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icesaab

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Alle Beiträge von icesaab

  1. icesaab hat auf nschwanke's Thema geantwortet in 9-5 I
    .......ach ich denke nicht wirklich.....die kleinen Chinesen laufen doch seit Jahrzehnten mit großen Objektiven durch die Weltgeschichte und fotografieren alle wichtigen Details.....der SEM-Aufkleber wird denen auch schon bekannt sein .....und haben die im Land der aufgehenden Sonne nicht eh schon den Daumen auf "EhemalsSaab"
  2. icesaab hat auf joooo saab's Thema geantwortet in 9-5 I
    Schau mal von unten in die Öffnung, umrandet mit dem Schaumstoff - dort wo der Temperaturfühler drin sitzt - rein, ob sich dort die Klappe bewegen lässt ??
  3. icesaab hat auf joooo saab's Thema geantwortet in 9-5 I
    diesen Beitrag hattest du dir angeschaut?.......dort ist die Achse und ein Ersatzteil gut beschrieben: http://photo.platonoff.com/Auto/20091012.Saab_9-5_Blend_Door_Repair/ ..... [mention=6501]Saab-Frank[/mention] wird dir auch weiter helfen können.
  4. icesaab hat auf Holler1991's Thema geantwortet in 9-5 I
    ......könntest du! ...aber es wird vielleicht gar nicht so schlimm sein?! Hallo Jannek, willkommen hier im Forum! Was machen die weiteren "Geräusche" im Fahrzeug - Blinker - Anschnallsignal ?? Die haben eine Zusammenhang zum SID. Es scheint ja bei - "Zündung aus" - das Problem zu geben, das dort der Fehler liegt und nicht im SID Display selbst. Hast du in der letzten Zeit das Radio gewechselt.....? Vielleicht ist dort nur ein Kabel abgerutscht....Wackelkontakt....
  5. Verpflegung in Westenholz Na ja - aber kein Geflügel bestimmt oder ist doch Pestbezirk. Da gibt's was anständiges aufn Teller
  6. ......doch doch ....Bielefeld jibbetz.... Achte bloß auf die vielen Blitzer im Landeanflug!
  7. icesaab hat auf joooo saab's Thema geantwortet in 9-5 I
    halbe Stunde - Europalette o.ä. neben die offene Fahrertür legen - dicke Decke drauf und los geht's...... http://www.saab-cars.de/threads/heizungssteuerung-9-mit-klimaautomatik.61539/page-2#post-1192435
  8. Schade!! ......würde dieses Angebot weiter helfen - vielleicht kennt der Anbieter einen Trick ??? https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/biete-decodierung-saab-radios-grundig-clarion-alpine-code/591971852-223-3763 Edit: hier - ist es dieses Radio - kann dein eingestelltes Foto nicht so gut erkennen. http://www.saabcentral.com/forums/showthread.php?t=201515
  9. Vielleicht hilft dir diese Seite weiter..... http://www.saabclarion.se/manuals.html
  10. Hab dir eine PN geschickt -
  11. Hallo und willkommen im Forum!! Dann begeben wir uns mal auf die Fehlersuche........... Gibt es eine Fehlermeldung - CE ? Lies bitte mal diese Beitrag: http://www.saab-cars.de/threads/kws-wird-fehler-hinterlegt.61357/ ......es muss nicht immer der KWS sein - obwohl einiges dafür spricht.....oder auch die teure DI..... aber in #19 ist der Fehler gefunden worden: http://www.saab-cars.de/threads/kws-wird-fehler-hinterlegt.61357/#post-1198449 Also - erst mal die Schläuche und Kabel sichten und überprüfen - dann falls vorhanden eine Austausch DI testen - Zündkerzen tauschen - falls weiterhin Probleme, den Kurbelwellensensor (KWS) wechseln. .....: http://www.saab-cars.de/threads/startprobleme-warmer-motor-kurbelwellensensor-fragen.50148/
  12. icesaab hat auf Feran's Thema geantwortet in 9-5 I
    ..... ich hatte das Wort "Rück"...Sitz nicht richtig gelesen
  13. icesaab hat auf Feran's Thema geantwortet in 9-5 I
    Klimaanlage ?? Dann schau mal nach den Abfluss-Stopfen im Boden....setzen sich gern mal zu
