Dezember 28, 20204 j Wobei man dann auch das ganze drum herum beachten muss. Flüssigkeiten, div, Schrauben und Dichtungen, einen Kettensatz, ein neuer Turbolader, Buchsen Hilfsrahmen (je nach Zustand), Achsvermessung, Klima absaugen und neu befüllen usw usw.
Dezember 28, 20204 j Wobei man dann auch das ganze drum herum beachten muss. Flüssigkeiten, div, Schrauben und Dichtungen, einen Kettensatz, ein neuer Turbolader, Buchsen Hilfsrahmen (je nach Zustand), Achsvermessung, Klima absaugen und neu befüllen usw usw. deshalb meinte ich einen GUTEN und verwendungsfähigen Motor...keinen den man erst noch revidieren muss...
Dezember 28, 20204 j Unter Berücksichtigung, das der Motor ausgebaut ist und man somit sehr leicht an die Kette kommt, der momentan verbaute Lader durch den Motorschaden eh druch ist, wird das so oder so sehr teuer.
Dezember 28, 20204 j deshalb meinte ich einen GUTEN und verwendungsfähigen Motor...keinen den man erst noch revidieren muss...Das hängt wohl auch in erste Linie von der Vertrauenswürdigkeit der Herlkunft ab...
Dezember 28, 20204 j [mention=14730]Priich95[/mention] Da ist bei Deinem Motor wegen Ölmangels das Pleuellager vom 3. Zylinder ausgelaufen und das Pleuel abgerissen...wollte sich die Welt mal von aussen ansehen. Typischer Fall, wenn der Motor innerlich verkokt ist. Ein bekanntes Problem bei diesen Motoren. Solche Motorschäden kenne ich zu Dutzenden. 3200 Taler sind bei den bekannten Rostschäden schon ein stolzer Preis gewesen! Und nun der Motor-Totalschaden...reisst ein riesen Loch ins Portemonnaie. Aber ohne laufenden Motor ist der Wagen quasi nichts mehr wert. www.elferink.nl Größter Entsorger für schwedische Autos in den Niederlanden. Die haben in der Regel auch immer gebrauchte Motoren im Angebot. Aber von selber baut sich der Block nicht ein. Als versierter Schrauber, der sowas noch nie gemacht hat...3 Tage in einer Miet-Werkstatt. Freie Werkstatt, die mit SAAB nix zu tun hat, sieht es ähnlich aus. Pi x Daumen landest Du ungefähr beim Kaufpreis des Fahrzeugs...rund 3000 deutsche €uros.
Dezember 29, 20204 j Pauschal den Turbolader ebenfalls zu erneuern, sehe ich sehr differenziert. Den Lader würde ich prüfen und bei zu großem Wellenspiel erneuern. Sonst nicht! Aber das Öl-Zulaufrohr muß neu...oder irgendwie peinlichst gereinigt werden, da dieses Rohr GARANTIERT ebenfalls verkokt ist. Je nach Lieferbarkeit einzeln zu entscheiden. Zur Not gibt es auch noch Flex-Leitungen...aber da suche ich bestimmt nicht nach!
