Juli 17, 20168 j Autor Sebastian's Erfahrung teile ich - war bisher mit dem b201i, dem b205R sowie dem b235e in absteigender Reihenfolge (!) so. Der 2,3 läuft bisher am geschmeidigsten von allen Der 2.0 Liter ist nach meiner Erfahrung erheblich laufruhiger und kultivierter als der 2.3 Liter. Auf jeden Fall mag der 2.3 Liter keine schaltfaule Fahrweise. Weder im 9000 noch im 9-5. Der laufruhigste Saab, den ich je gefahren habe, war ein leistungsoptimierter 9000 CS mit 2.0t Ecopower und Schaltgetriebe. Große Motorkur hatte er ... Überraschung ... im Saab Zentrum Paderborn. War ne Probefahrt in Nordfriesland. Der Wagen ging dann hier ins Forum. Komme gerade nicht drauf, an wen.
Juli 17, 20168 j SAG ich doch: auf die Einstellung kommt es an Daher ist meine Rangfolge auch nicht weiter überraschend, kommt der laufruhigste von allen dreien doch auch aus Paderborn...
Juli 18, 20168 j Der 2.0 Liter ist nach meiner Erfahrung erheblich laufruhiger und kultivierter als der 2.3 Liter... Der laufruhigste Saab, den ich je gefahren habe, war ein leistungsoptimierter 9000 CS mit 2.0t Ecopower und Schaltgetriebe. Würde ich genauso sehen. Mein 2.0 mit Stage1 ( Schalter ) ist wesentlich laufruhiger als der 2.3 ( Automat ) . Beides ´96er 9000 CSE.
Juli 20, 20168 j Nach so einer Investition sollte/muss man der Versicherung wohl irgendwie verständlich machen, dass der Wagen nicht nur 3.000 € (oder was die überhaupt für einen 9000er ansetzen) Wert ist!?
Juli 20, 20168 j Autor Meine Versicherung weigert sich, von Teilkasko auf Vollkasko umzustufen. Keine Ahnung, ob es mit dem Fahrzeugalter oder dem Fabrikat zu tun hat. Ich habe gekündigt, lebe jetzt aber erst einmal ein paar Monate gefährlich. Ansonsten hatte die Werkstatt für mich einen Gutachter angefragt. Der sagte: Ein Wertgutachten nützt im Schadensfall auch nicht mehr als der Nachweis der Investitionen über die Werkstattrechnung. Und mehr als 130 Prozent Zeitwert kriegt man dann auch nicht raus. Sollte es hier andere Erfahrungen und Einschätzungen geben, bin ich daran sehr interessiert.
Juli 20, 20168 j Der Zeitwert ist das, was ein vergleichbares Fahrzeug kosten würde. Dann soll der Gutachter einfach mal ein Auto in vergleichbarem Zustand auftreiben.
Juli 20, 20168 j WGA UND Werkstattrechnungen zusammen sorgen dafür, daß du wenigstens halbwegs anständig entschädigt wirst, die ca. 100 Euro für ein von deiner Versicherung akzeptiertes "kleines" WGA (vorher nachfragen, wen oder welche prüfende Organisation sie akzeptieren, schriftlich) hast du jetzt auch noch über. Dann geht das auch mit der Regulierung zumeist innert 14 Tagen und zieht sich nicht mit Anwalt über Jahre.
Juli 20, 20168 j Sollte es hier andere Erfahrungen und Einschätzungen geben, bin ich daran sehr interessiert. Ich empfehle Dir ein Youngtimer-Gutachten und Kontaktaufnahme mit der OCC. Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht. Fahrzeuge mit einem Zeitwert <10.000,- EUR werden auch ohne Gutachten versichert - mein W140 wurde nur anhand von acht Fotos auf 7.500,- EUR taxiert und versichert (ich habe deutlich weniger dafür bezahlt). Wenn Du ein Gutachten hast, wird natürlich der Gutachtenwert versichert. Das ganze geht sehr unkompliziert online, leider recht lange Bearbeitungszeiten. Aber Versicherungsnachweis kommt sofort, nur Police dauert immer ein wenig.
