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Obenohne

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Alle Beiträge von Obenohne

  1. Individualisten sollten eigentlich alle Menschen sein. Was wäre denn die Alternative? Tumbe Mitläufer und strunzdoofe Lemminge! Wenn ich in meinem Leben eines gemieden habe, dann mich kritiklos der größten Gruppe anzuschließen. Gruß Michael
  2. Schrieb ich doch: "Nach meinen, natürlich nicht repräsentativen Erfahrungen". Auf den kleinen "Dorf"-Events und Oldtimerrallyes, wo man tatsächlich auch gefahrene Autos sieht und wo sich der Eigentümer eines MB Cabrios der Baureihe W 111 für (m)eine Güllepumpe begeistert, findet man aber eher die Leute, die ich meinte. Gruß Michael
  3. Uih, da ist aber einer angepisst! Aber mal im Ernst: Ein bißchen hast Du Recht. In Italien begeistern sich die Leute für teure und schnelle Autos, hier werden die Eigentümer schief angesehen. Aber das ist nur eine Seite der Medaille, denn hierzulande gibt es eben auch zu viele großkotzige Reiche. Das Auftreten dieser Großkotze ist genauso schlimm wie der Neid und die Mißgunst. Nach meinen, natürlich nicht repräsentativen Erfahrungen kann man eine bestimmte Gruppe von begeisterten und bodenständigen gut betuchten Eigentümern wertvoller Autos leicht erkennen: Sie fahren Klassiker oder andere besondere Autos. Auf Oldtimertreffen oder entsprechenden Events kann man das merken. Da gibt es keine Standesunterschiede, Oldtimerfan ist Oldtimerfan. Da kann man herrlich Benzin quatschen mit Leuten, die in der Woche mein Monats- oder sogar Jahreseinkommen verdienen. Und das ist vollkommen egal! Mag zwar blöde klingen, aber ich bin froh, daß es Leute gibt, die in verrostetes Blech fünfstellige Summen oder mehr stecken und mir damit die Chance geben, wunderschöne alte Autos nicht nur im Film, sondern auch mal auf der Straße zu sehen. Gruß Michael (also von einem, der auch schon 34-jähriges Alteisen in einem Zustand wie fast aus dem Laden gefahren ist. Aber mit nur zwei Rädern und daher auch mit kleinem Budget bezahlbar)
  4. Obenohne hat auf Metalldetektor's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    Vorhin in Aachen habe ich einen dunklen 9-5 (Modell 2001-2005) mit belgischem Kennzeichen gesehen. Gruß Michael
  5. Ist aber mit Frontantrieb nicht so lustig wie mit Heckantrieb...
  6. http://up.picr.de/20869624lc.jpg Bei meinem Cabrio rattert der Verdeckdeckelantrieb auch, zusätzlich stoßen der Verdeckdeckel und das Dach zusammen. So ist der augenblickliche Ablauf: - Dach hebt sich hinten an - Verdeckdeckel hebt sich etwas - Verdeckdeckelantrieb berührt das Dach und rattert - Ich hebe den Deckel leicht an, so daß der Deckel am Dach vorbei kommt - Nun öffnet das Dach komplett - Nach dem Bestätigungspiep scheint die linke Seite leicht hoch zu stehen Das Schließen geht ohne Hilfe. Vom Vorbesitzer habe ich die Information, daß der Antrieb schon nach der Anleitung hier aus dem Forum umgerüstet wurde. Die Ohren existieren übrigens nicht mehr - weil die zu zickig waren, wurden sie ausgebaut. Meiner Ansicht nach sind verschiedene Möglichkeiten denkbar: - das Dach ist schadhaft und hebt sich hinten z. B. wegen fehlender oder defekter Gurte nicht richtig - der Klappenantrieb ist schadhaft - das Dach ist nicht korrekt eingestellt bzw. programmiert Gibt es hier im Westen der Republik, also zwischen Ruhrgebiet und Koblenz Leute, die sich richtig gut mit den 902-Dächern auskennen? Und nach Möglichkeit auch