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Bei Ganzjahresreifen, muss es W sein? Eintragung von 205/55 garantiert möglich?

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Veröffentlicht

Hallo zusammen,

nochmal Frage zu 205/50R16 87W auf Felge 6,5Jx16:

1. Wenn ich da Ganzjahresreifen montiere, muss es auch W sein oder kann es weniger sein (V)?

2. Ist es sicher, das ich auf der Felge 6,5Jx16 auch die 205/55 R16 eingetragen bekomme?

 

Gruß

Zu 1.:

Wenn der Ganzjahresreifen eine M&S Kennung hat, ist er einem Winterreifen gleichgestellt. Dann ist der Geschwindigkeitsindex "egal", aber ggf. muß ein Aufkleber aufs Amaturenbrett wie bei "langsameren" Winterreifen auch.

 

Zu 2.:

Sicher ist das nicht. Kommt auf den TÜV-Prüfer an. Ist halt eine Einzeleintragung, wo der Ermessensspielraum zum tragen kommt.

Wieso kommst auf W ??? W ist bis 270 . V bis 240 . Soweit mir bekannt , ist es dann nicht egal . Dann zählt halt der sommer .
Das ist in der StVZO tatsächlich etwas schwammig ausgelegt. Winterreifen, und somit ja im Prinzip auch Ganzjahresreifen mit entsprechender M+S Kennzeichnung, müssen nicht der durch die Bauart des Fahrzeuges bedingten Höchstgeschwindigkeit standhalten. Üblicherweise ist bei PKW der Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Fahrersichtfeld anzubringen und damit müsste es gut sein. Aber sicherheitshalber kannst du ja mal beim TÜV oder vielleicht sogar bei der Polizei nachfragen, wie das zu regeln ist.

Beim 902 und 931 ist es wohl auch so, daß für die 16"-Räder damals die für den 931 Aero vorgesehenen zur Homologation genommen wurden. Das waren W-Reifen. Weiß nicht, ob es diese Reifengröße damals nicht auch in V gab. Jedenfalls ist es bei den "langsameren" Varianten rein technisch ausreichend, wenn man V nimmt. Irgendwas war da in den letzten Jahren auch, daß eben auch die Vmax im Schein zählt, auch wenn ab Werk mal ein schnellerer Reifen für eine bestimmte Größe eingetragen wurde.

 

Müßte man nochmal richtig klären, aber so in der Art wurde es mir mal erklärt. Fahre auf einem 931 185PS-Variante die 16" in V. Hat bis jetzt niemand gemeckert in 4 Jahren.

Moin,

habe mich auch länger mit dem Thema auseinandergesetzt. Die aktuelle Rechtslage wird wohl in diesem Dokument gut erklärt. Nach der Berechnung reichen zumindest für meine Vmax von 205km/h auch V-Reifen.

Im März fahre ich mit V-Reifen zur HU, dann werde ich es sehen...

gtue-informativ-reifen.pdf

Bearbeitet von HB JP

  • Autor

Hallo zusammen, danke für die zahlreichen Antworten. Das mit dem M+S = Winterreifen habe ich so erhoft, der GAnzjahresreifen muss also nur noch diesen Hin weis haben. Wegen dem Geschwindigkeitsindex würde also bei mir ( T=230km/h/Bj 1998) also der V-Reifen genügen ( 230 +o (wegen vor mai /2009) = 230km/h.

 

Gruß

Die Infos stehen auch in den COC Papieren. Es geht eigentlich nur darum zu klären ob ein Ganzjahresreifen dem Winterreifen gleichgestellt ist. Da muss dann auch nichts eingetragen werden. Ich meine ich hätte auf meinem 9-3I im Sommer nie was anderes gefahren als V.
Er hat aber auch vor, die Reifengröße zu ändern. Und das muß eingetragen werden.
Er hat aber auch vor, die Reifengröße zu ändern. Und das muß eingetragen werden.

Ups, hatte 50/55 auf die Schnelle überlesen. Die Größe wird dann auch nicht in den COC stehen.

  • Autor

So alle zusammen,

war beim TÜV Bischofsheim und der sagte: "Wir sind in Deutschland". Das heißt:

1. Kaufen Sie die Reifen

2. Fahren sie zum Tachodienst und lassen sie den Tacho neu justieren -> 50 -80 E. geschätzt

3. Kommen sie wieder zu mir zurück. Ich schaue mir an, ob es da Platzprobleme gibt -> 150 Euro

4. Für RLP ( Hessen ist wieder anders): Fahre zur Zulassung und lasse das ganze eintragen -> 30 -50 Euro

 

Danach sind alle anderen eingetragen Reifen hinfällig und können verschrottet werden.

 

Ok, fahre also erst mal meine kleinen Winterreifen runter und überlege mir dann, ob ich mir den Stress mit dem Eintragen gebe.

 

Hat irgendjemand andere Erfahrungen wie er die /55 eingetragen bekommt? Das mit V oder W hat Ihn nicht gestört, wohl aber die 3% Abweichung beim Tacho.

 

Ohne das einzutragen erlischt die Betriebserlaubnis!

 

Gruß

  • Autor

weil jetzt der Tacho auf die /55 abgeändert wurde ...

Bei den anderen Reifen erlischt dann die Betriebserlaubnis. Würde aber nix machen, /55 ist sinnvoller da mehr Auswahl auf dem Reifenmarkt.

