Zum Inhalt springen

Frida - charmante schwarze Lady, die gern ihr Kleidchen fallen lässt

Empfohlene Antworten

  • Autor
Nee nee, denk mal an die Vorderachse....Traggelenk wehseln, z.B. :wink:
OK. Da nehme ich immer meine ollen, handelsüblichen, Abzieher.
  • Autor
??

[ATTACH=full]138764[/ATTACH]

Yes - that`s it! :top:

Als Unterleger Querlenker?

Na gut. Das ist für mich gedanklich zu weit weg. Dafür habe ich in den letzten gut 15 Jahren immer nur meine ollen Holzklötzchen genommen.

Solche Metall-auf-Metall-Drückerei mag ich an Stellen, an denen eigentlich Lack und/oder Rostschutz sein soll, nicht so wirklich.

  • 4 Wochen später...
  • Autor
So, die Nacht wurde Fridas Brüderchen mit festem Dach abgeschleppt. Frage in die Runde [uSER=5954]@cartier60[/uSER] Sind 359,-€ für 1x abschleppen gerechtfertigt? Kommt mir schon ein wenig teuer vor :hmmmm: Dagegen ist ja eine Lizenz zum Geld drucken wertlos :mad:
Kommt wohl darauf an, wo der Wagen im Weg stand und was er behindert hat.
  • Autor

nichts und niemanden

 

269,- € Bergen- und Abschleppen

45,- € Nachtzuschlag

45,- € Radrollereinsatz

 

Klingt für mich echt überzogen.

nichts und niemanden

 

269,- € Bergen- und Abschleppen

45,- € Nachtzuschlag

45,- € Radrollereinsatz

 

Klingt für mich echt überzogen.

 

 

Dann kommt ja noch das Knöllchen, da wird dir dann wohl noch erklärt werden was du falsch gemacht hast :biggrin:

  • Autor
War Privatgrundstück. Allerdeings nicht als Solches ausgewiesen, also nicht zu erkennen. Bin davon ausgegangen dass es Stadtgrundstück ist.

Müsste in diesem Fall nicht der Besitzer des Grundstücks zunächst selbstzahlen und könnte sich das Geld von dir wiederholen??? Oder steht da ein Inkasso dahinter?

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Autor
Bekomm mal ein Auto zügig vom Abschlepper raus, ohne dafür zu zahlen :flute: die interessiert doch die Rechtslage nicht.
Abschleppen lassen von einem Privatgrundstück ist rechtlich sehr, sehr heikel. Taxikosten erstatten bei Behinderung geht dagegen eher, der Besitzer des Grundstücks hätte den Abschlepper bezahlen müssen. Klage dürfte da erfolgreich sein...
  • Autor

Na schau mer mal.

 

Innerhalb von 26 Tagen haben die 180 Rechnungen geschrieben....ich kauf mir ein Abschleppauto. Was die an Kohle machen steht in keinem Verhältnis.

...ich kauf mir ein Abschleppauto. Was die an Kohle machen steht in keinem Verhältnis.
Da dürfte der Markt, selbst bei Dir im vorletzten Winkel, aber längst klar aufgeteilt sein. Abschlepper ist so ähnlich, wie Schildermacher vor der Zulasse.
Du hast es doch selbst festgestellt, dass Gelddrucken dagegen Kinderkram ist. Der Rest ergibt sich dann von allein.
  • Autor
Spannend, hab nur grad echt keine Zeit mich darum zu kümmern. Mir scheint, da wird geltendes Recht ausgehebelt. Die Forderung nach Ersatz der Abschleppkosten wurde vom Auftraggeber an das Abschleppunternehmen abgetreten. :hmmmm: Böse böse, wer dahinter mafiöse Strukturen vermutet & im VDA ist der Laden auch nicht :flute:
Die Forderung nach Ersatz der Abschleppkosten wurde vom Auftraggeber an das Abschleppunternehmen abgetreten.
Dies halte ich, als juristischer Laie, für im Rahmen der Vertragsfreiheit problemlos möglich.

Und ehrlich gesagt, scheint mir der von Dir hier genannte Preis eher am unteren Rande der üblichen Werte zu liegen. Insofern paßt das schon alles.

 

Aber Du kannst natürlich gern die in D mit Sicherheit flächendeckend üblichen Abschleppgewohnheiten bei der Wurzel packen. Den Termin vor dem BGB, sicher so ca 2029, würde ich mir dann auch gern vor Ort rein ziehen.

  • Autor

Na wie lange dauert sowas? Ich habe 15 Minuten zurück vom Abschlepper gebraucht, Nachts geht`s wohl schneller. Also 1/2 Stunde An- und Abfahrt. Aufladen ne halbe Stunde maximal?

360 € Stundenlohn inkl. (nicht extra ausgewiesener) Steuer ist schon sportlich, Nacht hin oder her, das ist dreist :hmpf:

Zumal offensichtlich unprofessionell gearbeitet wurde, die haben aus den Reifen die Luft gelassen um den Bock auf die Rollbretter zu bekommen. Na schönen Dank auch.

 

Ich denk ich geb`s an nen Anwalt ab, zumal nach wie vor die Beschilderung strittig ist. Außerdem blieb das Unternehmen bisher den Nachweis schuldig auch tatsächlich handlungsbevollmächtigt über das Stückchen Grund zu sein.

Ich denk ich geb`s an nen Anwalt ab, ...
Mit 'ner passenden RSV im Rücken würde ich dies nach den von Dir geschilderten Umständen natürlich auch tun. Aber eben nicht wegen des (meines Erachtens in jedem Falle branchenüblichen) Preises, sondern wegen der Abschlepperei ansich.
  • Autor
Da dürfte der Markt, selbst bei Dir im vorletzten Winkel...

...(meines Erachtens in jedem Falle branchenüblichen) Preises...

Das ist hierzulande nicht branchenüblich.

Merkwürdige sache, wir durften hier nicht so einfach abschleppen. Die Grundstückseigentümer mussten die Rennleitung bestellen und die haben entschieden was passiert. Meistens wurden die Fahrzeuge umgesetzt, denn es galt immer die kosten so gering wie möglich zu halten.

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.