Juli 20, 20168 j Mitglied [mention=9633]detstheway[/mention] hat kürzlich hier im Forum geschrieben, dass sein 9000 CSE auf 11.500 Euro taxiert worden ist - vielleicht ist das ein Anknüpfungspunkt: Ich springe mal auf dieses Thema auf. Habe für meinen 9000 eine Classics-Analytics Bewertung vornehmen lassen. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Oldtimerversicherungen? Die 2-3 Berichte hier aus dem Forum sind ja schon etwas älter. Achso: Fahrzeug hat die Note 2 bekommen und es wurde ein Wiederbeschaffungswert i.H.v. 11.500 EUR ermittelt. (...) http://www.saab-cars.de/threads/kasko-neuvertraege.15243/page-3#post-1148841
Juli 20, 20168 j Mitglied [mention=9633]detstheway[/mention] hat kürzlich hier im Forum geschrieben, dass sein 9000 CSE auf 11.500 Euro taxiert worden ist - vielleicht ist das ein Anknüpfungspunkt: Damit wäre schon ein Drittel des Gesamteinsatzes abgedeckt.
Juli 23, 20168 j Ich würde umgehend, wirklich umgehend, ein Classic Data-Gutachten erstellen lassen. Mit der OCC habe ich beim Cabrio auch gute Erfahrungen gemacht. Den 9000er wollten sie allerdings aufgrund meiner jährlichen Fahrleistung nicht versichern.
Juli 24, 20168 j Autor Danke für die Tipps. OCC scheint mir ein guter Tipp zu sein. Ich habe zwar keinen "Alltagswagen", aber ein ÖPNV-Jahresticket und eine Carsharing-Mitgliedschaft. Mit maximal 10.000km im Jahr komme ich im Mittel auch aus. Aber knapp. Classic Data Kurzgutachten lasse ich machen.
Juli 29, 20168 j Ich würde umgehend, wirklich umgehend, ein Classic Data-Gutachten erstellen lassen. Mit der OCC habe ich beim Cabrio auch gute Erfahrungen gemacht. Den 9000er wollten sie allerdings aufgrund meiner jährlichen Fahrleistung nicht versichern. Also das Thema interessiert mich aktuell auch, auch wenn es keinen 9000, sondern 9-5 betrifft. Bringt das wirklich etwas ? Ich gehe mal davon aus, dass im Schadensfall die Versicherung bei mobile.de etc. nachschaut und da zu einem sensationell günstigen Wiederbeschaffungswert kommt. Welche Aussagekraft hat denn ein 150 Euro Kurzgutachten und ab wann lohnt das größere CD Gutachten, welches m.E. bei etwa 500 Euro liegt ? Konkret auf einen daily driver 9000 / 9-5 bezogen. Oder sollte man für den Fall der Fälle das Geld lieber gleich in eine gute Rechtschutzversicherung investieren...
Juli 29, 20168 j Oder sollte man für den Fall der Fälle das Geld lieber gleich in eine gute Rechtschutzversicherung investieren... Auch. Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen mit dem 900 wäre ohne Anwalt gar nichts gegangen. Auf einen Teil des Geldes warte ich heute noch.
Juli 29, 20168 j Auch. Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen mit dem 900 wäre ohne Anwalt gar nichts gegangen. Auf einen Teil des Geldes warte ich heute noch.War bei mir auch so. Die Streiterei war langwierig und nervig. Zumal sich der Unfall im Ausland ereignete. Die gegnerische Versicherung wird immer versuchen, die Entschädigung drücken Mit dem Gutachten wird das aber schwieriger. Dafür reicht auch das kleine Classic Data-Gutachten. Vor dem Hintergrund kann ein entsprechendes Gutachten auch für jünger Fahrzeuge erstellt werden. Aber ob mit oder ohne Gutachten, der Anwalt ist im Schadensfall immer an Bord.
Juli 29, 20168 j Auch. Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen mit dem 900 wäre ohne Anwalt gar nichts gegangen. Auf einen Teil des Geldes warte ich heute noch.Zumindest sofern sich der unverschuldete Unfall in D ereignet, ist eine RSV an der Stelle überflüssig, da die gegnerische Versicherung den Anwalt ohnehin bezahlen muss. Also auch ohne RSV in der Hinterhand sollt niemand zögern sich hierbei Rat und Hilfe zu holen, und eigene Zeit und Nerven zu sparen.