Im Westen scheinen die Prüfer entweder absolut unfähig zu sein oder einfach nur Umsatzorientiert zu arbeiten.

 

Ich trug bis jetzt jede nicht standardmäßige Rad/Reifen Kombi wie folgt ein:

 

Man nehme Gutachten der Felge, Ausdruck des Rollumfangrechner.

 

Wenn es dort zu große Abweichungen gibt:

 

Bestätigung vom ADAC das er den Tacho nicht checken kann da kein Allradprüfstand vorhanden ist (Signalgeber) an der Hinterachse

 

Dann dreht man eine Runde mit dem Prüfer und einem gps Gerät und stellt fest das alles korrekt angezeigt wird.

 

Bezahlt eine einzelabnahme und alles ist gut.

 

Und das alles bei der Dekra direkt, unfassbar !

 

Ich kann mir nur vorstellen das wenn man sich planlos gibt, dies einfach ausgenutzt wird, ähnlich eine Frau bei Abgabe des Wagens in einer Werkstatt ?

  • Autor

Hi, danke für die Info. Was meinst du damit? Rollumfangrechner und Signalgeber?

 

--> Ausdruck des Rollumfangrechner.

 

--> da kein Allradprüfstand vorhanden ist (Signalgeber) an der Hinterachse

 

 

Gruß

Hier mal 3 gängige Reifenkombinationen

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Moin.

Wegen der 50/55er Problematik such dir mal bitte den Threat „Viking Felgen“ raus.

TÜV-Abnahme im Westen scheint echt nen Problem zu sein...

[mention=5919]ATAQE[/mention] : du Glücklicher!

weil jetzt der Tacho auf die /55 abgeändert wurde ...
Ach so, darauf wolltest du hinaus.

Aber ist es nicht so, dass der Tacho nur nicht nachgehen darf? Ich dachte immer, zu viel anzeigen darf er - oder liege ich da falsch...?

Ach so, darauf wolltest du hinaus.

Aber ist es nicht so, dass der Tacho nur nicht nachgehen darf? Ich dachte immer, zu viel anzeigen darf er - oder liege ich da falsch...?

Nein - alle Tachos gehen genau aus dem Grund vor.... Saab hat meiner Erfahrung nach jedoch den genauesten - fast GPS

Ob das beim 900 auch so ist, kann ich erst nächstes Jahr testen - bei unseren 9-3 ('08/ '09) stimmt GPS mit Tacho fast 100% - habe mir inzwischen abgewöhnt, die 5 km/h draufzulegen - Blitzgewitter....(beim GTD kein Problem .... + 5km/h)
  • Autor

Ok Leute, aus dem Treat "Viking Felgen":

 

... der unterschied im abrollumfang sind lediglich -3% ! erlaubt sind +1 - -4% und selbst darüber kann man mit den leuten sprechen.

es ist eine ganz normale §21 und wenn diese kombination schonmal in D eingetragen wurde geht es auch ohne §21 !

Ich frag jetzt mal: Wer hat das in der Nähe von Mainz/Wiesbaden schon mal bei welchen TÜV/DEKRA oder sonst einer Organisation machen lassen? Es muss also auch einfach gehen.

Oder nennt mir euren TÜV/DEKRA wo das geklppt hat, evtl lässt sich einer bei uns ja dann überzeugen???

  • Autor

So, noch eine Info und Zusammenfassung: Habe einen Bekannten gefragt, der Autos prüft ob er mir da helfen kann. Er sagte mir für die Wessi's macht die Einzelabnahme nur der TÜV, für die Ossi's nur die Dekra. Er kann da nicht helfen.

 

Also ich suche einen fähigen Tüv / Tüvbeamten ...

 

Wer kennt jemanden?

So, noch eine Info und Zusammenfassung: Habe einen Bekannten gefragt, der Autos prüft ob er mir da helfen kann. Er sagte mir für die Wessi's macht die Einzelabnahme nur der TÜV, für die Ossi's nur die Dekra. Er kann da nicht helfen.

 

Also ich suche einen fähigen Tüv / Tüvbeamten ...

 

Wer kennt jemanden?

Das war mal . Ist Quatsch . War nach der wende . Lange her . Ich bin wessi , Und meine felgen hat dekra gemacht . Ich kenne jemand , der ist bei KÜS , der darf auch fast alles . Liegt nur dran was er für schulung hat .

Das war mal . Ist Quatsch . War nach der wende . Lange her . Ich bin wessi , Und meine felgen hat dekra gemacht . Ich kenne jemand , der ist bei KÜS , der darf auch fast alles . Liegt nur dran was er für schulung hat .

Das ist mir aber neu.

Es wird immer noch unterschieden zwischen Überwachungsorganisationen (das sind alle TÜV, DEKRA, KÜS etc.) und Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr (TP).

Der TÜV ist TP in den alten Bundesländern, die DEKRA ist TP in den neuen Bundesländern.

Umbauten für die es keine gültigen Prüfzeugnisse als Arbeitsgrundlage für die Änderungsabnahme nach §19(3) gibt, müssen als "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO durch einen aaS einer TP beurteilt werden.

Wenn die Felgen/Reifenkombi also keine technische Dokumentation für dein Fahrzeug mitbringt musst du in den alten Bundesländern zwingend zum TÜV.

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