  14. Schau dir mal das rechte Zwischenlager der Welle an....
  15. Vor kurzer Zeit Reifenwechsel gemacht - Radbolzen nicht nachgezogen ??
  16. icesaab hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    es ist die Burgruine Staufen Saab Cabrio steht auf dem Parkplatz "Auf dem Rempart" vor der Werbeagentur Zündboxx
  17. Da gibt es in diesem Fall keinen Unterschied !! gemeinschaflticher Mord - ist hier das Urteil ! ....wie heißt es so schön: Mit gefangen - mit gehangen... In diesem Fall: Mit gefahren....mit.... siehe dazu § 28 StGB .... http://www.juraindividuell.de/artikel/28-stgb-und-die-mordmerkmale/ Es gibt genügend - u.a. auch vom BGH bestätigte Urteile.....wo nicht eindeutig klar war....wer geschossen....gestochen....gewürgt...hat ......und überall da, wo ein Mensch ums Leben gekommen ist - sind ALLE die an Tatort waren .....2.....3.....4 gemeinsam Täter !!
  18. ...................ich kann dir folgen !!
  19. Ja - der Versuch eines Verbrechens wird ebenso bestraft ! Man muss bei Versuch zwischen Verbrechen-Tatbeständen und Vergehen-Tatbeständen differenzieren § 23 Strafbarkeit des Versuchs (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
  20. icesaab hat auf Bolb_de's Thema geantwortet in 9-5 I
    Zündkerzen locker...nun ja.... ....aber ist doch eine gute Meldung - Fehler gefunden
  21. ....doch - u.a. aus der deutschen gültigen Rechtsprechung - nennt sich "Eventualvorsatz" "Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit Die Frage, ob ein Eventualvorsatz oder eine Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich in vielen Fällen nicht sofort klar bewerten und erfordert eine detaillierte Klärung der Sachlage und der gegebenen Umstände, die zu einer Handlung geführt haben. Generell kann für den Eventualvorsatz und auch die Fahrlässigkeit aber gesagt werden, dass die bewusst fahrlässig handelnde Person mit den erkannten Folgen nicht einverstanden ist und möglicherweise auch darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werden. Wer hingegen bedingt vorsätzlich handelt, nimmt schädliche Folgen billigend in Kauf und findet sich auch entsprechend mit der Tatbestandsverwirklichung ab. Es steht außer Frage, dass die Grenzen der beiden Schuldformen sehr eng liegen. Um entsprechend urteilen zu können, müssen verschiedene Merkmale der inneren Tatseite beachtet werden. Darüber hinaus müssen aber auch tatsächliche Feststellungen ausreichend belegt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, die Rechtsbegriffe der Fahrlässigkeit, wie auch des Vorsatzes in ihre genauen Bestandteile aufzulösen. Beispiel aus der Vergangenheit: Tötung durch Würgen ist als Eventualvorsatz zu werten In einem Urteil vom 22.1.2012 kam das Landgericht Cottbus zu dem Entschluß, dass bei einer Tötung durch Würgen ein Eventualvorsatz vorläge. Das Gericht stellte fest, dass es allgemein bekannt wäre, dass ein Verschließen der Atemwege durch Gewalteinwirkung grundsätzlich zum Tode führen kann. Faktoren, die jedoch bei der Bewertung zu berücksichtigen seien, wären Zeit und Intensität des Erstickungsvorgangs. [Landgericht Cottbus, 22.1.2012, 5 StR 246/10]" In diesem konkreten Fall hat das LG Berlin angenommen - nach detaillierter Klärung in der Verhandlung und unter Berücksichtigung der Vorstrafen/Verhalten der Beschuldigten - entsprechend das Urteil gefällt - weil den Rasern bewusst sein muss......wenn man mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Innenstadt rast, wo 50 km/h erlaubt sind - und