Juli 30, 20168 j Auch. Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen mit dem 900 wäre ohne Anwalt gar nichts gegangen. Auf einen Teil des Geldes warte ich heute noch. Entschuldigung, aber dann stimmt etwas mit dem Verschulden oder dem Anwalt nicht. Zumindest sofern sich der unverschuldete Unfall in D ereignet, ist eine RSV an der Stelle überflüssig, da die gegnerische Versicherung den Anwalt ohnehin bezahlen muss. Also auch ohne RSV in der Hinterhand sollt niemand zögern sich hierbei Rat und Hilfe zu holen, und eigene Zeit und Nerven zu sparen. Einspruch, Euer Ehren. Aus meiner ca. 15-jährigen Erfahrung in der Regulierung von Verkehrsunfällen (1997-2012) kann ich berichten, dass vor allem zum Ende hin sich das Entschädigungsverhalten der gebeutelten Versicherungswirtschaft so verschlechtert hatte, dass wir immer häufiger den "sanften Druck" gerichtlicher Verfahren in Anspruch nehmen mussten. Ohne RSV ein tw. hohes bzw. zu hohes Risiko für den Mandanten. Insofern klare Empfehlung für RSV gerade bei einem Auto, bei dem ohne ein gerichtliches (!) SV-Gutachten zum WBW gar nichts geht. Die ganzen Bewertungen mögen vllt. Indizwirkung haben, insofern: ja, bitte auch schon jetzt WGA einholen, um im Fall der Fälle eine Argumentationshilfe zu haben, um Zweifel an der Plausibilität des Sachverständigengutachtens wecken zu können. Schöner 9k und schöne Geschichte, wollte ich eigentlich schreiben. ;) Gesendet von meinem D6603 mit Tapatalk
Juli 30, 20168 j Einspruch, Euer Ehren. Aus meiner ca. 15-jährigen Erfahrung in der Regulierung von Verkehrsunfällen (1997-2012) kann ich berichten, dass vor allem zum Ende hin sich das Entschädigungsverhalten der gebeutelten Versicherungswirtschaft so verschlechtert hatte, dass wir immer häufiger den "sanften Druck" gerichtlicher Verfahren in Anspruch nehmen mussten. Ohne RSV ein tw. hohes bzw. zu hohes Risiko für den Mandanten.OK Jörg, hatte ich wohl zu undeutlich geschrieben. Eine fehlende RSV sollte aber jedenfalls kein Hinderungsgrund sein, in Haftpflichfragen überhaupt erst einmal anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da diese von der Versicherung des Verursaches mit angedeckt ist. Dass dann im weiteren eine (Verkehrs-)RSV sehr nützlich und hilfreich sein kann, steht außer Frage. Und wenn es allein nur zur Klageandrohung seitens des Anwaltes gegenüber der Versicherung mit Verweis auf die RSV hilft, was in meinem letzten Falle gerade erst den strittigen Betrag zweistellig werden ließ, wofür es sich dann keine weitere Zeit mehr aufzuwenden lohnte.
Juli 30, 20168 j [...] dass vor allem zum Ende hin sich das Entschädigungsverhalten der gebeutelten Versicherungswirtschaft so verschlechtert hatte, dass wir immer häufiger den "sanften Druck" gerichtlicher Verfahren in Anspruch nehmen mussten. Ohne RSV ein tw. hohes bzw. zu hohes Risiko für den Mandanten. Insofern klare Empfehlung für RSV gerade bei einem Auto, bei dem ohne ein gerichtliches (!) SV-Gutachten zum WBW gar nichts geht. [...] Das genau ist der Punkt von daher, wie schon gesagt, muß man heute eine RSV haben, ob man will oder nicht. Zu Deiner Anmerkung, daß mit Schuldfrage oder Anwalt bei mir was nicht stimme: Die AKSA (Name geändert) hat den Abzug Neu für Alt als Wertverbesserung in die Abrechnung mit eingebracht, lag damit aber nur wenige Euro über der Einschätzung des Sachverständigen, so daß ich hier auf weitere gerichtliche Schritte verzichtet habe. Sorry falls protrahiertes OT im OT, aber ohne RSV geht's bei so Kübeln mit großer Zeitwertamplitude wie alten 900ern echt nicht gut.
Juli 30, 20168 j Okay, wir sind uns einig, Wertgutachten einholen, RSV abschliessen und hoffen, daß man beides nicht braucht. Was macht der 9000er?
August 10, 20168 j :captain:Der macht vermutlich Urlaub mitsamt Eigner Bearbeitet August 10, 20168 j von cit1966
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