Dezember 29, 20204 j Guten Tag liebe Communtiy, Ich hab mir vor ein paar Monaten einen meiner kleinen Träume erfüllt und mir einen 2001 9-5 Aero Kombi gekauft. Die Freude war groß, aber hielt nicht lang.. nach 3 Tagen im Glück passiert das, was sich niemand wünscht. Könnte ihr mir Helfen wie ich fortfahren soll? Schöne grüße und Frohes Fest vom Pechvogel. . Da ich reichlich Erfahrung habe : 1. Wenn 3 Tagen nach dem Kauf so was passiert, deine erste Anlaufstelle ist die Polizei bzw. Anwalt der sich unverzüglich mit Staatsanwalt im Verbindung setz und eine Strafanzeige stellt 2. Dann neben der Starfanzeuge eine Klage bei deiner Amtsgericht - die gewinnst du 100% also kosten werden erstattet ganz egal ob der Privat Verkäufer eine Alte Dame Anfang 80 war oder sonst noch so was Der Schaden war der Besitzer sehr wohl bekannt, und bestand bereits bei Übergabe der Fahrzeug. Der Gutachter wird es auch bestätigen-glaub mir, und JA du hast auch bei kauf von Privat Gewährleistung in genau so einen Fall, ganz egal was im Kaufvertrag stehet Leider so wie ich es sehe hast du aber die Zeit Verschlafen Überholter B235 Motoren (mit Garantie) Verkauft keiner, da allein die Überholung 1700€ kostet (Material und Zeitaufwand) ohne der Motor selbst mitzurechnen Fabrikneue Motoren gibt es nicht mehr und wird es auch nicht mehr geben (irgendwo im Net geisterte ein Fabrikneuer B235 für 5000€ finde ich aber nicht mehr) Bleibt nur gebrauchter Motor, die sind alle mehr oder weniger überholungsbedürftig, ganz egal ob 500€ oder 1000€ kosten Ich würde an deiner stelle das Fahrzeug Verkaufen und das Geld als Lehrgeld abschreiben P.S. Ich Persönlich bei so einer Verarsche, gehe ganz anders vor, erscheine einfach mit 3-4 gut Trainierte Kumpels bei der Betrüger aka Verkäufer . JA es gibt Theater auch Polizei kommt vorbei aber am ende habe immer mein Geld zurückbekommen ohne die Strafverfolgungsbehörde mit dem Fall zu beschäftigen, hat's bis jetzt immer geholfen Bearbeitet Dezember 29, 20204 j von janira
Dezember 29, 20204 j Da ich reichlich Erfahrung habe : 1. Wenn 3 Tagen nach dem Kauf so was passiert, deine erste Anlaufstelle ist die Polizei bzw. Anwalt der sich unverzüglich mit Staatsanwalt im Verbindung setz und eine Strafanzeige stellt 2. Dann neben der Starfanzeuge eine Klage bei deiner Amtsgericht - die gewinnst du 100% also kosten werden erstattet ganz egal ob der Privat Verkäufer eine Alte Dame Anfang 80 war oder sonst noch so was Der Schaden war der Besitzer sehr wohl bekannt, und bestand bereits bei Übergabe der Fahrzeug. Der Gutachter wird es auch bestätigen-glaub mir, und JA du hast auch bei kauf von Privat Gewährleistung in genau so einen Fall, ganz egal was im Kaufvertrag stehet Leider so wie ich es sehe hast du aber die Zeit Verschlafen Überholter B235 Motoren (mit Garantie) Verkauft keiner, da allein die Überholung 1700€ kostet (Material und Zeitaufwand) ohne der Motor selbst mitzurechnen Fabrikneue Motoren gibt es nicht mehr und wird es auch nicht mehr geben (irgendwo im Net geisterte ein Fabrikneuer B235 für 5000€ finde ich aber nicht mehr) Bleibt nur gebrauchter Motor, die sind alle mehr oder weniger überholungsbedürftig, ganz egal ob 500€ oder 1000€ kosten Ich würde an deiner stelle das Fahrzeug Verkaufen und das Geld als Lehrgeld abschreiben P.S. Ich Persönlich bei so einer Verarsche, gehe ganz anders vor, erscheine einfach mit 3-4 gut Trainierte Kumpels bei der Betrüger aka Verkäufer . JA es gibt Theater auch Polizei kommt vorbei aber am ende habe immer mein Geld zurückbekommen ohne die Strafverfolgungsbehörde mit dem Fall zu beschäftigen, hat's bis jetzt immer geholfen Erstmal das Gespräch suchen...nicht jeder ist gleich auf Krawall gebürstet. Den letzten Satz mit der Anstiftung zur Straftat würde ich entfernen...das kann böse Konsequenzen nach sich ziehen ;-)
Dezember 29, 20204 j Vielleicht sollte man den Satz ruhig stehen lassen - damit kann sich ja jeder selbst ein Bild machen, ob er ihm was verkaufen wollen würde und ggf. auf diese Weise "behandelt" zu werden, wenn doch mal etwas mit dem Artikel nicht stimmt...
Dezember 29, 20204 j P.S. Ich Persönlich bei so einer Verarsche, gehe ganz anders vor, erscheine einfach mit 3-4 gut Trainierte Kumpels bei der Betrüger aka Verkäufer . JA es gibt Theater auch Polizei kommt vorbei aber am ende habe immer mein Geld zurückbekommen ohne die Strafverfolgungsbehörde mit dem Fall zu beschäftigen, hat's bis jetzt immer geholfen Hm, dieser Absatz rundet das Bild perfekt ab.