einen Tech 2 besitzen, um das Dach falls nötig neu zu programmieren? Nachdem ich mir heute den Luxus geleistet habe, das 900 SE Cabrio von ... - LM 8 auf ... - SE 900 umkennzeichnen zu lassen, möchte ich es natürlich lange behalten. Und dazu gehört für mich auch, das Auto im Detail zu verstehen. Deshalb möchte ich keine Reparatur durch einen Dritten, sondern Hilfe beim Umbau von einem, der sich auskennt. Ich möchte halt nicht nur ein intaktes Dach haben, ich möchte auch wissen, warum es am Ende funktioniert und warum es das vorher nicht tat. Oder kürzer: Ich auch Ölfinger... Gruß Michael
  7. Meist wird es ohne Anmeldung gehen, das ist klar. Ich habe es aber auch schon anders erlebt, zuletzt im Dezember des letzten Jahres, als wir uns von einem Motorradforum getroffen haben. Ausnahmsweise ohne Mopeds. Da war die Bude so voll, daß ein Spontangast wirklich keinen Platz gehabt hätte - deshalb die Frage. Gruß Michael
  8. Obenohne hat auf Obenohne's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    http://up.picr.de/20869624lc.jpg So, es ist vollbracht! Auf dem 900 SE pappt jetzt ein Kennzeichen mit der sinnigen Folge SE 900. Ich habe den Wagen heute umkennzeichnen lassen. Damit ist mein Trio komplett, denn meine BMW R 850 hat R 850 und die Yamaha XV 250 folgerichtig XV 250 auf dem Blech. *freu* Gruß Michael
  9. Habt Ihr eigentlich auch Platz für spontane Teilnehmer? Oder reserviert Ihr jeweils x Plätze vor? Ich hätte auch Lust als Frischling zu kommen, kann es aber noch nicht sagen, ob das zeitlich klappt. Gruß Michael
  10. Hey, das kommt nicht in Frage! Das ist politisch nicht korrekt, weil ich ein Fisch bin! Jawollja! Gibt schließlich auch keine Negerküsse mehr. Gruß Michael
  11. Wenn die Kiste so toll ist, warum will der Verkäufer sie dann loswerden? Egal, mein Fall wäre so ein Auto eh nicht. Dann schon eher den weißen niederländischen 1984er 99er. Gruß Michael
  12. Diese Körperfüllediskussionen respektive die Standpunkte dazu haben doch nichts damit zu tun, welches Fahrzeug man fährt oder bevorzugt! Das hat also nichts mit Querdenker zu tun, eher mit Garnichtdenker... Gruß Michael
  13. Gute Nacht, John-Boy, gute Nacht Mary-Ellen, gute Nacht Jason, gute Nacht Jim-Bob... (to be continued)
  14. Obenohne hat auf Metalldetektor's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    Heute Nachmittag auf der B 265 zwischen Erftkreis und Kreis Euskirchen fuhr ein 9-3 II Cabrio in Senfgelbmetallic und Kölner Kennzeichen. Gruß Michael
  15. Ihr wohnt doch da, wenn ich das richtig verstanden habe? Dann würde ich mal in der Nachbarschaft herumfragen, ob jemand etwas gesehen hat. Z. B. wie der Wagen stand als er abgeschleppt wurde, ob zwischen dem Parken und Abschleppen evtl. eine Bahn dort stand, die nicht vorbei kam oder eben auch, ob beobachtet wurde, wie die eine oder andere Bahn problemlos daran vorbei kam. Da die Weitwinkelbilder stark verzerren, würde ich zum Anwalt zusätzlich die Google maps Draufsicht und eigene Fotos mitnehmen, die möglichst gerade die Grenze zwischen Straßenbahnbereich (asphaltiert) und Parkbereich (Kopfsteinpflaster) zeigen. Auch wenn man nach meiner Kenntnis(*) tatsächlich im Augenblick nicht reagieren muß, schadet es nichts. Ich würde der vollen Forderung widersprechen und ganz allgemein um Belege bitten, da Euch der Sachverhalt nicht klar ist, da ja mindestens die von Deiner Frau genutzte Bahn ohne irgendwelche Probleme vorbei konnte und dort das Parken nicht nur erlaubt, sondern