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Empfohlene Antworten

Zumindest das WIS schreibt es genau so:

[ATTACH=full]151060[/ATTACH]

(für den 900)

Naja;

 

der Hersteller muss sich absichern. Und natürlich kann Saab nicht empfehlen gebrauchte Airbags einzubauen. Stell Dir mal die Klage vor, wenn dann etwas schief geht.

 

Ich denke das ist der einzige Grund. Denn ansonsten gibt es dafür keinen Grund. Ein funktionierender Airbag ist ein funktionierender Airbag,,,

Ja, exakt so sehe ich das auch.

An der Stelle wird z.B. auch nichts angelernt oder ähnliches. Das ist alles 'Plug&Play'.

 

Ich mußte da schon genug quer tauschen.

Dies schon allein deshalb, weil die Aero-Sitze (bzw. besser gesagt alle e-Sitze) andere Gurte haben, als die Standardbestuhlung.

...wörtlich findet sich dies nicht so im "8:6 M1995-"...

War copy/paste von Seite 7.

Ist das wirklich nur als Herstellervorgabe für seine eigenen Serviceleistungen anzusehen oder ist das Recht und Gesetz? Folglich hieße das ja leider, dass ein Fahrzeug mit (fehl-) ausgelöstem Pyro mangels Neuteilen nicht legal reparabel wäre.

Auch hier gibts komprimierte Info's:

https://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag4.htm

Also nach einigem Querlesen im WWW finde ich keine Hinweise darauf, dass das Wiederwenden gebrauchter Pyro's zulässig ist. Angeblich sind Seriennummern von SRS-Komponenten auch auf die jeweilige VIN registriert, womit ein (heimlicher) Austausch im Schadenfall immer nachvollziehbar wäre.

Bleibt also weiterhin die Frage, was nun weniger falsch bzw. unsicherer ist: unzulässig reparieren oder unzulässig außer Betrieb setzen?

War copy/paste von Seite 7.
Danke, nun gefunden.

Ist das wirklich nur als Herstellervorgabe für seine eigenen Serviceleistungen anzusehen oder ist das Recht und Gesetz? Folglich hieße das ja leider, dass ein Fahrzeug mit (fehl-) ausgelöstem Pyro mangels Neuteilen nicht legal reparabel wäre.
Die Frage ist für mich eher, ob es in irgend einer Weise technisch begründet ist. Und dies würde ich verneinen.

Alles andere wird natürlich für Werkstätten interessant, auch aus Haftungsgründen.

Also nach einigem Querlesen im WWW finde ich keine Hinweise darauf, dass das Wiederwenden gebrauchter Pyro's zulässig ist.
Hast Du denn irgendwo Quellen gefunden, nach denen es ausdrücklich verboten ist? Und damit meine ich keine WHBs, welche ja immer nur bestenfalls Hinweischarakter haben.

Angeblich sind Seriennummern von SRS-Komponenten auch auf die jeweilige VIN registriert, womit ein (heimlicher) Austausch im Schadenfall immer nachvollziehbar wäre.
Den möchte ich mal sehen, der das für eine alte Kiste eines nicht mehr existenten Herstellers recherchiert.
Auch hier gibts komprimierte Info's:

https://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag4.htm

Also nach einigem Querlesen im WWW finde ich keine Hinweise darauf, dass das Wiederwenden gebrauchter Pyro's zulässig ist. Angeblich sind Seriennummern von SRS-Komponenten auch auf die jeweilige VIN registriert, womit ein (heimlicher) Austausch im Schadenfall immer nachvollziehbar wäre.

Bleibt also weiterhin die Frage, was nun weniger falsch bzw. unsicherer ist: unzulässig reparieren oder unzulässig außer Betrieb setzen?

Kann ja auch nur schwer sein. Und wenn die getauscht werden (mit Neuteilen) stimmt das ja auch nicht mehr überein....

...irgendwo Quellen gefunden, nach denen es ausdrücklich verboten ist?...

Nein, deshalb ja meine Hoffnung auf Erkenntnisse aus der Diskussion.

Andererseits sagt das Sprengstoffgesetz eindeutig: "Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden." Privatpfusch wäre somit klar unzulässig.

Und die Sachkundigen (Gewerbetreibenden) haben sich an BG/DGUV-Regeln und Herstellervorschriften zu halten. Die Herstellervorschrift haben wir gelesen.

Viel Spielraum bleibt da nicht.

Und klar geht es da im Wesentlichen um Haftungsfragen. Ist ja auch verständlich, denn wer kann denn garantieren, dass die Historie des Gebrauchtteiles makellos ist.

Etwas beruhigend ist zwar, dass gerade die Pyro's selbst noch die zuverlässigsten Komponenten des Systems sind, weil Fehler fast ausschließlich aus den elektrischen Verbindungen und dem SG kommen. Aber auch wir kennen die Vorgeschichte einens Gebrauchtteiles nicht (mal heruntergefallen, unsachgemäß gelagert, im Hinterhof "aufgefrischt"...).

 

...Den möchte ich mal sehen, der das für eine alte Kiste eines nicht mehr existenten Herstellers recherchiert...

Kann ja auch nur schwer sein. Und wenn die getauscht werden (mit Neuteilen) stimmt das ja auch nicht mehr überein....

So sehe ich das eigentlich auch. Wobei ich mir auch hier Hinweise aus der Diskussion erhofft habe, ob das tatsächlich zutrifft und ob ein Tausch in der Werkstatt vielleicht doch registriert wird. Oder ob nach Unfällen mit bestimmter Schwere vielleicht doch recherchiert wird. Irgendwo müssen die vorhandenen Statistiken ja herkommen. Gibt's im Gesundheitswesen ja auch, dass bestimmte Bedrohungen meldepflichtig sind.

  • 6 Jahre später...

Gibt es einen zuverlässigen Weg das Airbagsystem stillzulegen ?

Bei mir leuchtet seit 1 Jahr die Airbaglampe an einem 1994er Aero. Die Fehlermeldung sagt Beifahrerairbag, obwohl es nur ein Handschuhfach gibt und schon immer gab. Lässt sich nicht löschen. Saab -Werkstatt konnte nicht weiterhelfen. Reicht Sicherung ziehen ?

Würde demnächst mal das Steuergerät tauschen.

Da fehlt vermutlich nur der Blindstecker/Abschlusswiderstand, welcher an Stelle des Airbags dort sitzen sollte.
Evtl. der Widerstand defekt, der anstelle des Airbags drin steckt?

Steckverbinder H2-77 muss mit 2,5 Ohm gebrückt sein, wenn kein Beifahrerairbag verbaut ist. Dann sollte sich der Fehler löschen lassen.

 

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H2-77.pdf

Bearbeitet von eisensturm

Kann ich bei Willma (9000CS 2.3t MY 1994, nur Fahrerairbag) auch bestätigen: nach Tausch des Widerstandes im Handschuhfach war / ist seit vielen Jahren Ruhe.

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