Dezember 29, 20204 j Vielleicht sollte man den Satz ruhig stehen lassen - damit kann sich ja jeder selbst ein Bild machen, ob er ihm was verkaufen wollen würde und ggf. auf diese Weise "behandelt" zu werden, wenn doch mal etwas mit dem Artikel nicht stimmt... Jeder stellt sich eben sein Zeugnis aus…………jetzt weiß zumindest jeder woran er ist…… und es handelt sich dabei auch nicht um Verleumdung oder Unterstellung ……sondern um Tatsachen…… Gruß, Thomas
Dezember 29, 20204 j Erstmal das Gespräch suchen... Richtg, bring aber bei Betrug meist gar nichts Den letzten Satz mit der Anstiftung zur Straftat würde ich entfernen...das kann böse Konsequenzen nach sich ziehen ;-) Nein, es ist kein Straftat, weder wird jemand zusammengeschlagen noch wird mit so was bedroht ... nur wird ein etwas lautes Gespräch geführt und der Betrüger mit sein Straftat konfrontiert Also, ein Fahrzeug für 3200€ zu Verkaufen ( übrigens viel Geld für ein SAAB 9-5 mit dem andere aufgezählte Schaden bzw, Rost und ohne Gewährleistung ! ) wissend das der Motor bereits fertig ist, für so was habe ich kein Verständnis
Dezember 29, 20204 j Jetzt bitte weiter zum eigentlichen Thema……spätestens jetzt sollte eigentlich jeder wissen woran er ist und kann sich dementsprechend verhalten…… Vielen Dank, Gruß, Thomas
Dezember 29, 20204 j Bei einem Autokauf gehören immer zwei Parteien. Der Verkäufer möchte möglichst teuer verkaufen...und der Käufer muß bereit sein, den Preis zu zahlen. Hat mit Betrug absolut nichts zu tun!!!...eher mit Unwissenheit oder sogar Dummheit. Meine Kiste hat nur 1800 gekostet, in ähnlichem Zustand und 2 Jahren TÜV, und läuft seit Mai diesen Jahres...mit jetzt 277.000km auf der Uhr. ................................................... Bei dem Loch im Block braucht man also nicht über Revision reden, da muß ein anderer Motor kommen. Mögliche Quellen wurden aufgeführt, wo man anfragen kann. Angeblich wurden ja schon 1500 Taler für eventuelle Reparaturen eingeplant, aber damit kommt der User garantiert nicht hin. Selber schrauben ist vermutlich nicht angesagt...und damit ist der Wagen eigentlich schon 3x über Wert bezahlt, falls ein gebrauchter Motor eingebaut wird. Zur Zeit ist das Auto nur noch ein Schlacht-Projekt...am Stück oder geschnitten/zerlegt... ... Da der User aber schon seit 3 Monaten nach einem Motor sucht, will er wohl das Auto reparieren...lassen. Also rückt die Wirtschaftlichkeit in den Hintergrund und man sollte sich auf die möglichen Reparaturvorschläge konzentrieren. 1. Motor suchen und finden, 2. Motor auf Zustand kontrollieren, 3. Motor dem entsprechend fit machen, 4. Den Motor einbauen. ... 2-4 kann nur eine Werkstatt oder ein Mechaniker, der sich auskennt. Oder man eignet sich das Wissen selber an, dann ist man aber mindestens 6 Monate weiter. Vielleicht erzählt uns der User [mention=14730]Priich95[/mention] in welcher Gegend er wohnt, damit wir vielleicht eine Werkstatt empfehlen können oder sogar selber persönlich helfen? ... Ich kenne hier im Forum wahrscheinlich nur 2 User persönlich. Ob mich jemand ausserdem persönlich kennt, wäre durchaus denkbar. Es gibt ja etliche User, die nur mitlesen und niemals aktiv schreiben. Sollte mich ein User wissentlich bescheißen, dann wäre ich auch sauer. Aber wenn dies hier im Forum öffentlich breitgetreten wird...dann ist die Kacke doch wirklich am dampfen. Muß nicht sein...braucht auch nicht sein!
Dezember 29, 20204 j An diesem Beispiel kann man zwei Sachen lernen. 1. Augen auf von wem man etwas kauft und genaue Prüfung mit einem Fachkundigen. 2.Nach Kauf gründliche Wartung, nicht gleich mit Vollgas auf die Bahn und Prinzip Hoffnung. Wenn man sofort das Öl gewechselt und untersucht hätte, dann wären sicher Hinweise zum Zustand verfügbar gewesen. Ich bleibe dabei, ich würde da nicht weiter irgendwelche unklaren Sachen einbauen, das Investment verdoppeln um am Ende mit dem nächsten Schaden dazustehen.