durch Beschilderung sogar von der Kommune vorgesehen ist. Wenn ein Mitarbeiter mit einem Totalausfall seines Oberstübchens Amok gelaufen ist (und danach sieht es ja nun wirklich aus!), dann besteht die berechtigte Hoffnung, daß Dein Widerspruchsschreiben bei einem Sachbearbeiter mit dem IQ über dem einer Tomate auf dem Tisch landet. Ich habe schon mehrfach bei unsinnigen Geschichten Erfolg gehabt, indem ich mich einfach an einen anderen Mitarbeiter gewandt habe. Die anwaltliche Beratung solltest Du trotzdem schon mal anleiern, also einen Termin machen. Gruß Michael (*) Ich habe es vor vielen Jahren im Nebenfach BWL so gelernt: Der Schuldner muß erst in Verzug sein und das ist er durch eine bloße Rechnung noch nicht. Das muß zwar nicht mehr stimmen, schließlich hat sich die Gewährleistung und Sachmängelhaftung auch stark verändert, aber ich habe noch nie gehört, daß man durch eine Rechnung bereits in Verzug gesetzt wäre, außer wenn dies vertraglich z. B. durch entsprechende AGBs so vereinbart wurde. Dann muß auf der Rechnung aber stehen, ab wann der Schuldner im Verzug sein wird, wenn er nicht zahlt.
  16. Und wo ist die Buchse nun? Weiß das jemand?
  17. Mich würde vor allem mal interessieren, wo denn überhaupt dieses Tech 2 Dingsbums angeschlossen wird. Ich habe kürzlich mal gegoogelt und die Frage sogar mit Fotos beantwortet bekommen: Unterm Lenkrad hinter einer Klappe. Wie gesagt, mit Foto. Bei meinem 1995er Auto ist die gesamte untere Armaturenbrettverkleidung aber leider einteilig. Da gibt es die Klappe nicht. Wo wird denn Tech II angeschlossen? Ich habe in anderen Foren gelesen, es solle 900 IIer geben, die einen nur zum Tech 2 kompatiblen Befehlssatz, aber eine OBD-kompatible Buchse haben. Ich habe mir gedacht, steckst Du mal Deinen OBD II Adapter an, evtl. kommen ja doch ein paar Grunddaten. Aber Pustekuchen, kein Anschluß da. ;-( Gruß Michael
  18. Auf dem ersten Bild war ja keine Parkbeschilderung zu sehen, aber nachdem ich das zweite gesehen habe, muß ich sagen, daß es einem da wirklich die Schuhe auszieht! Abschleppen in einem Bereich, den die Kommune ausdrücklich als Parkzone ausgewiesen hat und wo mindestens eine Straßenbahn passieren konnte? Arbeiten bei den Verkehrsbetrieben nur Römer? Dann hätte Obelix immer recht gehabt, die spinnen, die Römer... Sofort zum Anwalt würde ich auch gehen, aber ich würde ihn vor allem mal fragen, ob Ihr nicht Ansprüche wegen einer Besitzstandsstörung geltend machen könnt. Offensichtlich hat hier ein Unternehmen und keine Behörde gehandelt und da ist der Pfad der Rechtmäßigkeit viel viel schmaler! Ich habe ja selber auch Falschparker abgeschleppt. Gibt das eine Behörde in Auftrag heißt es sofort weg damit und da braucht man sich auch kaum über die Rechtmäßigkeit Gedanken machen.(*) Bei anderen Auftraggebern mußten wir dagegen erst aufklären und uns gegenzeichnen lassen, daß dem Auftraggeber bekannt ist, daß auf ihn neben den vollen Kosten der Abschleppmaßnahme ggf. auch weitere Kosten wie Schadenersatz zukommen können. Weil das rechtlich nun einmal sehr wackelig ist und die Gerichte gerne sagen, daß das Abschleppen nicht gerechtfertigt war. Was bedeutet, daß am Ende der Auftraggeber zahlt und nicht der Falschparker. Den es hier offensichtlich nicht gibt! Oder darf man neuerdings nicht mehr dort parken, wo es die Beschilderung ausweist? Also die Änderung der StVO muß ich verpasst haben. Gruß Michael (*) Das funktioniert sogar wenn eine Behörde das Fahrzeug einer