mit über 160km/h und zudem über mehrere Ampeln bei ROT knallt - wer das macht nimmt man schädigende Folgen billigend in Kauf - somit ist Vorsatz gegeben ! Es ist auch allgemein bekannt - wenn ich mit einem Auto einen Menschen überfahre - besonders mit überhöhter Geschwindigkeit - kann das zum Tode der Person führen! .......warum gibt es zunehmend die Diskussion in den Innenstädten insgesamt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen ???!!!! Weil selbst ein Unfall mit dieser Aufprallgeschwindigkeit mit einem Sturz aus dem 3. Stockwerk gleich zu setzen ist! ......wer möchte schon freiwillig aus dieser Höhe raus springen ????? außerhalb des Auto-Themas: Ganz aktuell ein Beispiel - Verhandlung vor dem AG Minden - dort wurde am ersten Verhandlungstag festgestellt - das Merkmale des §211 StGB Mord bestehen - und nun seit heute vor dem LG Bielefeld - Verhandlung wegen versuchten Mordes.....auch hier wird das Urteil so kommen - da bin ich mir sicher. ....wer ein Haus/Wohnung in Brand steckt....muss damit rechnen das die Menschen die sich dort drin befinden nicht überleben werden.... http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/porta_westfalica/porta_westfalica./21705986_Prozess-um-Brandanschlag-auf-Fluechtlingsheim-in-Porta-Westfalica-startet-neu.html
  22. ................hier wurde es schon beschrieben:
  23. Ganz klar zweimal ein JA ! Das ein KFZ als Waffe genutzt werden kann und inzwischen leider auch zu größeren Kapitaldelikten genutzt wird - brauchen wir seit Nizza und Berlin.....nicht weiter definieren??!! ......bekanntlich auch um mal gerade an einen Juwelierladen...die Schaufensterscheibe zu demolieren....anstatt eines Werkzeuges...Hammer etc... Niedriger Beweggrund - glasklar - jeder der beiden "Rennfahrer" wollte nicht aufgeben und unbedingt der tolle Erste werden....um jeden Preis...durch hemmungslose Eigensucht .....mit 160km/h in der Innenstadt.....bei dem es mindestens ein Opfer gab!
  24. Das ist der 1. Punkt - mit 160 Km/h durch die Innenstadt 2. - mehrere Rotlicht zeigenden LZA nicht beachtet 3. - über mehrere Kreuzungen geknallt! 4. - ein KFZ als Waffe - gefährliches Mittel eingesetzt 5. - § 211 StGB 2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, (in diesem Einzelfall - illegales Autorennen) 6. - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (in diesem Fall KFZ)oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Fahrlässigkeit kann nicht mehr angenommen werden - da wie o.g. mehrer 100 Meter und Straßenkreuzungen als Rennstrecke nur für 2 Vollidioten ausgenutzt wurden! Zitat des LG Berlin und StA: "Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht, haben jedenfalls vorläufig die Sache so bewertet, dass sie sagen: das ist über das, was wir sonst von Autorennen kennen hinausgehend, das heißt, wir sind nicht mehr im Bereich von 'fahrlässiger Tötung', sondern hier ist sozusagen ein Merkmal mehr drin, hier wussten die Leute, was sie getan haben." Meine persönliche Meinung - das heutige Urteil wird beim BGH bestannd haben und weiteren Nachahmern hoffentlich einhalt gebieten. ...und die hier in diesem Fall ausgesprochene lebenslange Haft - ist bekanntlich in Deutschland nicht wirklich lebenslänglich !! In der Regel um die 15 Jahre.....somit kommen die wieder frei in ihrem Leben - allerdings ne wieder mit Führerschein. .......Das Opfer hat aber leider.....sein Leben verloren.
  25. ........http://www.schrottpreis.org/

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