und Zertifizierung für FSW, aber ich benutz sie eben nicht direkt als solche. Grüße Wozu denn dann und warum die separate Schaltung?
Oktober 19, 20177 j Sehen aber auch irgendwie geil aus - die Teile. "Eighty-Style"... Schaltung muss ganz klar so sein, dass die Dinger brennen, sobald man den Hebel für's Fernlicht zieht. Alles andere wäre ja unsinnig und langweilig. E-Nummern und der andere Quatsch interessieren eh keinen Menschen.
Oktober 19, 20177 j Ne Harry, die Frage ist ja hier nicht einmal, dass er sie nicht fest mit schaltet, weil er es eigentlich nicht darf. Das müßte ja jeder für sich entscheiden, inwieweit dies ggf. blöde Diskussionen mit den Mützen wert ist. Die Frage ist hier ja vielmehr, warum er sie nicht fest als FSW mit einbindet, obwohl er es sogar völlig legal darf. An der Semmel habe ich es natürlich so gemacht. Kurz ziehen, und es werde Tag ... Aber ich kann es auch mal auf die Spitze treiben: Die Lämplein sind von ihrer allgemenen Beschaffenheit, der Anordnung am Fahrzeug und ihrer Kennzeichnung her eindeutig reguläre FSW. Damit sind sie keine Arbeitsscheinwerfer, und dürfen auch nicht wie diese geschaltet werden, sondern haben der Anschlussvorschrften für FSW zu entsprechen. Im Ernst: Soll jeder machen, wie er will! Aber warum man solch einen prima Weihnachtsbaum dann nicht auch fets mit nutzt, ist mir völlig unklar. Und mit der aktuellen Schaltung sollte man die Dinger beim Fahren auf öffentlichen Straßen wirklich nie nutzen, denn damit ist man im Zweifel beim Abblenden nur einmal zu langsam.
Oktober 19, 20177 j Ich habe an meinem 900er Hella Comet 200 Xenon. http://www.saab-cars.de/threads/josephine.29527/page-51#post-995360 http://www.saab-cars.de/threads/josephine.29527/page-58#post-1090355 Die sind bei mir auch nicht direkt mit dem Fernlicht geschaltet, sondern über einen Extra-Taster aufgetrennt. D.h.: Schalter aus - Fernlicht normal, Schalter an - Extrascheinwerfer gehen zusammen mit dem Fernlicht an. Hat von amtlicher Seite noch nie jemanden interessiert, keine Ahnung wie korrekt das jetzt ist. Ich habe das aufgetrennt, weil neue Brenner teuer sind und ich den Verschleiß niedrig halten will. Im normalen Straßenverkehr in D lohnen sich die Dinger auch nicht so recht, dafür ist hier einfach zu viel Gegenverkehr. In z.B. Osteuropa ist das anders.
Oktober 19, 20177 j Schalter an - Extrascheinwerfer gehen zusammen mit dem Fernlicht an.Das ist doch so völlig ok. Wichtg ist dabei ja, dass die Blendbirnen zusammen mit dem normalen FL per Abblendschalter aus gehen. Der Griff nach einem normalen Schalter kann im Zweifel zu lange dauern. Der Abblendschalter sitzt schließlich nicht zufällig dort, wo er bei (fast?) allen Autos sitzt.
Oktober 19, 20177 j Also ich habe an No.3 2x130 Watt Cibies Breit/Weit/Fern mit Extra-Taster. Im normalen Straßenverkehr mit Blenden drauf. Käme nie auf die Idee, die Flutlichter im normalen Straßenverkehr zu aktivieren, auch wenn ich inner Pampa wohne. Natürlich lasse ich sie auch aus, wenn ich nachts durch Wildverseuchtes Gebiet patroulliere... Dienen ausschließlich den nächtlichen Ori-Rallyes mit dem Wagen. Ja, man macht die Dunkelheit zum Tag damit. Interessant übrigens, dass "verbotene" 80/100 H4 sowohl von der Ausbeute als auch vom "Blendfaktor" nicht heller sind als Streulinsen-Scheinwerfer von aktuellen Limousinen...
Oktober 19, 20177 j Scheint wohl auch eine Frage des Prüfers, etc. zu sein. Ich erinnere mich an ein Einsatzfahrzeug. Da waren zu allen 4 Seiten kräftige Scheinwerfer montiert. Auf dem Fahrerhaus nach vorne 4 Stück. Das wurde nicht akzeptiert. Die am Aufbau zur Seiten und nach hinten montierten waren OK, gehörten ja zum Arbeitsaufbau. Ergo bekam der Aufbau einen "Galgen" nach vorne, so dass die 4 nach vorne jetzt nicht auf der Fahrerkabine fest geschraubt waren sondern am Aufbau. An ihrer Position hatte sich nicht geändert. Also einfach mal beim HU-Prüfer des Vertrauens vorbei schauen?
Oktober 20, 20177 j Naja, schon StVZO §52 (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Dürfen eben nurnicht offiziell während der Fahrt eingeschaltet werden Grüße wenn man nun bei der früher eintretenden Dunkelheit unterwegs ist wird man oft geblendet weil die Fahrer von den -LKW- artigen Traktoren ihre Festtagsbeleuchtung nach vorn u. hinten auch im Strassenverkehr nicht ausschalten. Auf akustische u. optische Zeichen können sie oft nicht regieren, da die Kopfhörer sie direkt beschallen. Licht finde ich gut- aber es sollen andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden- dazu §52 Nebelschlusslichter dürfen ja auch nur ab 50 m Sichtweite eingeschaltet werden. Die max. Geschwindigkeit darf dann nicht größer sein wie die Sichtweite. Wenn das auch die Polizei wüste gäb es bald weniger KFZ-Betrieb auf allen Strassen:biggrin:
Oktober 20, 20177 j Heutzutage wäre es bei neuen Autos überhaupt kein Problem, diese auf 50 zu drosseln wenn die Nebelschlußleuchte an ist. Aber dann würde sie keiner mehr benutzen, wenn es doch mal nötig wäre. Teufelskreis.
Oktober 20, 20177 j Reicht doch wenn der Wagen dann wie blöde piept. Bei mehr als 50 ist die NSL eh weitgehend für die Katz.
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