Dezember 29, 20204 j und ich kann nur sagen - nie ein Gebrauchtwagen kaufen ohne Gewährleistung,....... oder Mann ist selbst ein KFZ Mechaniker, bekommt gute % beim Kauf von Ersatzteile und kann somit vorhandene Schäden kostengünstig reparieren im übrigen, falls, der TE das Fahrzeug doch Reparieren will, wünsche viel Glück und hoffentlich am ende alles läuft wie es sein soll
Dezember 29, 20204 j [mention=11639]janira[/mention] Bei Kauf von Privat gibt es wohl kaum Garantie und Gewährleistung. Daher liegt das Risiko immer beim Käufer. Sowohl beim Fahrzeugkauf, wie bei gebrauchten Teilen von privater Hand.
Dezember 29, 20204 j Nach 3 Tagen schon Motorschaden ist natürlich schon verdächtig, deshalb die Frage nach dem Verkäufertypus. Arglistige Täuschung ist immer möglich. Nach 3 Monaten sinken natürlich die Chancen. Fahrzeuge in dieser Preisklasse mit Gewährleistung sind selten zu finden.
Dezember 29, 20204 j [mention=19]Marbo[/mention] Natürlich ist dies sehr verdächtig...wenn nach 3 Tagen das Pleuel nach draussen fliegt. Kann schon vorgeschädigt gewesen sein...also ein Klappern zu hören gewesen oder zuwenig Öl...aber das muß ein Käufer dann auch hören oder sehen, beim Kauf. Unwissenheit oder Dummheit...wie ich schon weiter oben erwähnte. Böswilligkeit würde ich nur unterstellen, wenn ein Verkäufer beruflich mit der Materie zu tun hat (so wie ich). Oder ein Schaden bekannt war und verschwiegen wurde...und deshalb das Auto verkauft wurde. Könnte man mal bei der Werkstatt nachfragen, wo das Fahrzeug zuletzt gewartet oder repariert wurde, ob da was bekannt war. Ansonsten ist es eben Pech. So ein Schaden kann uns alle treffen. Morgen oder auch erst nächstes Jahr.
Dezember 29, 20204 j Man kann auch nicht sagen wie der TE mit dem Auto gefahren ist. Klar, normal sollte der Motor das abkönnen aber oft spielen dumme Zufälle einem einen Streich. Dumm gelaufen :-(
Dezember 29, 20204 j Da ich reichlich Erfahrung habe : ......... ......aber allerdings nicht im juristischen Sinne und Bereich - da widerspreche ich dir hiermit deutlich !! ....... P.S. Ich Persönlich bei so einer Verarsche, gehe ganz anders vor, erscheine einfach mit 3-4 gut Trainierte Kumpels bei der Betrüger aka Verkäufer . JA es gibt Theater auch Polizei kommt vorbei aber am ende habe immer mein Geld zurückbekommen ohne die Strafverfolgungsbehörde mit dem Fall zu beschäftigen, hat's bis jetzt immer geholfen .......dieser Absatz kann, wenn's hart auf hart kommt als dein Geständnis zu einem Delikt laut StGB gewertet werden. Denn - ...... Nein, es ist kein Straftat, weder wird jemand zusammengeschlagen noch wird mit so was bedroht ... nur wird ein etwas lautes Gespräch geführt und der Betrüger mit sein Straftat konfrontiert ...... - es ist eine Straftat nach § 240 StGb - und § 253 StGB ist ggf noch anschließend zu prüfen - eine Strafttat, die du scheinbar nicht nur einmal beganngen hast?! 1. Im Klartext - § 240 Nötigung und § 253 Erpressung 2. kleine juristische Nachhilfe für dich nun vorab - bevor du weiterhin hier meinst, anderen Menschen so weiterhin zu begegnen! Wäre dann eine Fortsetzung der Nötigung und Wiederholung. 3. Die Nötigung wird begangen in der Form einer Drohung durch dich [mention=11639]janira[/mention] - auch das ist als Gewalt zu werten - denn du brauchst nicht zwingend jemanden zusammen schlagen - wie du es hier nennst! Begründung: a) Definition: Drohung Unter Drohung ist dabei das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt und welches eintreten soll, wenn sich der Bedrohte nicht dem Willen des Drohenden fügt. b) Von der Gewalt unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei Letzterer ein künftiges Übel in Aussicht gestellt wird, die Gewalt jedoch ein gegenwärtiges Übel darstellt. Von der strafrechtlich bedeutungslosen Warnung unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei der Warnung auf