anderen abschleppen lässt. Echt wahr! *gggg* Im Auftrag der Verkehrsüberwachung Köln habe ich höchstpersönlich mal einen Streifenwagen der Polizei abgeschleppt... Als Falschparker! Es war eine Zivilstreife und der Kollegin von der Verkehrsüberwachung war das nicht gleich aufgefallen. Als ich sie darauf aufmerksam machte, wußte sie gar nicht, was sie machen sollte. Ich war für den normalen Gang und habe den Streifenwagen verladen. Falsch geparkt war er und das Kennzeichen war wie üblich auch bereits an die Polizei übermittelt worden (die müssen den Leuten, die eine Diebstahlsanzeige machen wollen ja sagen können, daß die Stadt Köln und kein Strauchdieb den Wagen hat). Es dauerte nicht lang, bis zwei Herren im grün-weißen VW Bus am Abschleppgelände vorfuhren und einen falsch geparkten Wagen auslösten... Mit Dienstausweis, schließlich muß sich jeder Abholer ausweisen. Mir hat's Spaß gemacht und alle Mitarbeiter der Stadt Köln und natürlich erst Recht alle Polizeibeamten hatten etwas zu lachen. Schon am nächsten Tag wurde ich bei einem Unfall auf der Autobahn von einem der Beamten gefragt, ob das stimmen würde, daß wir einen Streifenwagen als Falschparker abgeschleppt hätten. Ich habe nur grinsend gesagt: "Ja. Ich!" Die Beamten, denen der Streifenwagen abhanden gekommen war, haben es aber auch mit Humor genommen. Falsch geparkt war der Wagen übrigens, weil sich die Beamten gerade mit Pizza oder Döner oder so versorgt hatten.
  19. Hähä, Du Schelm! Die AHK für den 9-3 I ist eintragungsfrei, aber nicht die für den 900 II.
  20. [mention=16]erik[/mention]: Man hat zwar schon Pferde vor Apotheken kotzen gesehen, aber ich bin Joschys Meinung und glaube nicht, daß es wirklich eine eintragungsfreie Version für den 900 II gibt. Da die meisten Händler darauf hinweisen, daß eine Eintragung nötig ist und in der Montageanleitung die Prüfnummer nur aus Nullen besteht, könnte ich mir vorstellen, daß man bei G.D.W. mal die Absicht hatte, die AHK in eintragungsfreier Version anzubieten, dann aber z. B. aus Kostengründen darauf verzichtet hat. Zumindest habe ich im Dezember auch von den diversen Händlern, mit denen ich gesprochen bzw. telefoniert habe stets gesagt bekommen, daß beide G.D.W. Varianten nur mit Mustergutachten geliefert werden und eingetragen werden müssen. Gruß Michael
  21. Keine Angst, die Nebelschlußleuchte schließe ich auch noch an. Das ging nur mit meinem 08/15-E-Satz nicht bequem über den Stecker. Also muß ich noch an einer günstigen Stelle an die Zuleitung zur NSL. Kommt noch. Ist versprochen! ;-)
  22. Lars hat seine AHK nach seinem Post im September oder früher gekauft. Offensichtlich hatte er Glück, noch eine gefunden zu haben. Ich habe erst im Dezember viele viele Stunden in die Suche gesteckt und habe keine eintragungsfreie neue AHK für den 900 II bekommen können, weder von Westfalia, noch von Thule und auch von Bosal nicht. Die eine oder andere AHK wird sicher noch beim Händler X oder Y zu haben sein, aber den muß man eben auch erst finden. Ich hab's nicht geschafft. Die Westfalia 324018600001 ist die AHK, die ich gerne gehabt hätte. Sie war zwar bei diversen Anbietern bestellbar, aber nirgends tatsächlich zu haben. Viele Zubehörhändler arbeiten offensichtlich mit den in diesem Falle falschen Daten eines Großhändlers, der die Westfalia 324018600001 als lagermäßig vorhanden ausweist, obwohl es keine mehr gibt. Ich habe nun wirklich fleissig gesucht, sogar im europäischen Ausland - für den 900 II war nichts