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BMW-Isetta - 12 PS / 245 ccm...?
Die ging doch mit Roller- oder Motorradführerschein, oder...?!?
Google ist dein Freund...
Mit Erlass der StVZO vom 13. Nov. 1937[4] wurde - mit einer Übergangsfrist bis 30. September 1938 - der Führerschein IV auch für Kraftfahrzeuge bis 250 cm3 Hubraum und solche bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, z. B. Traktoren gültig. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnis lag beim vollendeten sechzehnten Lebensjahr. Damit durfte man später auch das 250er-Goggomobil und die 250er-Isetta fahren.