Gefahren eines bestimmten Verhaltens hingewiesen wird, auf dessen Eintritt der Täter allerdings keinen Einfluss hat oder zu haben vorgibt c) Ob der Täter tatsächlich Einfluss auf die Verwirklichung des angedrohten Übels hat, ist irrelevant. Relevant ist ausschließlich, dass für das Opfer der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und das Opfer die Verwirklichung wenigstens für möglich hält. juristisches Examen-Beispiel - sehr ähnlich wie du hier es schilderst - aber für dich ausreichend zu verstehend, das du kurz vor einer Strafanzeige stehst! Beispiel: B schuldet A 50 000 €, deren Rückzahlung er jedoch verweigert. A sucht B auf und droht ihm, dass er eine russische Schlägertruppe engagieren werde, falls B das Geld nicht bis zum Ende der Woche zahlen werde. Tatsächlich hat A keine Ahnung, wie er an eine solche russische Schlägertruppe herankommen soll. Er hat lediglich im Fernsehen gehört, dass es derartige Schlägertrupps geben soll. Hier ist, sofern B sich dem Willen des A beugt, und ihm die Summe am Ende der Woche auszahlt, eine vollendete Nötigung gegeben, da das in Aussichtstellen des Herbeirufens einer Schlägertruppe die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist. Dass A tatsächlich nicht über eine solche Schlägertruppe verfügt, ist irrelevant, wenn B seine Warnung ernst nimmt. - Die Drohung ist nur dann strafbar, wenn ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird. Du hast diese Drohung nicht nur verbal ausgesprochen, wie im o.g. Beispiel - sondern bist mit 3-4 gut trainierten Kumpels - die optisch diese Gewalt dargestellt haben - dort bei den Bürgern aufgetreten. Wärst du mir oder einem meiner Freunde oder Bekannten vorstellig geworden - wüsstest du nun wie deine Nötigung ausgegangen wäre - vorm örtlichen zuständigen Amtgericht, wo du gedroht hast. ....und übrigens - § 240 StGb Nötigung (3) Der Versuch ist strafbar. Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. ...... 2. Dann neben der Starfanzeuge eine Klage bei deiner Amtsgericht - die gewinnst du 100% also kosten werden erstattet ...... ......und auch hier erkenne ich deine juristischen Schwächen - denn wenn es um die Erstattung oder Rückzahlungen geht - dann erfolgt es über ein gerichtliches Mahnverfahren und keinesfalls über eine Strafanzeige, die jeder Bürger beim zuständigen Mahngericht einreichen kann.
Dezember 29, 20204 j Okay.... dann weiß ich ja, an wen ich mich in Zukunft wenden kann, wenn ich mal eine Frage habe. [mention=1505]icesaab[/mention] scheint ja aus dem Bereich zu kommen. Ich bin normaler Ing. von der FH und das juristische ist mir teilweise sehr suspekt und für normale Bürger nicht zu verstehen. Egal ich melde mich
Dezember 29, 20204 j ......aber allerdings nicht im juristischen Sinne und Bereich - da widerspreche ich dir hiermit deutlich !! .......dieser Absatz kann, wenn's hart auf hart kommt als dein Geständnis zu einem Delikt laut StGB gewertet werden. Denn - - es ist eine Straftat nach § 240 StGb - und § 253 StGB ist ggf noch anschließend zu prüfen - eine Strafttat, die du scheinbar nicht nur einmal beganngen hast?! 1. Im Klartext - § 240 Nötigung und § 253 Erpressung 2. kleine juristische Nachhilfe für dich nun vorab - bevor du weiterhin hier meinst, anderen Menschen so weiterhin zu begegnen! Wäre dann eine Fortsetzung der Nötigung und Wiederholung. 