zu bekommen. Außer der AHK von G.D.W., die eingetragen werden muß. Da die Bodengruppe zumindest im Heckbereich unverändert ist, passen meines Wissens alle AHKs unabhängig von der Karosserieform. Es ist aber auch nicht auszuschließen, daß ein Hersteller seine AHK aus Kostengründen nicht für alle Karosserieformen hat testen lassen. Die Westfalia 324018600001 ist für alle YS3D zugelassen, also für alle Coupés, Limousinen und Cabrios des 900 II und des 9-3 I. Wenn man denn eine bekäme, wäre sie sicher sehr gut. Wie gesagt, ich habe jetzt die abnehmbare Westfalia dran, allerdings gebraucht. Gruß Michael
  23. Obenohne hat auf MarkusP's Thema geantwortet in 9-5 I
    Bei Navigon und Garmin gibt es bei bestimmten Navi-Modellen die Anzeige der Steigung. Die ist ja für Lkw-, WoMo- und Gespannfahrer recht wichtig. Ich weiß nur nicht, ob die angezeigte Steigung nur aus den GPS-Daten ermittelt wird oder ob die Daten in den Karten enthalten sind. Dann wäre es technisch simpel, die Steigung bei der Navigation zu berücksichtigen. Lange Rede, kurzer Sinn: Das passende Navi könnte auch helfen. Könnte! Ob es wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Eine andere Alternative zum Atlas ist eine Navigationssoftware von Map & Guide. Die kennen Höhendaten. Wenn Du willst, kann ich Dir den Motorrad Tourenplaner schenken (ich habe den mehrfach in verschiedenen Versionen). Und keine Angst von wegen Motorrad und so, man kann damit auch ganz normal die schnellste Strecke berechnen. Gruß Michael
  24. Die starre Westfalia habe ich nirgends bekommen - trotz intensiver Suche. Sie wird zwar oft noch in Online-Shops als lieferbar geführt, ist aber tatsächlich doch nicht mehr zu haben. Ich hatte eine sogar schon bezahlt und dennoch nicht bekommen. Es mag zwar noch irgendwo die eine oder andere bei einem Händler ohne Online-Shop geben, aber den Händler muß man erst einmal finden. Die Bosal für den 900 II gibt es wohl schon so lange nicht mehr, daß die nicht einmal bei den Händlern in den Online-Shops mehr auftaucht. Die ist wohl schon noch länger vom Markt als die von Westfalia. Neu war die AHK für den 900 II jedenfalls nirgends mehr aufzutreiben. Allerdings ist mir mehrfach auch für den 900 II die für den 9-3 vorgesehene Bosal-AHK angeboten worden: Ist ja ebenfalls ein YS3D... Passt nur vom Baujahr nicht beim 900 II. Den Händlern war das egal, mir nicht. Stromdiebe würde ich auch auf keinen Fall nehmen, denn mit der Zeit hat man damit nur Ärger mit Wackelkontakten. Aber beim 900 II braucht man keine Stromdiebe, denn im Kabelbaum ist ja ein Stecker vorhanden. Selbst wenn man keinen Gegenstecker hat, kann man eine vernünftige Verbindung herstellen, indem man lötet oder crimpt. Gruß Michael
  25. Eine Ergänzung und Warnung: Ich habe eine aus Laiensicht wasserdichte Angelegenheit kürzlich verloren. Daher weiß ich das mit dem Mahnverfahren auch... Mein Motorrad wurde nach meinem Unfall 2013 entgegen des ausdrücklichen, durch meine Frau erteilten Auftrages nicht zu uns nach Hause, sondern zum Abschlepphof geschleppt. Ich habe daher erst nachdem ich das Krankenhaus nach einer Woche wieder verlassen konnte den Papierkram machen können. Weil es ein freundlicher Kerl war, ließ ich mich nach der Zusage, später ggf. doch noch über den ADAC abrechnen zu können, damit ich keine Kosten haben würde darauf ein, das per Abtretung als Privatauftrag direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abzurechnen. Das bedeutete für das Abschleppunternehmen