3. Die Nötigung wird begangen in der Form einer Drohung durch dich [mention=11639]janira[/mention] - auch das ist als Gewalt zu werten - denn du brauchst nicht zwingend jemanden zusammen schlagen - wie du es hier nennst! Begründung: a) Definition: Drohung Unter Drohung ist dabei das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt und welches eintreten soll, wenn sich der Bedrohte nicht dem Willen des Drohenden fügt. b) Von der Gewalt unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei Letzterer ein künftiges Übel in Aussicht gestellt wird, die Gewalt jedoch ein gegenwärtiges Übel darstellt. Von der strafrechtlich bedeutungslosen Warnung unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei der Warnung auf Gefahren eines bestimmten Verhaltens hingewiesen wird, auf dessen Eintritt der Täter allerdings keinen Einfluss hat oder zu haben vorgibt c) Ob der Täter tatsächlich Einfluss auf die Verwirklichung des angedrohten Übels hat, ist irrelevant. Relevant ist ausschließlich, dass für das Opfer der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und das Opfer die Verwirklichung wenigstens für möglich hält. juristisches Examen-Beispiel - sehr ähnlich wie du hier es schilderst - aber für dich ausreichend zu verstehend, das du kurz vor einer Strafanzeige stehst! Beispiel: B schuldet A 50 000 €, deren Rückzahlung er jedoch verweigert. A sucht B auf und droht ihm, dass er eine russische Schlägertruppe engagieren werde, falls B das Geld nicht bis zum Ende der Woche zahlen werde. Tatsächlich hat A keine Ahnung, wie er an eine solche russische Schlägertruppe herankommen soll. Er hat lediglich im Fernsehen gehört, dass es derartige Schlägertrupps geben soll. Hier ist, sofern B sich dem Willen des A beugt, und ihm die Summe am Ende der Woche auszahlt, eine vollendete Nötigung gegeben, da das in Aussichtstellen des Herbeirufens einer Schlägertruppe die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist. Dass A tatsächlich nicht über eine solche Schlägertruppe verfügt, ist irrelevant, wenn B seine Warnung ernst nimmt. - Die Drohung ist nur dann strafbar, wenn ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird. Du hast diese Drohung nicht nur verbal ausgesprochen, wie im o.g. Beispiel - sondern bist mit 3-4 gut trainierten Kumpels - die optisch diese Gewalt dargestellt haben - dort bei den Bürgern aufgetreten. Wärst du mir oder einem meiner Freunde oder Bekannten vorstellig geworden - wüsstest du nun wie deine Nötigung ausgegangen wäre - vorm örtlichen zuständigen Amtgericht, wo du gedroht hast. ....und übrigens - § 240 StGb Nötigung (3) Der Versuch ist strafbar. Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. ......und auch hier erkenne ich deine juristischen Schwächen - denn wenn es um die Erstattung oder Rückzahlungen geht - dann erfolgt es über ein gerichtliches Mahnverfahren und keinesfalls über eine Strafanzeige, die jeder Bürger beim zuständigen Mahngericht einreichen kann. Uff. Yep. Tut mir leid mit Deinem Aero. Ich würde zu Elferink oder Aeroworld und einen Gebrauchtmotor einbauen lassen. Dann kannst Du wieder fahren. Beim nächsten 9-5 wird wieder irgendwas sein - und der Motor kann Dich da auch verlassen. Auch wenn 2-3 tEuro für ein neues Autoherz viel Geld sind - welches Auto würdest Du sonst kaufen. Und der 9-5 Aero ist nun mal Premiumklasse ... gewesen .... und technisch auch nicht anspruchslos. Solche Autos haben immer höhere Folgekosten als ein einfacherer Saugmotor wie ein älterer 900/I 16V 2.0 (um bei Saab zu bleiben). PS: ich habe einen Aeromotor stehen den ich mal für 300 Euro gekauft habe. Keine Ahnung was der kann .... wenn Du ihn haben möchtest und es ohne Schlagstöcke ginge wäre das ok. Aber sicher bist Du mit Elferink und Co. Bearbeitet Dezember 29, 20204 j von HAGMAN
Dezember 29, 20204 j Nö [mention=1505]icesaab[/mention] hat viel im Internet oder entsprechende Literatur gelesen und hat keine Ahnung wie Tatsächlich Strafrecht praktiziert wird. Genau so haben viele gelesen wie eine Leistungssteigerung funktioniert... wie das umzusetzen ist da haben sie aber keine Ahnung. Falls irgend jemand, beim lesen von icessab posting der meinung gewonen hat andere zu Betrügen und da passiert nichts, sondern wird Jahre lang prozessiert und am ende melde er Privatinsolvenz, muss ich enttäschen ... Realität sieht oft anders aus
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