einen dreistellig höheren Umsatz! Mir war dafür zugesagt worden, daß ich das Motorrad mit eindeutigem Totalschaden nach der Begutachtung in der Zeit des geplanten und dann auch durchgeführten eBay-Verkaufs kostenlos stehen lassen könnte. Das war auch irgendwie vernünftig, denn ich hätte das Motorrad selber mit meinem Anhänger kostenlos holen können oder ich hätte es mir auf ADAC-Kosten für mich ebenfalls kostenlos schleppen lassen können. Das Motorrad blieb also nur dort, weil ich vor Zeugen die Zusage erhielt, es kostenlos dort stehen lassen zu können. Lange nachdem diese Sache eigentlich schon vergessen war, mahnte der Abschleppdienst plötzlich Standkosten an. Ich widersprach, erhielt von einem der Geschäftsführer persönlich die Zusage, erst einmal nicht zahlen zu müssen, weil die Geschichte erst geklärt werden sollte. Tatsächlich bekam ich entgegen der Absprache nun eine locker doppelt so teure Forderung per Anwalt. Kostet ja alles Gebühren. Ich widersprach der Forderung wie auch dem ersten gerichtlichen Schreiben. Es kam zu einem regen Schriftverkehr mit dem Gericht und am Ende auch zu einer Verhandlung. Ich hatte bereits in der Zeit des Schriftverkehrs beweisen können, daß alle Behauptungen und Erklärungen des Abschleppunternehmens hanebüchener Unsinn waren. So sollte ich angeblich am Unfalltage mit dem Fahrer des Abschleppwagens verhandelt haben und auch an diesem Tage ein einziges Formular unterschrieben haben. Ich konnte leicht beweisen, daß das Blödsinn war, denn in der fraglichen Zeit lag ich im OP des Krankenhauses, es waren mehrere Formulare, die ich unterschrieben hatte und die sogar verwendet wurden (etwa die Abtretung an die Versicherung) usw. usf.... Da mich ein Nachbar gefahren hatte, hatte der die Absprache mitbekommen und konnte sie auch bestätigen. Das reichte aber nicht, denn weder er noch ich konnten nach inzwischen über einem Jahr die genaue Zeit und den Namen des Mitarbeiters nennen. Es war halt der, der im Büro war! Und den der Abschleppunternehmer sicher leicht anhand der Schrift hätte ermitteln können. Da ich den Mann aber nicht namentlich benennen konnte (wie sollte ich auch? Wißt Ihr den Namen der Verkäuferin vom Kauf des Pullovers im letzten Jahr?), kam die Anwältin des Abschleppunternehmers mit einem unglaublichen juristischen Trick durch: Ich würde durch meine Weigerung, Uhrzeit und Namen des Mannes zu nennen die interne Klärung verhindern, weshalb sich die Beweislast umkehre. Es war nun egal, ob das Abschleppunternehmen und ihre Anwältin den Anspruch erst falsch begründet hatten und nun gar nicht mehr begründen konnten - ich mußte nun beweisen, daß der Anspruch unbegründet war! Weil mein Nachbar vor Gericht nach inzwischen fast anderthalb Jahren durcheinander kam und die Erinnerung an die zwei Fahrten vermischte (er hatte mich auch an dem Tag der Begutachtung dorthin gefahren) hatte ich nach Meinung des Gerichtes nicht schlüssig beweisen können, welche Vereinbarung getroffen worden war und daher erging das Urteil, daß ich zu zahlen hatte, ohne daß der Abschleppunternehmer oder dessen Anwältin die Forderung begründen müsse. Incl. Gerichtskosten usw. waren das über 660 €. Wovon nicht ein Cent gerechtfertigt war. Lange Rede, kurzer Sinn: So eindeutig kann eine Angelegenheit gar nicht sein, daß sie vor Gericht nicht doch in die Hose geht!! Ich mache so etwas nie wieder ohne Rechtsverdreher, sorry, ohne Anwalt. Gruß Michael

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